Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das machen wir immer.)

Und Jusos und die Junge Union sind gar nicht so schlecht, wie es mancher aus diesem Haus manchmal macht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Als Nächster hat - Entschuldigung, Sie wollten noch etwas sagen.

Wenn Sie es erlauben.

Natürlich, Sie haben ja noch Redezeit.

Kollege Fiedler sagte, wenn es einmal passt, sagt man das. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe so fantastische Veranstaltungen mit der Jungen Union erlebt, die sind mir immer recht. Ich habe noch nicht erlebt, dass die mir unrecht waren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Dann treten Sie doch ein, das ist doch wunderbar.)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Als Nächster hat jetzt der Abgeordnete Jörg Kellner für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Wasser, es ist kein Bier. Ich muss jetzt aber, bevor ich etwas zu dem Antrag von der FDP sage, etwas zu Herrn Adams sagen. Also, Sie denken doch recht schwarz-weiß muss ich sagen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grün.)

Sie nehmen das alles so tierisch ernst, was Sie hier vorgetragen haben. Sie haben da ein Bild gezeichnet, was mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun hat, was wirklich nichts zu tun hat. Ich bin nun fast in Erfurt wohnhaft, bin sehr oft in Erfurt, fast täglich und ich kenne die Verhältnisse sehr gut auch in Erfurt, ob das die Krämerbrücke ist, der

(Abg. Adams)

Wenigenmarkt, Anger usw. Sie haben hier ein Bild gezeichnet, was so nicht ist, dass im Prinzip die Ordnungsbehörde, so wie Sie tun, wenn da zwei Leute mit einer Flasche Bier sind, kommt und greift da ein. Da gibt es eine Verhältnismäßigkeit, die würden ja gar nicht mehr rumkommen. Um was es hier ging und geht, ist ja, dass es, ich sage mal, bei Auswüchsen auf öffentlichen Plätzen die Möglichkeit der Kommune gibt, die zu unterbinden, einzugrenzen, die öffentliche Ordnung damit nicht zu gefährden. Wir haben das ja auf dem Anger, wir haben das auf dem Wenigenmarkt gehabt in Größenordnungen, das wissen Sie. Das war nicht nur, dass sich Touristen daran gestört haben, daran haben sich auch die Einheimischen gestört. Da haben sich ältere Leute nicht hin getraut. Ich habe hier Verwandte, die haben mir das mehrfach gesagt, ich habe das auch selber schon erlebt. Es hat auch einen reellen Bezug, eine Stadt macht das nicht aus Jux und Tollerei. Da muss ich sagen, es ist ja nicht nur Erfurt, die das gemacht haben, insgesamt sind es 74 Städte. Da hat mich gewundert, dass Herr Begner das auf den Weg gebracht hat. Einer hat geklagt, das war Erfurt, von den anderen 73 hat man bisher und bis heute nichts gehört. Aber es gibt immerhin in den 74 Städten, ich nehme jetzt nur mal die kreisfreien Städte, allein 1.650 Verstöße. Das war eine Kleine Anfrage von Herrn Kuschel, Fraktion DIE LINKE, wo das alles aufgeführt wurde, wie viele Kommunen Verstöße in diesem Zusammenhang mit den Alkoholverbotsregelungen hatten, Erfurt z.B. 471 in einem Jahr, Gera 713 und so geht das weiter und es geht durch 74 Gemeinden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Dass er sich nicht schämt, mich zu zitieren.)

Da habe ich mich schon gewundert, als Herr Bergner seinen Antrag gebracht hat, er hat ja auch eine Kleine Anfrage gestellt und wollte wissen, das ist die Anfrage 5/5010, genau, und da steht unter Frage 1. Welche Thüringer Gemeinden haben durch Satzungen ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen erlassen (bitte Einzelaufstellung)? Ich habe mich gewundert, als ich Einzelaufstellung gelesen habe. Da ist die Verwaltungsgemeinschaft Leubatal dabei.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die VG, nicht die Stadt.)

Die VG hat keine Plätze.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Na klar,...)

Ja, aber die trifft für die Gemeinden zu.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Genau, deswegen weiß ich, wovon ich rede.)

Erklären Sie mir das. Ich habe mich sehr gewundert, Sie sind doch in der Gemeinschaftsversammlung.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das erkläre ich Ihnen gern nachher.)

Da hätten Sie ja schon mal etwas machen können. Da bin ich sehr gespannt. Ich habe mich da sehr gewundert, aber das eine, denke ich mir, ist eher ein Einzelfall. Im ländlichen Raum ist wahrscheinlich nicht das Problem, dass Sie das mit einer Satzung erlassen haben, aber in den Städten sieht das etwas anders aus. Ich hatte die Verstöße genannt in Größenordnungen, die stattgefunden haben oder die letztendlich registriert wurden und dass sich bisher bis auf Erfurt keine Beschwerde weiter gegen diese Satzung ergeben hat. Durch das Urteil vom Oberverwaltungsgericht vom 21.06.2012, das die Regelung in Erfurt beanstandet hat, haben natürlich zu Recht die Kommunen gefordert, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass die Gemeinden weiterhin an ihrer Regelung festhalten können und damit die Handlungsfähigkeit behalten. Das ist nichts Neues. Das wird schon gemacht und das schon seit 2006/2007. Das ist nichts Neues, aber die Rechtsgrundlage hat gefehlt. Das hat man jetzt erst festgestellt, nachdem einer geklagt hat. Das ist keine Neuerfindung, es ist keine Erfindung von der CDU, ist auch keine Erfindung von der SPD, das haben die Kommunen selber geregelt. Ich denke, da versteht es sich von selbst, dass wir als Gesetzgeber, wenn die Kommunen und die 74 Gemeinden, davon alle kreisfreien Städte, aber auch andere Städte, angehörige Städte, natürlich die Bitte haben und auch den Ruf senden, wir möchten an der Regelung festhalten, wir brauchen die Rechtsgrundlage, dann versteht es sich von selbst, dass wir uns damit beschäftigen. Es wäre schlimm, wenn wir es nicht machen würden, weil die Städte auch diesen Bedarf haben und auch die Notwendigkeit sehen. Aus diesem Grund ist es auf den Weg gebracht worden.

