Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

3. Welche Position vertritt die Thüringer Landesregierung zur Thematik Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?

4. Welche Aktivitäten plant die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode sowohl auf Landesebene als auch als Initiative des Freistaats Thüringen im Bundesrat zur Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Lebenspartner bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Ministerin Taubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Die Thüringer Landesverfassung legt in Artikel 2 Abs. 3 unter anderem fest, dass niemand wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. In Rundtischgesprächen der Thüringer Landesregierung mit Vertretern der Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten hat der Thüringer Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland die Auffassung des Sozialministeriums bestätigt, dass aufgrund der Landesverfassung und des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahre 2006 in Thüringen keine weiteren landesspezifischen Gesetze zur Antidiskriminierung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität notwendig seien. In der Umsetzung des geltenden Bundesrechtes und Landesrechtes sollten lediglich noch redaktionelle Anpassungsmaßnahmen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen vorgenommen werden.

Zu Frage 2: Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften führt zu einer völligen Gleichstellung der Rechte und Pflichten von den jetzigen eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der bürgerlichen Ehe zwischen Mann und Frau. Dies betrifft auch das Adoptionsrecht und das Steuerrecht.

Zu Frage 3: In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode sind die Fraktionen von CDU und SPD übereingekommen, die Rechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu stärken. Das für Familienpolitik zuständige Ministerium hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften für die beste Lösung zur Umsetzung dieses Anspruches. Bekanntermaßen besteht in

dieser Frage in Thüringen aber noch Abstimmungsbedarf.

Zu Frage 4: Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften betrifft die Bundesgesetzgebung. Insofern kann hierzu auf Landesebene nichts bewirkt werden. Die bisherigen Initiativen im Bundesrat wurden vom zuständigen Ausschuss auch von Thüringen unterstützt. Die Landesregierung des Freistaats Thüringen plant derzeit keine eigenen Bundesratsinitiativen zur Öffnung der Ehe.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Danke, Frau Ministerin. Ich will noch einmal auf die Antwort zu Frage 1 eingehen. Sie sprachen davon, dass die zuständigen Vereine keine weiteren Gesetzesänderungen angeregt hätten, sondern redaktionelle Änderungen. Können Sie die explizit noch einmal benennen, welche redaktionellen das sein könnten und bis wann die durchgeführt werden. Ich würde gleich die zweite Frage nachschieben zur Antwort zu meiner Frage Nummer 3. Sie sprachen davon, dass es noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Landesregierung gibt. Können Sie eine Zeitleiste aufmachen, bis wann dieser Abstimmungsbedarf abgearbeitet ist und mit welchem Ergebnis bis zu welchem Zeitpunkt zu rechnen ist?

Zunächst mal kann ich Ihnen nicht sagen, wie lange der Abstimmungsbedarf dazu andauern soll. Es ist alles ein Prozess. Zum Punkt 1 kann ich Ihnen jetzt auch nicht mitteilen, weil ich das Protokoll dieser Sitzung nicht bei mir habe, was das genau an Dingen war. Es war zumindest, so will ich das formulieren, nicht davon ausgegangen worden, dass wir ein eigenes Gesetz noch einmal machen sollen, weil wir ja mit dem Gesetz auf Bundesebene mit dem AGG durchaus ein Gesetz haben, in dem ganz viele Bereiche abgedeckt wurden, die davor noch oftmals von anderen Bundesländern oder Stadtstaaten in Gesetzlichkeiten aufgenommen worden sind. Wir sind in einem weiteren fortlaufenden Gespräch, insofern geht es vor allen Dingen um die Gleichstellung. Wir haben auch das noch einmal, zu Ihrer Kenntnis, in dem zuständigen Fachausschuss und unter den Gleichstellungsministerinnen und -ministern auch zu der Frage des Adoptionsrechts gesprochen. Auch da gibt es ja Offenheit und Sie wissen, dass wir unterschiedliche Meinungen haben, auch was auf Bundesebene und was gerichtlich entschieden wurde, inwieweit man das jetzt schnell oder weniger schnell umsetzt. Insofern kann ich Ihnen dazu jetzt nicht weiterhelfen.

(Abg. Stange)

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete König.

Danke schön. Frau Ministerin, ist es denn möglich, dass Sie uns das Protokoll zum Gespräch mit den Verbänden mal zukommen lassen würden?

Das würde ich prüfen lassen. Ich kann Ihnen das nicht zusagen. Das war ein geschlossener Teil, also insofern ist das ein Anhaltspunkt für uns gemeinsam gewesen und ich weiß jetzt nicht, ob das möglich ist oder nicht. Ich kann Ihnen das dann mitteilen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5789 und sie wird aus nachvollziehbaren Gründen von Herrn Abgeordneten Kuschel vorgetragen.

Danke, Herr Präsident.

Vorbereitung von SPNV-Bestellungen IlmenauSchleusingen

In einem Gespräch mit der Erfurter Bahn, die unter anderem die Nahverkehrsverbindung Erfurt-Ilmenau bedient, wurde eine mögliche Erweiterung des Verkehrs bis zum Bahnhof Rennsteig und darüber hinaus bis nach Schleusingen diskutiert. Eine Voraussetzung für die Bedienung dieser Strecke besteht in der technischen Ausstattung mit geeigneten Bremssystemen für die Triebwagen der Erfurter Bahn und der Erteilung der entsprechenden eisenbahnrechtlichen Betriebsgenehmigungen.

