Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe aus zwei Gründen gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt. Zum einen habe ich dagegen gestimmt, weil ich die Auffassung des Gemeinde- und Städtebunds teile, dass freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden ohne flankierende Leitlinien durch das Land verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Zum Zweiten habe ich dagegen gestimmt, weil nach meiner Auffassung die Zusammenschlüsse in den §§ 1, 5 und 12 gegen das Gemeinwohl verstoßen. Willkürliche Zusammenschlüsse nach dem Motto reiche Kommunen gegen arme Kommunen, das Umland gegen die Städte, die kleinen Kommunen gegen die zentralen Orte führen nicht zu tragfähigen Strukturen. Sie stehen den Zielen der Landesplanung - und wir haben gerade gestern das
Landesplanungsgesetz beschlossen diametral entgegen. Die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen werden damit letztendlich unmöglich gemacht.
Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerbänken, werte Kollegen, ich habe gegen das Gesetz gestimmt, weil ich hier eindeutig darauf aufmerksam machen will, dass wir in der Verantwortung und in der Pflicht sind. Ich bin hier als Abgeordnete des Freistaats Thüringen, habe auf die Verfassung geschworen und trete hier auch für die Verfassung ein.
Wir haben in dieser Verfassung stehen, dass wir gleiche Lebensbedingungen in Thüringen verwirklichen wollen. Wo sind die gleichen Lebensbedingungen, wenn die Stadt Plaue aus der VG nicht entlassen werden kann und wir hier überhaupt nichts regeln.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie heute eindringlich auf, wir sind in der Pflicht, wir müssen hier handeln, wir müssen hier reagieren, so kann es nicht mehr weitergehen. Ich bitte, verwirklichen Sie die gute Politik, die wir hier fraktionsübergreifend machen von der Landesplanung bis hin auch zum Haushalt. Wir wollen interkommunale Zusammenarbeit haben. Lassen Sie uns unsere Zentren stärken, unsere zentralen Orte, nur dann kommen wir gemeinsam in dieser Region weiter. Danke.
Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/3295 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Europaausschusses - Drucksache 5/5225
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf Beschluss des Europaausschusses gebe ich Ihnen den Bericht des Ausschusses. Die Landesregierung hat dem Landtag das Dokument „Europapolitische Strategie der Thüringer Landesregierung“ im Rahmen einer Unterrichtung in Angelegenheiten der Europäischen Union übermittelt. Gemäß § 54 a Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde das Dokument an den Europaausschuss federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Justiz- und Verfassungsausschuss sowie an den Gleichstellungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Die Fraktionen der CDU und SPD haben gemäß § 54 a Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung beantragt, die Unterrichtung der Landesregierung im Plenum zu beraten. Die Mitberatung im Sinne von § 54 a Abs. 1 Geschäftsordnung in den oben genannten Ausschuss-Sitzungen entfiel damit. Die Beratung erfolgte in der 67. Plenarsitzung am 13. Oktober 2011. Es wurde beschlossen, die Beratung zum Sofortbericht der Landesregierung im Europaausschuss fortzusetzen sowie die Nummer 3 des oben genannten Antrags an den Europaausschuss zu überweisen.
Der Europaausschuss hat die Nummern 2 und 3 des Antrags in seiner 4. Sitzung am 11. November 2011 erstmalig beraten und beschlossen, bezüglich der Nummer 2 des Antrags den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Innenausschuss, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Justiz- und Verfassungsausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, den Ausschuss für Bau, Landesentwick
lung und Verkehr, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Gleichstellungsausschuss und den Petitionsausschuss um Mitberatung zu ersuchen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 26. Sitzung am 6. Dezember 2011, der Gleichstellungsausschuss in seiner 19. Sitzung am 7. Dezember 2011, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur in seiner 30. Sitzung am 8. Dezember 2011 und der Innenausschuss in seiner 35. Sitzung am 9. Dezember 2011 beraten und dem Europaausschuss jeweils empfohlen, nach Abschluss seiner Beratung dem Landtag einen Bericht im Sinne des § 86 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu erstatten. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 35. Sitzung am 7. Dezember 2011 und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner 27. Sitzung am 19. Januar 2012 beraten und dem Europaausschuss jeweils empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 25. Sitzung am 7. Dezember 2011 beraten und dem Europaausschuss folgende Stellungnahme abgegeben: Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr teilt die in den Abschnitten „Europäische Kohäsionspolitik“ und „Europäische Verkehrspolitik“ formulierten Bewertungen und unterstützt die Landesregierung in ihren diesbezüglich gesehenen Handlungserfordernissen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 32. Sitzung am 9. Dezember 2011 beraten und dem Europaausschuss folgende Stellungnahme abgegeben: Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz teilt die im Rahmen der europapolitischen Strategie der Thüringer Landesregierung 2011 formulierten Bewertungen und unterstützt die Landesregierung in ihren diesbezüglich gesehenen Handlungserfordernissen sowie bei der Umsetzung der jeweiligen Zielvorstellungen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 42. Sitzung am 8. Dezember 2011 und seiner 43. Sitzung am 19. Januar 2012 beraten und folgenden Beschluss gefasst: Der Haushalts- und Finanzausschuss teilt die in den Abschnitten „EU-Haushalt“, „Europäische Kohäsionspolitik“, „Gemeinsame Agrarpolitik“ formulierten Bewertungen und unterstützt die Landesregierung in ihren diesbezüglich gesehenen Handlungserfordernissen.