Was mich so ein bisschen ärgert oder auch uns in der Fraktion ärgert, dass man immer von einem generellen Alkoholverbot in den Städten spricht. Das ist eine völlig falsche Darstellung. Es gibt die Möglichkeit der Kommunen, dieses punktuell an Brennpunkten auszusprechen und das auch nur befristet. Die können das, wenn der Brennpunkt entschärft ist,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was macht man denn da?)

auch wieder für diesen Bereich aufheben. Das ist kein generelles Alkoholverbot.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Wenn es brennt, muss man die Feuerwehr rufen.)

Hier wird immer so getan, als würden wir Volksfeste austrocknen wollen. Das ist einfach Unfug. Wir sind die Letzten, die das machen. Wir haben das größte

Herz für alle Volksfeste, das können Sie mir glauben.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist so. An der Stelle, muss ich sagen, wird hier ein Popanz aufgebaut, den es nicht gibt. Die Gemeinden kommen damit in die Notlage,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihnen geht es nur darum, Grup- pen auszuschließen, die Sie nicht mögen.)

unter Umständen nicht da handeln zu können, wo sie es für erforderlich halten. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut.

(Beifall DIE LINKE)

An der Stelle sollten wir die Kommunen auch mit allem unterstützen, was uns möglich ist. Das an dieser Stelle von meiner Sicht und die Fraktion sieht das genauso ganz deutlich, wir lassen uns hier nicht irgendwelche generelle Alkoholverbote für ganze Städte aufdrücken. Das ist im Prinzip Angstmache und realitätsfern.

Herr Adams, Sie hatten hier noch etwas gesagt, ich hatte mir noch etwas notiert, das war auch so interessant. Ja, Sie haben gesagt, Moment mal, hier kann man sich - ich bleibe mal bei der Krämerbrücke am Steinhaus - im Prinzip in der Gaststätte, ich sage mal salopp, die Kante geben und wird dann ausfällig, weil Alkohol bekanntlich die Hemmschwelle senkt. Dann wird er das Problem, aber getrunken hat er in der Gaststätte oder draußen im Biergarten, weil es davor ist.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das so?)

Aber hier gibt es einen kleinen Unterschied, ob sich welche auf der Wiese betanken und hinterher die öffentliche Ordnung stören, oder ob sie es in der Gaststätte im Biergarten machen. Da gibt es nämlich einen, der dafür verantwortlich ist, das ist nämlich der Wirt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn die nachher durch den öf- fentlichen Raum gehen...)

Nein, dort ist es der Wirt. Wenn der auf die Straße geht, dann müssten Sie alle Betrunkene einsperren, wenn sie auf die Straße gehen. Was soll denn das?

(Unruhe DIE LINKE)

Das regelt aber nicht das Gesetz. Entschuldigung. Sie erzählen hier Sachen, die damit nichts zu tun haben. Ich finde das unverantwortlich, was Sie hier alles konstruieren.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Herr Adams, es wird nicht besser, wenn Sie das noch dreimal wiederholen. Wenn die Gaststätte die Konzession hat, dann hat sie die Konzession auch auszuschenken. Es geht nicht darum, dass wir das Gewerbe stärken wollen, dass wir den Leuten das Geldverdienen lassen wollen. Hier geht es um öffentliche Ordnung und Sauberkeit.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Herr Adams, wenn Sie sich mal den Platz hinter der Krämerbrücke angeschaut haben, am nächsten Morgen, gehen Sie mal morgens raus, bevor die Stadtwirtschaft kommt und den Mist wegräumt, da können Sie vielleicht auch Ihren Oberbürgermeister verstehen, der nicht von unserer Fraktion ist.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Den kriegen Sie nie wieder.)

Doch, doch, nächstes Mal schon. Dieser nicht, dieser nicht, da gebe ich Ihnen recht.

Also, wenn Sie da mal vorher hingehen, dann schauen Sie sich das mal an, vielleicht haben Sie dann auch Verständnis, wenn die Stadtverwaltung und auch der Oberbürgermeister so einen Antrag einbringen. Also das sollte man alles mit in die Waagschale werfen. Aus unserer Sicht ist es auf jeden Fall der richtige Weg, den Kommunen die Möglichkeit zu geben. Sie sind eigenverantwortlich, sie können das ausgestalten wie sie es möchten. Ich bin gespannt auf den Entwurf. Diesen Antrag, Herr Bergner, den lehnen wir natürlich ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)