Protokoll der Sitzung vom 22.05.2013

Aber es gibt auch noch ein paar andere Punkte, wie eine stärkere Ausformulierung des Motivierungsgebotes, die aufgrund der Zeitschiene nicht abschließend diskutiert werden konnten.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich will zum Ende kommen. Der Gesetzentwurf trifft bei uns zwar durchaus auf eine überwiegend positive Resonanz,

(Abg. Scherer)

aber aus den genannten Gründen können wir dem Gesetz so ohne Weiteres nicht zustimmen. Wir werden uns deswegen bei der Abstimmung enthalten, um mit Blick auf die notwendige Zeitschiene das Gesetz nicht zu blockieren. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dorothea Marx das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer oben und am Livestream. Ja, wir haben nun ein relativ kurzes Verfahren hier durchgeführt, das ist mehrfach angesprochen worden, aber ich sage mal, am Parlament lag es weniger. Wir haben das Gesetz, als es dann da war, so bearbeitet, wie wir es bearbeiten können. Ich muss aber mal sagen, wenn wir länger Zeit haben, dann liegen auch viele Sachen länger. Ich denke schon, wir haben durchaus auch qualitativ angemessen diskutiert.

„Den Zustand und den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft erkennt man an dem Umgang mit ihren Gefangenen“, das habe ich hier schon öfter zitiert,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber das Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze, das wir hier in zweiter Beratung behandeln, zeigt durchaus auch auf, wie ernst wir es wirklich damit meinen, und da habe ich einige Kritikpunkte jetzt doch nicht so ganz verstanden und werde Ihnen das auch noch am einen oder anderen versuchen darzulegen. Kaum ein Thema ist in der Bevölkerung umstrittener als der Umgang mit Sicherungsverwahrten, also denjenigen, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin in Verwahrung bleiben, weil von ihnen eine besondere Gefährlichkeit für die Bevölkerung ausgeht. Diese Festlegung treffen wir hier im Landtag nicht. Das ist eine bundesgesetzliche Vorgabe, die wir zu erfüllen haben. Trotzdem wollen wir keine dauerhafte Stigmatisierung ehemals straffällig gewordener Menschen und auch mit dem Institut der Sicherungsverwahrung schaffen wir es nicht, dass wir als Staat den absoluten Schutz der Menschen im Lande vor Rückfalltätern gewährleisten könnten. Diese beiden Wahrheiten bilden den Rahmen dieses Gesetzes und sind eine Hürde und ein Auftrag zugleich. Das Gesetz legt im Übrigen auch fest, dass gerade auch bei den Tätern, bei denen anschließende Sicherungsverwahrung richterlich angeordnet ist, schon in der Strafhaft, im Strafhaftvollzug intensive Bemühungen zur Resozialisierung stattfinden müssen. Die Grundsatzfrage, Frau Kollegin Berninger, die Sie noch einmal aufgeworfen haben, inwieweit eine Siche

rungsverwahrung der richtige Weg ist oder nach Ihrer Meinung überhaupt nicht vertretbar sein soll, stellt sich hier und heute nicht, denn der dafür zuständige Deutsche Bundestag hat hierzu klare Aussagen getroffen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist nur die Kompetenz zur Ausgestaltung des Strafvollzugs und auch der Sicherungsverwahrung den Ländern übertragen worden. Wir haben dabei nur darüber zu befinden, wie eine gerichtlich angeordnete Sicherungsverwahrung denn konkret und natürlich menschenwürdig ausgestaltet werden soll. Hierzu haben wir Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof, es ist schon angesprochen worden. Vereinfacht kann man diese Vorgaben so zusammenfassen, dass die Sicherungsverwahrung keine Fortsetzung der Strafhaft nur unter anderer Bezeichnung sein darf. Vielmehr muss die Unterbringung eine Balance zwischen der weiteren Freiheitsberaubung - das ist es, das braucht man auch nicht beschönigen zum Schutz der Allgemeinheit und dem Recht des Strafgefangenen herstellen, dass er nach Ablauf der eigentlichen Strafhaft eine möglichst individuelle Gestaltungsfreiheit seines Tagesablaufs beanspruchen kann. Das ist ein wichtiger Freiheitsgrundsatz. Mit diesem zweiten Grundsatz ist etwa das Vorschreiben verpflichtender Therapiebehandlungen unvereinbar. Gute und ausreichende Angebote dafür muss es natürlich geben. Das Gleiche ist mit der Arbeitsverpflichtung. Die Sicherungsverwahrung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Umerziehungslager. Da muss ich sagen …

