Frau Schubert hat mir vorgehalten, wenn ich es richtig sehe, dass wir ihrem Antrag auf Berichtsersuchen nicht nachgekommen sind. Ich darf noch mal zitieren: „Die Landesregierung wird gebeten, folgende Sachverhalte zu erläutern: a) die Kosten der Salzausbringung und des gesamten Winterdienstes pro Kilometer und Jahr, insbesondere im Vergleich zu vergleichbaren Bundesländern in den letzten zehn Jahren“. Nichts anderes habe ich Ihnen vorgetragen. Wenn Sie eine Vergleichstabelle hätten haben wollen, hätten Sie das natürlich auch in den Antrag hineinschreiben müssen. Das haben Sie nicht getan, deswegen habe ich Ihnen vorgetragen. Ich hatte vorgetragen, an welchen Faktoren sich der Verbrauch des Winterdienstes bemisst. Dann habe ich vorgetragen, dass wir seit Langem eine entsprechende Vergleichsbetrachtung vornehmen, die mittlerweile bis zum Jahr 2010/2011 fortgeschrieben wurde. Betrachtet man die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum, stellt man fest, dass sich Thüringen beim Salzverbrauch auf den Bundesstraßen in einem Korridor bewegt, der dem vergleichbarer Länder wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen entspricht. Insofern sehe ich auch hier nicht, dass wir den Bericht nicht erfüllt hätten. Wir haben genau diesen Vergleich vorgegeben, haben auch gesagt, was die Faktoren sind, woran es dann am Ende liegt.
Dann will ich noch auf die Frage Vergleichbarkeit eingehen, also warum wir so kritisch mit der Statistik sind, die letztlich zu diesem Antrag geführt hat, ausführen: Es ist ja eine Statistik, die aus einer Anfrage der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag resultiert. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, wir bekommen jährlich die Daten über den Salzverbrauch der Länder im Rücklauf vom Bund. Diese Daten haben wir denen beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gegenübergestellt. Sie erscheinen aber im Grunde nicht exakt. Ich sage Ihnen auch gleich warum, weil wir festgestellt haben, dass bei den Daten, die unserem Amt eben vorliegen, die Daten für die Beispiele Baden-Württemberg und Saarland wohl doch sehr mit Vorsicht zu genießen sind. Denn für beide wird dort seit 2002 bzw. 2002/2003 oder 2003/2004 ein bis auf das Komma identischer Salzverbrauch ausgewiesen. Mit anderen Worten, ich weiß jetzt nicht, ob die vielleicht überhaupt nicht mehr gemeldet haben oder ob man Meldungen unterschiedlicher Zeiträume genommen hat. In jedem Fall ist es nicht nahe liegend, dass man im Saarland sozusagen das Salz wahrscheinlich dann auch im Sommer aufträgt, während es in Baden-Württemberg offensichtlich dann nur für den Winter reicht.
Im Übrigen will ich noch so viel sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Mir ist bei dieser Debatte daran gelegen, wirtschaftlich dafür zu sorgen, dass unsere Straßen auch im Winter sicher sind. Es geht uns nicht darum, dass wir das Salz hier mit
lauter Freude auf die Straßen schmeißen, damit wir da vielleicht noch Salzheringe einlegen können. Insofern halten wir daran fest, wir werden im Winter streuen, im Sommer nicht.
