Protokoll der Sitzung vom 15.02.2013

Herzlichen Dank. Wir unterstützen diese Initiative „Thüringen braucht dich“. Ich habe den Artikel gestern gelesen und habe auch ein bisschen gestutzt. Meine Frage ist: Es geht seit Mai des vergangenen Jahres und es stand in dem Artikel drin, es soll also im Mai dieses Jahres fortgeschrieben werden, fortgesetzt werden und auch etwas neu justiert werden, meine Frage: Inwiefern und an welchen Punkten und was wird das inhaltlich bedeuten, wenn Sie das im Mai noch einmal erweitern und fortsetzen und neu justieren?

Zum Verständnis: Wir hatten diesen Aktionszeitraum von Mai bis September, deshalb habe ich da immer diese Zahlen genannt. Wir haben gesagt, wir machen das diesen Sommer wieder. Wir analysieren derzeit die Projekte, wie sie gelaufen sind. Wir sehen an der einen oder anderen Stelle, da haben wir auch dazugelernt, da müssen wir vielleicht mit der BA auch noch einmal intensiver in Kontakt ge

(Staatssekretär Staschewski)

hen und wir müssen jetzt natürlich berücksichtigen, dass die BA eigene Projekte und eigene Initiativen mit aufgenommen hat. Insofern sagen wir, da müssen wir das so justieren, dass wir keine Doppelaktionen haben, sondern dass wir da eine gute Ergänzung haben und das machen wir im Moment, damit wir im Mai entsprechend so novelliert dann wieder starten können.

Die zweite Frage aus den Reihen der Abgeordneten kommt von Herrn Barth.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Weil Sie sich eben so euphorisch hier hingestellt haben, vorher war von 600 Kontakten die Rede und es sind ein paar 30 Vermittlungen, nur weil Sie jetzt von 600 Vermittlungen sprachen, also wir reden von über 30 oder 35 Vermittlungen.

Nein, wir sprechen über 600 konkrete Angebote.

Konkrete Angebote? Aber Vermittlungen haben wohl 30 stattgefunden und

Nein.

völlig unabhängig davon, deswegen meine Frage: Wenn man Geld in die Hand nimmt, was vom Grundsatz her überhaupt nicht infrage gestellt wird, aber man macht sich ja Gedanken, wo ist denn die Zielmarke, die Benchmark, wie viel Geld gebe ich pro Fall aus? Wenn man jetzt sagt 30.000 - für das Geld kann man die Leute einstellen, da brauchen wir die Kampagne nicht zu machen. Hat es vorher, als man das Programm aufgestellt hat, irgendwie mal eine Überlegung gegeben, wie viel Euro man pro Fall, den man dann als erfolgreich abgeschlossen betrachtet, über so ein Programm aufwenden will und welche Zahl ist das gewesen?

Wenn ich antworten darf, Sie haben das Programm, Sie haben es immer noch nicht verstanden, Herr Barth, aber ich versuche es noch einmal. Es gibt, wenn man solche Aktionen macht, verschiedene Ebenen. Die eine Ebene ist sozusagen eine kommunikative Ebene, so wie wir das auch immer penetrieren seit 2009, seitdem wir in diesem Ministerium sind, dass wir bessere Arbeitsbedingungen

brauchen, höhere Löhne brauchen. So muss man auch immer penetrieren, wir brauchen euch als junge Leute hier in Thüringen. Geht nicht weg, wir brauchen euch hier, wir können euch hier eine gute Sache geben. Das ist eine Investition, die extrem wichtig ist.

Die zweite Ebene, die man hat, ist eine konkrete Vermittlungsebene und da ist es eben so, bei dieser Zahl, die drinsteht, geht es um die konkreten Ausbildungsplätze. Darüber hinaus haben wir noch viel mehr andere Leute in Jobs vermittelt und, meine Damen und Herren, da haben wir 600 konkrete Angebote machen können. Ich kann Ihnen das auch noch nachliefern, wie viel dann konkret in Arbeit gegangen sind. Aber sich jetzt, wenn es darum geht, für die Zukunft in Thüringen junge Leute zu halten, anzuwerben und zu bewerben, vielleicht auch wieder, dass sie zurückkommen oder dass sie zumindest nicht weggehen, dass sie hierbleiben, hinzustellen und zu sagen, wie viel Euro investiere ich da. Das kann man ja gar nicht nachvollziehen, wer dann gegangen wäre, wenn wir diese Aktion nicht gemacht hätten. Ich kann nur sagen, wir haben Gott sei Dank inzwischen den Erfolg, dass weniger Leute abwandern. Das hat etwas mit der guten Politik dieser Landesregierung zu tun, das kann ich ja mal sagen und darauf können wir stolz sein. Könnten Sie mal von uns lernen, Herr Barth.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Lieber nicht.)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Frau Präsi- dentin, die Zusage halten wir fest.)

