Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

1. Warum ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die genannte Richtlinie nur etwa ein Jahr vor Ablaufen der alten und Beginn der neuen EUFörderperiode noch zu ändern?

2. Wie begründet die Landesregierung die Änderungen?

3. Welche Effekte erwartet die Landesregierung für den Landeshaushalt, die Haushalte der antragstellenden Gemeinden und Verbände sowie für die Durchführbarkeit der anstehenden wasserbaulichen Maßnahmen?

Für die Landregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des Europäischen Strukturfonds wurde durch die Kommission der Antrag Thüringens auf Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum angenommen. Dieser Antrag sah vor, das Abgrenzungskriterium zwischen ELER und EFRE für Maßnahmen des Hochwasserschutzes von damals 5.000 Einwohner auf 10.000 Einwohner anzuheben. Die nun veröffentlichte Änderung der Richtlinie hat ausschließlich diese Programmänderung in der bestehenden Förderrichtlinie aktualisiert. Praktisch angewendet wird diese Änderung bereits seit Bestätigung des Entwicklungsprogramms durch die Kommission im Rahmen der Halbzeitevaluierung.

(Staatssekretärin Klaan)

Zu der zweiten Frage: Durch die Zusammenlegung von Gemeinden stieg in den vergangenen Jahren die Einwohnerzahl der Gemeinden schnell auf über 5.000 Einwohner. Mit der Anpassung der Einwohnerzahl im Rahmen der Halbzeitevaluierung wurde sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden EU-Mittel entsprechend dem vorliegenden Gesamtansatz der jeweiligen Fonds auch entsprechend an die Kommunen ausgezahlt werden können.

Zu Ihrer dritten Frage: Der Landeshaushalt ist hiervon nicht betroffen, da die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung nur über EU- bzw. Bundesmittel erfolgt. Die Änderung der Einwohnerzahl der antragstellenden Kommunen hat keinen Effekt auf die Haushalte der Kommunen, da es hier nur Verschiebungen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Fonds und nicht der Inhalte, was für Förderung es gab. Somit hat dies auch auf die Durchführung der wasserbaulichen Maßnahmen keinen Einfluss.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, wenn ich das richtig verstehe, rutschen dann Maßnahmen, die bisher aus dem EFRE finanziert werden sollten, automatisch in den ELER?

Es ist so, dass über 10.000 Einwohner aus dem EFRE-Programm finanziert werden und alles was unter 10.000 Einwohner ist, wird aus dem ELERProgramm finanziert.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Staatssekretär, die Halbzeitevaluierung ist ja nur eine Empfehlung eines Gremiums, einer Institution. Das hat sich offensichtlich die Landesregierung zu eigen gemacht, dass so einzuschätzen. Wissen Sie, wie das begründet wurde, warum man von den 5.000 auf die 10.000 Einwohner gegangen ist?

Die Begründung kann ich Ihnen gern zukommen lassen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kubitzki.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, das hat keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt, diese Änderung, weil ausschließlich das aus EU-Mitteln finanziert wird, aber es ist doch eigentlich bei Strukturfondsförderung und Operationellen Programmen auch immer eine Kofinanzierung.

Ja, durch die Kommunen.

Es gibt noch eine letzte Nachfrage durch den Fragesteller.

Ja, ich muss jetzt einfach noch mal nachhaken bei Ihrer letzten Antwort, Herr Staatssekretär. Also wenn bisher eine Kommune von 6.000 Einwohnern, ich nehme mal als Beispiel die Stadt Eisfeld, eine Hochwasserschutzmaßnahme geplant hat und mit der Änderung der Förderrichtlinie würde dann diese Hochwasserschutzmaßnahme, die bisher aus dem EFRE hätten finanziert werden sollen, aus dem ELER finanziert werden müssen, ist es nicht selbstverständlich, dass in dem jeweils anderen Fonds dann noch genügend Geld ist für diese neue Einstufung.

Nein, vollkommen anders, Herr Kummer. Wir haben mit dieser Richtlinienänderung dafür Sorge getragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im EFRE- und im ELER-Bereich auch zur Anwendung kommen. Denn ich weiß doch, wie es immer so ist, dass dann die Abgeordneten nachfragen, warum und weshalb das Geld nicht abgeflossen ist. Also haben wir jetzt dafür Vorsorge getroffen, dass das Geld abfließt.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5975.

Danke, Herr Präsident.

Kreisfreie Stadt Suhl als Erholungsort

(Staatssekretär Richwien)

Im Mai des Jahres 2011 hat der Stadtrat Suhl beschlossen, dass sich die Stadt auf den Weg zum Staatlich anerkannten Erholungsort macht. Damit soll das, was in den beiden Ortsteilen GoldlauterHeidersbach und Vesser mit dem begehrten Prädikat bereits geschaffen wurde, im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. Der Antrag der Stadt auf Anerkennung als Erholungsort liegt seit Herbst 2012 bei der Landesregierung vor. Bislang gab es dazu noch keine Antwort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial der kreisfreien Stadt Suhl angesichts der Begriffsbestimmung und Kriterien eines Erholungsortes ein?

