Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5895

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5896

ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat der Abgeordnete Koppe das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch den Beschluss des Landtags vom 19. Oktober 2012 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 15. November 2012, in seiner 39. Sitzung am 6. Dezember 2012, in seiner 41. Sitzung am 7. Februar 2013 und in seiner 42. Sitzung am 14. März beraten sowie in der 41. Sitzung am 7. Februar ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchgeführt.

Die Beschlussempfehlung, die mehrheitlich im Ausschuss zustande kam, wird mit folgenden Änderungen dem ursprünglichen Gesetzentwurf zugefügt (siehe Beschlussempfehlung Drucksache 5/5858) :

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) „In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ‚ärztlichen’ durch das Wort ‚sektorübergreifenden’ ersetzt.“

b) „In Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte ‚die von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen’ durch die Worte ‚die Entscheidungen der Landesausschüsse’ ersetzt.

c) „In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort ‚zu’ das Wort ‚grundsätzlich’ eingefügt.“

In § 3 wird im Wesentlichen die Zusammensetzung des Landesgremiums geregelt, nämlich mit zwei zusätzlichen ständigen Mitgliedern, zum einen dem Thüringischen Landkreistag mit einer Stimme und zum Zweiten dem Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. Landesverband Thüringen ebenfalls mit einer Stimme.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst das Wort an Frau Abgeordnete Jung, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, fast täglich erreichen uns Nachrichten aus den unterschiedlichsten Regionen Thüringens, dass Haus- und Fachärzte fehlen oder Arztpraxen schließen, ohne dass die Arztpraxis durch einen neuen Arzt weitergeführt werden kann.

Seit dem Jahr 2002 ist die Anzahl der Ärzte im stationären Bereich angestiegen. Hier wuchs die Anzahl der Ärzte von 3.471 auf 4.872 Ärzte im Jahr 2012. Im ambulanten Bereich hingegen stagniert die Zahl der Ärzte. Mit Stand 31.12.2012 sind 3.385 Ärzte in Thüringen ambulant tätig, davon 1.054 als Allgemeinmediziner und 2.331 als Fachärzte. Die Vernetzung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Thüringen muss in den nächsten Jahren im Vordergrund stehen. Daher sind auch der Gesetzentwurf der Landesregierung und die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums, welches die grundsätzlichen Fragen der bedarfsgerechten flächendeckenden ärztlichen Versorgung behandeln soll, ein möglicher Baustein, in Thüringen strukturübergreifend die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. Wir begrüßen einerseits die Einrichtung des gemeinsamen Landesgremiums, müssen aber andererseits darauf hinweisen, dass wir als LINKE keine hohen Erwartungshaltungen an das Gremium haben. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben kann das Landesgremium nur Empfehlungen an die Landesausschüsse aussprechen. Es bleibt abzuwarten, wie die beschließenden Landesausschüsse diese Empfehlungen um

setzen werden. Wir verstehen aber nicht, warum die CDU und die SPD den empfehlenden Charakter des Landesgremiums entschärfen wollen und den § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzentwurfs dahin gehend ändern wollen, dass dem Gremium nur noch die bereits gefassten Entscheidungen der Landesausschüsse mitgeteilt werden sollen. Dies, meine Damen und Herren, wollen wir nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wollen, dass das Landesgremium die Möglichkeit erhält, Empfehlungen an die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen bzw. Zahnärzte und Krankenkassen zu geben, bevor dieser eine Entscheidung zur Bedarfsplanung, Regelung bei einer Unterversorgung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen nach §§ 99, 100 sowie 103 SGB V treffen. Daher schlagen wir in unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zu belassen und den Vorschlag in der Beschlussempfehlung zu streichen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 5/5858 und der Umkehrung, dass nur bereits getroffene Entscheidungen durch die Landesausschüsse dem gemeinsamen Landesgremium mitgeteilt werden, befürchten wir, dass das Landesgremium eine reine Alibifunktion haben wird.