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Jetzt benutzen Sie schon dieselben Un- terstellungen, schämen Sie sich!)

Das haben Sie vielleicht nicht so gemeint, aber wenn Sie dann, Frau Berninger, in Ihrer grundsätzlichen Kritik an der Sicherungsverwahrung sagen, man sollte mehr Therapieplätze anbieten und man könnte ja auch die psychiatrischen Krankenhäuser dafür verwenden, dann ist das ein Freiheitsbegriff, den habe ich nicht. Das wundert mich dann schon etwas und auch, wenn Herr Bergner, den ich sonst sehr schätze, die Arbeitspflicht so hochhebt, auch das wundert mich jetzt, vor dem Freiheitsrecht, das eben gerade dem Sicherungsverwahrten zur Seite steht. Das ist seine Entscheidung, ob er sich therapieren lassen will in der Sicherungsverwahrung, ob er arbeiten möchte und wenn nicht, darf er dann nicht dazu gezwungen werden, auch wenn der eine oder die andere hier unter uns meint, es wäre zu seinem Besten.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf entspricht nach unserer Überzeugung den vom Bundesverfassungsgericht gestellten Vorgaben. Das wurde insbesondere vom Leiter des Kriminologischen Dienstes in Thüringen, Herrn Dr. Stefan Markus Giebel,

(Abg. Bergner)

bestätigt. Das hier zu behandelnde Gesetz, das sich fast deckungsgleich an die gesetzliche Regelung in Hessen anlehnt, wurde in der schriftlichen Anhörung der Sachverständigen teilweise durchaus kritisiert. Das will ich ja nicht verbergen, das wurde hier auch schon angesprochen. Das eine oder andere ist auch nicht abwegig gewesen. Sicherlich hätten wir über die eine oder andere Regelung vielleicht doch reden können oder hätten auch noch kleine Änderungen vornehmen können, jedoch würde sich dann eine gesetzliche Regelung ergeben, die sich mindestens teilweise in Widerspruch zur hessischen Regelung setzen müsste. Das würde zu Auslegungskonflikten in der Vollzugspraxis führen. Es wäre nämlich nicht praktikabel, wenn ein Sicherungsverwahrter aus Thüringen anders behandelt werden soll als ein Sicherungsverwahrter aus Hessen, wenn doch beide künftig gemeinsam Tür an Tür leben sollen. Die gemeinsame Unterbringung von Sicherungsverwahrten war aber von allen Fraktionen im Thüringer Landtag nicht nur wegen der Kostengünstigkeit, sondern auch wegen der Effizienz und wegen der Vielfalt der Angebotsmöglichkeiten, also eigentlich gerade als menschenwürdigste Lösung hier im Plenum wie im Justiz- und Verfassungsausschuss stets begrüßt worden. Dann zieht diese örtliche Lösung auch eine rechtliche, nicht komplette Vereinheitlichung unbedingt nach, aber doch eine Angleichung.

Wir als SPD-Fraktion stehen einer baldigen gemeinsamen Evaluierung von Hessen und Thüringen der nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs bestehenden Regelungen beider Länder offen gegenüber. Das können wir dann jederzeit machen, wenn das angelaufen ist, zu gucken, was wir noch anders machen können.

