2. Plant die Landesregierung, das Gastgeberland zu dem im Antrag geforderten industriepolitischen Dialog zur Zukunft der Solarwirtschaft in Mitteldeutschland einzuladen und wenn nein, mit welcher Begründung?
3. Welche Gründe sieht die Landesregierung dafür, dass China im Thüringer Import-Ranking unangefochten auf Platz eins steht?
4. Wie schließt die Landesregierung aus, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der chinesischen Importleistung und der Subventionsmethode des 1.000-Dächer-Programms zum Nachteil der heimischen Solarwirtschaft besteht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatsekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Anti-Dumping-Klage ist ein Verfahren der Europäischen Kommission. Unserer Ansicht nach ist es auch ein wichtiger Schritt, um der von der chinesischen Seite aggressiv betriebenen Preispolitik entgegenzuwirken und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Die Landesregierung hat deshalb immer wieder die Bundesregierung aufgefordert, die hier gefordert ist, das Anti-DumpingVerfahren zu unterstützen. Dies haben gestern auch die Ministerpräsidentin und der für Wirtschaft und Arbeit zuständige Minister hier im Plenum deutlich gemacht und darauf auch hingewiesen, dass mit ihrem Verhalten die chinesische Regierung als Mitglied der Welthandelsorganisation gegen entsprechende Vorgaben und Vorschriften verstößt. Die Bedenken hinsichtlich des Verhaltens der chinesischen Regierung bestehen übrigens nicht nur in Europa, das zeigt die Entscheidung des amerikanischen Handelsministeriums vom 10. Oktober 2012, Schutzzölle gegen verschiedene chinesische Solarmodulhersteller zu erheben. Im Übrigen ist es sehr wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt der Delegationsreise bereits eine Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen wurde. Die Europäische Kommission hat am 6. September 2012 das AntiDumping-Verfahren bezüglich der Einfuhren von Solarprodukten aus China eingeleitet. Zum 8. März
2013 trat eine Richtlinie der Kommission in Kraft, wonach importierte Solarmodule, Zellen und Wafer, die in China hergestellt oder von dort versendet wurden, registriert werden müssen. Sollte die Kommission ihre Entscheidung bis zum 6. Juni, also vor Beginn der Delegationsreise bekannt geben und diese für die Einführung von Anti-Dumping-Zöllen ausfallen, können die Zölle rückwirkend bis zum Beginn des Registrierungszeitraums erhoben werden.
Zu Frage 2: Zu solchen Gesprächen sollten alle in Mitteldeutschland ansässigen Unternehmen der Solarwirtschaft, auch solche, die sich anteilig oder mehrheitlich in Besitz ausländischer und unter Umständen chinesischer Investoren befinden, z.B. Sunways mit Standort Arnstadt, eingeladen werden.
Zu Frage 3: Die chinesische Volkswirtschaft verfügt über eine überwiegend auf Konsumgüter ausgerichtete Exportstruktur. Rund 75 Prozent der chinesischen Exporte des letzten Jahres entfielen auf Elektronikprodukte, Textilien, Möbel etc. Gleichzeitig wird die deutsche wie auch die Thüringer Konjunktur derzeit überwiegend vom privaten Konsum getragen. Der Sachverständigenrat machte unlängst deutlich, dass die deutsche Wirtschaft ohne die Impulse der privaten Nachfrage in eine Rezession rutschen würde. Da die chinesischen Produkte, die nach Thüringen eingeführt werden, auch vorwiegend für den privaten Konsum gedacht sind, beispielsweise Möbel oder Textilien, erwarten wir auch für das Handelsjahr 2013, dass China auf Platz 1 der Einfuhrländer nach Thüringen bleibt.
Zu Frage 4: Das 1.000-Dächer-Programm ist eine Initiative zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Thüringen unter Nutzung der Beispielfunktion der Kommunen. Eine explizite Förderung der heimischen Solarwirtschaft ist mit europäischem Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Daher dürfen Verwaltungsvorschriften des Freistaats Thüringen keine diskriminierenden Regelungen für ausländische Anbieter enthalten. Allerdings werden mit den Anforderungen der entsprechenden Förderrichtlinie die Mittelempfänger zumindest moralisch in die Pflicht genommen, die geförderte Kommune oder Einrichtung muss eine öffentlich sichtbare Informationstafel unter anderem mit Angaben zum Namen und Sitz des Herstellers an der Anlage anbringen. Die entsprechende Passage der Richtlinie Ziffer 4.2 wurde seinerzeit mit dem Branchenverband abgestimmt.
