Ein weiterer Punkt: Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entspricht. All dies ist - so meinen wir jedenfalls - richtig, wichtig und nützlich für die Arbeit von Menschen und die Bedingungen, unter denen sich Vereine bewegen müssen. Ich hoffe jedenfalls, dass die Maßnahmen auch entsprechend zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten können.
Lassen Sie mich also mit einem Zitat des deutschen Schriftstellers Oliver Hassencamp enden: „Tun Sie gelegentlich etwas, womit Sie weniger oder gar nichts verdienen. Es zahlt sich aus.“ In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Birgit Pelke für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, zunächst mal ein Dankeschön an Sie, dass Sie diesen Antrag hier vorgelegt haben unter dem Motto „Ehrenamt stärken - ehrenamtlich Tätige entlasten“, dass Sie ein Dankeschön an die ehrenamtlich Tätigen gesagt haben hier von dieser Stelle. Aber dass Sie formuliert haben, es wird jetzt an der Zeit, dass der Thüringer Landtag nun endlich mal ein Dankeschön an das Ehrenamt weitergibt, da muss ich Ihnen sagen, das haben wir hier schon sehr oft gemacht, da hat es Sie hier noch nicht gegeben.
Also nur mal ganz klar, wir wissen sehr wohl, dass diese Gesellschaft - und da stimme ich Ihnen dann wieder zu - ohne Ehrenamt überhaupt nicht mehr funktionieren würde im sportlichen Bereich, im kulturellen Bereich, gerade auch im sozialen Bereich, wo wir notwendigerweise das Ehrenamt brauchen. Wenn ich auch immer dazusage, dass sich viele ehrenamtlich engagieren, darf das kein Argument dafür sein, dass wir im Hauptamt immer mehr sparen und das Hauptamt zurückdrängen, denn Hauptamt und Ehrenamt ergänzen und bedingen sich. Auch das sollte mit diesem Antrag noch mal deutlich gemacht werden. Insofern danke ich auch der Ministerin, die sehr deutlich gemacht hat, was im Bereich der Unterstützung des Ehrenamtes hier in
Thüringen schon alles auf den Weg gebracht wurde. Herr Koppe, es gibt schon eine ganze Menge, ob es die Sportplakette des Landes ist, ob es die Verleihung der Thüringer Rose ist, ob es andere Auszeichnungen sind. Die Ministerpräsidentin hat vor nicht allzu langer Zeit wieder ehrenamtlich Tätige ausgezeichnet, Frau Ministerpräsidentin hat die Thüringer Rose vergeben und auch in Verbindung mit dem LSB und mit anderen Dachorganisationen dem Ehrenamt gedankt.
Ja, ich weiß, dass das Ehrenamt oftmals auch gar nicht irgendeine Entschädigung haben will, darüber haben wir auch schon mal diskutiert. Es gab hier in diesem Haus auf Initiative der SPD-Fraktion mal den Wunsch, ein Ehrenamtsgesetz zu verabschieden, was letztendlich in die Thüringer Ehrenamtsstiftung gemündet ist, eine Stiftung, die - und da schließe ich mich Ihnen auch wieder an - eine sehr gute Arbeit leistet. Nein, Ehrenamtliche wollen die Anerkennung im täglichen Arbeiten, ein Dankeschön an geeigneter Stelle. Und da sind ganz, ganz viele, gerade auch im Sozialbereich, die im Hintergrund arbeiten, gerade die im Sport mit den Kleinen und Kleinsten arbeiten, die als Übungsleiter tätig sind, die oftmals gar nicht die große Ehrung haben wollen, aber sie wollen natürlich auch keine Schwierigkeiten gemacht bekommen. Es gibt den schönen Spruch „Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben“. Nach diesem Spruch wollen wir eigentlich nicht arbeiten, sondern wir wollen das Ehrenamt unterstützen. Ich bin mir auch sicher, dass da noch das eine oder andere zu tun ist.
