Protokoll der Sitzung vom 14.02.2013

(Beifall FDP)

Das wollen wir unseren Einzelhändlern nehmen als Konkurrenzangebot, beratungsintensive Tätigkeiten vorzunehmen auch am Samstag durch geschultes Fachpersonal? Ich denke, Sie sind hier mehr als auf dem Holzweg.

(Beifall FDP)

Diese einseitige Sicht, nur schwarz oder weiß, was wir wissen, ist gut, das geht hier leider nach hinten los. Meine Damen und Herren, nutzen Sie die Chance, diesen falschen Ansatz in Ihrem Ladenöffnungsgesetz zu korrigieren. Geben Sie den Leuten die Freiheit, arbeiten zu können, wenn sie es denn wollen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Doch, für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Recknagel.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, der Unsinn, den Frau Leukefeld hier verbreitet hat, hat mich noch mal nach vorn getrieben. Es ist unglaublich, was Sie hier an Halbwahrheiten und Lügen verbreiten. Sie haben zum Beispiel behauptet, die FDP sei gegen Betriebsräte oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Das ist falsch.

(Unruhe SPD)

Im Wesentlichen stammt die heutige Version des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972. Jetzt überlegen Sie sich doch mal, welche Koalition damals regiert hat und welche Koalition dieses Betriebsverfassungsgesetz mit beschlossen hat.

(Beifall FDP)

Offenbar wissen Sie das nicht, weil zu der Zeit von freien Betriebsräten in Thüringen noch überhaupt keine Rede war.

(Beifall FDP)

Sie behaupten auch völlig falsch und wider besseres Wissen, wir würden mit diesem Gesetz hier nur auf der Seite der Unternehmer, unausgesprochen möglicherweise für eine Ausbeutung stehen. Auch das ist falsch. Das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Berufsfreiheit schützt eben nicht Unternehmer, sondern schützt jeden einzelnen Arbeitnehmer in der freien Wahl seines Berufs

(Beifall FDP)

und in der freien Gestaltung der Ausübung seines Berufs und deshalb ist diese Änderung, die wir hier verlangen, genau der Schutz dieses Rechts auf Berufsfreiheit. Es kann hier überhaupt nicht darum gehen, Unternehmer in irgendeiner Form zu unterstützen, sondern jeder darf seinen Beruf frei wählen, er darf arbeiten, wann er es möchte, und es gibt nur dann Einschränkungen, wenn es wirklich unabweisbare Gründe gibt, etwa des Arbeitsschutzes, die dagegen sprechen, dass er das im Übermaß tut. Das liegt aber hier gar nicht vor, weil mit diesem Gesetz, welches heute noch gültig ist, greift man sich nur eine Gruppe heraus. Es bewirkt überhaupt nicht, dass nicht etwa in der Industrie oder in der Dienstleistungsbranche samstags gearbeitet werden darf oder es verboten werden würde. Es bezieht sich nur auf eine Gruppe, die in der freien Wahl ihres Berufs hier eingeschränkt werden sollte. Das ist nicht nur falsch, es ist auch grundgesetzwidrig.

(Beifall FDP)

Und dann haben Sie auch noch, auch das wider besseres Wissen, behauptet, dass wir gegen Koalitionen seien, gegen Tarifverträge, dass dem hier Vorschub geleistet werden solle, dass man Tarifverträge nicht abschließt, keine Betriebsräte wählt, so Ihre Worte. Auch hier ist das Gegenteil der Fall, denn auch das Recht, Koalitionen zu bilden, ist ein grundgesetzlich verbürgtes Recht und dazu gehört eben auch das Recht, darauf zu verzichten, nämlich die negative Koalitionsfreiheit und wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat existiert, dann ist das deswegen, weil es die Angestellten in diesem Unternehmen nicht wollen, weil sie keinen Betriebsrat wählen. Das zeigt wieder einmal ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie und von Selbstbestimmung, was die Kommunisten hier im Landtag haben, denn dann, wenn die Wahlbürger sich so entscheiden, wie sie es tun, dann halten Sie das auf einmal für nicht hinnehmbar,

(Unruhe SPD)

aber sie entscheiden in freier Selbstbestimmung und dabei sollten Sie sie unterstützen und nicht etwa bekämpfen.

