Protokoll der Sitzung vom 21.11.2012

Planungsregionen aus? Hierzu das Beispiel Südwestthüringen, das Verfahren in den anderen drei Planungsregionen differenziert zeitlich nur geringfügig, das so aussieht: Im Juni 2004 Beschluss zur Fortschreibung der Raumordnungspläne und Veröffentlichung der Planungsabsicht. Von Juli 2004 bis Dezember 2009 erfolgten die Erarbeitung der Entwürfe, ein Beteiligungsverfahren und die Einarbeitung der Änderungen. Am 20.01.2010 erfolgte die Einreichung des Planes zur Genehmigung, am 22.02.2011 die Genehmigung der jetzigen Regionalpläne durch das Ministerium ohne Vorranggebiete für Windenergie, dann die Genehmigung des Gesamtplans am 12.06.2012. Das macht von der Beschlussfassung bis zur Genehmigung fast acht Jahre. Die Genehmigung in Ihrem Haus dauerte zwei Jahre. Die Aufzählung zeigt, dass ein Jahr - wie in unserem Antrag gefordert - keine unrealistische Genehmigungsdauer darstellt. Im Freistaat Sachsen wird das schon so gehandhabt. Im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zum Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung beinhaltet § 7 Abs. 3 die Genehmigung der regionalen Raumordnungspläne in sechs Monaten, aus wichtigen Gründen - wie in unserem Antrag - könnte die Frist auch um sechs Monate verlängert werden.

(Beifall FDP)

Ich erinnere an die Debatten zum Bau von Windparkanlagen unterhalb der Wartburg auf dem Milmesberg bei Eckartshausen in der Gemeinde Marksuhl. Eine zeitnahe Genehmigung innerhalb eines Jahres bedeutet nicht, die oberste Planungsbehörde unter Druck zu setzen, wie vom Minister ausgedrückt wurde, sondern zeitnahe Genehmigungen bedeuten Planungssicherheit für Gemeinden, Bürger und sonstige Investoren in unserem Land. Jegliche Investoren brauchen für Ansiedlungen konkrete Aussagen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die vier Planungsregionen unserem Änderungsantrag zugestimmt haben.

Jetzt noch einen letzten Satz zu diesem Gesetz. Meine Damen und Herren, wenn wir die Energiewende zeitgemäß schaffen wollen, dann müssen wir uns sowieso um beschleunigte Verfahren bemühen. Das ist meiner Meinung nach ein erster Ansatz, wo wir sagen können, es geht auch kürzer, um Projekte durchzusetzen und das Land vorwärtszubringen.

(Beifall FDP)

Wenn unserem Antrag hier nicht zugestimmt wird, können wir in diesem Gesetz dieser Form nicht zustimmen.

Zum ersten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Hier muss ich sagen - ich habe es vorhin schon einmal erwähnt -, dem Landtag wird der Entwurf des LEPs zugeleitet. Dem Landtag wird Gelegen

heit zur Stellungnahme eingeräumt, wie Frau Doht auch schon zum Ausdruck brachte. Die Mitglieder des Bauausschusses haben bereits in mehreren Sitzungen über den LEP diskutiert. Hier erfolgt erst ab 14. November die Auswertung der Regionalkonferenzen und die Auswertung der Sachäußerungen der Kommunen, Verbände und der regionalen Planungsgemeinschaften. Eine fachliche Diskussion in diesem Fachausschuss halte ich für zweckmäßig und auch ausreichend. Die restlichen beiden Punkte führen meiner Meinung nach auch wieder zu Verzögerungen und auch zu mehr Bürokratie. Ich denke, ob da nun zwei, drei, oder vier oder drei, vier oder fünf Leute in diesem Gremium sitzen, das ist nicht das Nonplusultra. Ich denke, das könnte die Sache noch mehr verzögern, ohne dass positive Aspekte daraus zu ersehen wären.