Insofern werden wir als SPD-Fraktion dem Punkt I zustimmen, in dem der Landtag feststellt, dass wir uns für das bürgerschaftliche Engagement bedanken. Dass wir wissen, dass auch noch eine ganze Menge mehr an Begleitung getan werden kann, und ich glaube, das versuchen wir auch gerade noch mal in der Haushaltsdiskussion auf den Weg zu bringen, sei es im seniorenpolitischen Bereich, im jugendpolitischen Bereich, auch im sportpolitischen, kulturpolitischen, überall brauchen wir eine entsprechende Begleitung, so dass wir Ihrem Punkt I zustimmen werden. Der Punkt II, dass die Landesregierung einen sehr umfassenden Bericht gegeben hat, der ist aus unserer Sicht gegeben worden, und er zeigt, wie viel schon auf den Weg gebracht wurde. Ich kann mich dem Wunsch der Ministerin nur anschließen, dass man nicht allzu viel nachfragt, das kann man auch manchmal einfacher haben. Da geht man z.B. im Sport mal zu den Stadt- und Kreissportbünden und fragt einfach mal nach. Oder man guckt mal in einen Verein, Sie sind ja selber in Vereinen aktiv. Da kann man mal nachfragen. Wenn dann immer wieder die Fragen auf bürokratischem Wege an die Dachverbände kommen, die dann auch wieder nachfragen müssen, dann ist dies auch wieder mit zusätzlicher Arbeit im
Zu Punkt III, das ist gesagt worden, da hat es mittlerweile eine Entscheidung gegeben. Ja, und da stimme ich Ihnen zu, das war ein wichtiger Aspekt, dass, wenn notwendigerweise Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen, wir nicht noch verlangen, dass der Verein, oftmals hat ja der Verein das auch finanziert und nicht der Betroffene selber, weil der Verein ja angewiesen ist auf diejenigen, die gerade im Jugendbereich tätig sind, dass es hier eine Regelung gibt auf Bundesebene. Auch das, was Sie angesprochen haben im finanziellen Bereich, ich denke, das waren Dinge, die lange überfällig sind. Ich glaube, da ist im Bundestag und auch hier im Landtag relativ parteiübergreifend immer Stellung genommen worden. Insofern hat sich aus unserer Sicht der Punkt III erledigt. Deswegen hatten wir - und ich glaube, das ist auch mit Ihnen abgesprochen worden - eine getrennte Abstimmung gewünscht zu den einzelnen drei Punkten, so dass wir dann auf jeden Fall dem Punkt I zustimmen können.
Ich wünsche mir, dass wir alle dort, wo wir ehrenamtlich tätig sind, intensiv dabei sind und vor Ort, wo die Arbeit läuft, immer auch mitbekommen, an welchem Punkt es denn mal hakt. Wir hatten ja hier schon die Diskussion auch um die Finanzierung z.B. der LIGA und des Landessportbundes. Es gibt darüber hinaus noch eine ganze Menge mehr. Insofern zunächst mal, wie gesagt, danke schön, dass Sie den Antrag eingebracht haben. Was den Dank an das Ehrenamt angeht, das haben wir vorher auch schon immer gemacht, werden wir auch weiter tun. Und das, glaube ich, was möglich ist, wird die Landesregierung und werden auch die Fraktionen hier tun. Und letztendlich, damit komme ich auf diesen Punkt zurück „Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben“, doch, lass dir eins geben, sei mit dabei, hilf mit, unterstütze. Dann kann nämlich auch aus dieser täglichen Praxis heraus entsprechend politisch gehandelt werden. Ich glaube, das wollen wir parteiübergreifend alle im Interesse des Ehrenamtes, ohne das Hauptamt zu vergessen. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Pelke. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jörg Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, das ist gut so, dass heute der Landtag sein Votum und seine Anerkennung für das Ehrenamt ausspricht, und da stimmen wir dem Antrag zu, und