Da können sich die Herren noch einmal kurz einigen, die Zusage wurde gegeben und wurde hier festgehalten.

Meine Damen und Herren, es sind noch zwei Fragen übrig. Die Fragestunde ist aber durch. Ich frage Sie jetzt, wollen wir die zwei Fragen heute noch abarbeiten, dann bräuchte ich Ihr Einvernehmen, ansonsten, ich sehe schon Kopfschütteln, es kommt also nicht infrage. Dann werden die beiden übrig gebliebenen Fragen innerhalb von einer Woche ab dem heutigen Tage durch die Landesregierung schriftlich beantwortet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 22 und rufe an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt 19

Kommunale Belastung durch neuen Rundfunkbeitrag - Maßnahmen der Landesregierung? Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5685

(Staatssekretär Staschewski)

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Das Wort hat Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, seit 1. Januar ist die neue Gebührenordnung in Kraft getreten, die ihre Auswirkungen entfaltet, insbesondere auch für öffentliche Körperschaften, für Kommunen, aber auch für Landkreise. Wir haben in den letzten Tagen verschiedene Pressemitteilungen gehört. Prominent geworden ist es am Beispiel der Stadt Köln, dass sich mit dem neuen Gebührenmodell zum einen die Belastungen der Kommunen um erhebliche Größenordnungen erhöht haben, zum Zweiten die Kommunen sich gar nicht in der Lage fühlen, ihre Gebühren selbst überhaupt noch auszurechnen, selbst überhaupt noch festzustellen, wie viel gebührenpflichtige Tatbestände habe ich eigentlich in meinem Verantwortungsbereich, in meinem Wirkungskreis. Das zieht ganz merkwürdige und wahrscheinlich so auch gar nicht gewollte Nebenwirkungen nach sich, dass also zum Beispiel auch in Kreisen, die als Schulträger fungieren, jetzt plötzlich, weil die Lehrer dort eine Rolle spielen, das Land den Kreisen wiederum Erstattungen leisten muss, die dort entsprechend als Ausgleich gezahlt werden. Wir haben diesen Antrag mit dem entsprechenden Berichtsersuchen gestellt, um in Erfahrung zu bringen, ob es solche Fälle in nennenswerter Menge in Thüringen gibt. Die Landesregierung, die über die Staatskanzlei, über die Ministerpräsidentenkonferenz letztlich den Staatsvertrag verhandelt und auch unterschrieben und abgeschlossen hat, hat uns hier auch gelegentlich in verschiedenen Debatten zur neuen Rundfunkgebühr Erwartungen, so will ich es zunächst mal zurückhaltend formulieren, formuliert, dass mit diesem neuen Gebührenmodell alles besser, schöner, einfacher und unbürokratischer würde. Wie also zeigt sich das nun im Realitäts-Check, machen die Städte vielleicht etwas verkehrt, ist am Gebührenmodell etwas verkehrt? Das ist der Hintergrund dieses Antrags und ich bin sehr gespannt auf das, was wir hoffentlich gleich Interessantes zu hören bekommen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung hat das Wort Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, zu dem Antrag der FDP in Drucksache 5/5685 gebe ich für die Landesregierung folgende Sofortberichterstattung: Ich möchte eine Vorbemerkung machen. Im November 2011 hat der Thüringer Landtag dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zugestimmt. Mit diesem Gesetz wurde die neue, geräteunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt ist, in Thüringer Landesrecht umgesetzt. Die Veröffentlichung erfolgte im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. Dezember 2011. Somit wurde für die Umsetzung des neuen Rundfunkbeitragsmodells ein Vorlauf von über einem Jahr gegeben. Parallel lief die Evaluierung der Auswirkungen an, denn bei einer derart umfassenden Reform war durchaus absehbar, dass es bei einer Umstellung von 42 Mio. Teilnehmerkonten zu nicht vorhersehbaren Problemen kommen kann. Darüber hinaus ist festzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich punktuell valide Erfassungsdaten des Beitragsservice, früher GEZ, vorliegen, da erst der 15. Februar 2013, also heute, der erste Termin der neuen Zahlweise ist, denn gesetzlich geregelte Zahlungspflicht ist zur Mitte des Quartals. Insoweit ist eine konkrete Benennung der Auswirkungen auf die ca. 42 Mio. Teilnehmerkonten erst vereinzelt möglich. Die von der Antragstellerin erbetenen detaillierten, umfassenden Auskünfte können letztlich nur von der die Beiträge einziehenden Stelle, also dem Beitragsservice, erfolgen. Neben den datenschutzrelevanten Aspekten gilt dabei, dass die Ländergemeinschaft im Rahmen ihrer Evaluierung eine Gesamtschau vorzunehmen hat. Abzuwarten sind zunächst die Finanzplanungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die bis zum 30. April 2013 vorzulegen sind und in den 19. KEF-Bericht, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, einfließen werden.