Das wird so sein, dass die Straßen, wenn sie normalerweise glatt sind, dann auch nicht glatt sind. Insofern glaube ich, sind wir uns am Ende doch einig.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. So kann ich zunächst die Debatte schließen. Ich frage, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu den Nummern I und II des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen dann zu Nummer III des Antrags, und zwar ist da die Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Genau darüber stimmen wir jetzt ab. Wer möchte die Nummer III an den von mir genannten Ausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt direkt über die Nummer III des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5834 ab. Wer möchte diesem Punkt im Antrag die Zustimmung geben, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von SPD und CDU. Stimmenthaltungen? Die FDP-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist die Nummer III abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5838
Wünscht die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Frau Ministerin
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung nehme ich zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung:
Sie erlauben mir einige einführende Worte. Alle Befassungen in den Landtagen dieser Republik zu Ausschlüssen von Blutspendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eint ein Grundsatz: Die sichere Versorgung der Patienten mit sicheren Blutprodukten ist oberstes Gebot, handelt es sich doch hier um Fragen der Arzneimittelsicherheit. Ich erinnere an die Pflicht der Landesregierungen, dem durch Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz Rechnung zu tragen. Andernfalls stehen auch die Länder in der Haftung. Ich verweise hierzu darauf, dass insbesondere das Transfusionsgesetz Ausdruck von Infektionsübertragungen mit Blutprodukten in den 90er-Jahren ist. Die an den aktuellen Diskussionen beteiligten Fraktionen und Vertreter der Landesregierungen betonen unisono, dass eine Änderung der Kriterien für die Spendereignung einzig allein auf der Basis wissenschaftlicher Daten, die ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern über Blutprodukte belegen, erfolgen soll. Das sieht auch die Thüringer Landesregierung nicht anders.
Wie bereits in meiner Antwort in der Drucksache 5/1741 dargelegt, verweise ich auch an dieser Stelle noch einmal darauf, dass die Kriterien für den zeitlich befristeten bzw. auch dauerhaften Ausschluss von Spendewilligen in den Hämotherapierichtlinien der Bundesärztekammer und des PaulEhrlich-Instituts als zuständiger Bundesbehörde, insbesondere auf der Basis der zugrunde liegenden EU-rechtlichen Bestimmungen, in den Richtlinien 2002/98/EG und 2004/33/EG festgelegt werden.
An diese Vorgaben hat sich der Arzt, der über die Freigabe des Spenders zur Spende auf der Basis der Angaben im Spenderfragebogen zu entscheiden hat, uneingeschränkt zu halten. Der dauerhafte Ausschluss von Männern, die mit Männern Sex haben, kurz MSM, ist seit der Beantwortung der genannten Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion in den zuständigen Fachgremien der Bundesärztekammer, aber auch im Arbeitskreis Blut intensiv diskutiert worden. Diverse fachliche Abstimmungen haben hierzu im Arbeitskreis Blut am Robert-Koch-Institut stattgefunden, zuletzt im März 2013. Die Diskussion war auch hier durch die Festlegung von Rückstellgründen auf der Grundlage einer fundierten medizinisch-fachlichen Begründung geprägt, wobei der befristete Ausschluss Spenderwilliger einzig
aufgrund des aktuellen Risikoverhaltens, nicht aufgrund jedoch seiner sexuellen Orientierung zu erfolgen habe. Insofern ist der Prozess zur Änderung der bisherigen Praxis des Dauerausschlusses von MSM bereits weit fortgeschritten.
Sie fordern darüber hinaus die Thüringer Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass zukünftig niemand allein nur wegen seiner Gruppenzugehörigkeit pauschal von der Möglichkeit der Blutspende ausgeschlossen werden soll, sondern ein Ausschluss nur noch aufgrund medizinischer Indikation erfolgt. Wie bereits ausgeführt, die Kriterien für die Spenderrückstellung bzw. den Spenderausschluss sind bereits im Grundsatz der genannten EU-Richtlinie rechtlich vorgegeben und führen automatisch zu einer Gruppenzugehörigkeit.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, aus fachlicher Sicht sind die von Ihnen erhobenen Forderungen bereits gut geübte Praxis. Änderungen in den Rückstellungen von Spendewilligen, ob zeitlich befristet oder dauerhaft, erfolgen bereits jetzt aufgrund epidemiologischer Erkenntnisse und nicht nach Belieben oder freiem Ermessen. Darüber hinaus ist in die Fortentwicklung der Richtlinien auch bisher schon neben der Expertise der Bundesbehörden und der Blutspendedienste auch die Auffassung der Vollzugsbehörden der Länder eingeflossen. Insofern hat sich die Landesregierung im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz am Diskussionsprozess zu Sicherheitsaspekten bei der Blutspende beteiligt und wird sich auch zukünftig einbringen.
