Protokoll der Sitzung vom 15.02.2013

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Und was ist mit den Ziegen?)

Jetzt lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen, ich bin sehr dankbar, dass wir jetzt ein Gutachten zur Verwaltungs- und Gebietsreform haben. Ich bin im vollsten Vertrauen auf die Ministerpräsidentin, die eine Expertenkommission auf Regierungsebene einberufen hat, und wir sollten hier entspannt sein und ich bin mir sicher, dass der Kollege Primas und ich nicht Ihre Hilfe brauchen, um das Thema der TLUG zu regeln. Uns ist sehr wohl deren Bedeutung klar, uns ist auch die Bedeutung unserer Thüringer Anstalt für Forst klar. In dem Punkt sind Sie mal ganz entspannt, wir schreien hier weder nach Hilfe noch haben wir in dem Punkt Unterstützung notwendig. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen seitens der Abgeordneten mehr. Möchte Herr Minister noch einmal sprechen? Sehe ich auch nicht. Dann frage ich als Erstes: Ist das Berichtsersuchen erfüllt? Ja? Gut. Dann als Nächstes die Frage: Möchten Sie den Sofortbericht im Ausschuss noch beraten haben?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ja.)

Ja.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Nein.)

Nein.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Schade.)

Damit kann er nicht beraten werden, weil alle Fraktionen den Antrag gestellt haben, hier zu beraten und zu besprechen, aber nur eine Fraktion den Antrag gestellt hat, ihn im Ausschuss weiterzuberaten. Das ist nach unserer Geschäftsordnung nicht möglich.

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Ich frage weiter: Ist Ausschussüberweisung gewünscht für die Nummer II des Antrags? Ja, seitens der Fraktion die GRÜNEN. Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD oder enthält sich die SPD?

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Nein.)

Nein, dagegen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Herr Emde, bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte für den Punkt II des Antrags namentliche Abstimmung beantragen.

Gut, dann eröffne ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, das ist Fall, dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein Abstimmungsergebnis zu Nummer II des Antrags in der Drucksache 5/5654. Heute zu Beginn der Landtagssitzung waren 79 Abgeordnete anwesend. Es wurden 65 Stimmen abgegeben, davon 3 Jastimmen,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Frau Prä- sidentin, mit 3 Stimmen kann man doch gar keine Fraktion bilden.)

47 Neinstimmen, 15 Enthaltungen. Damit hat der Antrag die Mehrheit nicht erreicht und ist abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage).

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5697

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, Frau Abgeordnete Karola Stange, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag in der Drucksache 5/5697 zum Thema „Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes“

vorgelegt. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf,

„1. über die Gründe, Ziele und inhaltlichen Eckpunkte und den Stand der Bearbeitung der notwendigen und geplanten Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes zu berichten“ und

„2. dem Landtag bis zum 30. April 2013 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes vorzulegen. Dabei sollen gegenüber dem bisher geltenden Gesetz konkrete Festlegungen zu Qualitätssicherung in Verbindung mit konkreten Qualitätsstandards getroffen werden.“

Warum tun wir das? Wir wissen, und das können Sie sicher alle nachvollziehen, keiner von Ihnen, von den Bürgerinnen und Bürgern geht gern in ein Krankenhaus, aber wenn einmal eine stationäre Behandlung notwendig ist, dann will jeder eine gute medizinische Behandlung und natürlich auch gute Aufenthaltsbedingungen in einem Krankenhaus, um so die Genesung weiter und schneller voranzubringen.

