Frau Jung, Sie haben gesagt, dass dieses Thüringer Erziehungsgeld dafür da ist, dass die Kinder zu Hause bleiben. Können Sie denn an Zahlen belegen, wie viel weniger Kinder in die Einrichtungen gekommen sind? Meines Erachtens können Sie das nicht.
dass genau diese Eltern die Kinder zu Hause lassen, wo wir sagen, dass der Besuch in den Einrichtungen ist. Aber Frau Groß, darum geht es auch überhaupt nicht. Es geht darum, dass mit einer solchen Leistung für die Gesellschaft überhaupt keine Leistung anerkannt wird.
Wir hatten das letzte Mal hier im Plenum die Diskussion: Ist die Erziehungsleistung der Eltern, die ihre Kinder in Kitas bringen, nicht mehr wert? Genau um diesen Fakt geht es. Sie wollen Erziehungsleistung zu Hause belohnen.
(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das stimmt doch nicht, die gehen doch in die Einrich- tung. Sie können doch nicht belegen, dass es weniger sind.)
Es ist nachgewiesen, dass es immer Eltern gibt, die genau diese Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen. Aber die Frage, die hier steht, ist: Wieso wollen Sie zwei Leistungen den Eltern geben?
Genau das ist der entscheidende Punkt; Sie wollen neben dem Bundeserziehungsgeld auch noch das Landeserziehungsgeld nicht abschaffen. Hier geht es ja gar nicht inhaltlich darum, die Leistungen nicht zu gewähren, sondern Sie wollen eine doppelte Leistung. Mehr haben wir übrigens mit dem Gesetzentwurf überhaupt nicht gefordert, aber weniger, meine Damen und Herren, führt zur Benachteiligung vieler Kinder und Familien in Thüringen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollegin Jung hat es schon angesprochen, wir haben uns, glaube ich, in diesem Hohen Haus schon zur Genüge mit dem Landeserziehungsgeld beschäftigt. Seit 2010 fordern wir wiederkehrend die Abschaffung desselben, und das, wie wir auch meinen, aus gutem Grund. Es ist aus Sicht der FDP-Fraktion weder dazu geeignet, die Erziehungsleistung angemessen zu vergüten noch dieselbe zu verbessern. Es ist auch aus ordnungspolitischer Sicht in keinster Weise hilfreich, die Wahlfreiheit der Eltern zu verbessern.
Im Gegenteil, es kehrt das ordnungspolitische Grundprinzip ins Gegenteil und verpflichtet den Staat, für eine durch Eltern nicht in Anspruch genommene staatliche Leistung, wie den Kindertagesstätten, einen Ausgleich zu zahlen. Auch ist es in Anbetracht der Einführung des Betreuungsgeldes des Bundes eine Doppelförderung, die wir uns auch als Nehmerland nicht leisten können und dies auch tunlichst vermeiden sollten.
Gelebte Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Bundesländern sieht anders aus. Wir wissen uns hierbei einig mit mindestens zwei Mitgliedern der Landesregierung, zum
einen Frau Ministerin Taubert, die das Geld pauschal an die Kommunen geben möchte, und zum anderen Herrn Finanzminister Voß, der es zumindest teilweise in die Schuldentilgung geben möchte.
Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass uns die Position von Herrn Voß deutlich am Nächsten ist, wie Sie ja hier auch aus unserem Gesetzentwurf ablesen können,
denn dieser fordert ja, gerade die doppelte Finanzierung derselben Leistungen zu vermeiden, also die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes zum Zeitpunkt der Einführung des Betreuungsgeldes des Bundes am 1. August 2013. Inbegriffen ist natürlich die Abfinanzierung bis zum Auslaufen gestellter und genehmigter Anträge. Ich sage es nur noch einmal so deutlich, Frau Siegesmund, weil ich den Eindruck hatte bis zum letzten Plenum, dass Sie es nicht verstanden haben, was das Rechtsgut des Vertrauensschutzes bedeutet.
Obwohl wir uns mit allen Oppositionsfraktionen, Teilen der Landesregierung, wie schon erwähnt, und auch Teilen der Regierungsfraktionen thematisch einig sind, wird es bleiben. Ich gratuliere hier Herrn Mohring. Schade, dass er nicht da ist, obwohl ihm das Thema augenscheinlich so wichtig erscheint, zumindest hat er das so verkündet, daher zur Demonstration der Stärke, aber an falscher Stelle, liebe Freunde von der CDU, und leider auch zum Nachteil des Freistaats Thüringen.