Meine Damen und Herren, dass das gemeinsame Landesgremium handlungsfähig wird, kommt es nun darauf an, einerseits alle Verantwortungsträger in einer arbeitsfähigen, effizienten Struktur zusammenzubringen und andererseits im Bedarfsfall weitere Experten hinzuzuziehen. Sehr zu begrüßen ist aus unserer Sicht, dass die Interessenvertreter der Patienten, chronisch kranker und behinderter Menschen ein ständiges Mitberatungsrecht im Gremium bekommen. Die Beiträge der vorgeschlagenen Teilnehmer der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 7. Februar haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, dass sowohl die kommunalen Landesverbände als auch die leitenden Krankenhausärzte und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer im Landesgremium mit Stimmrecht vertreten sein müssen. Wir begrüßen, dass unsere Änderungsanträge im Sozialausschuss insoweit berücksichtigt wurden, dass der Thüringische Landkreistag und der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschland e.V., Landesverband Thüringen jeweils mit einer Stimme im Landesgremium als Mitglieder vertreten sind. Nicht nachvollziehen können wir dagegen, warum der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kein stimmberechtigtes Mitglied des Gremiums sein soll, da er für die kreisfreien Städte sowie der Landkreistag für die Kreise im Rahmen der stationären medizinischen Versorgung durch die Änderungen im SGB V Verantwortung für den niedergelassenen Bereich hat. Besonders im stationären Bereich haben die kreisfreien Städte einen gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag, auch wenn die Kran

(Abg. Koppe)

kenhäuser in den kreisfreien Städten überwiegend in privater Hand sind. Die kreisfreien Städte haben diesen Versorgungsauftrag.

Unverständlich für uns ist, warum die Landesärztekammer Thüringen ständiges Mitglied mit Stimmrecht im Landesgremium sein soll, im Gegensatz aber die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer nur ein nicht ständiger Teilnehmer ohne Stimmrecht im Gremium werden soll. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer besteht seit dem 8. April 2006, ist die gemeinsame Kammer der Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten für die Bundesländer Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit anderen Worten, die Landesärztekammer Thüringen übernimmt gewisse Aufgaben im Sinne der Ärzte und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer übernimmt analog diese Aufgaben im Sinne der Psychotherapeuten und der Kinderund Jugendpsychotherapeuten. Das heißt, dass die Landesärztekammer nicht für die Psychotherapeuten zuständig ist und damit im Landesgremium gleichberechtigt behandelt werden soll.

Bei der heute erst erhaltenen Synopse wird auch deutlich, dass in anderen Ländern diese Gremien weitaus mehr stimmberechtigte Mitglieder in ihren Reihen haben. Thüringen hat mit momentan 13 Vorgeschlagenen das kleinste Gremium. Selbst das kleine Bundesland Saarland hätte mit 18 mehr. Wir fordern, dass die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer auch ständiges Mitglied mit Stimmrecht werden soll, da gerade in Thüringen bei der psychiatrischen Versorgung der Patienten große Probleme auftreten. Die langen Wartezeiten für Betroffene dokumentieren, dass das Versorgungsnetz unbedingt weiter ausgebaut werden muss. Aus diesen Gründen möchten wir durch unseren Änderungsantrag erreichen, dass der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit in § 3 des Gesetzentwurfs aufgenommen werden.

Nun ein paar wenige Bemerkungen noch zu den Änderungsanträgen von GRÜNEN und SPD. Den Änderungsantrag der GRÜNEN hatten wir ja schon im Ausschuss. Wir haben uns entsprechend dazu verhalten. Wir sind nicht der Meinung, dass man nicht unterscheiden soll zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern, das ist der Kritikpunkt, den wir im Prinzip daran haben. Zum Änderungsantrag der FDP, das betrifft auch den der GRÜNEN, zur Kostentragung, da stimmen wir prinzipiell überein, dass der, der das Gesetz bestellt, auch bezahlen sollte, dass im Prinzip die Landesregierung für Sach- und Personalkosten aufkommen sollte. Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns entschieden, den Änderungsantrag nicht zu stellen, weil wir der Meinung sind, dass dann das in der Anhörung auch hätte zum Ausdruck kommen müssen und dass die in § 3 des Gesetzes aufgeführten ständi