das ist gut, dass das heute zur Sprache kommt. Da sind wir uns fraktionsübergreifend einig, ohne Ehrenamt wäre in unserem Land das Leben sehr traurig und sehr düster. Deshalb ist auch die ehrenamtliche Arbeit nicht hoch genug einzuschätzen, denn ohne diese wären viele Strukturen der sozialen Daseinsvorsorge in diesem Land nicht möglich. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir alles tun, auch hier als Landtag, dass das Ehrenamt unterstützt wird. Darüber ist schon oft hier auch in diesem Haus gesprochen worden. Sie hatten als FDP viele Fragen auch an die Landesregierung gestellt, wo ich gedacht habe, na, liebe Freunde, da werden ja die Vereine viel zu tun haben. Aber eine Frage ist eigentlich nicht gestellt, die aber auch sehr schwer zu beantworten ist oder die man eigentlich gar nicht beantworten kann, nämlich die Frage: Wie viel gesellschaftlicher Wert wird durch das Ehrenamt erzeugt? Ich glaube, das ist eine Frage, die wir nicht beantworten können, die keine Landesregierung beantworten kann, aber die wir uns trotzdem mal vor Augen führen sollten. Wenn nämlich all das, was Ehrenamt in diesem Land erledigt, durch die Gesellschaft oder durch den Staat getragen werden müsste, es wäre nicht möglich. Deshalb ist, wie gesagt, ehrenamtliche Arbeit nicht hoch genug einzuschätzen. Ich sage aber auch, wir brauchen trotzdem - und dafür sind wir aus Politik verantwortlich Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit. Diese Rahmenbedingungen sind, dass wir dafür sorgen - zum Beispiel wurde Bürokratieabbau genannt, aber es gibt auch andere Probleme, die wir angehen müssen. Zum Beispiel ist es zurzeit noch nicht möglich, für eine Qualifizierung für ein Ehrenamt von der beruflichen Tätigkeit für diese Qualifizierung freigestellt zu werden. Das ist gerade eine Forderung, die viele Ehrenamtliche stellen, dass es die Möglichkeit der beruflichen Freistellung für Qualifizierung im Ehrenamt gibt. Das sollte auch eine Aufgabe sein, der wir uns stellen sollten.
Die Ministerin ist auch auf die Rolle der Ehrenamtsstiftung eingegangen, die Ehrenamtsstiftung ist mittlerweile zehn Jahre alt. Ich sage das hier, damals vor zehn Jahren wollten wir als Fraktion ein Ehrenamtsgesetz und hatten auch ein Ehrenamtsgesetz eingebracht, was hier im Landtag keine Mehrheit gefunden hat. Es endete in der Stiftung. Deshalb standen wir damals dieser Stiftung - das sage ich so, wie es ist - sehr kritisch gegenüber. Ein Ehrenamtsgesetz wäre uns auch heute noch lieber, aber insgesamt schätze ich ein, dass die Ehrenamtsstiftung wirklich eine Stiftung ist, die ihre Aufgaben erfüllt und die viel für das Ehrenamt getan hat. Vor allem merken wir das auch in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten, die Arbeit der Stiftung kommt in den Landkreisen an und die Arbeit der Stiftung kommt auch bei den Ehrenamtlichen an. Deshalb möchte ich vor allem auch dem Stiftungsvorstand, aber auch den Mitarbeitern der
Eins haben wir auch im Stiftungsrat der Ehrenamtsstiftung erreicht mit dem neuen Jahr, dass wir wirklich auch eine Entbürokratisierung erreichen durch Einfluss auf das Finanzministerium, dass dort eine Pauschalförderung bzw. eine institutionelle Förderung möglich sein wird, um dort auch viele Fragen der Nachweisführung zu vereinfachen.
