Ich komme noch zu Ihnen, Frau Schubert. Mit den Änderungsanträgen der FDP möchten wir dazu beitragen, Thüringens Zukunft zu sichern. Die Anträge sind durch drei Eckpunkte gekennzeichnet. Ich will sie mal bezeichnen als die drei „r“ der FDP: 1. richtig sparen, strukturelle Einsparungen auf Landesseite; 2. richtig tilgen, eine Erhöhung der Schuldentilgung um 147,9 Mio. € auf insgesamt 277,9 Mio. € über beide Jahre; 3. „R“ ist, richtig investieren,
eine Umschichtung von Mitteln im Schlüsselbereich Infrastruktur, um so eine Stärkung der Kommunalfinanzen durch Mehrausgaben in die Straßensanierung zu erzielen. Mit diesen drei „r“ richtig sparen, richtig tilgen und richtig investieren setzt die FDPFraktion ihren verantwortungsvollen Haushaltskurs fort. Wie bereits im Vorfeld erwähnt, beinhaltet ein Änderungsantrag die Erhöhung der Mittel an die Gemeinden für den kommunalen Straßenbau zur Verbesserung dieser Verkehrsverhältnisse in Höhe von 10 Mio. € in 2013,
und 15 Mio. € im Jahr 2014. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen im Kapitel 17 06 gegenfinanziert.
Jetzt komme ich zum Block BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegensatz zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die Zuweisung für den kommunalen Straßenbau im Doppelhaushalt von insgesamt 12 Mio. € kürzen wollen, sehen wir die Notwendigkeit einer Erhöhung. Hier zeigen Sie Ihre Liebe zum Thema Straße und Auto und beweisen Ihre Unglaubwürdigkeit.
Die Begründung für den Antrag der GRÜNEN grenzt an Ironie und ist nicht zu übertreffen. Der kommunale Straßenbau war bisher zu großzügig ausgestattet. Meine Damen und Herren der GRÜNEN, das ist lächerlich.
Der Ansatz im Soll muss an die Ist-Ausgaben angepasst werden, war Ihre Meinung, sehr geehrte Damen und Herren. Haben Sie schon einmal nachgefragt, warum die Ist-Ausgaben so gering ausfallen? Dieser Titel entspricht den Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Entflechtungsgesetzes. Im Jahr 2011 entsprach der Ansatz nur 25 Mio. €, also konnten auch nur diese Mittel ausgegeben werden.
An dieser Stelle möchte ich einen Brückenschlag zum Gemeindefinanzierungsgesetz vornehmen. In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz legt der § 4 Art, Höhe und Umfang der Förderungen fest. Laut Ihrem Antrag sind vorrangig Radwege, Fußwege und Maßnahmen im ÖPNV förderfähig, aber nur, wenn mindestens 10 Busfahrten pro Tag verkehren. Wo Sie die Zahl herhaben, weiß ich nicht. Wenn es dann 9 sind, gibt es nichts, und wenn im Winter dann 5 fahren und im Sommer fahren 10, da machen wir eine Hälfte der Straße. Busse müssen ja auch auf der Straße fahren, die können nicht nur auf einer Seite fahren.
Sie wollen einen gut ausgestatteten ÖPNV. Dazu zählt auch der Busverkehr, ohne Frage. Auf was sollen die Busse fahren? Nach Ihrer beabsichtigten Einsparung findet der Busverkehr auf gut ausgestatteten Loch-an-Loch-Pisten statt. Für mich ist das auch eine Frage der Verkehrssicherheit.
An dieser Stelle gleich noch ein paar Worte zu Ihrem Gemeindefinanzierungsgesetz: Dieses lehnen wir komplett ab. Hohe Verwaltungskosten, hoher Kontrollaufwand, Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung, Kompliziertheit und unübersichtliche Förderungsmittel, das passt genau in Ihr Weltbild, bevormunden und selbst festlegen, was für die Menschen gut ist.
Der Artikel 11 im Haushaltsbegleitgesetz besagt, dass im Sondervermögen, Wohnungsbauvermögen Entnahmen in den Jahren 2013 und 2014 von jeweils 20 Mio. € zugunsten des Landeshaushalts zulässig sind. In der Erläuterung wird dokumentiert, dass es sich dabei um Mittel handelt, die derzeit zur Erreichung des Ziels nicht zwingend erforderlich sind. Der Thüringer Wohnungsmarktbericht kam zum Ergebnis, dass zukünftig 3.000 insbesondere altersgerechte Wohnungen pro Jahr geschaffen werden müssen, um den erforderlichen demografischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Des
Weiteren - das wissen wir alle - ist eine drohende Altersarmut zu erwarten. Zukünftig werden hierfür diese Mittel gebraucht. In den Folgejahren macht sich eine Rückführung der 20 Mio. € in das Sondervermögen nicht nur notwendig, sogar zwingend und dringend notwendig. Wir werden den Rückfluss dieser Mittel in den nächsten Haushaltsdebatten im Auge behalten. Denn nach Presseberichten gibt es historische Schlossruinen, die zur Chefsache erklärt wurden. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Im Gegensatz zum Flughafen Berlin - wie Frau Dr. Lukin richtig sagte - ist unser Flughafen schon in Betrieb. Das ist ein großer Vorteil, aber Frau Dr. Lukin, da dürfen Sie auch die 2 Mio. € Streichungen nicht anrechnen.
