Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

4. Würde der Freistaat Thüringen im Falle des Vollzugs der beabsichtigten Übertragung des Teerverarbeitungswerks Rositz auf den Landkreis Altenburger Land auch die zukünftig noch entstehenden Kosten vollumfänglich tragen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Danke, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zuständigkeit für bodenschutzrechtliche Aufgaben obliegt nach § 11 Abs. 1 Thüringer Bodenschutzgesetz den unteren Bodenschutzbehörden, das heißt also Landkreis oder kreisfreie Stadt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 11 Abs. 6 Thüringer Bodenschutzgesetz kann das für das Bodenschutzrecht zuständige Ministerium die Zuständigkeit anderen Behörden übertragen. Mit der Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 06.04.2008 hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter anderem von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und in Artikel 7 der Verordnung die Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bodenschutzes erlassen. Hierin wird die Zuständigkeit für die Wahrnehmung bodenschutzrechtlicher Aufgaben für altlastenverdächtige Flächen und Altlasten des Sanierungsgebietes ehemaliges Teerverarbeitungswerk Rositz der oberen Bodenschutzbehörde übertragen. Diese Verordnung tritt nach Artikel 8 der eingangs erwähnten Verordnung mit Ablauf vom 31.12. dieses Jahres außer Kraft. Mit anderen Worten, das Landratsamt Altenburger Land ist bereits seit 2008 für den Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts zuständig. Allein für das ehemalige Teerverarbeitungswerk Rositz wurde es aber für fünf Jahre von der Umsetzung entlastet. Nach Ablauf dieser Sonderregelung wird das Landratsamt nun automatisch zuständig. Das war auch dem Landratsamt seit Längerem bekannt.

Zu Frage 2: Nein, die Landesregierung teilt die Auffassung nicht. Unabhängig von der Organisationsform war der maßgebliche Kostentreiber im Großprojekt Rositz die Sanierung des Teersees „Neue Sorge“. Die Kritik an der Kostensteigerung relativiert sich, wenn man die Umstände bei der Sanierung des Teersees „Neue Sorge“ bedenkt, so etwa die Kampfmittelproblematik, die Standsicherheitsprobleme bei den Böschungen oder die Gefahr eines Grundwasserdurchbruches. Mit der Nichterfüllung des Pauschalvertrags zur Sanierung der „Neuen Sorge“ durch den Auftragnehmer der Landesentwicklungsgesellschaft sind dem Sondervermögen bislang ungefähr 35 Mio. € an Mehrkosten entstanden. Dieser Umstand war weder vorherzusehen, noch von der Landesregierung zu vertreten.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat die Risiken für die Zukunft durch ein externes Gutachten beziffern lassen. Der verbleibende Sanierungsaufwand für Rositz wird sich auf die nächsten 30 Jahre verteilt auf 6 bis 28 Mio. € netto zulasten des Sondervermögens belaufen. Addiert man den Eigenanteil der Landesentwicklungsgesellschaft hinzu und veranschlagt ca. 3 Mio. € Projektmanagementkosten, kommt man auf die in der Pressemitteilung genannten 35 Mio. €.

Zu Frage 4: Ja, die Kostenteilung von 90 Prozent zulasten des Sondervermögens und 10 Prozent als Eigenanteil der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH bleibt weiter bestehen.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage des Fragestellers. Bitte, Herr Abgeordneter Weber.

Herr Staatssekretär, wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer künftigen Grundwassersanierung im Bereich der ökologischen Altlast im ehemaligen Teerverarbeitungswerk Rositz, zumal bekannt ist, dass im Rositzer Ortsteil Selbitz in einigen Häusern mit Öl versetztes Grundwasser in die Keller drückt?

Herr Staatssekretär, bitte.

Der Grundwasseranstieg, den wir dort haben, hängt mit der Lausitzer Mittel- und Bergbauverwaltungsgesellschaft zusammen, da die Situation im Ortsteil Selbitz nicht nur von der Kontamination abhängt, sondern auch, wie Sie schon selbst erwähnt haben, von dem Grundwasseranstieg durch die Einstellung der Wasserhaltung des Braunkohletagwerkes. Das heißt mit anderen Worten, die Einstellung des Braunkohletagwerkes hängt natürlich mit der Grundwasserspiegelentstehung zusammen und so, meine Kenntnis, sind die Beteiligten vor Ort im Gespräch, um Maßnahmen zu ergreifen, die das Problem Grundwasser bei den Einfamilienhäusern dort in den Griff bekommen.

Es gibt eine zweite Frage des Fragestellers.

Herr Staatssekretär, wie bewertet die Landesregierung bezüglich der Aufgabenintensität die Tatsache, dass trotz der Kommunalisierung der Umweltverwaltung drei Vollbeschäftigteneinheiten im Lan

desverwaltungsamt Weimar verblieben und in der sogenannten AG Rositz mit der ökologischen Altlast Teerverarbeitungswerk Rositz befasst sind, und was geschieht bei einer möglichen Übertragung der Zuständigkeit für die ökologische Altlast an den Landkreis mit den beim Landesverwaltungsamt angesiedelten Vollbeschäftigteneinheiten?

