Bitte, Herr Barth, sagen Sie es dann noch mal, erklären Sie es uns noch mal. Ich sage Ihnen nur, da ist die erfolgsabhängige Bezahlung die Ausnahme.
Auch da, muss ich mal sagen, leben Sie nicht in der Thüringer Realität. Die Regel ist eine erfolgsabhängige Bezahlung wirklich nicht.
Die Zahlen sind ja auch bekannt, wie sich die Beschäftigtenzahlen entwickelt haben. Seit dem Inkrafttreten des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes seinerzeit 2007 ist die Anzahl der Beschäftigten um 6 Prozent insgesamt rückgängig und auch, sagt die Gewerkschaft, im bedienungsintensiven Einzelhandel mit Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker-/ Einrichtungsbedarf usw. sind auch im vergangenen Jahr die Beschäftigtenzahlen um knapp 4 Prozent, konkret um 3,7 Prozent zurückgegangen. Das eine hat also, glaube ich, mit dem anderen nichts zu tun.
Ich würde zum Schluss das gerne auf den Punkt bringen und sagen: Lasst uns froh und munter sein, denn am Samstag bleiben wir daheim. Zwei Wochenenden für die Familien sind wunderbar, nur der FDP ist das noch nicht klar. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin erstaunt über die Fähigkeit des Reimens der Kollegin Leukefeld. Das kann ich, glaube ich, jetzt auch nicht toppen. Ich will mich auch gar nicht zu den von Ihnen dargestellten Wahrnehmungsproblemen der Kolleginnen und Kollegen der FDP äußern. Ich will zunächst einmal sagen, in einem hat der Kollege Kemmerich recht. Zu Weihnachten, zur Weihnachtszeit gehört ja, dass man Wünsche äußern darf. Und wenn ich einen Wunsch äußern darf, dann wäre der gewesen oder ist der, dass die FDP endlich auch einmal lernt, den Einzelhandel ernst zu nehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels ernst zu nehmen und vielleicht auch noch die Arbeitszeit und Lebenszeit der Abgeordneten dieses Parlaments ernst zu nehmen, weil, dann hätten Sie nämlich Ihren Antrag zurückziehen müssen.
Nein, nein, Rede nicht fertig. Zu den Fakten: Ganz nüchtern, zu den Fakten gehört, wir haben jetzt fast einen Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes,
wo die Mehrheit dieses Parlaments das beschlossen hat, ob Ihnen das passt oder nicht, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Fakt ist aber auch, innerhalb dieses Jahres habe ich zumindest, und ich glaube auch sonst niemand in diesem Hohen Hause, Massenproteste des Einzelhandels mitbekommen, Massenproteste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitbekommen, die alle mehr als zwei Samstage im Monat arbeiten wollen. Das, was ich mitbekommen habe, ist die eine oder andere Demonstration hier vor dem Hohen Hause der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels, die sich für eine Beibehaltung dieser Regelung der zwei freien Samstage ausgesprochen haben. Was ich auch mitbekommen habe, ist, dass alle Fraktionen in diesem Hohen Hause bei diesen Demonstrationen anwesend und vertreten waren mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, außer der FDP. Die FDP hat bei jeder Demonstration geglänzt durch Abwesenheit und hat sich nicht in der Lage gesehen oder war nicht willens, sich den Diskussionen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier draußen vor dem Eingang des Thüringer Landtags zu stellen.
Sehr geehrter Herr Kollege Lemb, abgesehen von der Tatsache, dass ich bei vielen Einzelhändlern unterwegs gewesen bin und mich dort auch mit Mitarbeitern unterhalten habe, würden Sie mir bitte einmal erklären, wenn das alles so schön ist, wie Sie es jetzt darstellen, wieso Ihre Regierung, insbesondere das von Ihrer Genossin, Kollegin Taubert, geführte Sozialministerium dann über das ganze Jahr mehrfach erfolglos versucht hat, Verordnungsentwürfe vorzulegen und im Ausschuss eine Mehrheit dafür zu gewinnen, mit denen eine Mehrheit und die letztlich daran gescheitert sind, dass eine Mehrheit der betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer von den Regelungen dieses Gesetzes, das Sie so toll finden, ausgenommen werden sollten? Können Sie mir das bitte einmal erklären?