2. Wie ist der gegenwärtige Arbeitsstand?

3. Wann ist mit der Entscheidung über eine staatliche Anerkennung als Erholungsort zu rechnen?

4. Welche Aufgaben sind aus Sicht der Landesregierung noch zu erfüllen, damit Suhl als Erholungsort staatlich anerkannt wird?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld zum Thema „Kreisfreie Stadt Suhl als Erholungsort“ wie folgt:

Zu Frage 1: Das Potenzial der kreisfreien Stadt Suhl angesichts der Begriffsbestimmungen und der zu erfüllenden Anforderungskriterien kann natürlich erst nach Prüfung von Unterlagen und nach Prüfung der Anforderungskriterien vor Ort eingeschätzt werden. Die Anforderungskriterien an Erholungsorte leiten sich unter anderem aus dem Thüringer Kurortegesetz ab, das wir heute in erster Lesung in der Novellierung behandelt haben und nach den Begriffsbestimmungen Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbands und des Deutschen Tourismusverbands ab. Ich könnte Ihnen jetzt ganz viele Kriterien nennen, es sind 30, die 30 Kriterien kann ich Ihnen aber auch, wenn Sie es erlauben, Frau Abgeordnete, dann zustellen, da sind etliche Sachen zu berücksichtigen.

Zu Frage 2: Die Antragsunterlagen liegen dem Wirtschaftsministerium vor. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens finden neben der Prüfung und Auswertung der Unterlagen auch eine Bewertung der Anforderungskriterien vor Ort durch Vertreter

des Wirtschaftsministeriums und des Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen statt. Mit Schreiben vom 17. April 2013 wurde der Stadt Suhl mitgeteilt, dass das Thüringer Wirtschaftsministerium und der Landesfachausschuss für Kurund Bäderwesen zeitnah die Prüfung der Anforderungskriterien vor Ort beabsichtigen. Die Vereinbarung eines genauen Termins steht noch aus.

Zu Frage 3: Mit der Entscheidung über eine staatliche Anerkennung als Erholungsort kann erst nach Auswertung der eingereichten Unterlagen durch das TMWAT und den Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen sowie einer Prüfung der Anforderungskriterien vor Ort durch das Wirtschaftsministerium und den Landesfachausschuss und deren Auswertung gerechnet werden. Über den genauen Zeitraum kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, das ist wirklich noch viel zu früh.

Zu Frage 4: Grundsätzlich kann erst nach dieser Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen sowie einer Prüfung der Anforderungskriterien vor Ort eingeschätzt werden, welche Aufgaben die Stadt Suhl noch zu erfüllen hat, um als Staatlich anerkannter Erholungsort prädikatisiert zu werden. Ich weise darauf hin, es sind aber auch immer wieder sehr hohe Anforderungen, insbesondere auch was Luftreinheit und solche Sachen anbelangt, gefordert.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zwei Nachfragen. Erstens: Ist es üblich, dass ein solcher Prozess sich über nunmehr zwei Jahre hinzieht, also ist das anderswo auch so? Denn wir haben ja jetzt im Mai den zweiten Jahrestag des erklärten Beschlusses des Suhler Stadtrates - übrigens einstimmig -, den Weg zu gehen.

Zweitens: Das Luftgutachten und ein Lärmgutachten, liegt Ihnen das vor oder muss das noch erstellt werden?

Mir ist es nicht bekannt, dass es vorliegt. Ich kann aber noch einmal nachforschen. Warum dauert es so lange? Erst einmal, wir haben sehr hohe Qualitätsanforderungen an eine solche Auszeichnung, ein solches Prädikat. Ja, es dauert manchmal sehr, sehr lange, weil dann oftmals Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dazu hinführen, dass man erst einmal eine Chance hat für so ein Prädikat. Ich habe gesagt, es sind 30 Kriterien zu erfüllen. Da gehören zum Beispiel auch so Kriterien dazu wie eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Gast, die mindestens 2,5 Aufenthaltstage betragen muss,

(Abg. Leukefeld)

das man dann nachweisen muss, wo man Statistiken vorlegen muss. Oder es muss ein auf die Bedürfnisse der Gäste angepasstes, einwandfreies Straßen-, Radwege- und Fußgängernetz vorhanden sein, was auch nachgewiesen werden muss, wo man eventuell noch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen durchziehen muss. Es bestehen hohe Anforderungen an die Ausschilderung von Wander- und Fahrradwegenetze. Es muss eine Luftqualität Bio-Klima vorliegen. Das sind alles Sachen, die kosten Geld, da muss erst einmal von dem Ort in Vorleistung gegangen werden, um diese Nachweise auch zu führen. Dadurch dauert das auch sehr lange. Das ist übrigens auch gewollt, dass diese Qualitätsanforderungen dann auch nachgewiesen werden, denn hier geht Qualität vor Schnelligkeit, weil wir keinen leichtfertigen Ausverkauf von einem Prädikat für Kurorte haben wollen. Das war heute auch Thema in unserem entsprechenden Tagesordnungspunkt 4.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5976. Sie wird vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt.

Auswirkungen des Verkaufs der TLG WOHNEN GmbH durch den Bund auf Thüringen

Durch den Verkauf der TLG WOHNEN GmbH an die TAG Immobilien AG sind Bund und Ländern Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer entgangen. Für die neuen Länder - insgesamt 11.350 Wohnungen - bedeutet das den Verlust von 5 Prozent des Verkaufspreises von 471 Mio. €.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wohnungen in welchen Thüringer Kommunen sind nach Kenntnis der Landesregierung bei diesem sogenannten Share-Deal an die TAG Immobilien AG verkauft worden?

2. In welcher Höhe hätten sich die Einnahmen durch Grunderwerbsteuer für den Freistaat Thüringen belaufen?