Herr Staatssekretär, Frage an die Landesregierung: Für den Fall, dass die Anti-Dumping-Klage Erfolg haben sollte, die bei der Europäischen Kommission anhängig ist, sind Sie der Überzeugung, dass das Auswirkungen auf das sehr signifikante Preisdelta zwischen den chinesischen Modulherstellern und den europäischen, deutschen Herstellern auch beseitigen könnte, sprich tatsächlich wiederherstellen kann, also dass sich dadurch wirklich wieder eine Marktgleichheit herstellen könnte?
Ich glaube, dass schon sehr viel Zeit vergangen ist, wo der zuständige Bundeswirtschaftsminister nicht genügend Druck ausgeübt und mitgeholfen hat, dass ein Verfahren in Brüssel vorangetrieben worden ist. Wir haben das schon viel länger gefordert. Ich sage Ihnen, dass eine große Gefahr besteht, dass, wenn noch mehr Zeit verstreicht, in Deutschland insgesamt kein einziges Modul über kurz oder lang mehr hergestellt würde. Das ist ein Versäumnis, das hier vonstatten gegangen ist, das wir nicht zu verantworten haben. Wir haben immer darauf gedrungen, dass das früher geregelt wird. Den Hinweis hatte gestern die Ministerpräsidentin, der Minister auch schon gegeben, weil hier eindeutig auch gegen Vorschriften verstoßen worden ist eines Mitglieds in der Welthandelsorganisation. Inwieweit die Auswirkungen zum Teil rückgängig gemacht worden sind, werden wir sehen. Wir sind ja hier nicht da, um irgendwelche Glaskugelvorausschauen zu machen, sondern wir wissen nur, dass es ein dramatischer Eingriff in den Wettbewerb auf der einen Seite, den Sie ja nicht unterstützen, ist. Auf der anderen Seite aber, wenn wir unsere Kommunen unterstützen und in unseren Möglichkeiten unterstützen, dass auch noch Thüringer oder deutsche Hersteller Unterstützung empfangen, haben wir ihre Unterstützung aus marktliberalen Gründen nicht bekommen. Wir haben uns aber immer für eine Regelung im Rahmen der Diskussion zu den erneuerbaren Energien eingesetzt, dass wir einen Local Content auch bekommen. Das ist eine ganz andere Frage, aber ich wollte es nur mal sagen. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir gehen nicht gegen die Chinesen vor, die eindeutig gegen Vorschriften verstoßen, auf der anderen Seite spricht man sich dagegen aus, wenn wir einheimische Wirtschaft unterstützen wollen aus marktliberalen Gründen. Das passt irgendwie auch nicht zusammen meines Erachtens.
Das war jetzt irgendeine Antwort auf irgendeine Frage, aber keine auf die, die ich gestellt hatte. Aber zurück zum Thema der Anti-Dumping-Klage. Sie versuchen hier den Eindruck zu erwecken, dass damit wieder Marktgleichheit hergestellt werden könnte. Vielleicht können Sie noch mal Ihre Sicht der Dinge oder die der Landesregierung schildern, welche Auswirkungen denn die erfolgreich geführte Anti-Dumping-Klage im amerikanischen Marktbereich entfaltet hat oder eben auch nicht?
Lieber Herr Kemmerich, wenn wir nicht bereit sind, unsere Unternehmer zu schützen, die durch eine Subvention, die nicht gerechtfertigt ist und die gegen geltendes Recht verstößt, vorgenommen wird, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Deshalb denke ich, es ist wichtig, dass wir hier Zeichen setzen.
Herr Staatssekretär, Stichwort Chinesen, die gegen die Regeln verstoßen. Wie bewerten Sie die Diskussion um die Anti-Dumping-Klage vor dem Hintergrund - wir haben gestern die Debatte dazu gehabt, das hat mich sehr an Reden erinnert, die ich 30 Jahre lang gehört habe im Agrarbereich von Entwicklungsländern zum Beispiel -, dass es seit 30 Jahren gang und gäbe ist, dass wir doppelt subventionierte Agrarprodukte überall in die Welt schaffen, zum Teil zu einem Zehntel des Einstandspreises, zu dem sie erzeugt wurden? Wie passt das zusammen, dass wir seit 30 Jahren gegen gute Sitten und Regeln verstoßen und jetzt plötzlich in diesem Bereich so ein Fass aufmachen? Ich glaube, die Chinesen tun gut daran, so zu tun, wie sie es gerade machen. Wie bewerten Sie denn das?