Das will ich Ihnen gerne erklären, weil die Sozialministerin und das Sozialministerium natürlich das ge
tan hat, was im Gesetz steht, also das Gesetz ernst genommen hat. Wie Sie wissen, steht in dem Gesetz drin, dass das Sozialministerium einen Verordnungsentwurf vorlegen kann. Das hat das Sozialministerium gemacht. Wie allen bekannt ist hier im Hohen Hause, ist dieser Verordnungsentwurf mehrfach, Kollege Gumprecht hat es gesagt, in mehreren Sitzungen des Sozialausschusses diskutiert worden. Dass man sich am Ende des Tages nicht auf einen Inhalt des Verordnungsentwurfs hat verständigen können, ist eine andere Frage, die beantworte ich Ihnen gerne nach Ihrer weiteren Zwischenfrage.
Das heißt, Sie sind in freudiger Erwartung, eine weitere Frage stellen zu dürfen und der Abgeordnete Lemb hat das gewissermaßen schon gestattet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Lemb, dann gehen wir einen Schritt zurück, weil es im Gesetz stand. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass das Gesetz, so wie es ist, schon toll ist, und es gilt ja jetzt, weil wir ja keine Verordnung haben, ausnahmslos für alle, wenn Sie der Meinung sind, dass es gut ist, wenn es ausnahmslos für alle gilt, warum haben Sie dann mit Mehrheit diesen Antrag, diese Ermächtigung überhaupt ins Gesetz geschrieben, wenn nicht in der Erwartung, dass es vermutlich Leute gibt, für die das Gesetz, so wie es steht, nicht funktioniert? Welcher andere Grund kann das denn wohl gewesen sein? Das würde mich interessieren.
Auch die Frage will ich Ihnen gern beantworten, weil wir natürlich die Frage diskutiert haben, ob es bestimmte Beschäftigtengruppen gibt, bestimmte Personen gibt, so wie es auch im Gesetz steht, wo man darüber nachdenken und darüber diskutieren könnte und beispielsweise durch eine Verordnung Ausnahmeregelungen treffen könnte, wo eine Beschäftigung an mehr als zwei Samstagen möglich ist.
Ja ist die Frage von Studenten, die Sie auch in Ihrem Begründungsentwurf erwähnt haben. Das wären durchaus Bereiche gewesen, wo meine Fraktion gesagt hätte, auf der Grundlage einer solchen Diskussion kann man über eine entsprechende Verordnung reden, das war auch Gegenstand der Debatten gerade in den letzten Wochen und Tagen.
Da ist es nun mal auch so, wie Sie wissen, dass wir uns in einer Koalition befinden. Und wenn der Koalitionspartner Schwierigkeiten hat, sich einem Verordnungsentwurf zu nähern und diesen möglicherweise im Ausschuss gemeinsam mit uns mitzutragen, dann wird eben dieser Verordnungsentwurf nicht tragfähig im Ausschuss. Genau das ist passiert. Insofern muss natürlich an der Stelle auch der Koalitionspartner - die Kolleginnen und Kollegen der CDU - mit einer in Teilbereichen sicherlich berechtigten Kritik zu der Frage des nunmehr nicht umgesetzten Verordnungsentwurfs umgehen. Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass der heute diskutierte Gesetzentwurf, den Sie in der Drucksache 5/5250 vorgelegt haben, im Kern nichts anderes ist als der Gesetzentwurf, den wir hier im Hohen Hause bereits am 20.09.2012 diskutiert und bereits abgelehnt haben. Insofern sollten Sie einfach mal die Realität zur Kenntnis nehmen und zur Kenntnis nehmen, dass das
- es wird ja auch nicht besser, wenn Sie alle dazwischenquatschen - Thüringer Ladenöffnungsgesetz so ist wie am 21. Dezember 2011 beschlossen.
Ich will noch mal betonen, da steht drin, es kann eine Verordnung geben, es steht nicht drin, es muss eine Verordnung geben.
