Zum Ersten: Wenn Ehrenamtliche Führungszeugnisse beantragen, einen entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung gleich mit stellen. Und zum anderen ein Tipp für die Jugendverbände: Wenn Sie Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern treffen, dann gleich einen Passus einfügen bezüglich der Kosten für die Führungszeugnisbeantragung.
Alles in allem ist das Ehrenamt zu fördern, eine Zukunftsaufgabe, die nicht nur im Freistaat, sondern auch deutschlandweit immer aktuell bleiben wird und muss. Aber man muss sich natürlich auch dessen bewusst sein, dass Ehrenamt nicht herbeigeredet und erst recht nicht politisch verordnet werden kann. Deswegen sind wir alle gut beraten, das Ehrenamt entsprechend anzuerkennen und zu würdigen. Auch in diesem Punkt kann man nur sagen, die CDU-Fraktion hat schon frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt. Bereits zum elften Mal hat die CDU-Fraktion in diesem Jahr im Kaisersaal die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen geehrt, die ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen tätig sind.
Das werden wir auch im nächsten Jahr tun, denn es ist eine gute Sache und die, die diese Ehrung entgegennehmen, haben es verdient, genauso wie viele, viele andere Tausende. Deswegen ist es für uns ganz klar, dass wir dem Punkt I Ihres Antrags natürlich zustimmen, dass wir den Punkt II für erledigt erachten und dass wir Punkt III ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Frau Meißner. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will mich dem Dank an all jene anschließen, die ehrenamtlich tätig sind, auch ich will mich dem Dank an die Ehrenamtsstiftungen und all jene anschließen, die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler unterstützen. Wenn man weiß, dass jeder und jede Dritte auch in Thüringen sich ehrenamtlich engagiert, dann möchte ich insbesondere, da der Antrag ausgerechnet von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, doch einmal fragen, warum es an vielen Stellen dabei bleibt, Würdigung zu verbalisieren, aber auf der anderen Seite, wenn es um die Frage der Vermessung unseres Wohlstandes geht, Ehrenamt immer außen vor zu lassen.
Ich will das einmal erklären. Wenn wir darüber sprechen, was das Bruttoinlandsprodukt für das Land heißt, dann sind ganz oft große Artikel zu lesen, da geht es darum, dass Wohlstand und Wachstum in unserer Gesellschaft die Indikatoren sind, die uns am meisten beschäftigen müssen. Da geht es darum, dass die Produktion von Gütern und Dienstleistungen das Zentrale ist. Da geht es eben nicht darum, dass bei der Vermessung der Frage, wie es um Wohlstand in der Bundesrepublik bestellt ist, das Ehrenamt in irgendeiner Form berücksichtigt wird, sondern es geht immer um die Frage: Wie steht es um das Wirtschaftswachstum? Schrumpft das BIP, dann verfallen wir alle in eine Angststarre, und wächst das BIP, dann heißt das so viel wie, ja wenn die Unternehmer und Unternehmerinnen mehr verdienen, dann geht es uns allen wohl auch besser. Das ist die Geschichte, in der wir alle immer wieder argumentieren, gerne auch die FDP. Dann gibt es aber all jene, die schon längst warnen davor, Wachstum und den Zusammenhalt einer Gesellschaft eben immer nur mit dem BIP zu bewerten. Da will ich zitieren den Wirtschaftsnobel
preisträger Amartya Sen, der sagte: Diejenigen, die unsere Gesellschaften mit Hilfe des BIP allein lenken wollen, sind wie Piloten ohne Kompass. Der Zusammenhang zum Ehrenamt ist der, dass zumindest auf Bundesebene - es gibt eine Enquetekommission im Bundestag - darüber nachgedacht wird, wie Wachstum und Wohlstand eben auch anders bemessen werden kann, wie also das Wohlergehen unserer Gesellschaft anders bemessen werden kann, und eine Wirklichkeit ist der sogenannte Nationale Wohlfahrtsindex (NWI). Und diese andere Wohlfahrtsmessung, die sich da überlegt wurde von Prof. Diefenbacher und anderen, nimmt eben sehr wohl auch in den Blick solche Fragen wie ehrenamtliche Arbeit, wie unbezahlte Hausarbeit, wie den Verbrauch von Rohstoffen oder wie Kosten von ökologischen Schäden. Das ist spannend insofern, als dass bei der Frage, wie wir die Würdigung des Ehrenamts vornehmen, wir die wirtschaftliche Dimension in diesem Land leider völlig ausblenden und eben nicht in Betracht ziehen, dass für Wohlstand und Wohlergehen der Gesellschaft das Ehrenamt tatsächlich unbezahlbar ist. Für mich ist deswegen die Debatte, die wir heute hier führen, insofern wenig Neues, weil es dabei bleibt, deutlich zu machen, wie sehr wir das Ehrenamt schätzen, aber eben nicht den nächsten Schritt zu gehen, um deutlich zu machen, dass es weit mehr als das braucht.