Ich möchte eins bei der Ehrenamtsstiftung noch hervorheben, was es gibt. Neben Ehrenamtscard, neben dem Markt der Möglichkeiten möchte ich den jährlichen Schülerfreiwilligentag, den die Ehrenamtsstiftung organisiert, hervorheben. Dort geht die Ehrenamtsstiftung in Schulen und gewinnt Schüler, einen Tag freiwillig tätig zu sein. Ich glaube, das ist eine gute Sache und man kann nicht früh genug anfangen, um Menschen für ehrenamtliche Arbeit zu motivieren. Deshalb bedauern wir es sehr, dass im Haushaltsentwurf der Landesregierung für die Ehrenamtsstiftung 90.000 € gekürzt wurden. Wir kommen ja noch zur Haushaltsdebatte. Deshalb, meine Damen und Herren der FDP, bin ich auch gespannt, wenn wir einen Änderungsantrag in der Haushaltsdebatte einbringen, genau der Ehrenamtsstiftung wieder diese 90.000 € zu geben, wie dann der Landtag insgesamt entscheiden wird, weil auch diese Entscheidung dann ein Bekenntnis zur ehrenamtlichen Arbeit ist. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat jetzt als Nächste die Abgeordnete Beate Meißner für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und liebe Ehrenamtliche, die Sie vielleicht gerade die Bambinis vom Fußballverein trainieren, bei der Feuerwehr im Einsatz sind, im Kirchenchor singen oder vielleicht für einen guten Zweck auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein ausgeben. In Thüringen ist rund ein Drittel der Bevölkerung ehrenamtlich tätig. Das macht 750.000 Menschen aus. Das ist eine stolze Leistung. Nicht umsonst befinden wir uns im Vergleich mit anderen Bundesländern in einer Spitzenposition.
Es zeigt auch, dass Ehrenamt in Thüringen eine lange Tradition hat, eine lange Tradition von hoher Engagementbereitschaft, von hoher Eigeninitiative. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für die Sozialgesellschaft und um die Demokratie auf richtige Fü
ße zu stellen. Deswegen danke ich der FDP-Fraktion, dass sie kurz vor Weihnachten unserer Fraktion hier im Landtag auch die Möglichkeit gibt, diesen vielen Ehrenamtlichen in Thüringen zu danken, den Ehrenamtlichen in den verschiedensten Bereichen, sei es im Sport - es ist schon genannt worden, viele von uns sind da auch selbst ehrenamtlich tätig -, sei es im kirchlichen Bereich, sei es im sozialen Bereich, bei der Feuerwehr oder natürlich auch im kulturellen Bereich. Herzlichen Dank für die Opferung Ihrer Freizeit.
Denn, das muss man sagen, das, was Ehrenamtliche tun, ist, dass sie eigentlich das Wichtigste opfern, was sie haben, nämlich Zeit. Vielen Dank dafür. Sie tun das nicht nur für einzelne Menschen, sondern auch für sich und unsere Gesellschaft hier in Thüringen. Wir können Sie nur motivieren, machen Sie weiter so!
Aber der Dank und gute Worte sind das eine und ich bin mir sicher, alle hier im Landtag tun das in Ihren Wahlkreisen häufig, aber wir als Politiker haben uns natürlich auch an Taten zu messen. Hier ist schon viel und oft die Thüringer Ehrenamtsstiftung genannt worden. Auch wenn sich das Thema Ehrenamt nicht dazu eignet, hier einen Parteienwettstreit auszuführen, muss man sich doch an der Stelle mal fragen, wer hat es denn erfunden. Da möchte ich zitieren aus dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 17. Mai 2001: „Auch im Freistaat Thüringen, so wird durch viele Erkenntnisse deutlich, ist Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement für den Aufbau und den Erhalt der ethischen Grundlagen des sozialen Rechtsstaats unverzichtbar. Der Thüringer Landtag dankt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich ehrenamtlich und gemeinnützig betätigen. Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung Thüringens auf, einen regelmäßigen Dialog mit den Trägern bürgerschaftlichen Engagements zu führen, mit dem Ziel, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Ehrenamt im Freistaat weiter gestärkt werden kann. Darüber hinaus soll dieser Dialog dazu dienen, Aufgaben und Arbeit der zu gründenden Stiftung zu begleiten.“ Mit diesem Beschluss hat damals der Thüringer Landtag unter Alleinregierung der CDU die Thüringer Ehrenamtsstiftung ins Leben gerufen und damit etwas geschaffen, was deutschlandweit seinen Vergleich noch sucht.
Ich glaube, das sollte man an der Stelle auch erwähnen, die Thüringer Ehrenamtsstiftung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur für die vielen Ehrenamtlichen, die diese in den verschiedensten Bereichen nutzen können, sondern auch für den Freistaat Thüringen. Eine Ehrenamtsstiftung lebt aber
auch von den Personen, die sie ausfüllen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nicht nur dem Vorsitzenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Herrn Dr. Düssel, sondern auch der langjährigen Geschäftsführerin, Frau Manke, danken.
