Protokoll der Sitzung vom 25.01.2013

Es gibt meines Wissens eine ganze Reihe verschiedener Besitzer der Flurstücke. Der größere Teil ist in dieser Eigentümergesellschaft. Es gibt noch einzelne kleinere Eigentümer. Es ist aber auch so, dass zum Teil die Stadt selbst Eigentümer eines Flurstücks ist, so dass dort noch mehrere Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen. Wir werden sehen, ob es denn umfassend gelingt. Aber nach den neuen Signalen aus Sachsen, die mir dann schriftlich zugeleitet wurden, bin ich jetzt optimistisch.

Es gibt zwei weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten, zunächst von der Abgeordneten Sabine Berninger.

Ich hätte zwei.

Dann müssten Sie sich mit Herrn Kuschel einigen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Dann ziehe ich zurück.)

Herr Kuschel zieht zurück, das ist sehr freundlich.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Herr Minister, was Sie auf die Frage 1 geantwortet haben, das klang alles sehr relaxt und als wäre das alles schon die ganze Zeit bekannt gewesen. Ist es denn wirklich so, dass die Irritationen nur durch die Medien entstanden sind, oder stimmt es schon, was dort in den Medien dargestellt wurde, dass es eben Unstimmigkeiten gab und eigentlich keine Vorabsprachen?

Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf die dritte Frage, nämlich die Einbeziehung von Bediensteten, Vertretungen etc. Nach meiner Erinnerung wurde im Justiz- und Verfassungsausschuss berichtet, dass der Hauptpersonalrat kurz vor den Medien informiert wurde. Da möchte ich schon noch mal nachfragen, ob Sie das als tatsächliche Einbeziehung betrachten und ob es in Zukunft anders gestaltet werden soll?

Ich fange mal mit der letzten Frage an, die Aussage kann ich nicht bestätigen, sondern es war so veranlasst - und das finde ich auch richtig -, dass wir folgenden Ablauf haben: Wir haben ja um 13.00 Uhr immer die Regierungsmedienkonferenz. Am selben Morgen tagt das Kabinett. Es war vereinbart, dass Mitarbeiter unseres Hauses dann vor Ort Personalversammlungen machen und so vor den Medien, die um 13.00 Uhr informiert werden, das Personal über die Kabinettsentscheidung unterrichtet wird. Vorher kann ich es ja nicht tun. Das finde ich richtig, dass wir das so gemacht haben. Die Personalräte sind schon längerfristig einbezogen. Also es haben am selben Tag um 13.00 Uhr die Pressekonferenz und um 12.00 Uhr die Personalversammlung in Hohenleuben und in Gera stattgefunden. Das finde ich richtig, das haben wir versucht, dass das Personal vor den Medien unterrichtet wird und es nicht die Entscheidung des Kabinetts aus der Zeitung erfährt, wobei natürlich die Diskussion des Projekts lange bekannt war, nur nicht, wann die endgültige Entscheidung fällt.

Zur ersten Frage, die Sie gestellt haben, kann ich auch nur auf meinen Informationsstand verweisen. Mein Informationsstand ist der, dass der zunächst sich als Eigentümer gerierende, später sich herausstellende Verwalter möglicherweise nicht gefragt worden ist; aber mittlerweile hat sich die Eigentümergemeinschaft, von der ich sprach, an den sächsischen Justizminister gewandt und gesagt, sie seien Eigentümer, der andere sei nur der Verwalter. Die Eigentümer, mit denen ist offenbar gesprochen worden vor einem Jahr, haben die Verkaufsbereitschaft signalisiert. Warum das in der Kommunikation dann bis zum Verwalter nicht vorgedrungen ist, kann ich nicht einschätzen.

Vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage, und zwar vom Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5491.

Warum kein Tempo 30 auf der Durchgangsstraße B 85 in Neckeroda?

Die Gemeinde Neckeroda (Kreis Weimarer Land) kämpft seit Jahren um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Durchgangsstraße B 85 - das ist die Strecke Weimar–Rudolstadt - auf Tempo 30. In der Nachbargemeinde Lengefeld - ebenfalls Kreis Weimarer Land - mit dem gleichen Verkehrsaufkommen und ähnlichen Bedingungen für den Fußgänger- und Radverkehr gilt für den gesamten Bereich der Durchgangsstraße B 85 Tempo 30. Das Ordnungs- und Rechtsamt des Kreises Weimarer Land hat das Ansinnen der Gemeinde Neckeroda bisher stets abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Neckeroda nach Auffassung der Behörde keinen Unfallschwerpunkt bildet, dass man der Gefahr eines „Schilderwaldes“ aus dem Weg gehen will und dass im Übrigen die „Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Verkehrsteilnehmer“ einzufordern sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Straße als Unfallschwerpunkt auszuweisen, und welche Konsequenzen erwachsen aus dieser Deklaration?

2. Aus welchen Gründen gilt in der Gemeinde Lengefeld auf der gesamten Durchgangsstraße B 85 Tempo 30?

3. Aus welchen Gründen wird der Nachbargemeinde Neckeroda die Ausweisung einer Tempo-30-Zone auf der Durchgangsstraße B 85 verwehrt?