Ich wünschte mir, dass die CDU-Fraktion diesen Biss zeigen würde bei Themen, die wirklich zentral für die Lebensführung der Thüringerinnen und Thüringer sind, zum Beispiel Vergabeirrungen des Wirtschaftsministers,
oder aber Arbeitsverbote für Arbeitnehmer des Einzelhandels durch das Ladenöffnungsgesetz. Aber zumindest letzteres wird ja noch einmal in dieser Woche zur Sprache kommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, schade, dass die Teilnehmer auf der Tribüne jetzt nicht dabei sein können, ich hätte nämlich gern gerade das erwidert, aber ich tue es trotzdem auch für Sie hier.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will es gleich vorweg sagen, das Thüringer Erziehungsgeld steht nicht zur Disposition, wir wollen es erhalten.
Auch wenn Sie, meine Damen und Herren, gerade, wie wieder eben vorgetragen, bei jeder Gelegenheit versuchen, eine Abschaffung herbeizuführen, sage ich Ihnen, wir sind überzeugt, dass die Einführung eine richtige Entscheidung war. Wir haben es auch bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass wir nicht aus populistischen Gründen von unserer richtigen Meinung zurücktreten. Beide Anträge zeigen uns, dass das ordnungspolitische Prinzip des Thüringer Erziehungsgeldes trotz aller Diskussionen in den vergangenen Jahren noch nicht verstanden wurde. Deshalb nochmals: Der Freistaat Thüringen hat mit dem Familienfördergesetz, das wir nach intensiver Diskussion 2005, also vor sieben Jahren, hier verabschiedeten, seine Förderpraxis in der frühkindlichen Bildung und Betreuung umgestellt. Wir haben nicht mehr nach Gruppengrößen und Betreuungsart gefördert, sondern kindbezogen. Das heißt, für jedes Kind zahlt der Freistaat eine Förderung, und zwar unabhängig von der Betreuungsform. Das Kind in der Kinderkrippe wird im Freistaat genauso gefördert wie das Kind bei der Tagesmutter oder in der sogenannten gemischten Einrichtung. Und hier setzt das Thüringer Erziehungsgeld an. Auch die Betreuung des Kindes durch die Eltern wird bis zu einem Alter von maximal drei Jahren gefördert. Die Thüringer Förderung geschieht kindbezogen, unabhängig von der Betreuungsform. Das ist der zentrale Ansatz, der ordnungspolitische Ansatz.
Wir hatten bereits in den vergangenen Plenardebatten ausführlich Gelegenheit, unsere Argumente natürlich auszutauschen. Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal inhaltlich auf den Antrag der FDP eingehen, ihre Argumentation …
Herr Abgeordneter Gumprecht, kleinen Moment mal, der Abgeordnete Kubitzki würde Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Kollege Gumprecht, aus ordnungspolitischer Sicht, wie bewerten Sie die Tatsache, wenn Eltern Erziehungsgeld bekommen und schicken ihr Kind in die Kita, dass sie dieses Erziehungsgeld abtreten an die Kita und trotzdem die Kita-Gebühren bezahlen, im Gegensatz zu den Eltern, die ihr Kind nicht in die Kita bringen, dieses Geld dann behalten können. Wie erklären Sie das ordnungspolitisch?
Also Sie wissen, wir hatten in der ersten Form, wo jedes Kind Anspruch hat, jetzt haben wir das abgeändert in einer anderen Rechtsform. Und wer beide Leistungen in Anspruch nimmt, betrügt bei der einen. Das ist so. Beide Leistungen kann ich nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen, das volle und die volle Kindergartenbetreuung, und das geht nicht. Wir hatten vorher eine andere Form. Da müssen Sie mal genau nachlesen, wie wir es geändert haben. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal genau die Gesetzeslage deutlich machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich noch mal auf den Antrag der FDP eingehen, denn die eben vorgetragene Argumentation zeigt, dass eigentlich für Sie die Familienfreundlichkeit im Wesentlichen eine Floskel ist.