Mit der Vorlage des 19. KEF-Berichts ist frühestens im Januar 2014 zu rechnen. Diese Parameter sind Bestandteil der Evaluierungsarbeit. Auch ist dem Vorwurf deutlich entgegenzutreten, der neue Rundfunkbeitrag sei komplizierter als das alte, gerätebezogene Finanzierungssystem. Offenkundig ist es einfacher, Wohnungen sowie Betriebsstätten, Beschäftigte und Fahrzeuge zu zählen als Radiogeräte, Fernseher, internetfähige PCs und internetfähige Handys. Diese bisher zahlungsbegründenden Empfangsgeräte mussten teilweise durch lästige Vor-Ort-Kontrollen erhoben werden, was jetzt nicht mehr notwendig ist. Der einmalige Mehraufwand, der momentan für die Umstellung auf Wohnungen, Betriebsstätten, Beschäftigte und Fahrzeuge erforderlich ist, rechtfertigt daher nicht eine Gesamtablehnung des Modellwechsels.

(Vizepräsidentin Hitzing)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesen einleitenden Bemerkungen kurz auf die in dem Antrag aufgeworfenen Einzelfragen eingehen.

Zu Ihrer Frage 1: Der Landesregierung liegen mit Blick auf die in der Vorbemerkung genannten Gründe zum jetzigen Zeitpunkt keine validen Daten über die künftige Höhe der vom Land, den Landkreisen und den Kommunen zu zahlenden Rundfunkbeiträge vor. Für den Bereich der Landesregierung ist davon auszugehen, dass es teilweise zu Entlastungen kommen kann, teilweise hingegen zu einem Ansteigen der Beiträge, denn die Beitragsbemessung hat sich geändert. Es kommt nicht mehr auf die Empfangsgeräte an, sondern auf Standorte, auf Mitarbeiter und Fahrzeuge. Das wird in den Ministerien mit nachgeordneten Bereichen voraussichtlich zu höheren Beträgen führen, in den übrigen Ministerien voraussichtlich zu niedrigeren Beträgen. Allerdings liegen auch hier noch keine wirklich aussagekräftigen Zahlen vor.

Zu Frage 2: Sie haben nach der durchschnittlichen Belastungsveränderung sowie nach dem größten Belastungsanstieg und nach der größten Belastungs- oder Beitragsminderung im Land, in den Landkreisen und in den Kommunen gefragt. Auch dazu können derzeit aufgrund der noch fehlenden Daten keine verlässlichen Angaben gemacht werden.

Zu Frage 3: Bei dieser Frage möchten Sie als antragstellende Fraktion wissen, ob Thüringer Kommunen ihre Rundfunkbeiträge nicht zahlen oder dies in Erwägung ziehen. Hierzu liegen der Landesregierung keine offiziellen Informationen oder Mitteilungen vor. Wie aus Pressemitteilungen zu entnehmen war, sollen einige Städte, darunter Erfurt, Weimar, Gotha und Nordhausen, ihre Zahlungen wohl unter Vorbehalt leisten wollen. Der MDR ist derzeit mit den Kommunen in intensiven Beratungsgesprächen. Am 12. Februar hat der MDR zu dieser Sonderthematik sogar eine kurze, allgemein gehaltene Pressemitteilung veröffentlicht. Nachdem Ende 2012 erste Vorgespräche zwischen dem MDR und dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landkreistag geführt worden waren, sind auch weitere Gespräche mit der kommunalen Ebene avisiert.