Der Petitionsausschuss hat den Bericht der Landesregierung in seiner 27. Sitzung am 29. Januar 2012 beraten und zur Kenntnis genommen.
2012, in seiner 8. Sitzung am 16. März 2012, in seiner 9. Sitzung am 27. April 2012, in seiner 10. Sitzung am 25. Mai 2012, in seiner 13. Sitzung am 14. September 2012, in seiner 14. Sitzung am 12. Oktober 2012 sowie in seiner 15. Sitzung am 16. November 2012 beraten und beschlossen, dem Landtag einen schriftlichen Bericht im Sinne des § 86 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu erstatten.
Der Europaausschuss hat die Nummer 3 des Antrags in seiner 4. Sitzung am 11. November 2011, in seiner 13. Sitzung am 14. September 2012, in seiner 14. Sitzung am 12. Oktober 2012 sowie in seiner 15. Sitzung am 16. November 2012 beraten.
Im Rahmen der Beratungen des Europaausschusses zu Nummer 2 des Antrags wurde insbesondere deutlich, wie wichtig es ist, sowohl im Thüringer Landtag als auch innerhalb der Landesregierung das Bewusstsein für die Bedeutung von EU-Angelegenheiten in allen Bereichen der Landesverwaltung zu schärfen.
In acht Sitzungen des Europaausschusses wurden folgende Themen beraten: Zum Thema „Europäische Rahmenbedingungen“ befasste sich der Ausschuss unter anderem mit der Notwendigkeit einer stärkeren europäischen und internationalen Ausrichtung Thüringens, die von der Wirtschaftsförderung in einem globalen Wettbewerb über Kooperationsprojekte von Hochschulen und Schulen bis zu den Fremdsprachenkenntnissen jedes Einzelnen reicht und nicht zuletzt auch Weltoffenheit und Toleranz in Thüringen fördert. Die Landesregierung erläuterte die von ihr auf diesem Gebiet ergriffenen Maßnahmen im Bereich der europäischen Fortbildung, der Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie der beruflichen Mobilität von Landesbediensteten. Als wichtiges Element der internationalen Ausrichtung Thüringens wurden die Partnerschaften des Landes mit Malopolska, der Picardie und Ungarn thematisiert.
Der Europaausschuss vertrat die Ansicht, dass in allen Fraktionen eine Sensibilisierung für europäische Themen erforderlich sei, da die Europapolitik in alle Fachbereiche hineinspiele. Es müsse vermieden werden, dass die Europapolitik im Landtag allein Aufgabe des Europaausschusses sei und im Übrigen unberücksichtigt bliebe.
Beim Thema „Europa vermitteln“ wurde deutlich, dass es in Zeiten der Euroschuldenkrise schwierig ist, Europa zu vermitteln, weil viele positive Nachrichten von negativen Schlagzeilen überdeckt werden. Zur Vermittlung von Europa gehöre es, Kenntnisse über die Geschichte und Funktionsweise der EU zu vermitteln, um Vorurteilen und Missverständnissen entgegenzuwirken. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Rolle der nationalen Politik manchmal kritisch zu betrachten sei, da sie hin und wieder dazu neige, Erfolge für sich zu reklamieren
und Misserfolge der Europäischen Union zuzuschreiben. Wichtig sei es, eine grundsätzlich positive Stimmung zur EU als Werte-, Rechts-, Sozialund Wirtschaftsgemeinschaft zu erzeugen.
Die Landesregierung wies darauf hin, dass sie mit dem europäischen Informationszentrum in der Staatskanzlei über ein attraktives Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger verfüge. Die Angliederung an die Staatskanzlei als Europaministerium habe sich bewährt. Auch die Veranstaltung „Jugend in Bewegung - auf nach Europa“ am 5. Juli 2012, an der sich alle Fraktionen beteiligt haben, wurde thematisiert. Studenten und Auszubildende konnten im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeiten und Vorteile für einen Auslandsaufenthalt kennenlernen. Im Rahmen der Diskussion zum EUHaushalt wurde verdeutlicht, dass der sogenannte mehrjährige Finanzrahmen die Weichen dafür stellt, in welcher Höhe zukünftig Mittel beispielsweise für die europäische Strukturpolitik, die Agrarpolitik sowie Forschung und Innovation in Thüringen zur Verfügung stehen.