1 Mio. €, 2 Mio. waren es bei den GRÜNEN. Okay, komme ich noch dazu. Zu wenig Flugbetrieb und deswegen ohne Zweifel ein Fass ohne Boden - wissen wir alle. Dem trägt die FDP-Fraktion auch Rechnung, indem sie den Ansatz für 2013 um 10 Prozent und für 2014 um weitere 400.000 € kürzen werden - bzw. dieses beantragen. Ich denke, das sind Zahlen, die wir erreichen können, ohne irgendwelche großen Entlassungswellen. Ich denke, auch ein Flughafen für eine Landeshauptstadt ist für mich immer noch wichtig und ich hoffe, dass sich das zum Positiven entwickelt, aber dann mit Augenmaß.
Die Auswirkungen der in die Wege geleiteten Maßnahmen durch die Flughafengesellschaft sollen in den nächsten zwei Jahren abgewartet werden. Zeichnet sich in dieser Zeit keine positive Entwicklung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ab, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, in welchen Größenordnungen überhaupt noch gefördert wird. Wir wollen kein Flughafendesaster in Thüringen aus Mangel an Flugangeboten und Fluggästen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir den beabsichtigten Kürzungen - jetzt komme ich dazu, von den GRÜNEN von 2 Mio. € und von den LINKEN von 1 Mio. € nicht zuzustimmen. Wie gesagt, es hängen davon auch viele Existenzen ab, es hängt der Ruf von Erfurt ab. Man sollte auch mal ein bisschen optimistisch sein, vielleicht entwickelt sich das doch zum Positiven. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit rund 782 Mio. € 2013 bzw. 770 Mio. € 2014 ist der Einzelplan 10 der wichtigste Investitionshaushalt und wir können hier sogar eine leichte Steigerung gegenüber den Ausgaben von 2012 verzeichnen. Sicherlich werden auch hier nicht alle Wünsche wahr, aber zumindest ist die Sicherstellung der wichtigsten Aufgaben gewährleistet - Frau Tasch hat schon darauf hingewiesen - und mit 36 Prozent auch eine hohe Investitionsquote gewährleistet.
Zum Wohnungsbau: Das Wohnungsbauvermögen beträgt für die Jahre 2013/2014 rund 50 bzw. 62 Mio. €. Davon werden allerdings 20 Mio. € an den Landeshaushalt rückgeführt in jedem Jahr. Das ist nicht schön, das kann man hier so deutlich sagen, aber es ist auch keine Katastrophe, weil letztendlich bleiben uns immer noch 30 bzw. 42 Mio. € für die Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung. Wenn man sich einmal die Zahlen der vergangenen Jahre anschaut, dann ist das durchaus eine Steigerung. Wir hatten 2012 nur 23 Mio. € in dem Bereich. Wir werden also im nächsten Jahr 7 Mio. € mehr haben und im Jahr 2014 noch einmal eine Steigerung. Damit können auch die Dinge, die wir vorgestern mit dem sozialen Wohnraumfördergesetz beschlossen haben, durchaus durchgeführt werden.
Zum Städtebau: Hier sind die Bund-Länder-Programme gegenfinanziert. Wir haben zum Teil eine Verstärkung der Programme mit ELER- und EFREMitteln und wir haben in diesem Bereich nach wie vor eigene Landesprogramme; das muss auch einmal positiv herausgehoben werden. Die Mittel in diesem Landesprogramm steigen sogar noch an.
Wir haben eine Zuführung an den Stadtentwicklungsfonds. Analog dem Wohnungsbauvermögen soll hier sichergestellt werden, dass der Stadtumbau und die städtebauliche Weiterentwicklung in den Kommunen auch in den nächsten Jahren entsprechend gefördert werden kann und damit nicht auf der Strecke bleibt.
