Landeshaushalt schützen: Herr Kowalleck, da muss ich leider Gottes sagen, wir haben jeden Tag die Pflicht, den Landeshaushalt zu schützen, also müssen wir hier auch sagen, hier müssen wir aufpassen, dass kein Geld dem Steuerzahler verloren geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, ich freue mich, dass Sie sich unserer Kleinen Anfrage vom 02.01.2013 angeschlossen haben,
sehr aufmerksam. Hier haben wir auch folgende Fragen unter anderem gestellt, die Sie sicherlich auch mit vertreten: Welche Spielergebnisse hat die Spielbank bis jetzt? Welche Veränderungen der Betriebsergebnisse? Welche Verträge, welche Möglichkeiten bestehen zur vorzeitigen Kündigung oder Verlängerung und alles, was wir in neun Punkten aufgeführt haben, bis hin, dass wir erwarten, dass die Landesregierung eine Zukunft für diese Sache aufzeigt. Aber ich muss sagen, das ist wieder ein typischer Fall, wo sich der Staat in die Privatwirtschaft einmischt, obwohl er sich raushalten sollte. Das müssen wir immer wieder beobachten.
Thema beschäftigt und um eine Beantwortung der zahlreichen Fragen in unserer Kleinen Anfrage gebeten.
Ich möchte noch mal zum Haushalt kurz kommen: Die Thüringer Spielbank ist auch ein treffendes Beispiel für die vielen Punkte, an denen im Haushalt noch Luft ist. Ich erinnere hier nur an solche Sachen wie die Stiftung FamilienSinn, wie das Landgestüt Moritzburg, das Tausend-Dächer-Programm, die Landesarbeitsprogramme. Auch das sind Punkte, wo wir unbedingt an den Haushalt denken müssen. Bei der Spielbank gibt es die Chance, in 2014 die Weichen neu zu stellen. Ende 2013 läuft der teure Mietvertrag aus, Gleiches gilt für die Konzession. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um wenigstens eines der vielen noch offenen Probleme zu klären. Das muss jetzt geklärt werden, damit wir bis 2014 den notwendigen Vorlauf haben, um es zu ändern.
Ich habe an dieser Stelle - leider Gottes ist Herr Machnig nicht mehr da - noch einen Hinweis. Ich würde ihm gern noch etwas mit auf den Weg geben - hoffentlich ist er noch draußen und hört es. Einen Minister, Herr Machnig, zeichnet großes Fachwissen aus, aber auch eine gewisse Sachlichkeit. Das Letzte fehlt Ihnen wahrscheinlich.
Meine Mutter hat zwei Sprichwörter gehabt. Damit möchte ich heute hier schließen. „Wer schreit hat Unrecht“, „Der Klügere gibt nach.“ Herr Machnig, Sie haben Unrecht und ich gebe nach. Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Huster, der Titel Ihrer Aktuellen Stunde lässt die Frage zu, welcher Minister hier eigentlich am Schluss der Debatte sprechen wird, weil Spielsucht bekämpfen, das ist eine Sache von Frau Taubert, Spielbank schließen, da könnte man den Innenminister fragen, und Landeshaushalt schützen ist eine Sache von Herrn Voß. Vielleicht haben alle drei nachher noch Redezeit dazu. Ich weiß es nicht, wie das dann gehalten wird.
nen Jahre vor einigen Tagen schon mal angesprochen. Sie haben eben auch schon den Untersuchungsausschuss hier noch mal reflektiert und Sie fordern - zumindest sinngemäß -, keine weitere Landesunterstützung in die Einrichtung fließen zu lassen. In der Pressemitteilung war auch von Steuerverschwendung die Rede, wenn ich mich recht entsinne. Ich habe mich gefragt, was denn an dem gesamten Desaster um diese sogenannte Spielbank nun eigentlich neu ist oder zumindest so aktuell, dass es diese Aktuelle Stunde hier im Hause rechtfertigen würde. Aber es gab dieser Tage tatsächlich eine Meldung, die aufhorchen ließ. Der Betreiber Westspiel aus Nordrhein-Westfalen - so hat es der MDR zumindest gemeldet - hat einen Eigentümer - das ist die NRW Bank - und die plant den Verkauf des Erfurter Casinos. So stand es zumindest auf den Internetseiten. Ich kenne jetzt die Umsatzzahlen dieser sogenannten Spielbank nicht, aber sehr wohl die Einnahmen des Freistaats, die uns eigentlich auch mehr in diesem Hause interessieren müssten. Die gehen Jahr für Jahr zurück. Das ist ein Faktum.