4. Welche anderen Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit wie etwa Straßenverengungen oder Verkehrsinseln mit Straßenverschwenkung wurden im Rahmen der kürzlich erfolgten Straßenerneuerung in Neckeroda geprüft und aus welchen Gründen verworfen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Klaan aus dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Aug

sten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gefährdungsstellen werden von der Polizei anhand bundesweit einheitlicher Kriterien nach Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien analysiert. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn innerhalb eines Jahres fünf gleichartige Verkehrsunfälle mit Personen- oder Sachschaden, das heißt gleicher Unfalltyp und gleiche Unfallumstände, oder fünf Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren polizeilich registriert wurden. Eine Unfallhäufungslinie liegt vor, wenn innerhalb von drei Jahren mindestens drei Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden auf einer Strecke von etwa 1.000 Metern festgestellt wurden. Werden die genannten Grenzwerte erreicht oder überschritten, erfolgt durch die Polizei eine Meldung an die örtlichen Unfallkommissionen. Aufgabe der Unfallkommission ist es, für diese auffälligen Bereiche mögliche Abhilfevorschläge zu erarbeiten und deren Umsetzung zu beschließen. Diese können sowohl bauliche als auch verkehrsrechtliche Maßnahmen sein.

Zu Frage 2: Die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortslage Lengefeld erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land aufgrund nicht ausreichender Sichtweitenbeziehung zwischen der Hauptverkehrsstraße, der B 85, und den einmündenden Nebenstraßen.

Zu Frage 3: Ein Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land im Rahmen der Beschilderung im Bereich der Bushaltestelle geprüft. Im Ergebnis wurde im Bereich der Bushaltestelle das Gefahrenzeichen 136 „Kinder“ mit einem Zusatzzeichen mit einer zeitlichen und räumlichen Begrenzung für Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf 150 Meter angeordnet. Bei einer Beschilderung mit einem Gefahrenzeichen 136 „Kinder“ sind die Fahrzeugführer verpflichtet, ihren Fahrstil auf den konkreten Eintritt einer Vermutung, dass sich Kinder im Bereich der Fahrbahn aufhalten können und diese plötzlich betreten, anzupassen. Das heißt, die Fahrzeugführer müssen unabhängig von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit ihre Fahrweise entsprechend anpassen, gegebenenfalls einen größeren Fahrzeugabstand einhalten und die Geschwindigkeit auf deutlich unter 30 km/h reduzieren. Wird ein Kind von einem Fahrzeugführer am Straßenrand wahrgenommen, muss der Fuß regelmäßig vom Gaspedal genommen werden und eine sofortige Bremsbereitschaft hergestellt werden.

Zu Frage 4: Von der Polizei konnte im Bereich der Ortsdurchfahrt Neckeroda im Zuge der B 85 kein Unfallschwerpunkt festgestellt werden. Damit fehlt es an einer Begründung für die Notwendigkeit baulicher Veränderungen an der Ortsdurchfahrt Necke

roda. Ohne diese Begründung darf der Straßenbaulastträger keine den Verkehrsraum einschränkenden Maßnahmen ergreifen.

Lassen Sie mich abschließend noch einen aktuellen Hinweis geben. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Weimarer Land hat mitgeteilt, dass der Schulbus ab dem 1. Februar - wie schon früher praktiziert - beide Haltestellen im Zuge des Wendevorgangs anfahren wird und somit ein Überqueren der Fahrbahn durch die Schulkinder nicht mehr erforderlich ist.

Vielen herzlichen Dank. Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Also es gibt um das den Neckerodaern auch klarzumachen - im Prinzip zwei Gründe, warum man so ein Tempo 30, was ja dann auch zu Konsequenzen führt, wenn sich ein Kraftfahrer nicht daran hält, und zwar einmal, wenn es ein Unfallschwerpunkt ist, das haben Sie definiert, und zum Zweiten, wenn es keine ausreichende Sicht aus den Nebenstraßen gibt. Sie würden also jetzt die Behauptung aufstellen wollen, das ist die Frage, dass in Neckeroda die Nebenstraßen, wahrscheinlich kennen Sie die Örtlichkeiten nicht, aber dass möglicherweise die Polizei dort eingeschätzt hat, dass die Nebenstraßen so gelegen sind, dass die Einsicht auf die Hauptstraße gewährleistet ist?

Ich gehe davon aus, dass die Rahmenbedingungen, die ich aufgezeigt habe, in den jeweiligen Standorten einzeln durchgeprüft sind und dann entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden. Ich kenne die Situation jetzt persönlich nicht, deshalb kann ich im Moment dazu im Detail nichts sagen.

Es gibt eine weitere Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten durch die Abgeordnete Jennifer Schubert.

Vielen Dank, Frau Klaan. Sie haben auf das Zusatzzeichen Nummer 136 hingewiesen. Inwiefern ist Ihnen denn bekannt, dass dann die Einhaltung der entsprechenden Geschwindigkeit auch kontrolliert wird, denn nur aufgrund des Zeichens tut sich erst mal nicht viel?