Zum Antrag der GRÜNEN: Das schätze ich so ein, dass nach dem Fußball der zweite Schaufensterantrag kam. Eineinhalb Stunden bevor wir darüber reden, kommen dann zehn Vorschläge. Die hätten schon lange gemacht werden können. Ich sage deshalb auch, es geht hier fast immer nur um ein Thema, wir werden diesen Antrag in dieser Form und auch wie er eingereicht wurde und vom Inhalt her ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Schubert das Wort.

Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, wir begrüßen an dem Gesetzentwurf die Dreijahresfrist und auch die Zweimonatsfrist zur Auslegung und Beteiligung. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang eine Vorbemerkung machen, was das Thema Beteiligung angeht. Auch Anhörungen im Rahmen von Gesetzentwürfen sind Formen der Beteiligung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von den über 31 Stellungnahmen, die dazu eingegangen sind und die wir schön anschaulich in der Synopse vorgelegt bekommen haben, wurde keine einzige berücksichtigt. Unverändert ist der Gesetzentwurf hier wieder gelandet. Das Bedauerliche daran ist, dass diejenigen, die sich die Mühe gemacht haben, dort etwas zu schreiben, und das auch gemacht haben, ohne dafür bezahlt zu werden, keinerlei Rückmeldung bekommen, warum ihre Änderungen im Einzelfall nicht berücksichtigt worden sind. Das ist nur ein Beispiel. Das betrifft das ganze Verfahren, wie wir in diesem Landtag mit Gesetzentwürfen umgehen, und ich meine, dass wir dringend hier etwas ändern müssen. Das ist

(Abg. Untermann)

einfach intransparent und wird auch nicht die Bereitschaft fördern, in Zukunft sich umfänglich bei solchen Verfahren zu beteiligen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unser Änderungsantrag kam ziemlich spät, ja, das gebe ich zu. Allerdings haben wir viele der Punkte mündlich genannt, dazu haben die Vertreter der Koalition sich nicht geäußert. Aber Sie haben ja noch Gelegenheit, fachlich darauf einzugehen, weil ich es mir nicht nehmen lassen werde, unsere Änderungsanträge kurz vorzustellen. Ich nehme aber Ihren Hinweis auf die Kürze der Zeit auch als Anregung, damit wir das nächste Mal schneller sind mit unserem Antrag, dazu erwarte ich auch eine entsprechende Stellungnahme. Insofern sei darauf verwiesen, Ihre fachliche Stellungnahme dazu steht aus, auf die freue ich mich dann bei nächster Gelegenheit.

Ich komme zu unserem Änderungsantrag. Von sehr vielen Anzuhörenden ist kritisiert worden, dass die Leitvorstellungen hier eigentlich nichts zu suchen haben. Wir waren ein bisschen hin- und hergerissen, ob wir dem folgen sollen, weil schon die Frage ist, wie verbindlich sind eigentlich diese Leitvorstellungen? Man kann als Lösung fordern, sie im LEP dann auch konkret zu verankern. Wir sind vom positiven Fall ausgegangen, dass wir grundsätzlich meinen, dass Leitvorstellungen im Landesplanungsgesetz auch einen qualitativen Unterschied machen, wenn sie darin bestehen bleiben, glauben aber, man muss die Widersprüche, die sich in den Leitvorstellungen befinden, auflösen. Ich will sie stichwortartig nennen: Das ist einmal das Flächenverbrauchsziel, also netto null bis 2020, eine glasklare Forderung des Nachhaltigkeitsbeirats.

(Beifall DIE LINKE)

Sie holen sich Rat durch ein Gremium, das Sie selber einberufen haben. Sie nehmen den Rat bis heute nicht an. Das betrifft weiterhin den Klimawandel und auch den Hochwasserschutz. Wir wollen ergänzen, dass vorsorgender Hochwasserschutz berücksichtigt wird. Dazu gehört zum Beispiel ein Verbot des weiteren Grünlandumbruchs.

Zur Nachhaltigkeit: Es ist vielleicht überraschend, dass wir das an einer Stelle gestrichen haben, an einer anderen Stelle haben wir das Wort „Nachhaltigkeit“ an eine andere Stelle verwiesen. Das ist auch ein Beispiel dafür, wie inflationär wir mit diesem Wort umgehen, und zwar so, dass es irgendwann seine eigentliche Bedeutung verliert. Ich möchte so weit gehen, zu sagen, dieses Wort wird inzwischen missbraucht. Das wollen wir richtigstellen. Wie wollen Sie Klima nachhaltig entwickeln? Wie wollen Sie Wasser nachhaltig entwickeln? Wir können Klima schützen und wir können auch unsere Wasserressourcen

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

schützen, zum Beispiel vor Stickstoffeinträgen der Landwirtschaft. Darum ging es und deswegen haben wir das Wort an die richtige Stelle gesetzt in diesem Abschnitt.

Die weiteren Änderungsanträge beziehen sich auf die ungeregelte Planung von Ressourcenabbau in tiefem Untergrund. Hier sei nur kurz auf die Problematik Fracking verwiesen. Da reicht es auch nicht, auf das Bergrecht zu verweisen. Dieses Bergrecht ist eines der Gesetzestexte, die am meisten danach schreien, grundsätzlich reformiert zu werden. Diesen Reformbedarf verweigern Sie bis heute. Deswegen ist es so wichtig, wenigstens dieses Thema in der Landesplanung zu berücksichtigen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist Bun- desrecht.)

Das ist Bundesrecht, sicherlich, aber man kann als Landesregierung durchaus auch auf Bundesebene einiges bewegen im Bundesrat, wenn man will.

Wir wollen berücksichtigen, das war auch ein Wunsch der regionalen Planungsgemeinschaften, dass sie selber Raumordnungsgebiete initiieren können.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, den die Fraktion DIE LINKE schon mehrmals angesprochen hat, es war auch schon im Plenum. Dieses Landesentwicklungsprogramm gehört auch hierhin. Wir reden heute mit dem Landesplanungsgesetz über das Wie der Raumplanung und mit dem Landesentwicklungsprogramm über das Was, da wird es dann konkret. Es ist völlig unlogisch, wieso wir das Wie hier beraten aber nicht das Was. Das konnte mir bis jetzt auch niemand erklären. Deswegen bleibt auch hier unsere Forderung erhalten, dass das in das Plenum gehört.

Jetzt wende ich mich an Frau Doht, die uns an dieser Stelle wieder vorgeworfen hat, wir hätten keine Stellungnahme beigebracht. Ich möchte zur Aufklärung beitragen, weil das vielleicht nicht alle wissen. Wir haben erst letzten Mittwoch erfahren, welche Änderungen aus den über 1.000 Stellungnahmen überhaupt in den neuen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eingeflossen sind. Sie haben wahrscheinlich einen Informationsvorsprung. Es macht nicht viel Sinn, sich an der Frage der Grundzentren abzuarbeiten, damit die Landesregierung dann sagen kann - ätsch, Pustekuchen, das haben wir inzwischen so und so geregelt. Hätten Sie gewollt, dass wir eine gemeinsame Stellungnahme machen, Frau Doht, dann hätten wir Ihren Vorschlag vorher bekommen müssen und nicht als Tischvorlage.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist frech, das ist einfach frech.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das „frech“ nehmen Sie jetzt mal zurück.)

Nein, Frau Tasch, das nehme ich nicht zurück. Ich glaube, das ist nicht ordnungsrufverdächtig, Herr Gentzel, möchte ich mal behaupten.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie machen unsere Arbeit schlecht, nehmen Sie „frech“ sofort zurück.)

Ja, ich komme jetzt zum Inhalt, Frau Tasch, und möchte darauf verweisen, dass diese Stellungnahme auch nicht so konkret ist wie es aus unserer Sicht eine Stellungnahme verdient. Frau Doht, Sie waren nicht einmal in der Lage, zu sagen, was Sie genau mit der Forderung bezwecken wollen, dass die Nachhaltigkeitsstrategie im Landesentwicklungsprogramm mehr berücksichtigt werden sollte. Das konnten Sie mir nicht beantworten. Insofern glaube ich, dass auch Ihre Stellungnahme noch etwas Zeit braucht, um gut zu werden. Wir werden eine eigene Stellungnahme erarbeiten und die mit etwas mehr Tiefe gestalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum letzten Punkt und das betrifft den Planungsbeirat. Wir wollen ihn stärken, zumal wir erfahren haben, dass dieser Beirat auch zum LEP bis jetzt nur einmal angerufen wurde bzw. nur einmal in einer Versammlung dort dazu diskutiert wurde. Insofern ist das eine berechtigte Forderung, wenn wir schon so ein Gremium haben, das zu stärken und an dieser Stelle regelmäßige Sitzungen zu veranstalten.

Wir werden uns auch dem Antrag DER LINKEN in jedem Punkt anschließen, weil wir glauben, dass das dem Prozess der Landesplanung sehr zuträglich ist und bitten, nachdem ich es jetzt erläutert habe, um Zustimmung auch zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion hat noch mal um das Wort gebeten.

Auch wenn die Zeit jetzt schon fortgeschritten ist und der Minister auch noch reden will, trotzdem, liebe Frau Schubert, muss ich noch mal hier vorgehen. Ich habe eben dazwischengerufen, da erwarte ich auch, dass Sie das Wort „frech“ zurücknehmen. Das ist sonst frech von Ihnen, uns zu kritisieren, dass wir eine Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm abgegeben haben. Das ist unsere

Arbeit gewesen und die lasse ich mir hier von Ihnen nicht schlechtreden.

(Beifall CDU)

Ich kann nur für den Teil der CDU-Fraktion sprechen, viele Abende haben wir an dieser Stellungnahme gesessen, wie viel Zeit wir uns genommen haben, jede Stellungnahme, die eingesandt wurde, das können Sie mir glauben, ich habe es die Woche auf dem Flur erzählt, ich für meinen Teil habe jede Stellungnahme gelesen. Die 800 Stellungnahmen, die uns das Ministerium auf der CD zukommen lassen hat, die haben wir gelesen und daraufhin haben wir unsere Stellungnahme erarbeitet. Wir haben im vorletzten Ausschuss gesagt, wir brauchen noch Zeit. Dann haben Sie nichts vorgelegt, kritisieren an unserem Vorschlag rum, ohne einen eigenen zu machen und sagen dann, wir können unseren nicht erklären. Wir sitzen doch hier nicht in der Schule und Sie sind nicht die Lehrerin. Bei aller Liebe zum Geschäft, wir legen unsere Stellungnahme vor, Sie legen Ihre vor, dann wird darüber diskutiert und dann wird darüber abgestimmt. Wie gesagt, wenn Sie sagen, das ist frech, wenn wir arbeiten, dann ist es frech, wenn Sie uns das vorhalten. Und dann, liebe Frau Schubert, wirklich bei aller Liebe, ich kann Sie gut leiden, aber da haben Sie jetzt überzogen und da erwarte ich, dass Sie Ihre Äußerung zurücknehmen.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Frau Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen, was jetzt die Benutzung des Wortes „frech“ angeht, sind wir, glaube ich, jetzt quitt, Frau Tasch. Noch mal, ich meinte mit „frech“ nicht, dass Sie eine Stellungnahme vorgelegt haben, sondern den Vorwurf, die Opposition hat ja nichts gemacht. „Frech“ sollte diesen Vorgang bezeichnen und nicht Ihre Stellungnahme. Vielen Dank.

So, und weil ich das wusste, gab es auch keinen Ordnungsruf.

(Heiterkeit im Hause)