Zu Frage 4, der Frage nach der Einschätzung durch die Landesregierung: Die Landesregierung begrüßt, dass diese Gespräche fortlaufend geführt werden. Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass die jetzige Rechtssituation bereits am 8. Dezember 2011 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben wurde und sich die entsprechenden Stellen auf diese rechtlichen Verpflichtungen einstellen konnten.

Zu Frage 5: Das ist die Frage nach den Auswirkungen auf die Landesregierung selbst und die nach

geordneten Behörden. Es sei daran erinnert, dass den Ministerien die anstehende Veränderung der Rechtslage natürlich auch schon aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens bekannt war. Dadurch haben sie sich rechtzeitig auf die Veränderung der Bemessungsgrundlage und daraus möglicherweise resultierende Veränderungen der Beitragshöhe eingestellen können.

Zu Frage 6: Die Belastungsveränderungen der öffentlichen Haushalte ergeben sich vor allem aus § 3 Abs. 2 und § 5 und § 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. § 3 Abs. 2 regelt die Abgrenzung der Wohnung von der Betriebsstätte. Mit Blick beispielsweise auf Asylbewerberheime betrifft diese Regelung unmittelbar die Kommunen. § 5 regelt den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich. Hier findet sich beispielsweise die Staffelregelung, wonach sich die Beitragshöhe für eine Betriebsstätte nach der Zahl der dort Beschäftigten richtet. Folglich müssen die Verwaltungen jetzt ihre Mitarbeiter an allen Standorten zählen, nicht mehr die Empfangsgeräte. Ebenso kommt es bei den Dienstfahrzeugen nicht mehr darauf an, ob ein Radio eingebaut ist. Entscheidend ist jetzt, ob es sich um solche Kraftfahrzeuge handelt, die von detaillierten gesetzlichen Regelungen erfasst werden. § 6 enthält Legaldefinitionen der Betriebsstätte, des Betriebsstätteninhabers und des Beschäftigten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Auch diese Regelungen wirken sich unmittelbar auf die Verwaltungen aus, die prüfen müssen, welche ihrer Standorte überhaupt Betriebsstätte sind. Im Übrigen liegen dem Thüringer Landesverwaltungsamt zum jetzigen Zeitpunkt fünf Haushaltspläne von Landkreisen zur Genehmigung vor. In keinem dieser Haushaltspläne sind gravierende Änderungen im Bereich Post- und Fernmeldegebühren festzustellen. Ob sich diese Planansätze als ausreichend erweisen, ist abzuwarten.

Zu Frage 7: Gefragt ist nach der Planung der Landesregierung, auf die Entwicklung politisch zu reagieren. Hierzu darf ich nochmals auf die bereits angelaufene Evaluierung verweisen. Eine solche Evaluierung hatte nicht nur der Thüringer Landtag per Entschließung gefordert, sie ist auch Bestandteil der Protokollerklärung aller Länder zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder hat in den vergangenen Monaten mehrfach getagt und wird sich am 20. März 2013 erneut mit den bis dahin vorliegenden Zwischeninformationen befassen. Diese AG Evaluierung unter Federführung des Landes Baden-Württemberg stimmt sich eng mit der AG Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab, indem Einzelfragen des neuen Beitragsrechts geklärt werden. Dadurch kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt der auf die Jahre 2013 bis 2014 angelegten Evaluierungsphase konkret Einfluss nehmen.

(Ministerin Walsmann)

Zu Frage 8: Schließlich möchte die antragstellende Fraktion wissen, wie es um den Rundfunkbeitrag in den Verwaltungen anderer Länder steht, insbesondere in Nordrhein-Westfalen oder in Berlin. Allerdings liegen der Landesregierung derzeit keine Informationen über die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf die Landesverwaltungen, die Landkreise und Kommunen in anderen Ländern vor. Da ist die Situation der Erhebung valider Daten genau so wie hier im Moment. Sämtliche Länder arbeiten in den beiden bereits genannten Arbeitsgruppen mit und haben somit auch Gelegenheit, die Belastung ihrer Landesverwaltungen, Landkreise und Kommunen durch den Rundfunkbeitrag dort anzusprechen.