Der Ausschuss des Thüringer Landtags, der zuständige Ausschuss, der Sozialausschuss hat sich über mehrere Monate mit diesem Thema beschäftigt und ist nunmehr am Ende des Tages zu keiner Einigung gekommen. Das hat dazu geführt, dass das Sozialministerium und die Sozialministerin das getan hat, was in dieser Situation auch völlig richtig war, nämlich die Konsequenz gezogen und den Verordnungsentwurf zurückgezogen hat - warum, weil damit jetzt Klarheit herrscht. Ob man diese Klarheit zu 100 Prozent gut findet oder nicht, aber es heißt Klarheit sowohl für den Einzelhandel als auch für die Beschäftigten im Einzelhandel, dass die Regelung, die wir mehrheitlich in § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen haben, nunmehr auch so gilt. Und ich kann nur dazu raten...
Okay. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gilt. Ich rate dazu, auch für die nächsten Monate nicht ständig durch neue Anträge irgendwie den Einzelhandel und die darin beschäftigten Arbeitnehmer zu verunsichern. Das bleibt jetzt so wie es ist und so ist es auch gut so. Herzlichen Dank.
Also ich verweise noch einmal darauf, dass, wenn die Zwischenfragen gestellt werden, die Redezeit weiterläuft, wir können die nicht einzeln anhalten. Das müssten dann mal die Fraktionen beraten, wie das in der Geschäftsordnung geregelt werden kann. Ich halte mich an die von dem Hohen Haus beschlossene Geschäftsordnung und rufe für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Kemmerich auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und auch nochmals gerne liebe Gäste, wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen grundgesetzlich geschützten Rechten verschiedener Interessengruppen. Das sind zum einen schließlich die Arbeitnehmer, es sind zum anderen aber auch die Unternehmer, das sind verschiedene Rechtskreise in Form von der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnung und Ladenschließung - wie auch immer man das formulieren mag. Wir lesen es lieber als Öffnung, weil das der Freiheit entspricht, ein Geschäft zu öffnen.
Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Und in diesem Korsett sind die Länder auch befugt, hier Regelungen zu treffen, wie sich Mehrheiten finden und die sind sicherlich zu akzeptieren. Aber nicht bei allem ist Mehrheit gleich Wahrheit. Meine Damen und Herren, wir sollten alle froh sein, dass wir in einem gewaltengeteilten Deutschland leben, wo Judikative, Legislative und Exekutive nebeneinander Entscheidungen treffen, aber am Ende auch Gerichte darüber befinden, ob das denn verfassungskonform ist.
Herr Gumprecht, wir haben nur aus diesem Grunde gezögert, das Verfassungsgericht anzurufen, was wir tun werden. Das haben wir ausdrücklich gesagt und am Anfang des Jahres sind die Schritte auch eingeleitet worden, Normenkontrollklage erhoben zu haben, um dieses zu überprüfen. Wir haben aus diesem Grunde gezögert, weil wir auch im Sinne des Einzelhandels und der dort Beschäftigten Ihre Hin- und Hertour, Ihre Tippel-Tappel-Tour mit Staunen bewundert haben, weil wir
erst einmal darauf gehofft haben, dass Sie das mildere Mittel wählen, nämlich dass der Einzelhandel möglichst schnell Rechtssicherheit bekommt, ob nun die Verfassung gebrochen ist, ob sie gilt und wie die Leute hier arbeiten können. Aber das war ja dann den Beteiligten egal. Herr Lemb, wir haben nur eine Ausschuss-Sitzung mitbekommen, wo wirklich mal diskutiert wurde. Alles andere haben Sie im verschlossenen Kämmerlein gemacht und
das Licht der Öffentlichkeit wurde nur informiert, dass es gescheitert ist. Sie können jetzt gerne „Schnapp hat den Hut gefangen“ spielen, um uns zu erklären, wer denn nun Schuld trägt an der Misere, denn jetzt haben wir einen Zustand, der auf jeden Fall unhaltbar ist.
Meine Damen und Herren, es gibt mehr als ein Gutachten von unabhängigen Verfassungsexperten, die belegen, dass das Land Thüringen eben hier keine Gesetzgebungskompetenz hat, um in die Berufswahlfreiheit, die Wahlfreiheit von Arbeitnehmern, einzugreifen. Es liegt in deren Obliegenheit, zu wählen,