gen Mitglieder, nicht einer davon hat diese Forderung aufgemacht. Es waren die nicht ständigen Mitglieder, die diese Forderung entsprechend aufgemacht haben. Wir werden uns bei den beiden Anträgen der Stimme enthalten, das kann ich jetzt schon sagen. Wenn entsprechende Änderungen nicht noch durch andere aufgenommen werden, werden wir uns auch bei dem Gesetzentwurf enthalten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Gumprecht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, die Finanzierung im deutschen Gesundheitswesen ist in zwei Sektoren geteilt, in den ambulanten Bereich und in den stationären Bereich. Das GKV Versorgungsstrukturgesetz ermöglicht seit 2012 den Ländern durch den § 90 a ein gemeinsames Gremium in Anlehnung an den gemeinsamen Bundesausschuss zu bilden. Auf Bundesebene ist dieser Dialog schon möglich. Die Errichtung dieses Ausschusses, aber auch die Einrichtung im Bundesgesetz entspricht einer Forderung der CDU, aber auch hier in Thüringen unserer Fraktion. Wir haben selbst Erfahrungen gesammelt mit einem solchen Gremium, das vor zwei Jahren hier sich mit der ärztlichen Versorgung beschäftigt hat, wo wir das Prinzip der Einstimmigkeit praktiziert haben, weil das am runden Tisch so Usus ist, aber wo immerhin von 200 Vorschlägen 60 so mehrheitsfähig waren, dass sie einstimmig mitgetragen werden konnten. Das ist sicherlich eine sehr hohe Quote, aber man kann mehr erreichen. Wir haben uns deshalb hier gerade einer Differenzierung angeschlossen. Bei der Moderation konnten wir natürlich feststellen, dass es sehr viele sehr kreative Vorschläge auch von ärztlicher Seite gab, vor allem auch vonseiten der Landeskrankenhausgesellschaft, vonseiten der leitenden Chefärzte, aber auch vonseiten der Ärztekammer. Deshalb, denke ich, gehören auch mehr in dieses Gremium, aber wir haben uns dazu entschlossen, doch die Zahl in einer überschaubaren Größe zu halten.

Diesem gemeinsamen Gremium muss es gelingen, die beiden Sektoren miteinander zu verknüpfen. Die Sektoren werden ausgedrückt hier in Thüringen einmal durch den Landesausschuss, in dem die KV und die Kassen vertreten sind und auf der anderen Seite der Krankenhausplanungsausschuss, in dem Krankenhäuser und Träger vor allen Dingen eingebunden sind. Was soll nun dieses Gremium? Es soll sich mit der sektorenübergreifenden Versorgung beschäftigen. In dem Punkt haben wir eine

(Abg. Jung)

Änderung gegenüber dem Gesetz vorgeschlagen, die Ihnen heute auch vorliegt, ursprünglich beinhaltete dies den Begriff ambulante Versorgung. Wir haben uns an dieser Stelle an die bundesgesetzliche Formulierung gehalten; ich denke, damit haben wir auch noch mal Klarheit geschaffen.

Für mich brachte die Anhörung eine Überraschung, denn erstmals traten bei der Anhörung Verbände gemeinsam auf, die früher an verschiedenen Stellen oft konträr gegenüberstanden. Die Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen gaben eine gemeinsame Stellungnahme ab und hatten eine gemeinsame Position. Ich sehe das hoffnungsvoll, weil ich denke, dass damit ein Grundstock der Gemeinsamkeit gelegt werden kann. Natürlich wird der Bereich der Auseinandersetzungen auch stärker nicht nur zwischen den einzelnen Leistungserbringern im ambulanten oder stationären Bereich mit den Kassen sein, sondern auch untereinander. In dem Sinne sehe ich vor allen Dingen das Gremium mit all seinen Entscheidungen auch an ein Quorum von 100 Prozent gebunden, wenn es darum geht, gerade Entscheidungen zu treffen. Konkret haben wir uns aber dazu entschlossen, die Entscheidungen, die die Bedarfsplanungen und die Fragen der Über- oder Unterversorgung betreffen, bei dem Vorschlag zu belassen, dass es ein qualifiziertes Entscheidungsforum geben soll, nicht wie die Forderung der beiden Partnern einer 100-prozentigen Entscheidung, sondern wir sind hier für eine qualifizierte Entscheidung, denn es kann auch durchaus möglich sein, dass Einzelne abweichende Meinungen haben und dann wäre das Ganze blockiert. Ich habe es damals bedauert, ich hatte vorhin schon berichtet über die Erfahrungen von vor zwei Jahren, dass einige gute Ideen später auch von einzelnen Partnern revidiert wurden, die sagen, heute könnte ich durchaus zustimmen. Insofern kann man gerade an der Stelle der Bedarfsplanung dem entsprechen, was auch der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsah.

Meine Damen und Herren, wie soll nun dieses Gremium arbeiten? Da sind wir uns in der Zielstellung, Frau Jung, vielleicht einig. Bloß in dem, wie es praktisch abläuft, denke ich, sieht die Praxis anders aus. Die Bedarfsplanungsfragen - der Landesausschuss hat nahezu 800 bis 900 Entscheidungen im Jahr zu treffen. Der Ausschuss selber tritt aber zwei-, maximal dreimal zusammen. Das würde bedeuten, wenn wir nicht sofort handeln können, dass wir oft ein halbes Jahr Verzögerung haben. Das hat uns die KV sehr deutlich gemacht. An der Stelle, sage ich auch, ist das, was wir hier vorschlagen, genau das, was wir wollen. Wir wollen nach wie vor schnelle Entscheidungen haben, deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Fragen der Einbindung dieses Gremiums für grundsätzliche Fragen anzusiedeln und die zweite Geschichte, wir wollen das Gremium auch beteiligen, wie Sie sagen, als nur

Anhörendes, sondern im Nachhinein wenn ein Entscheidungsvorschlag vorliegt, kann das Gremium sich seine Meinung bilden und es muss sich der Landesausschuss nochmals beschäftigen. Ich denke, damit haben wir gesichert, dass da auch sicherlich jeder seine eigene Position erarbeiten kann, aber diese Beschäftigung ist damit gesichert, dass wir die Einbindung haben, auch eine kompetente Anregung haben, aber die jeweilige Entscheidung zu einer ganz konkreten nicht besetzten Position im ärztlichen Bereich sehr schnell erfolgen kann. Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, wir halten damit die Besetzung von Arztstellen ein halbes Jahr auf, das wäre genau der falsche Weg und dies sichern wir durch unseren Vorschlag ab.

In der Frage der Besetzung des Gremiums haben wir uns dazu entschlossen, den Landkreistag und den Verband der leitenden Krankenhausärzte aufzunehmen. Sicherlich sagen Sie: Warum nicht der Gemeinde- und Städtebund? Sie haben selber einen Teil der Antwort gegeben, das heißt, Eisenach ist die einzige kreisfreie Stadt, die noch ein Krankenhaus als Träger besitzt, alle anderen haben das in andere Trägerschaften abgegeben. Das Zweite ist, wenn man sich mit den Beschlüssen und der Besetzung und der Anwesenheitsliste des Krankenhausplanungsausschusses beschäftigt, dann kommt man genau zu der Entscheidung, die heute hier vorliegt. Einige interessieren sich dafür, die nehmen ihren Sitz wahr, andere nicht. In dem Sinne schlagen wir Ihnen vor, den Antrag hier so vorzunehmen. Wenn über Jahre kein Interesse vorliegt, dann frage ich, warum soll es dann hier vorliegen. Wir würden dies so praktizieren. Wir schlagen deshalb vor, den Gesetzesvorschlag mit den von unseren beiden Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. Die Änderungsvorschläge, die nochmals von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kamen und die wir bereits im Ausschuss hatten sowie die von Ihnen, von der LINKEN, lehnen wir ab.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Jung?

Herr Gumprecht, ich meine, wir haben es im Ausschuss schon besprochen, ich stelle Ihnen trotzdem noch mal die Frage: Weil der Gemeinde- und Städtebund nicht teilnimmt, bestrafen wir den jetzt mit Ausschluss aus dem Gremium? Muss ich das so verstehen?

(Abg. Gumprecht)

Also, es sind zwei Ebenen, das eine Argument haben Sie vorhin selber genannt.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Die ha- ben aber den Versorgungsauftrag.)

Das heißt, nur eine einzige Trägerschaft ist im kommunalen Bereich, das zweite heißt Interesse an der Beteiligung. Der Landkreistag hat das direkt geäußert, er möchte mitwirken, die anderen nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Koppe das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe fachkundigen Gäste auf der Besuchertribüne, gut eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes des Bundes nämlich am 01.01.2012 - schickt sich Thüringen im Übrigen als eines der letzten Bundesländer nunmehr an, sich die lange durch die Länder geforderten mehr Mitspracherechte oder Einflussmöglichkeiten im Gesundheitswesen zunutze zu machen. Wir haben heute über den vorliegenden Gesetzentwurf nach § 90 a SGB V und über die Frage, ob und wie im Freistaat das neue gemeinsame Landesgremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen auszugestalten und zu nutzen ist, zu entscheiden.

Zunächst erst einmal ist es gut, dass sich Thüringen überhaupt dem Thema widmet, ein solches Landesgremium zu schaffen. Es soll als kreativer Motor neue Impulse in die Versorgungslandschaft geben. Dies scheint mir aktuell nach den neuen Vorgaben des GBA wichtig, nämlich eine genauere Bedarfsplanung zu ermöglichen. Somit zeigt sich, dass die bisherigen starren Strukturen aus den Zeiten Ulla Schmidts sehr wohl frischen Wind gebrauchen konnten. Wir Thüringer Liberale sind gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Bahr der Auffassung, dass hier mehr Wettbewerb, vor allem der Wettbewerb neuer Ideen, Frau Siegesmund, hilfreich sein kann. Es freut uns, dass im Grunde alle Fraktionen im Hause dies ähnlich sehen. Aber es ist wie so oft, gut gedacht ist nicht immer gleich gut gemacht. Dies hatten wir bereits auch in der ersten Beratung hier im Plenum deutlich gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es gut, dass die Kollegen aller Fraktionen unseren Antrag im Ausschuss zur mündlichen Anhörung der betroffenen Akteure von Beginn an unterstützt haben. Ich denke, dass dies im Nachhinein der richtige Weg war, dass man gerade denjenigen eine Stimme ge

ben sollte, die dieses Landesgremium am Ende mit Leben erfüllen sollen.

Die Anhörung selbst hat dann auch so einiges zutage befördert, nicht nur was die Beteiligung weiterer Akteure betrifft, sondern sie hat explizit unsere Kritik verstärkt, dass die Krankenkassen im Entwurf bisher eine Sperrminorität hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung, dass die Krankenkassen lediglich die Kosten im Blick haben. Dafür habe ich zu oft in Gesprächen schon ganz gegenteilige Erfahrungen machen können. Ich denke, die Krankenkassen in Thüringen haben sich zu Recht den Ruf erworben, die bestmögliche finanzierbare Betreuung der Patienten im Blick zu haben. Auch da können Sie sehen, was die neuen Wettbewerbselemente aus dem GKV-Finanzierungsgesetz gebracht haben. Die Kassen müssen sich jetzt anstrengen, wollen Sie den Wechsel der eigenen Versicherten zu Konkurrenzkassen vermeiden bzw. wollen Sie neue Kunden gewinnen.