Ich gehe davon aus, dass die Diskussionen in den nächsten Wochen zum Abschluss kommen und grundsätzliche Ergebnisse vereinbart werden, die dem Anliegen des Antrags sehr nahekommen. Aus meiner Sicht könnte der Antrag mit den Informationen zur Kenntnis genommen werden. Ich denke, darüber habe ich jetzt meinen Kenntnisstand an Sie weitergegeben. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich frage, wird auch die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Da sehe ich Nicken in allen Fraktionen. In der CDU auch?
Ja, alles klar. Es ist niemand dagegen. Also auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Das Wort hat als Erste Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Ministerin, danke für Ihren Bericht. Den nehmen wir als Fraktion DIE LINKE zur Kenntnis, aber ein anderes Bild zu dem Umgang mit homosexuellen Männern, die Blut spenden möchten, haben wir schon als LINKE.
Das will ich auch an der Stelle eindeutig sagen. Der vorliegende Antrag, den wir schon seit zwei, drei Sitzungen vor uns herschieben, ist Ausdruck eines sehr interessanten Themas, welches hier in Thüringen vor allem durch die Betroffenenverbände immer wieder thematisiert und auch diskutiert worden ist. Diesen Generalverdacht, der im Raum steht, dass das Blutspenden von homosexuellen Männern nicht gut sei, lehnen wir ab. Wir lehnen ihn auch deswegen ab, diesen Generalverdacht, weil wir sagen, wir sehen auch die Ängste, von denen Sie gesprochen haben, Frau Ministerin, dass man sich inhaltlich, juristisch, medizinisch gesehen absichern muss, dass Blutkonserven, jetzt sage ich mal, in Ordnung sein müssen. Aber ich sage auch, es gibt Möglichkeiten, die genau diese Kontrolle erlauben, dass nur Blutkonserven weitergegeben werden, die genau diesen Kriterien entsprechen.
Man könnte, das wird auch getan, Untersuchungen, Schnelluntersuchungen etc. im Vorfeld auf breiter Basis durchführen, ob eine Infektion vorliegt ja oder nein. Das wäre ein erster Schritt. Die Fragebögen auszufüllen, so wie es an vielen Instituten gefordert wird, finde ich, stellt auch einen Generalverdacht her. Das finde ich auch nicht richtig.
Drittens sollte man genau hinschauen, denn nicht nur homosexuelle Männer können Aids haben, sondern auch Männer, die bisexuell leben. Was ist mit denen? Werden die auch automatisch ausgeschlossen in ihrem Denken? Darum, weil wir uns bewusst sind, dass dieses Thema ein sehr heikles Thema ist, aber auch damit zu tun hat, dass es zukünftig keine Diskriminierung von homosexuellen Männern oder lesbisch lebenden Frauen mehr geben darf, muss man es sehr sensibel betrachten. Ich würde ganz gern im Namen meiner Fraktion diesen Antrag noch einmal an den Gleichstellungsausschuss überweisen. Ich denke, von den Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein ähnlicher Antrag gestellt werden, damit wir uns im Ausschuss noch mal inhaltlich intensiver damit auseinandersetzen können und auch noch mal abwägen können und Argumente austauschen.
Die Kleine Anfrage meinerseits, die ich im Jahr 2012 zu dieser Problematik gestellt habe, wo ich gefragt habe, ob man nicht auch Richtlinien des Bundes ändern könnte, ist seitens der Landesregierung dahin gehend beantwortet worden, es ist nicht möglich, Bundesrichtlinien zu ändern. Auch hier sa
ge ich, wie oft sind von diesem Landtag aus Bundesratsinitiativen erstens zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden oder zweitens auch die Landesregierung aufgefordert worden, Richtlinien oder Verordnungen im Bund zu ändern, damit es zukünftig diskriminierungsfreie Verordnungen geben soll. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Eine Frage noch: Geht es auch um den Bericht mit der Überweisung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Stange, ich will gern noch im Vorfeld ein, zwei Erwiderungen auf das von Ihnen hier Gesagte bringen. Erst einmal zur Richtigstellung: Wir schieben diesen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht jetzt schon zwei-, dreimal vor uns her, sondern meines Erachtens war er beim letzten Plenum das erste Mal auf der Tagesordnung und wir haben es zeitlich nicht geschafft. Somit behandeln wir den Antrag heute.