Ich weiß, dass einige von Ihnen zur damaligen Zeit, als es um die Entstehung dieser sogenannten Spielbank ging, hier schon Abgeordnete im Parlament waren. Das war in der 3. Legislatur, ist also noch nicht ganz oder so ungefähr zehn Jahre her. Ich weiß auch, man hat Ihnen viel erzählt und versprochen. Man muss nur die Protokolle ziehen, um mitzuverfolgen, welche Träumereien hier in Bezug auf diese sogenannte Spielbank geherrscht haben. Fakt ist, von diesen Träumereien sind allenfalls Albträume und ziemliches Schädelbrummen zurückgeblieben.
Fakt ist auch, dass durch eine Patronatserklärung es ist hier schon angesprochen worden - des damaligen Ministers einem Hotelinvestor monatlich 33.000 € Miete für diese sogenannte Spielbank zugesichert wurden. Das sind Landesgelder gewesen, meine Damen und Herren. Fakt ist auch, dass rund 700.000 € an Landesgeldern gezahlt wurden, ehe diese sogenannte Spielbank überhaupt geöffnet hat. Fakt ist auch, dass monatlich - noch heute 18.000 € monatliche Mietstütze in diese Einrichtung fließen. Und das alles für eine Einrichtung - und jetzt will ich das gern auflösen, weshalb ich immer sogenannte Spielbank sage -, es ist eine Einrichtung, die nicht mal, wenn man Spielbank hört, stellt man sich vor, man kommt da rein, da sind Roulettetische, wie man das eben so aus Filmen kennt, die haben nicht mal einen Roulettetisch, die haben ein elektronisches Roulette. Black Jack und Pokertische gibt es kaum, ansonsten haben sie einarmige Banditen und Automaten. Das ist eher eine bessere Spielhalle, das muss man auch mal so sagen. Ich werde allerdings gleich sagen, diese Problematik ist zwar hausgemacht, aber sprudelnde Steuerquellen
sind Spielbanken schon lange nicht mehr. Das ist nicht nur in Thüringen der Fall, wir müssen nur zu unserem Nachbarn nach Sachsen-Anhalt schauen, dort hat man auch nur noch die Betreibung einer Spielbank mittlerweile festgezurrt, auch der geht es nicht ganz so gut. Insoweit lässt sich feststellen, es waren völlig überzogene Erwartungen, die man damals an dieses Casino - nennen wir es mal besser so - hier in Erfurt hatte. Die SPD-Fraktion hat auch damals hier im Hause immer schon davor gewarnt. Ich möchte Herrn Bielstein, den Sprecher der NRW Bank, noch einmal zitieren, weil eben von meinem Kollegen Kowalleck gesagt wurde, es stünde ein Verkauf gar nicht mehr zur Debatte, das sei letzten Endes wieder zurückgedreht worden. Herr Bielstein sagt: „In naher Zukunft ist das nicht geplant und zumindest nicht bis zum Ende 2014.“ Das ist der Zeitraum, in dem wir uns jetzt im Moment auch noch bewegen. Alles, was darüber hinausgeht - und da muss man sehr vorsichtig sein -, hat Herr Bielstein bewusst offengelassen. Um die Fördergelder - das ist meine Meinung -, die in diese Einrichtung geflossen sind, ist es jedenfalls jammerschade.
Wenn der Grundtenor, Herr Huster, dieser Aktuellen Stunde der ist, keine weiteren Subventionen und damit Steuergelder mehr für die Erfurter Spielbank bereitzustellen, dann, denken wir, ist dieser Grundtenor durchaus berechtigt.
Mein Kollege Günter Pohl, der damals hier als Abgeordneter meiner Fraktion sprach, hat am 29. Januar 2004 - das ist fast auf den Tag genau neun Jahre her - damals zum Abschluss seiner Rede zu genau diesem Thema gesagt - Frau Präsidentin, ich bitte, zitieren zu dürfen - „Fazit:“, sagte er, meine Damen und Herren, „Die Einrichtung einer Spielbank in Thüringen steht unter keinem guten Stern.“ Er sollte leider recht behalten. Man kann in einer Spielbank sicherlich eine Menge Nervenkitzel und Spaß haben, man kann aber, wie das Land Thüringen auch eines machen, man kann sich erheblich verzocken und genau das ist passiert. Und ob diese Einrichtung überhaupt nicht mehr weitergeführt werden soll, ich entnehme das zumindest den Forderungen der LINKEN zum Teil, das müssen sicherlich andere entscheiden, das können wir hier im Landtag auch nicht übers Knie brechen, aber was Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes angeht, da muss es nach 2014 endgültig heißen „Rien ne va plus.“ Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Man merkt hier auch daran, wer hier vorn spricht, worum es in Wirklichkeit bei dem Thema geht, nämlich um Geld und um Altlastenbeseitigung, wenn man es mal ein bisschen ökologisch formuliert. Aber diese Altlastenbeseitigung ist nicht unser Thema von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ist gerade ganz wunderbar von Ihnen beiden dargelegt worden, vielen Dank noch mal für diese kurze Geschichtseinführung.