Wir hatten zwar nur knapp zwei Wochen für eine inhaltlich intensive Debatte in den Fraktionen, im Ausschuss und heute im Plenum, aber dennoch ist es uns, denke ich, ganz gut gelungen, dass wir jetzt trotzdem ein Gesetz haben, mit dem wir am 1. Juni 2013 eine grundgesetzkonforme Regelung im Land schaffen können. Die Regelungen dieses Gesetzes müssen sich in der Realität noch beweisen, aber sie eröffnen den Sicherungsverwahrten grundsätzlich bei guter Führung und guter Prognose nach angemessener Zeit ab dem 1. Juni 2013 eine zweite Chance auf ein Leben in Freiheit. Zugleich wird auch die Bevölkerung in ausreichendem Maß geschützt. Wir als SPD haben deswegen keinerlei Probleme damit, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Carsten Meyer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Grundsatzdebatte zur Sicherungsverwahrung ist heute hier nicht das Thema, was bedauerlich ist, dass man darüber heute eigentlich nicht reden kann, schon gar nicht in unserer kurzen Redezeit, die wir als kleine Fraktion haben. Aber es ist richtig, dass sie geführt werden muss. Der Geist des Liberalismus weht auch in diesem Gesetz nämlich nicht wirklich und die sogenannten Liberalen in diesem Haus halten ihn garantiert nicht hoch. Das ist deutlich geworden bei dem Redebeitrag.

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

Das Abstandsgebot zur Strafhaft kann und muss beachtet werden. Und wie viel Abstand möglich ist, das ist unsere Aufgabe auszuloten und nicht wie viel Abstand nötig ist. Das ist das große Thema der Sicherungsverwahrung und der Gesetze dazu. Da waren wir uns in verschiedenen Redebeiträgen auch in dem Fachausschuss durchaus einig. Dabei wird das Rückfallproblem der ehemaligen Straftäter und jetzt Sicherungsverwahrten immer genau das Problem sein, das dafür sorgt, dass wir als Gesellschaft, wir als Abgeordnete, die Freiheit, auch die Freiheit dieser Menschen, die nämlich nicht mehr in Strafhaft sitzen, zu ermöglichen, wie sie es auch in einer Sicherungsverwahrung erwarten dürfen. Die Freiheit, die dort eingeschränkt wird, ist nur „die Freiheit, sich überall hinzubegeben“, aber nicht ihr Leben so leben zu dürfen, wie sie das für richtig halten innerhalb der Sicherungsverwahrung. Diese Haltung wäre eine liberale und auch eine freiheitsorientierte und diese Haltung ist in einigen Redebeiträgen hier nicht deutlich genug zum Ausdruck gekommen meiner Ansicht nach.

Die Notwendigkeit einheitlicher Vollzugsgesetze zwischen Hessen und Thüringen macht es notwendig, heute dieses Gesetz, so wie es da liegt, zu diskutieren und - so realpolitisch will ich jetzt auch mal sein - auch zu beschließen, aber nicht mit unserer Stimme. Wir werden uns enthalten, weil wir die Notwendigkeit sehen, aus den realen Zeitgründen - es ist mehrfach genannt worden - dieses Gesetz zu verabschieden. Wir haben auch im Fachausschuss deutlich gemacht, dass wir nicht der Meinung sind, dass das Gesetz „so schlecht“ ist, dass man es grundsätzlich ablehnen muss. Es ist ein Gesetz, was mit einer konservativ geführten Regierung in beiden Ländern möglich ist - das nehmen wir zur Kenntnis -, aber es ist nicht das Gesetz, das wir uns erwarten würden, wenn wir die Mehrheiten mitbestimmen könnten, und dann werden sich diese Gesetze hoffentlich auch ändern. Ich habe schon im Fachausschuss deutlich gemacht, dass ich hoffe, dass die Evaluation dieses Gesetzes dazu führt, dass wir ein kleines aktuelles, praktisches Beispiel dafür bekommen, was wir in der Verwaltungs- und

(Abg. Marx)

Funktionalreform nur zu gerne machen wollen, nämlich tatsächliche Länderkooperation, das heißt, auch auf Augenhöhe miteinander verhandeln, und das heißt, dieses Gesetz dann auch entsprechend zu ändern in vielen Einzelpunkten, auf die ja hier zum Beispiel Frau Berninger auch schon eingegangen ist. Das vorausgeschickt, werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten.