Herr Abgeordneter, ich habe bei der Antwort schon klar und deutlich gesagt, dass wir seit fünf Jahren diese Maßnahme durch das Landesverwaltungsamt mit begleitet haben. Das war ein Entgegenkommen gegenüber dem Landkreis. Im Jahr 2008 ist diese Maßnahme an den Landkreis übergeben worden. Wir haben auch geantwortet, dass die Kosten weiterhin beim Sondervermögen und bei der LEG bleiben. Ich glaube, es war sehr hilfreich, dass man dem Landkreis unter die Arme gegriffen hat. Aber dass das keine Ewigkeit geht, war allen Beteiligten bekannt.

Vielen Dank. Es gibt jetzt den Wunsch auf Nachfrage von Herrn Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, Sie haben unter 2. ja ausgeführt, worauf Sie die Kosten zurückführen. Kann man das dann auch so interpretieren, dass Sie die Auffassung des Thüringer Rechnungshofes an der Stelle nicht teilen, dass es da organisatorische Probleme gegeben hat?

Meine Antwort wird Sie nicht überraschen, dass wir unseren eigenen Zahlen vertrauen.

Die zweite Frage aus den Reihen der Abgeordneten kommt von Herrn Kummer.

Ja, der Herr Weber ist ja schon darauf eingegangen, wie hoch sich der Arbeitsaufwand im Landesverwaltungsamt gegenwärtig darstellt mit den drei Vollbeschäftigteneinheiten. Herr Staatssekretär, gehen Sie denn davon aus, dass die Zuführungen an den Landkreis Altenburger Land für die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde dann entsprechend so erhöht werden, dass alle Kosten, die im Moment im Landesverwaltungsamt auch auflaufen mit den Maßnahmen Teersee Rositz, dann auch für das Landratsamt Altenburger Land ausreichend finanziert werden?

(Staatssekretär Richwien)

Das kann ich nicht so sehen, Herr Abgeordneter Kummer. In dem Moment, in welchem die Aufgabe von der unteren Behörde, vom Landratsamt wahrgenommen wird, muss auch die untere Behörde personell ihren Bereich so ausstatten, dass sie den Maßnahmen dann auch gerecht wird. Wir gehen ja im Prinzip schon sehr weit, indem wir Hilfestellung geben bei einem Fachgutachter, bei einer Arbeitsgruppe und bei vielen anderen Maßnahmen. Das ist ein sehr entgegenkommendes Verhalten von unserer Seite und jetzt sollte man das nicht noch übertreiben. Der Landkreis wusste seit Langem, seit 2008, dass er sich mit dieser Aufgabe auseinandersetzen muss, da muss er auch personelle Vorsorge treffen. Wir haben ihn mit unterstützt, haben ihn mit begleitet und zum 31.12. dieses Jahres läuft es aus. Wir werden aber auch weiterhin den Fachgutachter stellen. Dies wird auch vom Freistaat mit bezahlt. Wir werden eine Arbeitsgruppe mit bereitstellen. Also das, was wir von unserer Seite machen können, werden wir auch weiterhin tun, aber die Aufgabe, wie gesagt, ist 2008 übergegangen, ganz klar.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist diese Frage voll umfänglich beantwortet und wir haben jetzt die letzte Frage für heute, der Frau Abgeordneten Lukin in der Drucksache 5/5336 und antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Frau Abgeordnete.

Schönen Dank, Frau Präsidentin.

Länge der Bahnsteige in Jena-West und Göschwitz

Verkehrsminister Carius hat auf einer Veranstaltung in Gera erklärt, dass der Freistaat Thüringen den von der Deutschen Bahn geplanten Rückbau von Bahnsteigen entlang der Mitte-Deutschland-Verbindung in Jena unterstütze, weil kein Bedarf für längere Bahnsteige bestünde und mit längeren Bahnsteigen die Stationsentgelte steigen würden. Außerdem wurde in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 5/2596 mitgeteilt, dass über 170 Meter hinausgehende Baulängen bei den Bahnsteigen Jena-West und Göschwitz dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie den Finanzierungsgrundsätzen des Bundes widersprechen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und auf welchen Zeitraum haben Bund, Bahn und Landesregierung den Bedarf für die Länge der Bahnsteige in den Bahnhöfen Jena-West und Göschwitz ermittelt und wie wurde dabei insbe

sondere der Bedarf von nicht bundeseigenen Verkehrsunternehmen und für Sonderzüge festgestellt?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor zu den Baukosten, die notwendig sind, um zusätzliche 40 Meter Bahnsteigkante in den vorgenannten Bahnhöfen zu errichten?