Wenn man diese Aktuelle Stunde in ihrer Überschrift nimmt, die Reihenfolge stimmt nicht ganz, aber egal, dann gibt es ja zwei verschiedene Aspekte, ich will es mal ganz schnell machen bei dem Thema Sucht. Die Frage heißt, kann man ab 2014 die Spielbank schließen, heißt das dann, dass wir die Sucht bekämpfen? Ich würde mal sagen, das ist die Frage, ob öffentliche Suchtbefriedigung, also im Sinne in öffentlichen Einrichtungen Sucht zu befriedigen, beispielsweise wie diese geförderte Spielbank schädlicher ist oder moralisch schwieriger als Private? Antwort - wahrscheinlich eher nicht. Das, was in privaten Casinos passiert, ist sicherlich nicht positiver zu beurteilen. Übrigens auch im Hinweis auf die Meinung der Spielbank aus Zeitungsartikeln wird deutlich, dass die sagen, private Spielbanken kannibalisieren uns, das wundert einen nicht, wenn man sich dann wieder anhört, was in diesen sogenannten Spielbanken eigentlich passiert, nämlich das, was im Privaten auch da ist Automatenspiel. Nebenbei bemerkt ist auch das ein Hinweis darauf, warum es nicht funktioniert, schauen Sie sich die Zahl der Sterne-Restaurants in Thüringen an und Sie wissen, warum Spielbanken hier auch nicht funktionieren, das ist nämlich ein dezidierter Zusammenhang zwischen diesen beiden Einrichtungen,
die haben dieselbe Klientel und wenn es nur noch einen einzigen Stern in Thüringen gibt, leider, dann weiß man auch, warum es diese Spielbank ab 2014 nicht mehr geben wird, da brauchen wir keine Sorgen zu haben.
Wird denn aber zum Beispiel auch weniger gespielt, wenn die Spielbank zu ist? Auf jeden Fall nicht, weil wir leider die Debatten hier schon häufiger hatten, Spielen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, das ist eine faktische Tatsache, das können wir nicht ändern, und dass Menschen auch um Risiko spielen, manche um Geld, manche um ihr Leben, um ihre Gesundheit, ist eine Tatsache, die wir auch nicht wegdiskutieren können und die zu kanalisieren ist Aufgabe des Staates, das tut er ja auch, bei Privaten übrigens auch. Also es wird auf jeden Fall nicht weniger gespielt werden, bloß weil die
Spielbank in Erfurt nicht mehr da ist. Dass die Spielbank in Erfurt die Spielsucht kanalisiert, entschuldigen Sie bitte, da kann ich nur dreimal kurz und hämisch kichern, der Umsatz, der dort im Jahr gemacht wird, würde den großen Internetbetreiber Bet and win beispielsweise, wenn ich hier mal einen Namen nennen darf, am Tag schon in die Krise führen, wenn er nur 2 Mio. € umsetzen würde. Was diese 20 sogenannten Angestellten dort in einem Jahr umsetzen, das sind 2 Mio. € und davon waren bis vor wenigen Jahren noch 400.000 € Umsatz einer einzelnen Person, wie wir wissen, die auf diese Art und Weise dafür gesorgt hat, dass öffentliche Gebührengelder in unsere Steuereinnahmen geflossen sind zum nicht unerheblichen Teil.
Nein, jetzt ist die Frage, schützt denn eigentlich das Schließen der Spielbank den Landeshaushalt? Die Frage, ob die Einrichtung dieser Spielbank profitabel gewesen ist, kann man ja wohl mit einem herzlichen Nein beantworten, jedenfalls wenn es um die öffentlichen Hände geht, für einige andere war es sicherlich profitabel, aber für die öffentliche Hand war es eine Katastrophe, Herr Huster hat alles dazu gesagt.
Ist der derzeitige Betrieb profitabel? Für den Betreiber scheinbar auch schon nicht mehr so richtig, für uns geht es noch. Noch, kann man sagen, ist die Differenz zwischen dem, was wir dort gezwungen sind durch die Patronatserklärung einzuführen, geringer, als das, was abgeführt wird. Ist das auch für die Zukunft zu erwarten? Antwort: Höchstwahrscheinlich nicht, denn die Spielumsätze gehen zurück und das hat die Gründe, die ich eben gerade versucht habe, zu skizzieren.
Wir als Fraktion erwarten auch, dass im Jahr 2014 Schluss ist. Insofern war es eine Aktuelle Stunde wert, weil wir uns darauf einrichten können, dass dieser Haushaltstitel demnächst der Vergangenheit angehört - Einnahme wie Ausgabe, Rien ne va plus.