Ein möglicher regelmäßiger Schienenpersonennahverkehr (unter Umständen zunächst an Wochenen- den) auf der Strecke über den Bahnhof Rennsteig könnte vor allem zur touristischen Nutzung beitragen und dem stärkeren Umweltbewusstsein von Touristen, die mit dem ökologisch sinnvollen Schienenpersonennahverkehr und öffentlichen Personennahverkehr anreisen wollen, Rechnung tragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorstellungen und Pläne hat die Landesregierung für eine Bestellung von SPNV-Leistungen auf der Strecke Ilmenau-Schleusingen via Bahnhof Rennsteig?

2. Inwieweit werden bei diesen Überlegungen auch die Vorstellungen des Oberhofbeauftragten der Landesregierung hinsichtlich einer touristischen Nutzung einbezogen?

3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, bei der Beschaffung der entsprechenden Betriebsgenehmigungen für den SPNV-Betrieb auf Steilstrecken unterstützend zu wirken und welche finanziellen und weiteren Möglichkeiten sind dies?

4. Inwieweit bestehen Möglichkeiten, die technische Ertüchtigung und die Ausstattung von Triebwagen der Erfurter Bahn mit erweiterten und für Steilstrecken nötigen Bremssystemen zu finanzieren, insbesondere aus Mitteln der Europäischen Förderfonds bzw. Mitteln der Tourismusförderung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Vonseiten der Landesregierung besteht derzeit keine Absicht, auf der Strecke von Ilmenau nach Schleusingen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr zu bestellen.

Zu Frage 2: Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke Ilmenau-Schleusingen ist aus Sicht des Oberhofbeauftragten der Landesregierung grundsätzlich geeignet, die touristische Produktpalette in der Region zu ergänzen, erscheint aber insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinesfalls als unverzichtbares Angebot. Im Übrigen berührt die Strecke die Stadt Oberhof nicht unmittelbar.

Zu Frage 3: Für die Erlangung von Betriebsgenehmigungen sind ausschließlich die Eisenbahnverkehrsunternehmen verantwortlich. Bei entsprechenden Anfragen von Eisenbahnverkehrsunternehmen ist die Landesregierung selbstverständlich bereit, entsprechende fachliche Unterstützung anzubieten.

Zu Frage 4: Eine finanzielle Förderung von Unternehmen bei der Beschaffung oder dem Umbau von Eisenbahnfahrzeugen kommt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, Sie hatten gesagt, gegenwärtig planen Sie keine Belegung der Strecken. Unter welchen Voraussetzungen würde denn die Landesregierung prüfen, ob eine Bedienung dieses Streckenabschnitts IlmenauSchleusingen tatsächlich wieder infrage kommt? Welche Voraussetzungen müssten da vorliegen?

Wie Sie wissen, stehen wir im Moment vor der Diskussion, was die Regionalisierungsmittel angeht. Das heißt, wir haben zurzeit gesicherte Finanzierungen bis 2014 für den Schienenpersonennahverkehr. Ab 2015 werden dazu neue Regelungen erwartet. In diesem Zusammenhang wird die Frage zu beantworten sein, wie es mit der Finanzierung im Ganzen weitergeht. Es gab ja zwischenzeitlich von der Streckenstilllegung bis zu einer Teilinbetriebnahme die Überlegung, es noch mal zu versuchen. Die dabei entstandenen Fahrgastzahlen waren ja nicht so, dass eine wirtschaftliche Betreibung des Streckennetzes an der Stelle überhaupt darstellbar war. Insofern sind die Entscheidungen auch vor einem verlässlichen wirtschaftlichem Hintergrund erfolgt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, mit welchem Ergebnis ist denn geprüft worden, welcher Investitionsaufwand nötig wäre, um diese Strecke wieder linientauglich zu gestalten? Sie wird jetzt nur teilweise genutzt, also touristisch. Das ist eine entscheidende Größe, um abzuwägen, wie wirtschaftlich die Betreibung eines solchen Abschnitts wäre.

Die Zahlen kann ich im Einzelnen nicht erörtern, weil ich sie im Moment nicht parat habe. Insofern muss ich die Frage in der Beantwortung offenlassen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wird nachgeliefert, ja?)

Ja.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5806.

Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Senioren

Innenminister Geibert äußerte im Jahr 2011, dass er die Verkehrssicherheit für Senioren „allumfassend analysieren“ und erhöhen wolle. Senioren hätten vor allem Probleme mit Vorfahrtsregeln und dem Abbiegen. Zusätzliche Prüfungen sowohl inhaltlicher als auch medizinischer Art lehnte er zu diesem Zeitpunkt ab. Im Jahr 2012 änderte er diese Meinung und sprach sich für Sehtests und Gesundheitschecks bei Menschen über 70 Jahren aus, um die Fahrsicherheit zu überprüfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von Senioren in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Welche Ursachen für diese Entwicklung ergaben die Untersuchungen der Landesregierung?

3. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für und welche gegen eine regelmäßige Eignungskontrolle von Führerscheinbesitzern und welche Schlüsse zieht sie daraus?

4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung von Minister Geibert, dass regelmäßige Seh- und Gesundheitstests die Sicherheit auf den Thüringer Straßen erhöhen würden?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Geibert. Entschuldigung, Rieder, aber Staatssekretär war noch richtig.

Herr Geibert war mal Staatssekretär. Alles hat ein Ende.