Durch diese beiden Personen finden Ehrenamtliche tagtäglich nicht nur Ansprechpartner, sondern auch Hilfe und auch finanzielle Unterstützung, die ihre Arbeit erleichtern. Dafür herzlichen Dank und viel Erfolg weiterhin!
Herr Kubitzki, Sie sagten es schon, natürlich funktioniert die Thüringer Ehrenamtsstiftung auch nur, wenn sie die entsprechenden Mittel zur Verfügung hat. Im Jahr 2011 wurden über die Ehrenamtsstiftung in all ihren Wahlkreisen, in den Landkreisen 903.700 € für die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements ausgegeben
und zusätzlich 355.000 € für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den Landessportbund und den Landesjugendring. Auch im Haushalt 2013/14 sind für die Würdigung des Ehrenamts in diesen beiden Bereichen 1,6 Mio. € eingestellt. Auch wenn das 90.000 € weniger sind, dann darf man nicht vergessen, dass das eine Stiftung ist, die sich aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert. Man kann nicht nur hier im Landtag sagen, es ist weniger, man muss auch mit den Personen ins Gespräch kommen, die einem sagen, dass ständig neue Projekte und neue finanzielle Unterstützer eingeworben werden, die dafür sorgen, dass diese Ehrenamtsstiftung lebt und auch in den nächsten Jahren auskömmlich finanziert ist.
Herr Koppe, jetzt haben Sie in Ihrem Punkt III des Antrags bezüglich des Bundeskinderschutzgesetzes eine Forderung aufgestellt. Sicherlich, über das neue Bundeskinderschutzgesetz sollen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen die freien Träger aufgefordert werden, Führungszeugnisse von den Ehrenamtlichen einzufordern. Aber man muss dazu sagen, dieser neue § 72 a Abs. 4 des SGB VIII gilt am Ende nur für Vereinbarungen, die öffentliche Träger mit den freien Trägern der Jugendhilfe treffen. In diesen Vereinbarungen müssen sich die freien Träger verpflichten, dass die Ehrenamtlichen nicht rechtskräftig wegen Kindesmissbrauch oder anderer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Es besteht also keine generelle Führungszeugnispflicht. Es spielt auch eine Rolle, in welcher Art und Weise der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Tätigkeit vollzogen wird.
Jetzt gab es natürlich einige Diskussionen seitens der Bundesregierung und auch der Kommunen bezüglich der Gebührenbefreiung für diese Führungszeugnisse. Aber schon im Juni dieses Jahres hat das Bundesamt für Justiz ein Merkblatt herausgegeben, wo nachgeregelt ist, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen dieses Führungszeugnis kostenfrei ist. Von der Erhebung der Kosten konnte bereits schon aus diesem Merkblatt hervorgehend freigestellt werden, wenn das Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die im öffentlichen Interesse liegt. Wir haben es jetzt schon von der Ministerin gehört, Ihr Antrag hat sich auch aufgrund der Entwicklung im Bundesrat überholt.
Wenn Sie ihn schon von einem Antrag der CDUund FDP-Fraktion in Niedersachsen abgeschrieben haben, dann hätten Sie das schneller tun müssen, denn in Niedersachsen kam dieser Antrag am 9. Juli 2012 schon auf die Tagesordnung und war damit aktuell,
aber mittlerweile ist er es eben nicht mehr. Es gab einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts, den der Bundesrat befürwortet hat bezüglich der klarstellenden Regelung einer Gebührenbefreiung. Die Bundesregierung hat in ihrer Entgegnung dies begrüßt, so dass ich fest davon ausgehe, dass diese Gebührenbefreiung bzw. eine entsprechende Änderung bevorsteht.
Trotz dessen kann man natürlich für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit auch noch zwei Tipps mitgeben.
Zum Ersten: Wenn Ehrenamtliche Führungszeugnisse beantragen, einen entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung gleich mit stellen. Und zum anderen ein Tipp für die Jugendverbände: Wenn Sie Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern treffen, dann gleich einen Passus einfügen bezüglich der Kosten für die Führungszeugnisbeantragung.