Erklärtes Ziel der europäischen Institutionen sei es, den mehrjährigen Finanzrahmen bis Ende 2012 zu verabschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen weiterhin der Gesamtrahmen des mehrjährigen Finanzrahmens und der Vorschlag der Kommission, ein neues Eigenmittelsystem einzuführen. Die Landesregierung erläuterte, dass sich an den Verhandlungen zur Kohäsionspolitik zeige, dass die Frage des Gesamtrahmens zunehmend für die Länder bedeutsam werde.
In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Forderung der ostdeutschen Länder nach einem Sicherheitsnetz diskutiert. Es wurde deutlich, dass die zu erwartende Höhe der Fördermittel im Zeitraum 2014 bis 2020 noch offen sei. Gegenwärtig wird noch über eine Mittelausstattung in Höhe von 55 Prozent bis zu zwei Dritteln der im Zeitraum 2007 bis 2013 erfolgten Mittel diskutiert. Dies würde entsprechende Einbußen für Thüringen zur Folge haben.
Der Ausschuss diskutierte die Frage der Einführung einer EU-Finanztransaktionssteuer sowie einer EUMehrwertsteuer, während die Verwendung von Mitteln aus einer neu einzuführenden EU-Finanztransaktionssteuer auf Ebene der Europaministerkonferenz kontrovers diskutiert werde, werde die Einführung einer EU-Mehrwertsteuer einhellig abgelehnt, erläuterte die Landesregierung. Das Europäische Parlament beabsichtigt dagegen offensichtlich, seine Forderungen nach einer eigenen EU-Einnahmequelle mit großem Nachdruck durchzusetzen. Das EP habe bereits mit einem Leerlaufen der Verhandlung gedroht, sollten bezüglich der Eigenmittel keine Standpunktänderungen eintreten.
ner EU-Finanztransaktionssteuer. Die Einführung einer EU-Mehrwertsteuer wurde von den Ausschussmitgliedern ablehnend bewertet. Grundlage der Länderarbeit zu mehrjährigen Finanzrahmen sei die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates, so die Landesregierung. Darin werde unter anderem die Absicht der Kommission begrüßt, den mehrjährigen Finanzrahmen auf die Verwirklichung der Europa-20-Strategie auszurichten. Die Landesregierung begrüßte die Verpflichtung zur Erstellung der sogenannten nationalen Reformprogramme. Das Vorhaben der Kommission, die Zahlung von Fördergeldern an die Erfüllung makro-ökonomischer Kriterien und politischer Verpflichtungen zu knüpfen, werde von der Landesregierung jedoch abgelehnt. Man erlebe gerade Kohäsionspolitik, welche Probleme sich daraus ergeben würden.
Thüringen wird sich im Rahmen der Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Auswahl der politischen Instrumente und die eigene Prioritätensetzung der Region vorbehalten bleibt, damit man über die nötige Flexibilität verfügt, auf regionale Bedürfnisse entsprechend zu reagieren. Die Strategie „Europa 2020“ soll zwar den Rahmen bilden, muss aber dennoch Flexibilität ermöglichen.
Der Ausschuss diskutierte ausführlich über die Aufgaben der von der Landesregierung eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Operationellen Programme.
Zum Thema der europäische Raum, der Freiheit, Sicherheit und des Rechts führte die Landesregierung aus, dass die nationalen Rechtssysteme auf der Basis des Lissabon-Vertrages zur notwendigen Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit jetzt wesentlich effizienter zusammenarbeiten könnten. Im Hinblick auf die polizeiliche Zusammenarbeit verfolgte die EU-Kommission fünf Kernziele, die in den nächsten Jahren als stärkste Herausforderung für die innere Sicherheit der EU angesehen wurden.
Thüringen zum Beispiel hat den Aufbau der ungarischen Justiz und den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Slowakei unterstützt. Auch in anderen Ländern in Osteuropa sei beispielsweise über Praktika Know-how vermittelt worden. Der europäische Aspekt bei der Ausbildung des Justiz
personals solle auch in Thüringen verstärkt werden. Durch die Abschaffung der Binnengrenzen habe auch das Thema Grenzkontrollen bzw. Asyl und Einwanderung neue Brisanz erhalten. Der Ausschuss diskutiert in diesem Zusammenhang auch die Umsetzung des Schengener Informationssystems.
Zur europäischen Verkehrspolitik erläuterte die Landesregierung das Weißbuch der Europäischen Kommission, Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum hin zu einem wettbewerbsorientierten und Ressourcen schonenden Verkehrssystem. Dabei seien drei Punkte wesentlich: