Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

nicht. Es gibt Entwicklungen. Es gibt Gesetzgebungen, die wir vorgenommen haben, auch wenn nicht alle am Ziel ihrer Wünsche sind. Politik ist ein langwieriges Geschäft. Auch da bedeutet es, dicke Bretter zu bohren mit Leidenschaft, aber auch mit Augenmaß. Da sind wir auf dem Weg. Eines können wir schon jetzt nach über zwei Jahrzehnten Thüringen und über einem Jahrzehnt ThüringenMonitor sagen, die Thüringer sind internationaler geworden. Da gibt es überhaupt keine Frage. Sie sind auch, was die rechtsextremen Einstellungen betrifft, etwas stabiler geworden offensichtlich, jedenfalls wenn man den Trend insgesamt sieht, auch nicht am Ziel der Wünsche. Wir haben die Problemlagen offen dargelegt, aber die Richtung ist, dass diese Einstellungen - ich sage, Gott sei Dank - abgenommen haben. Das Dritte, was ich sagen will, was ich erfreulich interpretiere, ist, das Bekenntnis zur Freiheit hat wieder zugenommen. Alles in allem ist das, denke ich, eine gute Basis, dass wir hier im Haus, aber auch mit den Menschen im Land weiter für ein wirklich weltoffenes, tolerantes und internationales Thüringen eintreten können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 1. Ich schaue auf die Uhr. Aber wir haben noch einen Tagesordnungspunkt, der verspricht, kurz behandelt werden zu können. Das ist der Tagesordnungspunkt 6 und den rufe ich jetzt auf

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5171 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ich sehe das nicht. Ich eröffne die Aussprache. Wir haben eine Wortmeldung, Herr Abgeordneter Heinz Untermann von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, ich versuche, das ganz kurz zu machen. Vielleicht können wir uns irgendwie einigen. Ich hatte mir am Anfang eigentlich gedacht, dass wir das so beschließen, wie wir das eigentlich vorhatten mit

diesen 35.000 €, aber nach näherem Hinschauen möchte ich nur ganz kurz ein paar Bedenken aufführen. Ich werde noch sagen, was ich Ihnen dann vorschlagen werde.

Das Thüringer Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik wurde 1993 ratifiziert, die erste Änderung zum Gesetz erfolgte im Jahr 2006. Seit dem Jahr 2010 liegen neue Richtlinien und Rechtsakte der Europäischen Union vor. Dem Institut für Bautechnik werden die Aufgaben der Marktüberwachung von harmonisierenden Bauprodukten übertragen. Das Institut als Marktüberwachungsbehörde nimmt im Auftrag aller Länder die technische Prüfung von Bauprodukten vor. Das Institut vertritt die Länder in Gremien, beispielsweise in den Gremien, die für die Erarbeitung und Zulassung von Baurichtlinien zuständig sind. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums ist die Wahrnehmung dieser Aufgaben der Marktüberwachung von harmonisierenden Bauprodukten in Thüringen nicht möglich bzw. es kommt wesentlich teurer. Wenn wir das an das Deutsche Institut geben, kommt es für uns billiger. Das ist aber alles einzusehen auch mit diesen zusätzlichen Kosten von 35.000 €, diese einmalige Zusatzaufgabe.

Wir haben noch mal die gesamten Kosten für das Institut für Bautechnik hinterfragt und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen: Schaut man sich die Haushaltspläne der vergangenen Jahre und den Haushaltsplan 2013/2014 an, so stehen im Titel 632 01 als Anteil an den Kosten für das Institut für Bautechnik im Jahr 2010 rund 55.000 €, im Jahr 2011 - man höre und staune - 177.000 €, im Jahr 2012 218.000 €, im Jahr 2013 224.000 € und in 2014 226.000 €, also ein Anstieg von 2010 von 55.000 € auf 226.000 €. Ich habe in der kurzen Zeit leider nicht so tief prüfen können, wie diese Sache zustande kommt und warum wir dann trotzdem noch diese 35.000 € brauchen. Meine Anfrage wäre hier, das zu klären. Ich würde doch bitten, hier noch mal Stellung zu nehmen, wie das zustande kommt. Die Zahlen sind mir doch ein bisschen zu gewaltig, um hier einfach die 35.000 € durchzuwinken. Das wäre mein Antrag.