Ich habe ja aufmerksam Ihren Ausführungen gelauscht. Wenn Sie jetzt sagen, ich finde das Ausfüllen von Fragebögen im Vorfeld einer Blutspende nicht richtig, da kommen mir dann schon an der Stelle Fragen dahin gehend, was finden Sie denn richtig, um das Sicherheitsbedürfnis des Bürgers in dieser Frage auch zu befriedigen. Das ist wahrscheinlich nicht ganz so einfach, wie Sie das hier dargestellt haben.
Das Spannungsfeld bei diesem Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt sicherlich einerseits im Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung - gebe ich absolut recht -, weitergehend über den Mangel an Blutkonserven und ausreichend Spendern bis hin zur Vermeidung von Infektionsrisiken durch Blutkonserven. Es ist ein relativ breites Spannungsfeld in dieser Frage. Der Ausschluss homosexueller Männer oder anderer spezifischer Gruppen bei den Blutspenden - das ist auch schon gesagt worden - resultiert aus Richtlinien der Bundesärztekammer, die auf Empfehlung des PaulEhrlich-Instituts erlassen wurden. Einen Menschen allein wegen seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts oder seines sexuellen Verhaltens von der Blutspende auszuschließen, ist zweifelsohne diskriminierend.
Jedoch weisen medizinische Studien bei den eben genannten Gruppen zum Beispiel auch wesentlich höhere HIV- oder Hepatitis-Risiken aus. Natürlich wird das Blut jedes einzelnen Spenders auf Infektionen untersucht und vielfach getestet, jedoch ist eine HIV-Infektion erst ca. zwei Wochen nach der vorhergegangenen Infektion durch diese Testverfahren feststellbar und somit kann es dann letztendlich auch zu einer Infektion durch eine Blutkonserve kommen. Demzufolge sage ich an der Stelle, der Hintergrund des Ausschlusses Homosexueller, nämlich die größtmögliche Sicherheit bei Blutspenden und die Vermeidung von Infektionsrisiken, ist deshalb nicht ganz von der Hand zu weisen.
So werden, wie das bekannt ist, auch andere Gruppen aus diesen Sicherheitserwägungen heraus von der Blutspende ausgeschlossen. Ich will da jetzt nichts aufzählen, ich will nur darauf hinweisen, da werden zum Beispiel auch Gruppen oder Menschen ausgeschlossen, die dann ankreuzen, häufig wechselnde Sexualpartner oder bestimmte Krankheiten zu haben.
Ich will nicht weiter darauf eingehen, ich will nur so viel sagen, bekanntermaßen haben in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen die Landtage entsprechende Beschlüsse gefasst, nach denen nicht die sexuelle Orientierung, sondern das konkrete Risikoverhalten im Mittelpunkt stehen und als Indikator abgefragt werden sollen. Ich denke, wir sollten uns - und da gehe ich mit Ihnen mit, Kollegin Stange - auch in Thüringen fachlich mit dieser Thematik auseinandersetzen und mit den entsprechenden Experten in dieser Frage über eventuelle Möglichkeiten eines veränderten Verfahrens, beispielsweise durch eine zeitliche Rückstellung der Kandidaten aufgrund von aktuellem Risikoverhalten ins Gespräch kommen. Denn die daraus resultierenden höheren Infektionsrisiken müssten aus unserer Sicht schon in erster Linie fachlich bewertet werden und nicht allgemein unter der Überschrift „Diskriminierung“.
Insgesamt darf es meines Erachtens nicht darum gehen, Diskriminierung durch Inkaufnahme höherer Risiken für alle Patienten, die auf eine Blutspende angewiesen sind, abzubauen. Wenn es aber Möglichkeiten gibt, zum Beispiel modernere Blutanalyseverfahren, so liegt auch aus unserer Sicht tatsächlich keine Begründung für eine Diskriminierung Homosexueller insgesamt vor und man könnte dementsprechend das Verfahren umgestalten. Dazu, wie schon gesagt, möchte ich empfehlen, den Antrag an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen, um sich dort mit entsprechenden Sachverständigen dieses Themas zu widmen und vielleicht die notwendigen Erkenntnisse zu sammeln, um dann entsprechende Beschlüsse zu fassen oder auch nicht. Vielen Dank.