(Beifall FDP)

(Abg. Kemmerich)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Kubitzki zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was jetzt zum Schluss geäußert wurde, treibt mich noch einmal nach vorn, wenn hier auch mit Begriffen gearbeitet wird, die durcheinandergewürfelt werden. Das Recht auf Berufsfreiheit nennen Sie hier. Bedeutet das Recht auf Berufsfreiheit auch das Recht auf Selbstausbeutung auf Teufel komm raus? Bedeutet das für Sie Berufsfreiheit? Berufsfreiheit bedeutet doch trotzdem auch, dass die Arbeitnehmerrechte geschützt werden müssen und geschützt werden sollen. Diesen Schutz, den Sie nicht gewähren wollen, verstecken Sie hinter dem Begriff Berufsfreiheit. Genauso steht im Grundgesetz der Schutz der Familie verankert. Aber Sie sagen, Berufsfreiheit bedeutet, dass wir da arbeiten auf Teufel komm raus, egal ob eine Familie auch mal an einem Wochenende ein Recht auf Familienleben hat oder nicht. Dann gibt es noch das Recht auf Arbeitszeit. Arbeitszeitgesetz, das gibt es auch. Es gibt viele Berufsgruppen, eine Frage lasse ich jetzt nicht zu, das sage ich gleich.

Gestatten Sie, dass Sie am Ende eine Frage gestellt bekommen?

Nein, auch nicht, denn die Argumente kennen wir ja alle von der FDP. Ja, es gibt viele Berufsgruppen,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ja, Sie haben keine Antwort darauf. Das ist das Problem.)

jawohl, was immer Ihr Argument ist, die am Wochenende arbeiten müssen. Das ist richtig: Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrleute, aber da ist es tarifrechtlich geklärt. Da gibt es Vereinbarungen, wann dann für dieses Wochenende die Freizeit zu gewähren ist und dass sie auch nicht

(Unruhe FDP)

nur jedes Wochenende arbeiten, sondern dass dieser Dienst verteilt wird. Und dann sagen Sie noch, Herr Kemmerich,

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist keine Frage. Das ist ein Problem.)

ich kenne da einen Einzelhändler, der muss jetzt als Unternehmer am Wochenende arbeiten. Na, ich will mal sagen, bei vielen Unternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit, dass auch der Unternehmer an einem Wochenende mitarbeiten muss, aber

wenn er eine ordentliche Diensteinteilung hat und wenn er genug Personal einstellt und nicht auf 400-Euro-Basis und Festangestellte hat, dann sage ich Ihnen auch, dann arbeitet die Verkäuferin an zwei Wochenenden und dann arbeitet meinetwegen der Unternehmer an zwei Wochenenden. Dann hat er Zeit für seine Familie und seine Verkäuferin, die bei ihm angestellt ist, hat genauso viel Zeit für ihre Familie.

(Unruhe FDP)

(Beifall DIE LINKE)

Da tun Sie so verwundert, jetzt muss der Unternehmer mitarbeiten. Was soll denn das?

(Unruhe FDP)

Unternehmer, habe ich mal gelernt, bedeutet, etwas zu unternehmen für seinen Betrieb. Aber Sie verstecken Berufsfreiheit hinter Ihrer Logik der Gewinnmaximierung, das verstehen Sie unter Berufsfreiheit.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es jetzt weitere Redeanmeldungen? Ja. Dann für die FDP-Fraktion Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kubitzki, das ist an Dummheit und Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, ehrlich.

(Beifall FDP)

Also abgesehen davon, dass Sie sagen, die Fragen von der FDP kennen Sie alle, dann hätten Sie sie zulassen können. Ihr Problem ist, Sie wissen die Antworten nicht, deswegen lassen Sie die Fragen nicht zu.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall FDP)

Aber der Unternehmer, die Unternehmer haben offenbar kein Recht auf Freizeit nach Ihrer Darstellung.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Argumente.)

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Das habe ich doch gar nicht gesagt.)

Die schöne, kleine, einfache Welt des Herrn Kubitzki sieht so aus, wenn ein Unternehmer frei haben will, dann soll er doch einfach jemanden einstellen, der die Arbeit für ihn erledigt. Dann muss er ihn nur noch ordentlich bezahlen. Wo das Geld herkommt, das ist erst einmal völlig egal.

(Beifall FDP)