Zu dem Antrag im Einzelnen: In I. stellt der Landtag etwas fest, was, sehen Sie es mir nach, fast banal ist. Es wird definiert, was Ehrenamt ist und ja, wir würdigen das Engagement all jener, die sich ehrenamtlich engagieren, aber es würde kein oder keine der Abgeordneten an dieser Stelle negieren, dass wir freiwilliges Engagement stärken wollen oder dass wir eine Weiterentwicklung dessen wollen. Von daher ist es ganz klar, dass wir quasi der Definition dessen, was Ehrenamt heute ist, auch zustimmen.
Punkt II hätte man, wenn Sie ganz offen und ehrlich sind, auch in eine Kleine Anfrage packen können und Punkt III hat sich quasi erledigt. Von daher, ja, Ehrenamt stärken und ehrenamtlich Tätige entlasten, ja. Die Formulierungen in diesem Antrag sind unschädlich, aber der Punkt ist, dass es dem Ehrenamt auch nicht wirklich etwas nützt. Spannend hätte ich gefunden, wenn die Fraktionen hier in diesem Land sich tatsächlich mal dazu geäußert hätten, wie sie, wenn es um die Frage von Wohlstand und Wachstum geht, Ehrenamt gerne bewertet haben wollen oder wie sie in den kommenden Haushaltsberatungen beispielsweise die Ehrenamtsstiftung durch ein Mehr an finanzieller Unterstützung in irgendeiner Form auch aufwerten wollen. So bleibt hier vieles bei den Phrasen, die seit viel zu vielen Jahren hier auch verlautbart werden, stehen. Das finde ich schade und ich wünschte mir eigentlich, dass wir einen nächsten Schritt gehen würden. Mir
bleibt abschließend noch einmal darauf zu verweisen, dass Ehrenamt und gesellschaftliches Wohlergehen sehr wohl zusammenhängen und deswegen der alleinige Glaube, das geht insbesondere an die Adresse der FDP, an das BIP, ist nicht das, was dem Ehrenamt wirklich die Wertschätzung beimisst, die es eigentlich verdient.
Vielen herzlichen Dank, Frau Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jörg Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.
Meine Damen und Herren, also ich werde jetzt nicht noch einmal Dank aussprechen, das ist heute, glaube ich, schon genug getan worden. Frau Meißner, deswegen komme ich noch einmal vor, da danken Sie zu Recht Herrn Dr. Düssel und auch Frau Manke für ihre hervorragende Arbeit, die sie machen, und den Dank haben sie wirklich verdient. Aber als ich das mit diesen 90.000 € angesprochen habe, Sie sagen, das sind ja nur 90.000 € und die Stiftung hat ja die Aufgabe, auch Zustifter zu gewinnen. Das machen die, nur, Frau Meißner, das Geld liegt nicht mehr auf der Straße und heute ist es schwer, Zustifter zu finden. Aber eins ist mir da eingefallen, Frau Meißner, die Krücke bei der Ehrenamtsstiftung hat die damalige Landesregierung ja schon im Prinzip gestartet; wir sollten uns alle mal daran erinnern, die Finanzierung der Ehrenamtsstiftung war eigentlich gedacht - jetzt könnte ich ironisch sagen, damit die Spielsucht gefördert wird durch die Spielbank, die damals gegründet wurde.
Da sollte Geld in die Ehrenamtsstiftung einfließen und das ist ja nun richtig daneben gegangen. Sich jetzt hinzustellen, die sollen Stiftungskapital akquirieren, das ist schon ein starkes Stück.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kubitzki. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Auch die Landesregierung möchte nicht noch einmal sprechen. Dann frage ich jetzt: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Nummern I und III des Antrags. Und wenn ich Sie, Frau Pelke, richtig verstanden habe, möchten Sie in den Unterpunkten auch noch eine Einzelabstimmung oder reicht Ihnen, wenn wir
I und III einzeln abstimmen? Es reicht, wenn wir I und III einzeln abstimmen. Gut. Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt.
Demzufolge kommen wir direkt zur Abstimmung, zunächst über die Nummer I des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5192. Wer der Nummer I des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Nummer I des Antrags einstimmig angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über Nummer III des Antrags. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist Punkt III dieses Antrags abgelehnt. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Ägyptern und Ägypterinnen in die Staaten der Balkanhalbinsel Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5197 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5258
Ich frage zunächst: Wünscht jemand aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung des Antrags? Das ist nicht der Fall. Wünscht die FDP das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Das ist auch nicht der Fall. Der Herr Innenminister hat aber darum gebeten, als Erster in der Debatte das Wort zu ergreifen, und ich erteile Ihnen hiermit das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in den letzten Monaten sind die Asylanträge, insbesondere aus den Ländern Serbien und Mazedonien, stark angestiegen. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen einige Zahlen nennen. Nach Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Zahl der Asylbewerber aus Serbien um 321 Prozent sowie der Asylbewerber aus Mazedonien um 1.077 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. So stellten allein im Oktober dieses Jahres 2.673 Personen aus Serbien und 1.351 Personen aus Mazedonien einen Asylantrag. Diese Länder stehen damit im Oktober an der Spitze der Asylstatistik.