3. Wie hoch wären die Stationsentgelte für einen Halt in den oben genannten Bahnhöfen bei einer Bahnsteiglänge von

a) 170 Metern und

b) 210 Metern?

4. Wäre vor dem Hintergrund, dass die MitteDeutschland-Verbindung zwischen Jena und Erfurt die Strecke mit dem meisten Personenaufkommen in Thüringen ist, infolge der Bahnsteigverkürzung überhaupt eine Verlängerung der gegenwärtig fahrenden Expresszüge möglich?

Vielen Dank. Bitte, Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Betreiber der Station Jena-West und Jena-Göschwitz ist die DB Station & Service AG. Diese ermittelt den Bedarf für die Dimensionierung ihrer Verkehrstationen unter Berücksichtigung der Anmeldung des Aufgabenträgers für den Schienenpersonennahverkehr sowie den Anforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Nach Kenntnis der Landesregierung liegt bisher keine Bestellung vor, die eine Bahnsteignutzlänge von über 170 Metern erfordert. Das Land hat unter Berücksichtigung des derzeitigen und künftigen Betriebsprogramms im Schienenpersonennahverkehr für die genannten Stationen Bahnsteignutzlängen von jeweils 160 Metern bestellt. Mit der Bestellung wurde gefordert, dass eine optionale Verlängerung auf 210 Metern ermöglicht werden muss. Nach Kenntnis der Landesregierung berücksichtigen die aktuellen Planungen zu den Bahnsteiglängen den absehbaren Verkehrsbedarf und sehen bereits die Möglichkeit der Wiedereinrichtung von Fernverkehrsangeboten auf der Mitte-Deutschland-Verbindung vor. Sofern die DB Fernverkehr AG eigenwirtschaftliche Fernverkehrsleistungen erbringt, plant sie, hierfür neue ICDoppelstockzüge einzusetzen. Sie benötigt dafür eine Bahnsteiglänge von 153 Metern. Nach Kenntnis der Landesregierung liegen derzeit keine Bestellungen nicht bundeseigener Fernverkehrsunternehmen für die genannten Bahnstationen vor. Im Übrigen diskutieren wir an jeder Stelle über Stan

dardabsenkungen. Hier soll entsprechend dem tatsächlichen Bedarf und dem erforderlichen Standard gebaut werden.

Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung werden auf Basis einer Grobkostenschätzung zusätzliche Baukosten in Höhe von 223.000 € für Jena-West und etwa 335.000 € für Jena-Göschwitz geschätzt, wobei auch hier Abweichungen von bis zu 30 Prozent je nach Ausstattung der Bahnsteiganlagen möglich sind.

Zu Frage 3: Die Kalkulation der Stationsentgelte liegt ausschließlich in der unternehmerischen Verantwortung der DB Station & Service AG. Der Landesregierung liegen keine Informationen über zukünftige oder hypothetische Stationsentgelte vor.

Zu Frage 4: Ja, mit Einschränkungen.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage. Bitte, Frau Dr. Lukin.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Nachfrage bezieht sich auf die Frage 4. Da heute schon bei einem Regionalexpress die Drei-Zug-Paare völlig überlastet sind, wäre dann mit welchen Einschränkungen ein viertes Wagenpaar überhaupt noch möglich auf diesen verkürzten Bahnhöfen?

Also wenn Sie davon ausgehen, dass eine Erhöhung der Sitzplatzkapazität nur über Länge des Zuges erreicht wird, heißt die Einschränkung, dass ein Ausstieg nur über bestimmte Wagen möglich wäre bei der jetzt vorgegebenen Bahnsteiglänge. Aber ich muss an der Stelle eine zweite Einschränkung nennen und das ist die Menge der bestellten Fahrzeuge. Das heißt, wir müssten mehr Fahrzeuge bestellen und diese dann auch finanzieren. Beides ist im Moment nicht Gegenstand der Finanzplanung.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 33 und wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 32

Wahl und ggf. Ernennung und Vereidigung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5321

Sehr verehrte Damen und Herren, ich verlese Ihnen folgenden Hinweis: Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Die Amtszeit des Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Prof. Dr. Manfred Baldus, und des stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Michael Obhues, läuft am 23. Januar 2013 ab. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/5321 vor. Vorgeschlagen wurden erneut Herr Prof. Dr. Manfred Baldus und Herr Michael Obhues. Dazu wird wie folgt verfahren. Ich erläutere die Stimmzettel. Die Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird in einem Wahlgang mit zwei Stimmzetteln durchgeführt. Jeder Abgeordnete hat also zwei Stimmen, eine für jeden Wahlvorschlag. Das Mitglied wird mit dem weißen, das stellvertretende Mitglied mit dem blauen Stimmzettel gewählt. Auf jedem Stimmzettel kann entweder Ja oder Nein oder Enthaltung angekreuzt werden. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Kellner, Mühlbauer und Koppe. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Dr. Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Dr. Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas L.; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst;

von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Dr. Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner,

(Staatssekretärin Klaan)

Martina; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.