Die Koalitionsfraktionen haben sich für den Bereich Städtebau zu einem Änderungsantrag verständigt. Das betrifft die IBA. Hier sollen die VEs nicht nur bis 2016, sondern bis 2023 ausgebracht werden. Das heißt, die Arbeit bei der IBA GmbH wird bis zu ihrem Schlusspunkt sichergestellt. Wir begreifen die IBA Thüringen als eine Chance, den Herausforderungen des demografischen Wandels Rechnung zu tragen und auch hier mit neuen innovativen Lösungen Vorreiter zu sein.
Zum Verkehr: Das größte Problem ist nach wie vor der Zustand unserer Landesstraßen. Frau Tasch hat auch schon die Zahlen genannt. Bei den freien Strecken, hier sind 50 Prozent der Landesstraße in einem schlechten bzw. sehr schlechten Zustand und bei den Ortsdurchfahrten sind es 2012 sogar
80 Prozent gewesen. Wir haben zwar schon mit dem letzten Haushalt hier aufgestockt, indem in den Haushaltsverhandlungen noch einmal 10 Mio. € an die Kommunen für die Ortsdurchfahrten ausgereicht wurden, aber gerade hier haben wir sehr viel zu tun und deswegen ist es folgerichtig, dass das Landesstraßenbauprogramm auf 40 Mio. € aufgestockt wurde. Damit können wir, wenn die Mittel alle eingesetzt werden, auf den freien Strecken immerhin 10 Prozent der Landesstraßen verbessern, in einen guten bzw. sehr guten Zustand bringen und bei den Ortsdurchfahrten wären das 25 Prozent der Landesstraßen in den Kommunen. Da ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN völlig kontraproduktiv.
Ich würde fast sagen, es ist irrwitzig, bei diesem Zustand unserer Landesstraßen hier noch 8 Mio. € einsparen zu wollen. Wenn Sie gesagt hätten, wir geben noch 8 Mio. € obendrauf, hätten wir dem vielleicht sogar zustimmen können und da ist auch …
Ja, zu Ihnen komme ich noch, Herr Barth. Ganz ruhig. Und da ist auch die Begründung, nämlich dass Sie damit in den Kommunen Haltestellenbereiche so ausgestalten wollen, dass da Niederflurbusse halten können - das ist alles sehr ehrenwert, hört sich schön an, mag auch aus Ihrer Jenaer Brille, denn mit nichts anderem betrachten Sie hier die Landespolitik,
sei es der Wohnungsbau, das haben wir vorgestern erlebt, sei es der Verkehr -, völlig unangebracht. Sie haben keine Ahnung, wie zum Teil Landesstraßen,
wie Ortsdurchfahrten im ländlichen Raum aussehen. Wenn die Schlaglöcher noch tiefer werden, dann kommt nicht mal mehr ein Hochflurbus drüber, geschweige denn ein Niederflurbus.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gut, dass Sie meinen Termin- plan so gut kennen. Ich bin sehr beein- druckt.)
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Sie haben keine Ahnung vom Landeshaushaltsplan.)
Frau Schubert, Herr Adams, ich lasse Sie für gewöhnlich auch ausreden. Das gehört meines Wissens zur Diskussionskultur, dass man sein Gegenüber ausreden lässt, aber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Zu unseren Änderungsanträgen im Bereich des Landesamtes für Bau und Verkehr. Zum einen werden wir künftig im Haushalt die Erstattung des Bundes für Baunebenkosten und die dafür erforderlichen Personalkosten separat ausweisen, damit ist deutlich ersichtlich, welche Aufgaben übernimmt das Land Thüringen, die ihm vom Bund übertragen wurden bei der Planungsleistung. Das Gleiche betrifft das Personal und, ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag auch zur Haushaltstransparenz.
Dann ist von Frau Tasch auch schon gesagt worden, dass wir mit dem Anbringen der entsprechenden Vermerke bei den Haushaltstiteln Erstattungen des Bundes zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung von Bundesmitteln für den Fernstraßenbau hier eine Flexibilisierung erreichen wollen, dass nämlich das Land in die Vorfinanzierung gehen kann, wenn entsprechende Bundesmittel sich andeuten. Das heißt aber auch, dass wir schnell und flexibel reagieren können, wenn Bundesmittel in anderen Bundesländern nicht abgerufen werden, dass wir dann entsprechend hier die Mittel verausgaben können und damit letztendlich auch in die Vorhand kommen. Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag, was die VEs betrifft, für die Finanzierung der Brandbekämpfungsanlage ausgebracht. Hier geht es einfach darum, dass sich Verzögerungen ergeben haben und dass dann entsprechend die Ausschreibungen erfolgen können. Auch auf den Änderungsantrag zum Thema Verkehrssicherheit und Unfallforschung hatte Frau Tasch schon hingewiesen, dass wir 100.000 € aus Planungsleistungen umschichten für die Verkehrssicherheitskampagne, weil Verkehrssicherheit einen hohen Stellenwert hat.