Wir haben bei den Einzelthemen dezidiert andere Auffassungen als beispielsweise die sogenannten Freien Liberalen. Eine Arbeitspflicht ist etwas, was schon im Strafvollzug demnächst der Vergangenheit angehören wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Abstandsgebot damit zu begründen, dass man auch Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung haben wollte, weil man sie auch im Strafvollzug noch für richtig hält, ist rückwärts gewandt und in keiner Weise liberal, Herr Bergner. Freiheit stirbt zentimeterweise. Das ist auch so ein Spruch, der immer noch stimmt. Und hier ist die Frage zu stellen, welche Freiheit wir denn eigentlich Sicherungsverwahrten zubilligen müssen, und zwar nicht im Sinne, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgibt, sondern was uns unsere Normsetzung durch unsere Verfassung aufgibt oder auch die Normsetzung der allgemeinen Menschenrechte. Und wenn ich es einmal etwas pointiert zuspitzen darf: Die Sicherungsverwahrung hat ein einziges Ziel, diese Personen dürfen aus guten Gründen nicht mit der Allgemeinheit in Kontakt treten, sie sind gefährlich, aber innerhalb der Sicherungsverwahrung sind sie keine Strafgefangenen, sondern Menschen, die sich selbst organisieren dürfen, soweit es irgendwie möglich ist im Rahmen der Tatsache, dass viele von ihnen sozialtherapeutisch, psychologisch oder sonst wie behandlungsbedürftig sind. Aber weniger als eine sozialtherapeutische Wohneinrichtung (wie gesagt, mit dem Freiheitsentzug dabei) sollte man dort eigentlich nicht denken dürfen. Und auch dort gibt es nicht die Frage einer Arbeitspflicht, es gibt auch nicht die Frage eines Anstaltsessens, dass man essen muss, und so weiter. Alle diese Punkte werden - davon bin ich überzeugt - in den nächsten Jahren zur Diskussion gestellt werden, um das Abstandsgebot auch zu rechtfertigen. Innerhalb der Mauern einer Sicherungsverwahrungsanstalt müssen und sollen die Menschen so leben, wie man ihnen es zubilligen kann wie auch jedem anderen Menschen, der auch beispielsweise von staatlicher Fürsorge abhängig ist. Das Abstandsgebot allerdings muss man dann auch wieder kritisch hinterfragen, das Thema, wie man unter Grundsicherungsbedingungen lebt und dass man dort nicht besser leben sollte, das ist dann auch eines der unangenehmen Themen, die wir dann beispielsweise mit unserer Fraktion der LINKEN diskutieren sollten.