Jetzt schaue ich mal in Richtung Landesregierung. Für die Landesregierung Herr Innenminister Geibert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach den irreführenden Medienberichten „Verkauf der Erfurter Spielbank zum Jahreswechsel“ befasste sich der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer
Landtags auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema. Bereits im Haushalts- und Finanzausschuss wurde letzte Woche klargestellt, dass der Freistaat Thüringen gemäß Thüringer Spielbankgesetz der westdeutschen Spielcasino Verwaltungs GmbH die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank am bekannten Standort für zehn Jahre erteilt hat. Diese Konzession endet am 31. Dezember 2014 und kann gemäß Erlaubnisbescheid nicht auf einen anderen Betreiber übertragen werden. Somit ist ein sogenannter Verkauf der Erfurter Spielbank ausgeschlossen. Dies hat der Betreiber WestSpiel in einer Presseerklärung vom 10. Januar 2013 klargestellt und hat darin betont, die Spielbank bis Dezember 2014 zu betreiben. Nach den bestehenden Verträgen könnte nur der Betreiber entscheiden, den Spielbetrieb vor dem 31. Dezember 2014 einzustellen. Dadurch würden nicht nur die Arbeitsplätze der Mitarbeiter entfallen, es würden auch die Einnahmen des Landes aus der Spielbankabgabe und der Stadt Erfurt aus dem Anteil der Spielbankgemeinde an der Spielbankabgabe entfallen.
Dies zeigt, eine vorzeitige Einstellung sowohl des Spielbetriebs als auch eine vorzeitige Beendigung des bestehenden Mietvertrags zwischen dem Betreiber und der landeseigenen ersten Thüringer Spielbankgesellschaft würde gerade zu einer Schädigung des Haushalts führen. Es könnten weder Mieteinnahmen generiert noch eine Spielabgabe eingenommen werden. Darüber hinaus wäre ein vorzeitiges Ende des Spielbetriebs in Erfurt arbeitnehmerfeindlich. Für die Zeit ab 2015 wird derzeit geprüft, ob die derzeitigen Regelungen und Abgabensätze im Thüringer Spielbankgesetz auch unter Berücksichtigung der Einnahmeinteressen des Landes geeignet sind, einen aus der Perspektive des Erlaubnisinhabers wirtschaftlichen Betrieb einer Spielbank in Thüringen sicherzustellen.
Zur Spielsucht: Gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glückspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln und ihr Personal zu schulen. So weit die Vorschrift.
Wirksame Spielsuchtprävention, die Hilfe in einem frühen Stadium anbietet, beruht insbesondere auf der Sensibilisierung der Casinomitarbeiter für das Thema. Diese können so bereits in einem frühen Stadium eine mögliche Suchtentwicklung bei Besuchern der Spielbank erkennen und eingreifen. Im Sozialkonzept sind im Zusammenhang mit der sozialen Kontrolle eine Reihe von Maßnahmen zur Spielsuchtbekämpfung enthalten wie die Ausführung zu Zugangskontrollsystemen, Spielsperrensystemen, Aufklärungsmaterialien bzw. auch Telefonhotlines, Schulungskonzepte für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Verantwortlichkeiten im Be
reich Erstellung und Umsetzung des Sozialkonzeptes und zur Zusammenarbeit mit Suchtfacheinrichtungen. Das Sozialkonzept des Casinos Erfurt basiert auf den Säulen Spielerschutz, Information, Schulung, Beratungs- und Therapieangebot und Evaluation.
Der Umgang mit auffällig geworden Spielern ist im Punkt „Spielerschutz“ geregelt. Dort ist festgelegt, dass nach dem Erkennen suchttypischen Verhaltens durch die geschulten Casinomitarbeiter mit dem Spieler bzw. der Spielerin unverzüglich ein Gespräch zur Einleitung der Spielersperre und zur Motivation zur Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle geführt wird. Das Personal wird zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens geschult. Deshalb ist es sicher ein Trugschluss, wenn im Antrag unterstellt wird, dass mit der Schließung der Spielbank die Spielsucht bekämpft werde.
Insgesamt ist festzustellen, dass eine vorzeitige Schließung der Spielbank Erfurt deutlich mehr Probleme aufwerfen als lösen würde. Dies gilt sowohl für den Haushalt als auch für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Die Landesregierung wird die weiteren Schritte sorgfältig unter Abwägung aller Gesichtspunkte prüfen und dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Vorschnelle Forderungen nach einer Schließung des Casinos fallen unter die Rubrik des politischen Aktionismus. Sie sind gänzlich ungeeignet, ein verantwortliches politisches Handeln zu ersetzen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich schließe demzufolge die Aussprache im letzten Teil der Aktuellen Stunde, ich schließe damit die Aktuelle Stunde als Ganzes. Den Tagesordnungspunkt 1 werden wir morgen aufrufen und ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2