(Staatssekretärin Klaan)

Das ist immer die Frage, wie wirksam ist Beschilderung. Die Diskussion haben wir an mehreren Stellen, aber ich denke, der ordnungsbehördliche Ansatz an dieser Stelle ist von der Vollzugsebene her relativ klar. Ich gehe davon aus, dass wir nicht darüber die Debatte führen sollen, was tun wir, wenn sich niemand mehr an die Vorschriften hält, sondern durch begleitende Prüfungen, also auch polizeibegleitende Prüfungen auf Einhaltung der Beschilderung und entsprechenden Anordnung wird es an der einen oder anderen Stelle ankommen und diese werden gelegentlich auch durchgeführt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch Abgeordnete Jennifer Schubert.

Sie haben darauf hingewiesen, dass, wenn man feststellt, man hat einen Unfallschwerpunkt, entsprechende Maßnahmen getroffen werden können ohne Vorliegen anderer Kriterien, eben nur dann. Für wie sachgerecht halten Sie diese Praxis, dass erst ein Unfall passiert sein muss, anstelle des Vorsorgeprinzips in zum Beispiel solchen Ortsdurchfahrten?

Wir haben an mehreren Stellen die Diskussion, wann sind ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich und wann nicht. Da wird immer die Debatte geführt, Stichwort Schilderwald, wie viele Schilderwälder brauchen wir in Deutschland, um der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechte Situation zu erreichen. Ich finde, es gibt eine ganz klare Regelung dazu, wo wir klare Situationen in Verkehrsführung haben und wo wir in der Nachsteuerung bestimmte Kriterien zugrunde legen sollten. Eine Diskussion zu führen, es muss immer ein Unfall passieren, bevor wir ordnungsbehördlich tätig werden, das ist einfach die falsche Diskussion an der Stelle. Aber ich denke schon, dass wir bei einer Unfallhäufung einfach auch eine Häufung definieren müssen und nicht bei jedem Unfall, ob das unabhängig davon nur ein Fahrzeugschaden ist, dann schon von einer Unfallhäufung in jedem Fall reden sollten. Insofern bin ich jemand, der sagt, es muss eine Definition dahinter geben, wie gesagt, die haben wir auch.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Frau Staatssekretärin, Stichwort Schilderwald. Kennen Sie sowohl die Kosten als auch die Größen von Sonderzeichen gegenüber dem kleinen Tempo30-Schild, das man aufstellen könnte? Weil Sie so gucken, das Sonderzeichen ist ziemlich groß und wahrscheinlich auch viel teurer, wie ich gehört habe, als ein Tempo-30-Schild.

Nein, wir überprüfen natürlich die Notwendigkeit der Schilderanordnung bzw. die Verkehrsbehörden prüfen im Einzelfall die Anordnung eines jeden Schildes, egal wie groß die Schilder sind. Ich komme aus der Kommunalpolitik und ich kann Ihnen sagen, wir haben da sehr intensive Debatten geführt, an welchen Stellen ist eine Anordnung erforderlich, gerade auch aus Folgekostengesichtspunkten, weil wir auch auf kommunaler Ebene inzwischen Vandalismus beobachten, gerade in dem Absichern der Schilder in der Standsicherheit, ich sage mal, wo wir auch daraus bestimmte Folgekosten ableiten können. Ich kann Ihnen aber auf die Frage „Gibt es einen Kostenvergleich zu der einen Art der Beschilderung oder der anderen“ heute keine Zahl vorlegen.

Vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5492. Sie wird vorgetragen durch die Abgeordnete Anja Siegesmund.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Drohende Überstellung einer Roma-Familie im Rahmen von Dublin II nach Belgien

Durch einen Beitrag der Ostthüringer Zeitung wurde öffentlich bekannt, dass einer Roma-Familie aus dem Kosovo, die derzeit in Gera lebt, entsprechend der Dublin-II-Verordnung die Überstellung zum Zwecke des Asylverfahrens nach Belgien droht. Das Thüringer Innenministerium hat im Dezember 2012 die zuständigen Stellen des Landes angewiesen, die Rückführung besonders schutzbedürftiger Personen, die den Minderheitengruppen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter angehören, bis einschließlich 31. März 2013 nicht durchzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist der sogenannte Thüringer Abschiebestopp auch auf die Flüchtlinge, welche aus einem

sicheren EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gekommen sind, anzuwenden?

2. Wie ist der aktuelle asylrechtliche Stand im Falle der betroffenen Familie?

3. Inwieweit erwägt der Freistaat, den sogenannten Wintererlass bzw. Winterabschiebestopp auch auf Betroffene von Überstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung auszuweiten, und wie begründet sie ihre Haltung dazu?

4. Wie definiert der Freistaat das besondere Schutzinteresse der Minderheitenangehörigen von Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern und wer fällt unter die Personengruppe der besonders schutzbedürftigen Personen und warum?