(Beifall FDP)

Danke schön. Herr Abgeordneter. Der Minister hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, weil ja vereinbart war, keine Aussprache zu dem Thema zu machen. Da Herr Untermann aber

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

eine Frage gestellt hat, will ich es nur ganz kurz erläutern und verspreche, dass wir gern im zuständigen Ausschuss noch mal in einem extra Tagesordnungspunkt über die Daten informieren.

Es geht im Grunde um Folgendes: Wir haben uns als Länder darauf verständigt, dass wir für die im Zuge durch die Europäische Union eingeführte Marktüberwachung für Bauprodukte nicht in jedem Land eine einzelne, einzige Marktüberwachung für alle Bauprodukte schaffen, sondern das aufteilen auf die verschiedenen Fachkompetenzen der Länder und dort, wo das nicht geht, dass wir für die wissenschaftlichen Aufgaben das Deutsche Institut für Bautechnik beauftragen, die den entsprechenden auch wissenschaftlichen Hintergrund haben, um dafür zu sorgen, dass wir eine gute Marktüberwachung für die Bauprodukte haben. Das heißt natürlich, das haben wir in der Vergangenheit auch schon gemacht. Deswegen gab es in der Vergangenheit zunehmend neue Aufgaben für dieses Institut, was die Länder insgesamt beschäftigen und wo wir, glaube ich, nach Königsteiner Schlüssel oder nach einem veränderten Königsteiner Schlüssel letztlich in der Beteiligung sind. Das heißt, dass die Aufgaben des Instituts in den letzten Jahren natürlich immer weiter gewachsen sind. Ich vermute, das ist auch der Hintergrund für die aufwachsenden Zuweisungen, die wir hier an das Institut geleistet haben. Aber, Herr Untermann, da muss ich an der Stelle einfach um Verständnis bitten.

Ich würde gern darum bitten, dass wir diesem Abkommen heute zustimmen, damit wir handlungsfähig sind. Das ist abgestimmt zwischen allen Ländern. Es ermöglicht uns am Ende, deutlich die Kosten, die uns sonst entstehen würden, zu reduzieren. Ich erinnere mal daran, dass wir allein für die Betonprodukte zwei Stellen im Landesverwaltungsamt schaffen müssen, wo wir für eine Produktkategorie zuständig sind. Wenn wir es für alle machen wollten, hätten wir dort einen nicht hinzunehmenden Personalaufbau, den wir letztlich dem europäischen Recht schulden. Ich würde sehr um Zustimmung werben und sage zu, dass wir den Ausschuss gern noch mal informieren.

(Beifall CDU)

Danke schön. Ich schließe die Aussprache und schließe die erste Beratung zum Gesetzentwurf, rufe die zweite Beratung zum Gesetzentwurf auf. Ich sehe keine Wortmeldung, dann schließe ich die zweite Beratung zum Gesetzentwurf.

Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5171, zweite Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Zustimmung bei der FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Ich sehe auch keine

Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 14.00 Uhr zur Fragestunde. Ich erinnere noch mal an die Eröffnung der Ausstellung „Jüdisches Leben in Deutschland“ im Zwischengang zum Fraktionsgebäude. Vielen Dank.

Wir setzen die Sitzung fort. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5135.

Sehr geehrter Herr Präsident!

Werbung von ehemaligen Mitarbeitern von Landtagsabgeordneten als Informanten und Informantinnen für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz

Am 17. Oktober 2012 wurde ein ehemaliger Mitarbeiter einer Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE zu Hause durch einen Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz aufgesucht und persönlich angesprochen. Offenkundiges Ziel dieser Ansprache war es, ihn als Informanten für das Landesamt für Verfassungsschutz zu gewinnen. Durch Wortwahl und Verweise auf einschlägig bekannte Redewendungen in Bezug auf eine Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wurde deutlich gemacht, dass es dem Mitarbeiter des Landesamts darum ging, über den ehemaligen Mitarbeiter einer Landtagsabgeordneten künftig an Informationen aus der linken Szene zu gelangen. Es ist nicht auszuschließen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auch beabsichtigte, über die frühere Tätigkeit des Angesprochenen an Informationen über die Vernetzung der Abgeordneten sowie deren Wahlkreisbüro zu gelangen. Ein solches Anliegen dürfte regelmäßig einen unzulässigen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Status von Abgeordneten darstellen.

Ich frage die Landesregierung:

(Minister Carius)

1. Welche Gründe lagen dem Versuch der Anwerbung eines ehemaligen Mitarbeiters einer Abgeordneten des Thüringer Landtags als Informant sachlich und personell vor?

2. Welchem Ziel diente die versuchte Anwerbung eines ehemaligen Mitarbeiters einer Abgeordneten des Thüringer Landtags als Informant?

3. Hält es die Landesregierung für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz ehemalige Mitarbeiter einer Abgeordneten des Thüringer Landtags als Informanten angeworben werden und wie begründet sie ihre Auffassung, insbesondere vor dem Hintergrund des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen?

4. Kann die Landesregierung für den Zeitraum 1990 bis 2012 ausschließen, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Menschen als V-Personen oder Informanten geführt werden bzw. wurden, die Mitarbeiter von Fraktionen bzw. von Abgeordneten sind bzw. waren? Wenn nein, welche Fraktionen und Abgeordneten sind bzw. waren in welchem Zeitraum durch eine derartige Tätigkeit als Informant eines ihrer Mitarbeiter bzw. ehemaligen Mitarbeiter betroffen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Das macht Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König wie folgt:

Zu Frage 1: Auf die Gründe einer Anwerbung von V-Leuten kann ich hier nur in allgemeiner Form eingehen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum?)

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dies regelt § 6 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Hierzu zählt auch der Einsatz von V-Leuten. V-Leute werden in Betracht gezogen, wenn Informationen nicht offen gewonnen werden können, aber Erkenntnisse über die inneren Strukturen einer Gruppierung notwendig sind, weil ihre Zielsetzung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Aus der allgemeinen verfassungsrechtlichen Rechtsstellung des Abgeordneten in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen folgt, dass Mitarbeiter von Abgeordneten nicht als Informationsquelle für Sicherheitsbehör

den in Betracht kommen. Im vorliegenden Fall lagen keine Hinweise vor, dass es sich bei der in der Mündlichen Anfrage erwähnten Person um einen ehemaligen Mitarbeiter einer Landtagsabgeordneten handelt.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Wie gut funktioniert Immunität?)

Über die Veröffentlichungen in der Presse hinaus hat die Landesregierung auch heute keine Erkenntnisse hierüber.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Hier verweise ich ebenfalls auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Hierfür liegen keine Anhaltspunkte vor.

Es gibt zunächst erst einmal eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Rieder, ausgehend von Ihrer Antwort auf Frage 1, die auch für Frage 2 und Frage 3 gilt, würde ich gern von Ihnen wissen, ob es denn so ist, dass die Partei oder auch die Fraktion DIE LINKE in ihren inneren Strukturen eine Gruppierung darstellt, deren offenkundiges Ziel es vorrangig ist, die FDGO zu zerstören oder anzugehen, weil das der einzige Grund wäre, einen ehemaligen Mitarbeiter von mir in dem Fall bzw. der Fraktion DIE LINKE anzuwerben.

Die Antwort ist eindeutig. Die Partei DIE LINKE ist kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Frak- tion hatte ich auch gefragt.)