Zudem wurden in Deutschland bis einschließlich Oktober 2012 bereits über 50.000 Asylanträge gestellt. Erwartet werden für dieses Jahr insgesamt 70.000 Asylanträge. Im Jahr 2011 lag die Gesamtzahl der Asylanträge dagegen noch unter 50.000. Allein im Oktober 2012 haben insgesamt 9.950 Personen in Deutschland Asyl beantragt gegenüber 6.691 Personen im Vormonat.
Ich möchte Ihnen noch einige Zahlen aus Thüringen nennen. Während im gesamten Jahr 2011 in der Landesaufnahmestelle Eisenberg 1.300 Personen aufgenommen worden sind, lag die Zahl der Zugänge Ende November dieses Jahres schon bei 1.617 Personen. Davon kamen allein 419 Personen aus Serbien, 249 Personen aus Mazedonien und 145 Personen aus dem Kosovo. Die Zugangsstatistik für das Jahr 2012 macht deutlich, dass die Zahl neu aufgenommener Asylbewerber aus den Ländern Serbien und Mazedonien ab August 2012 stark angestiegen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Tatsache ist, dass insbesondere für Angehörige der Minderheiten in den Balkanstaaten erhebliche Probleme im täglichen Leben bestehen. So beträgt zum Beispiel in Mazedonien die Arbeitslosenquote über 30 Prozent, wobei die Quote bei den Angehörigen der Minderheiten wie den Roma noch höher sein dürfte. Auch in Serbien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse schlechter als in vielen Ländern Westeuropas, wobei wiederum Angehörige der Minderheiten besonders betroffen sind. Dies allein rechtfertigt jedoch nicht den Schluss, wie es die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag machen, dass den Minderheiten in den Staaten der Balkanhalbinsel staatliche Diskriminierung und Verfolgung droht.
In einer Vielzahl aktueller Entscheidungen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen aus diesen Ländern geht gegen null. Gegen diese Entscheidungen erhobene Klagen oder Anträge auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz werden von den zuständigen Verwaltungsgerichten fast alle abgewiesen. Im Gegensatz dazu haben zum Beispiel Asylbewerber aus Afghanistan und Syrien, in deren Herkunftsländern kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, eine relativ hohe Asylanerkennungsquote.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht ist eine Verbesserung der unbestritten schlechten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Lage, insbesondere der Roma-Minderheiten, in den Balkanstaaten nicht über das Asylverfahren zu erreichen. Vielmehr ist es notwendig, die soziale, gesellschaftliche und politische Situation der Minderheiten vor Ort durch die Herkunftsstaaten selbst oder auch durch Hilfsmaßnahmen etwa der Europäischen Union nachhaltig zu verbessern. Nach meiner Kenntnis sind in Mazedonien bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der RomaMinderheit ergriffen worden. So hat die dortige Regierung eine Nationalstrategie verbunden mit vier Operativen Programmen in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Beschäftigung und Wohnungswesen für die Minderheit der Roma verabschiedet. Im Bereich des Gesundheitswesens hat in Mazedonien etwa jeder arbeitslos Gemeldete unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit Anspruch auf kostenlose Krankenversicherung. Die Balkanländer sollten aber auch von Deutschland unterstützt werden. Eine solche Unterstützung findet im Kosovo beispielsweise durch das Rückkehrprojekt „URA 2“ statt,
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, unbestritten gibt es in den Staaten der Balkanhalbinsel Maßnahmen zur Integration der dort lebenden Minderheiten. Dessen ungeachtet bin aber auch ich der Ansicht, dass es zu besonderen Härten führen kann, wenn in den kalten Wintermonaten besonders schutzbedürftige Personen, die den Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter angehören, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zähle ich hierbei etwa alte und kranke Menschen sowie auch Alleinerziehende oder Familien mit minderjährigen Kindern. Ich habe daher das Landesverwaltungsamt angewiesen, die Rückführung dieser besonders schutzbedürftigen Personen nach Serbien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien bis 31. März 2013 zurückzustellen.
Ausgenommen hiervon sind aber Personen, die wegen im Bundesgebiet begangener vorsätzlicher Straftaten verurteilt worden sind, wobei geringere Geldstrafen außer Betracht bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass die angesprochenen Minderheitenangehörigen in den nächsten Mo
naten in Deutschland bleiben können. Grundsätzlich möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass die soziale, wirtschaftliche und politische Situation der Minderheiten vor Ort durch die Herkunftsstaaten selbst verbessert werden muss. Dabei sollten diese Staaten aber insbesondere durch Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union unterstützt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Innenminister. In der Debatte haben sich alle Fraktionen schon zum Reden angemeldet. Als Erste hat jetzt das Wort die Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.