Ich will auch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz meiner Ansicht nach einen Punkt überhaupt nicht befriedigend beschreibt, nämlich das Überleitungsmanagement in die Freiheit. Wir hoffen und gehen alle davon aus, dass die Sicherungsverwahrung für einen größeren Teil der dort Verwahrten nicht das Lebensende bedeutet. Was passiert mit diesen Menschen, wenn sie nicht mehr sicherungsverwahrt werden müssen aus vielerlei hergeleiteten Begründungen? Das freiwillige Verbleiben von mittlerweile sehr alten und dem geregelten Leben in einer normalen Gesellschaft nicht mehr befähigten Menschen in einer Sicherungsverwahrung kann die Lösung nicht sein. Erstens ist es viel zu teuer, um es ganz praktisch zu machen, und zweitens auch wiederum mit dem liberalen Freiheitsbegriff nicht vereinbar. Das heißt, wir müssen dafür Lösungen haben, was machen wir mit Menschen, die aus sich heraus sagen, ich brauche eine gestützte, meinetwegen sagen sie auch kontrollierte Möglichkeit eines Lebens außerhalb der Sicherungsverwahrung, aber nur so, dass ich auch das schaffe zu leben mit meinen Problemen, die ich habe, weil ich seit Jahrzehnten nicht in Freiheit gewesen bin, immer übrigens unter der Beachtung der Tatsache, dass natürlich auch und zu Recht die Bevölkerung davon ausgeht, dass wir dafür sorgen, dass die Gefährdung durch diese Menschen möglichst gering gehalten wird. All das ist in diesem Gesetz nicht drin, aber es ändert nichts daran, dass es ein richtiger und guter Schritt ist, in die hessische Einrichtung zu gehen aus inhaltlichen Gründen, auch aus Betreuungsgründen, auch aus Kostengründen und dass es gut ist, dass wir gemeinsam anfangen, wenigstens in diesem Bereich auch einmal konkret zu werden, wenn es darum geht, Geld zu sparen, und dafür zu sorgen, dass wir vielleicht irgendwann mal nicht nur in der Sicherungsverwahrung, sondern auch im ganz normalen Polizeivollzug, im Sozialdienstvollzug oder beispielsweise bei der Straßenunterhaltung oder was immer Sie möchten, Sie haben ja dafür blaue Papiere gekriegt, Entsprechendes tun. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, dass wir spätestens in zwei Jahren die Möglichkeit haben, dieses Gesetz zu evaluieren und dann entsprechend auch länger zu diskutieren, denn die Zeitschiene, das ist mehrfach gesagt worden, war viel zu kurz. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich sehe eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das verlangt doch noch nach einer kleinen Erwiderung. Herr Meyer meint,

(Abg. Meyer)

Liberalismus beurteilen zu können. Und das sagt uns der Vertreter einer Partei, deren Sinnen und Trachten stets und ständig auf Verbote und Gängelei gerichtet ist.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall FDP)

Und meine Damen und Herren, wenn ich vorhin von unserer Positionierung oder meiner Positionierung zum Thema Arbeitspflicht gesprochen habe, dann sage ich auch ganz klar und deutlich an dieser Stelle: Ich erwarte an dieser Stelle schlicht und einfach das, was ich von jedem erwarte, der in der Lage ist, auch zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Ich denke, Freiheit heißt auch Freiheit zur Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung, meine Damen und Herren, und das ist Gegenstand unserer Positionierung.

(Beifall FDP)

Wenn ich unsere Positionierung hier so dargestellt habe, dann hat es natürlich auch etwas damit zu tun, dass wir den Schutz der Opfer nicht bei unserer Positionierung außer Acht gelassen haben. Natürlich ist das Thema Sicherungsverwahrung ein Thema, das wesentlich ausführlicher diskutiert werden müsste. Ich habe auch meine Kritik an der Zeitschiene, die uns hier zur Verfügung stand, geäußert. Aber im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ist diese Positionierung so, wie wir sie getroffen haben, sehr wohl richtig im Sinne der Freiheit und vor allem auch im Sinne des Opferschutzes. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke schön. Frau Berninger von der Fraktion DIE LINKE hat das Wort.

Meine Damen und Herren, ich wollte eigentlich nichts zur Freiheit sagen,

(Beifall Abg. Dr. Pidde, SPD)

aber jetzt, wo ich sozusagen genötigt bin, will ich auch einen, auch wenn der ein bisschen abgedroschen klingt, Satz sagen: Freiheit stirbt mit Sicherheit.

Ich wollte eigentlich noch mal auf Frau Marx reagieren und auf Herrn Abgeordneten Meyer. Das war jetzt unqualifiziert, Herr Bergner.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, das ist wahr.)

Frau Marx, mich würde tatsächlich interessieren, wie Sie inhaltlich argumentieren würden. