Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf aus dem Hause)

Sie können doch dann selbst gern vorkommen. Sie schalten Anzeigen, sie machen Wohnungsbesichtigungen, Qualitätsprüfungen, doch wer bezahlt letz

ten Endes die Maklerprovision? Bisher ist gesetzlich nur die maximal zulässige Höhe der Maklergebühren von bis zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer festgelegt. Nicht geregelt ist die Frage, wer diese Kosten zahlt. In den Ballungsräumen, das haben wir soeben gehört, mit engem Wohnungsmarkt, ist es üblich, dass Mieter diese Gebühren zahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die viele Mieterinnen und Mieter nicht mehr tragen können und oft über teure Kleinkredite finanzieren müssen. Diese Situation benachteiligt die Mieter und das ist einfach unfair.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Übrigens, dass die Maklergebühren meist der neue Mieter oder Käufer übernehmen muss, ist weltweit ein Unikum. Ja, wir hören oft das Argument, vielleicht auch von der FDP, ja dann erhöht halt der Vermieter die Miete, somit kommt er auch zu seinem Geld. Ja?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ein Uni- kum? Frau Sedlacik, wenn Sie mal kurz von Ihrer Rede aufschauen, das ist kein Unikum, das ist ein Unikat.)

Das ist kein Unikum? Dann möchte ich es einfach mit meiner Sprache noch einmal sagen, es ist einfach ein Unding. Einigen wir uns darauf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich höre oft das Argument, dass dann der Vermieter einfach die Miete erhöht. Ich sage nein, das wird er nicht tun. Denn er müsste ja dann die Miete von vornherein höher kalkulieren. dann bleibt er vielleicht auf seiner Wohnung sitzen und das will er ja auch wieder nicht. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Miete für eine Wohnung nicht höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Meine Damen und Herren, wir haben zum Leidwesen der Mieterinnen und Mieter einen Wohnungsmarkt, in dem Angebot und Nachfrage vor allem in den Ballungszentren zu erheblichen finanziellen Belastungen unserer Menschen führen. Die direkte Vermittlung über die Hausverwaltung oder die Eigentümer findet auf vielen regionalen Mietwohnungsmärkten kaum noch statt. Das Gros der Aufträge für die Wohnungsmakler wird aber von den Eigentümern oder Hausverwaltungen bestellt. Die Wohnungssuchenden selbst beauftragen selten einen Makler. Besonders im Fall der Hausverwaltungen ist eine Vermietung der Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt über Makler nur bedingt notwendig. Bereits die nicht unerheblichen Mietpreise in den Städten, wir hörten es bereits, in Jena, in Weimar und Erfurt führen auch in Thüringen zu einer Mehrbelastung von Wohnungssuchenden. Diese Art der Wohnungsvermittlung ist jedoch in diesen Fällen gerade wegen der Überschaubarkeit der

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

freien Wohnungen gar nicht notwendig. Die viel verlangte Mobilität und mittlerweile Flexibilität im Arbeitsverhältnis fordert häufig auch einen Umzug und verkürzt damit die Mietverhältnisse. Mit jedem Umzug sehen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Maklercourtage einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt. Auch ist hier kritisch festzuhalten, dass die Ausgestaltung der Tätigkeit des Maklers nicht definiert ist. Wir hörten es auch im Sofortbericht. Der Staatssekretär sprach von der Qualität der Makler. Die Maklerprovision erlangt dieser nicht nach seinem Leistungsaufwand, sondern diese ist an den Wert der Monatsmiete für die betreffende Wohnung gebunden. Die freie Mietpreisbindung für Neu- und Wiedervermietung kann bei entsprechender Marktlage zu einem Anstieg der Maklerprovision führen, ohne dass der Makler einen nennenswerten Mehraufwand hätte oder sogar einen verbesserten Service anbieten würde. Auch das ist ein Unding. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Frau Abgeordnete Sedlacik, hier gibt es den Wunsch …

Ich bin gleich fertig, dann am Ende. Die Fraktion DIE LINKE begrüßt daher die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

für den Wohnungsmarkt die bestehenden Regelungen aus dem Wohnraumvermittlungsgesetz zulasten der Mieter entsprechend zu ändern. Und wenn Sie sich heute dazu nicht entschließen können, dem Antrag zuzustimmen, dann würde ich unbedingt für eine Ausschussüberweisung von Punkt 2 plädieren, dann lassen Sie uns doch darüber im Ausschuss diskutieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Abgeordneter Barth, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Kollegin Sedlacik, ich habe nur eine Frage zu einer Begriffsklärung. Sie verwendeten eben

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Was ist ein Unikum?)

- nein, den Unikum, den brauchen wir dann wahrscheinlich - den Begriff „freie Mietpreisbindung“.

Was Sie darunter verstehen, das würde mich mal interessieren.

Habe ich den wirklich verwendet?

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da kann man sich auch mal ver- sprochen haben.)

(Heiterkeit und Unruhe im Hause)

Das heißt, wenn die Mieten steigen auf dem freien Markt, dann steigen automatisch auch die Durchschnittsmieten und somit auch die Maklercourtage, denn die ist ja im Moment festgelegt auf maximal zwei Monatsmieten und, ich denke

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Plus Mehrwertsteuer!)

- plus Mehrwertsteuer, genau -, und

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist die freie Mietpreisbindung.)

das ist ein Zyklus, den wir somit haben werden und das kann so nicht sein.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Miete ist ein Problem und natürlich, es ist richtig, die Problemlage ist auch beschrieben, dass in bestimmten Ballungsräumen auch in Thüringen damit auch die Maklercourtage zum Problem werden kann. Es ist grundsätzlich auch richtig, dass man die Frage stellen kann und auch stellen sollte, ob es angemessen ist, die Maklercourtage an der Miethöhe zu berechnen und eben nicht an der Art der Erbringung und an dem Aufwand der Erbringung der Leistung. Hier gibt es Diskussionsprozesse in vielfältiger Hinsicht, auch von Immobilienverbänden, auch von Maklerverbänden selbst, wie man die Maklerbezahlung grundsätzlich neu regeln kann, auch zur Frage der Qualifizierung. Der Staatssekretär hat es in seinem Bericht ja angesprochen, dass bisher sich jeder als Makler betätigen kann und keine besondere Qualifikation erforderlich ist. All das sind vielfältige Probleme. Die angekündigte Bundesratsinitiative von Hamburg greift allerdings diese Grundprobleme weniger auf, sondern sagt nur, weil das alles ein bisschen merkwürdig ist und auch schlecht zu kontrollieren für den Mieter, soll grundsätzlich erst mal derjenige bezah

(Abg. Sedlacik)

len, der die Leistung bestellt hat, der Vermieter. Die Frage ist, ob das das Problem wirklich löst.

Frau Kollegin Sedlacik, Sie hatten eben gesagt, dieses Argument käme dann, dass - wir bewegen uns ja hier in dem Rahmen der Vertragsfreiheit letztendlich der Vermieter, der die Maklerkosten nicht mehr umlegen kann auf den Wohnungssuchenden, dann versucht, die Miete zu erhöhen. Und Sie haben bestritten, dass das der Fall sein könnte, weil Sie gesagt haben, wenn der Vermieter die Miete erhöht, dann wird er möglicherweise seine Wohnung nicht mehr los, deswegen kann er das nicht ohne Weiteres machen und deswegen ist dieses Verlagern der Courtage auf den Mieter gerecht. Aber das ist nicht so ganz logisch, denn wir haben ja auch gerade gesagt und gehört hier in dem Bericht der Landesregierung, dass gerade in den Ballungsgebieten, wo auch Mietpreissteigerungen erheblicher Art zu verzeichnen sind, dann der Makler eingesetzt wird, um aus der Vielzahl von Wohnungssuchenden den den Interessen des Vermieters entsprechenden Mieter herauszufiltern. Das sind meistens dann gerade hochpreisige Wohnungen und da wird das nicht das Problem sein, für einen Aufschlag bei einer durchschnittlichen Mietdauer, wenn Sie die zwei Monatsmieten umlegen auch nur auf ein Jahr oder auf zwei Jahre, dann ist das nicht so der Riesenbetrag. Ich glaube schon, dass diese Gefahr dann besteht. Deswegen meine ich, dass man umfassender sich darüber Gedanken machen sollte, wie die Maklerbezahlung überhaupt zu regeln ist. Das, wie gesagt, wurde ja auch schon mehrfach gesagt, wird im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt und nur die Kostentragungspflicht allein zu verlagern, weiß ich nicht. Wir haben durchaus als SPD Sympathien für diese Initiative, das von uns geführte Ministerium auch. Gleichwohl haben wir koalitionsintern uns nicht dazu durchringen können, Ihrem Antrag heute zuzustimmen, dieser Ziffer 2.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Überweisen aber, oder?)

Auch nicht. Das ist eine Sache, die wird auf Bundesebene geregelt. Es ist zwar immer schön, dass wir hier immer ein bisschen Bundesrat spielen und auch Aufträge mitgeben, das sollen wir auch weiterhin tun, aber ich denke, dass das Problem der Wohnungsvermittlung oder der Courtage mehr ist, dass das umfassender geregelt und infrage gestellt gehört als nur durch diese Kostentragungsverpflichtung.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wo ist dann Ihr Alternativan- trag, Frau Marx?)

Ach, wir haben noch so viele Anträge für diese letzte Plenarsitzung erstellt.

Frau Abgeordnete Marx, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Wir fühlen uns gut aufgehoben bei den Initiativen SPD-regierter anderer Länder und brauchen dazu nicht unbedingt einen eigenen Beschluss des Thüringer Landtags.

(Beifall SPD)

Frau Marx, ich hatte Sie gefragt, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage, lassen Sie die zu?

Ja, gerne, aber immer.

Bitte, Frau Abgeordnete Siegesmund.

Vielen Dank, Frau Marx. Eine ganz kurze geschlossene Frage, so gesehen mit einer Ja-/Nein-Antwort möglich. Finden Sie denn die Bundesratsinitiative der hamburgischen SPD richtig und unterstützen Sie das Ansinnen der hamburgischen SPD im Sinne unseres Antrags, über die Frage Maklercourtage zu diskutieren, ja oder nein?

Auf der Parteischiene ja.

(Beifall SPD)