Zum Abschluss möchte ich noch auf die beiden in dem Antrag formulierten Forderungen an die Landesregierung eingehen, sie möge sich für eine gerechtere Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und für einen neuen Rundfunkbeitrag einsetzen. Aus Sicht der Landesregierung ist der Rundfunkbeitrag bereits gerechter als die frühere Rundfunkgebühr. Denn der Rundfunkbeitrag ist geeignet, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichmäßig zu verteilen. Das zuvor millionenfach genutzte Schlupfloch der Nichtanmeldung ist verschlossen und vor diesem Hintergrund wird sich die Landesregierung nicht für einen nochmaligen grundlegenden Modellwechsel bei der Rundfunkfinanzierung einsetzen und schon gar nicht, so lange die Evaluierung des erst vor sechs Wochen in Kraft getretenen neuen Beitrags noch andauert. Über die Anknüpfung und die Höhe des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich wird bei der Evaluierung ohnehin noch einmal zu reden sein. Das gilt insbesondere für den Drittelbeitrag, der für nicht privat genutzte Fahrzeuge anfällt. Allerdings besteht in diesem System keinerlei Doppelbelastung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen, wie die Antragstellerin unterstellt. Das war auch bei der alten Rundfunkgebühr nicht anders, denn eine Betriebsstätte oder ein betrieblich genutztes Fahrzeug ist nun einmal etwas anderes als eine Wohnung. Betriebsstätten, Behörden und Kommunen können in anderer Weise und zusätzlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, als das die Bewohner einer Wohnung tun. Nach Auffassung der Landesregierung ist mit dem neuen Rundfunkbeitrag bereits die wegweisende bürokratiearme, maßvolle und für den Programmauftrag auskömmliche Finanzierungsform gefunden. Soweit im Rahmen des Evaluierungsprozesses Änderungen einzelner Regelungen für erforderlich gehalten werden sollten, wird sich die Landesregierung aktiv kritisch und natürlich auch mit wachem Blick für die Interessen der Beitragszahler an allen Diskussionen beteiligen. Das darf ich Ihnen nachdrücklich und ohne jegliche Einschränkung an dieser Stelle auch versichern. Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann, für den Sofortbericht. Gemäß § 29 unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also in doppelter Redezeit besprochen und verhandelt. Ich frage Sie, ist denn auch die Beratung zum Sofortbericht mit gewünscht? Ja.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein. Doch, bei uns auch.)

Danke. Dann eröffne ich an dieser Stelle auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig auch die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Das Wort hat als Erster Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Frau Ministerin, ich sage aber gleich „aber“. Sie haben die Antworten auf die Fragen des Antrags gegeben, aber für mich wurde so ein bisschen der Eindruck vermittelt, es gibt keine Probleme beim Start des Rundfunkbeitrags. Und da, glaube ich, haben wir in den jüngsten Tagen doch etwas anderes aus der öffentlichen Diskussion entnommen. Darauf werde ich jetzt eingehen.

Einfacher und gerechter sollte der neue Rundfunkbeitrag sein, so der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck, der seinerzeit auch der Rundfunkkommission der Länder vorstand, bei der Vorstellung der wesentlichen Regelungen am Rande einer Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2010. Der Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag sei insbesondere aus folgenden drei Gründen notwendig: der Konvergenz der Medien, dem strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizit des Gebührensystems und - ich komme auch noch mehrmals darauf zurück - der sich daraus ergebenden mangelhaften Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Das neue Rundfunkmodell, so Kurt Beck, soll insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: aufkommensneutral, Beteiligung des privaten und nicht privaten Bereichs an der Rundfunkfinanzierung, Abkehr von der Beibehaltung der Geräte als Anknüpfungspunkt für die Zahlungspflicht, soziale Gerechtigkeit stand dort auch, staatsferner geringerer Verwaltungsaufwand und Beachtung der rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben. Zudem wurde das Ziel verfolgt, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verbessern.

Meine Damen und Herren, angesichts der zahlreichen Diskussionen und öffentliche Debatten über die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschland

(Ministerin Walsmann)

radio ist es richtig, dass wir uns heute hier im Landtag dieser Thematik zuwenden. Ich will es gleich vorwegnehmen, die Belastung der Kommunen durch den neuen Rundfunkbeitrag ist scheinbar ein wichtiger Aspekt,

(Beifall DIE LINKE)

aber nicht der einzige. Ich möchte dazu einladen, dieses Thema durchaus grundhafter zu diskutieren. Das geschieht für uns nicht aus der Motivation heraus, die Rundfunkfinanzierung infrage zu stellen, sondern unser Ziel ist, eine sachgerechte und auskömmliche Finanzierung der Sendeanstalten einerseits und eine gerechte Verteilung der Finanzlasten zwischen den Rundfunkanstalten andererseits zu erreichen.

(Beifall DIE LINKE)