Ich glaube, es ist grundsätzlich wichtig, dass wir im Sinne unserer Wirtschaft unsere Wirtschaft unterstützen - Wirtschaft ist übrigens auch Landwirt
schaft -, dass wir entsprechend schauen, dass hier Arbeitsplätze gehalten werden, und dass auch andere sich an die Regeln halten.
Salzverbrauch auf Thüringer Straßen senken Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5834
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Haus des Ministers Carius hat bis März viele Pressemitteilungen herausgegeben - es mag mein subjektiver Eindruck sein -, die waren so ein bisschen beifallheischend, wie viele Tonnen Salz man doch auf die Straßen gebracht habe. Nicht ganz ernst gemeint, aber ganz grundsätzlich geht es natürlich nicht um die Menge an Salz, sondern wichtig ist, haben wir auch in strengen Wintern ein Straßennetz, das sich befahren lässt, und funktioniert das, was wir uns im Ausschuss auf den Tisch gezogen haben. Da haben wir einen Konsens gefunden, was die Priorisierung des Straßennetzes angeht, also wo man in strengen Wintern zuerst streut und räumt, um ein funktionierendes Basisnetz zu haben.
Der Respekt vor dem Rechnungshof gebietet es, sich mit seiner Kritik ernsthaft auseinanderzusetzen, das gilt heute ganz besonders. Das war gerade ein Zitat des Kollegen Bergner, der das gesagt hat, als es um die Justizvollzugsanstalt Ostthüringen ging. Das Gleiche gilt auch für den Winterdienst. Wir haben das im Plenum mehrmals beraten, darauf hat der Präsident schon hingewiesen, zuletzt in 2011 auf Initiative der Fraktion der FDP, die sich sehr bemüht hat, den Salzverbrauch zu senken bzw. die Landesregierung aufzufordern, dieses zu tun. Sie haben damals schon einen Bericht abgefordert. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat eine Studie/einen Versuch gemacht, um mit Tausalzlösungen genau solche Effekte zu generie
ren, um gleichzeitig Salz zu sparen, also Tausalzlösungen anstatt reines Tausalz, damit das Salz nicht so leicht verweht werden kann. Jetzt, zwei Jahre später, hat der Minister zugesagt, dass wir den Bericht dazu bekommen.
Die Zahlen in Thüringen zeigen, dass im Land Thüringen zu viel Salz gestreut wird. Von 2008 bis zur Saison 2011/2012 - also letztes Jahr, dieses Jahr haben wir ja noch keine abschließende Bilanz - ist Thüringen im Schnitt auf Platz 1, zweimal auf Platz 1, zweimal auf Platz 2 mit durchschnittlich 33 Tonnen pro Kilometer Bundesfernstraße. Zu den Landesstraßen werden Sie sicherlich gleich etwas sagen. Man muss sich angesichts dieser Zahlen fragen: Ist das, was da auf den Straßen passiert, gut? Wird das ausreichend kontrolliert und vor allem, ist die Organisationsform die richtige, um hier einen effizienten Winterdienst zu leisten, der angemessen streut, aber eben nicht zu viel?
Die Auseinandersetzung mit dem Rechnungshof hat damals stattgefunden, Sie haben Stellung genommen zu dem Bericht von 2008. Allein die Zahlen zeigen, dass das Problem offensichtlich nicht gelöst ist. Wir freuen uns auf Ihren Bericht und natürlich dann auf eine anregende Debatte. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu den Nummern I und II des Antrags. Herr Minister Carius, für die Landesregierung erteile ich Ihnen das Wort.
Frau Kollegin Schubert, ich darf zu dem Antrag und zu dem geforderten Bericht Stellung nehmen. Ganz grundsätzlich gilt natürlich, dass zum Winter sowohl das Schneeräumen als auch das Salzen gehört, sonst haben sie keine freie Straße und auch keine schwarze Decke.
Der Umfang des Streusalzeinsatzes hängt maßgeblich davon ab, wie wir unterschiedliche Interessen gegeneinander abwägen. Hierzu gehören auf der einen Seite die Verkehrssicherheit, der Umweltschutz, die Wirtschaftlichkeit sowie das Interesse an einem funktionierenden Güter- und auch Indivi
dualverkehr. Die vergangenen Monate haben es gezeigt, was wir brauchen, ist ein bedarfsgerechter und auch flexibler Winterdienst. Nur so können wir den jahreszeitunabhängigen Mobilitätsansprüchen der Menschen letztlich gerecht werden. Und dass wir alle zwei Wochen einen Winterdienstbericht rausgeben, hatte nichts mit Beifallsheischung zu tun, sondern hat einfach etwas damit zu tun, dass wir alle paar Tage, wenn wir es nicht machen würden, Anfragen von den unterschiedlichsten Zeitungen bekommen über genau die Frage, welchen Einsatz haben wir, wie viele Schäden haben wir an den Straßen, wie viel Vorräte haben wir noch. Da wir das zwei Jahre lang mitgemacht haben, habe ich dann irgendwann darum gebeten, dass wir alle zwei Wochen alle Medien rechtzeitig informieren über eine konsolidierte Bilanz, nicht dass jeder alle paar Tage was Neues berichten kann.
Das Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung hat im Dezember des vergangenen Jahres die Salzverbrauchsdaten für die Bundesfernstraßen der Wintersaison 2011/2012 bekanntgegeben. Danach scheint Thüringen bei den Bundesstraßen gemessen an der Netzlänge unter den Spitzenreitern zu liegen hinter Baden Württemberg auf Platz 2. Aber ich glaube auch nicht, dass eine solche Rechnung wirklich seriös ist, denn es ist nicht sachgerecht, den Verbrauch allein mit der betreuten Netzlänge ins Verhältnis zu setzen und so einen Durchschnittswert je Kilometer zu bilden. Denn für den Verbrauch ist nicht nur die reine Netzlänge entscheidend, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise die Anzahl der Fahrbahnen, die Höhenlage, die Anzahl der Frosttage sowie der Umfang des betreuten 24-Stunden-Netzes.
Hinzu kommt, dass die Witterungsbedingungen regional sowie von Saison zu Saison sehr unterschiedlich sind. Und schließlich müssen wir beachten, dass weite Teile Thüringens Mittelgebirge sind. All dies führt zu Verzerrungen, die wir bei einer solchen Diskussion auch im Auge behalten sollten. Aus diesem Grund nehmen wir seit Langem eine entsprechende Vergleichsbetrachtung vor, die mittlerweile bis zum Jahre 2010/2011 fortgeschrieben wurde. Betrachtet man die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum, stellt man fest, dass sich Thüringen beim Salzverbrauch auf den Bundesstraßen in einem Korridor bewegt, der dem vergleichbarer Länder wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen entspricht. Was die Kosten für die Salzausbringung angeht, so werden diese bislang noch nicht vollständig und vergleichbar erfasst. Der Bund ist jedoch gerade dabei, ein entsprechendes System aufzubauen. Erst dann werden hier seriöse länderübergreifende Vergleiche möglich sein.
Lassen Sie mich auf weitere, den Streusalzverbrauch bestimmende Parameter näher eingehen. Nach dem vom Bund vorgegebenen Anforderungsniveau unterliegen neben den Autobahnen nur solche Straßen einer 24-Stunden-Betreuung, die im Zusammenhang mit dem Autobahnnetz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen. Auf allen wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr, Straßen mit starkem Berufsverkehr und Straßen mit Linienbusverkehr ist eine Befahrbarkeit von täglich 6.00 bis 22.00 Uhr vorgegeben. Auf allen sonstigen Straßen für den überörtlichen Verkehr, Gehwegen, Radwegen, Mittelstreifen, Rastanlagen etc. ist eine Befahrbarkeit entsprechend den örtlichen Verkehrsbedürfnissen vorgegeben. Wir alle wissen ja, dass die Erwartungen der Verkehrsteilnehmer an den Winterdienst sehr hoch sind, das ist auch nachvollziehbar, denn aufgrund der ländlichen Struktur zählt Thüringen zu den Regionen, in denen viele Menschen mitunter weite Strecken zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Angesichts des bei uns früher beginnenden Berufsverkehrs erfolgt die Betreuung bei den wichtigen Straßen deshalb auch nicht erst ab 6.00 Uhr, sondern ab 5.00 Uhr, so dass wir hier eine Befahrbarkeit ab 5.00 Uhr auch gewährleisten können. Ich glaube, das ist auch sinnvoll und richtig, das sollten wir auch weiter so handhaben.