Wir wissen auch, das Thüringer Krankenhausgesetz in seiner jetzigen Fassung ist im Jahr 2003 hier im Landtag verabschiedet worden. Bereits in der letzten Legislatur sollte eine Novellierung vorgelegt werden. Dieser ursprüngliche Entwurf verschwand wieder in den Schubläden, in den Schubkästen der damaligen Regierungsfraktionen oder im Sozialministerium. Wir wissen auch, seit gut einem Jahr existiert ein erster Referentenentwurf aus dem Hause von Ihnen, Frau Taubert, der ist bereits in Verbänden, Vereinen besprochen worden. Die Landesärztekammer und Weitere warten auf die Einreichung dieses Gesetzentwurfs. Nun hat man seit 13 Monaten unserer Meinung nach nichts wieder öffentlich davon gehört. An der Stelle wollen wir Sie bitten, uns darüber zu berichten, wie der jetzige Stand ist, und Sie natürlich auch noch mal auffordern, den Gesetzentwurf zur Bearbeitung vorzulegen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 und ich bitte Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung gebe ich folgenden Sofortbericht zu Nummer 1 der Drucksache, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes“, ab:

(Präsidentin Diezel)

Meine Damen und Herren, es ist gerade erwähnt worden, das Thüringer Krankenhausgesetz aus dem Jahr 1994 wurde zuletzt im Jahr 2003 überarbeitet und entspricht an vielen Stellen nicht mehr den aktuellen Anforderungen, die die geänderte Gesetzgebung und der Wandel im Gesundheitswesen an die Krankenhäuser stellen. Ich will da nur exemplarisch das DRG-System benennen, das schon seit einigen Jahren in den Krankenhäusern die Finanzströme regelt. Daher hat, worauf der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Begründung zu Recht hinweist, mein Haus im Jahr 2007 einen ersten Entwurf für eine Novelle des Thüringer Krankenhausgesetzes erarbeitet, der aber dem Landtag nie zugeleitet wurde. Ein wesentlicher Grund für das Nichtweiterverfolgen dieses Entwurfs war die vehemente Kritik, die aus den Reihen der Thüringer Krankenhäuser an den beabsichtigten Regelungen zur Strukturqualität geübt wurde. So ist das eben, offenbar einfache Dinge werden am Ende ganz kompliziert, wenn man sie umsetzen muss.

Zur Erläuterung für die, die sich mit dem Thema Krankenhausgesetz noch nicht beschäftigen konnten: Es ist einfach schwierig, wir haben kleine Krankenhäuser, wir haben große Krankenhäuser, wir haben konfessionell gebundene, konfessionell ungebundene, wir haben private Krankenhausträger, wir haben kommunale Krankenhausträger. Wir wollen natürlich mit einer Krankenhauslandschaft in Thüringen auch sicherstellen, dass die medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes noch möglich ist. Und Sie wissen, dass auch im ambulanten Bereich hier oftmals von Ärztemangel gesprochen wird, partiell ist er auch da, und gerade im Facharztbereich ist das Krankenhaus oftmals die letzte Anlaufstelle, die zur Verfügung steht. Deswegen ist es so schwierig und das Thema Strukturqualität hat manche Krankenhäuser umgetrieben, weil sie dann der Meinung waren, mit diesem Thema Strukturqualität, man muss bestimmte Mindestmengen bringen, um eine Operation zum Beispiel durchführen zu können, bedeutet das das Aus für Abteilungen im Krankenhaus und dann über kurz oder lang auch das Aus für das gesamte Krankenhaus. Das sind die Ängste, die hinter dieser Diskussion gestanden haben und die im Einzelfall auch durchaus berechtigt aus dem Haus vorgebracht wurden.

Wir haben nunmehr aus dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit einen neuen Entwurf erarbeitet, der nach erfolgter Anhörung diese Woche dem Justizministerium zur rechtsförmlichen Prüfung zugeleitet wurde. Nach Abschluss dieser rechtsförmlichen Prüfung beabsichtige ich, den Entwurf unmittelbar dem Kabinett zur zweiten Ressortabstimmung vorzulegen und dann im Thüringer Landtag zur Beratung auch einzubringen.

Nachfolgend einige Eckpunkte der geplanten Neuregelung. Die inhaltlich wesentlichen Punkte wer

den weiterhin die Verbesserung der rechtlichen Regelung zur Wahrnehmung von Aufgaben bei der Versorgung bei Ereignissen mit einer großen Anzahl von Erkrankten oder Verletzten sowie die Qualitätssicherung sein. Die Sicherung der Qualität der medizinischen Leistungserbringung in Krankenhäusern bei gleichzeitigem Erhalt der Thüringer Krankenhauslandschaft ist nach wie vor auch persönlich mein politisches Ziel.

In die Formulierungen zu diesem Punkt sind die Ergebnisse von vielen Gesprächen mit den Vertretern der Thüringer Krankenhäuser, die ich auch selber geführt habe, eingeflossen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich diese nicht im Detail heute benennen kann, das werden wir dann nach der Einbringung tun, die, wie Sie ja gehört haben, bald stattfinden kann, aber ich möchte dem Kabinett an der Stelle nicht vorgreifen.

Zur Sicherung der Versorgung bei Großschadenslagen oder Pandemien sollen die Thüringer Rehabilitationskliniken mit einem begrenzten Versorgungsauftrag versehen und in die Behandlung akut behandlungsbedürftiger Patienten eingebunden werden. Ich denke, das ist ganz vernünftig, wenn wir Reha-Kliniken haben und man hat tatsächlich eine Großschadenslage im weitesten Sinne oder eine Pandemie, dass dann dieser Sachverstand, der in der Reha-Klinik ist, auch genutzt werden kann. Das bedeutet aber auch, dass in dem Fall dann eine Finanzierung sichergestellt werden muss. Das ist wie immer ein Knackpunkt in der Diskussion gewesen.

Zum Weiteren wollen wir der aktuellen Entwicklung Rechnung tragen und Versäumnisse aus der Vergangenheit beseitigen. So wird zum Beispiel klargestellt, dass den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Da danke ich Herrn Dr. Brockhausen, dass er aktiv mitgearbeitet hat. Ebenso werden Regelungen zum Transplantationsbeauftragten entsprechend dem neuen Transplantationsgesetz eingefügt. Zusätzlich beabsichtigen wir aufgrund der aktuellen politischen Debatte eine Regelung aufzunehmen, die Zuweisungen gegen Entgelt verbietet.

Wir denken, dass wir mit diesem Gesetzentwurf in diesem Jahr auch fertig werden können auch in der Plenardiskussion und ich wünsche mir natürlich auch weiterhin eine intensive Diskussion. Beachten Sie bitte diese Grundannahmen, die, denke ich, alle übernehmen müssen, dass wir neben der Qualität in der Versorgung auch die Quantität in der Fläche behalten müssen. Wir sind ein Bundesland, das auch mit einer alternden Bevölkerung andere Herausforderungen hat als Bundesländer, die entweder junge Bevölkerung haben, zum Teil ja auch durch unser Mittun, wie auch immer freiwillig oder nicht, oder die eben auch um andere Länder liegen, wenn ich an Schleswig-Holstein, an Bremen und Ham

(Ministerin Taubert)

burg denke, dann sind das andere Konstruktionen, das kann man nicht in jedem Fall vergleichen. Ich denke auch, die Frage, wie viel Betten wir nun aufgestellt haben, ist nicht mehr das entscheidende Kriterium für die stationäre Versorgung. Da sind andere Themen wichtiger. Ich denke, dass wir da auch gemeinsam gut vorankommen können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Von mir erneut der Hinweis, dass wir diese Debatte in doppelter Redezeit, also grundsätzlich in langer Redezeit führen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nicht Pflicht, oder?)

Ich frage, wünscht man die Aussprache, von welchen Fraktionen? Von allen Fraktionen? Ja, von allen Fraktionen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ja.)

Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 und zu Nummer 2 des Antrags. Es hat als Erster Abgeordneter Gumprecht von der CDU-Fraktion das Wort.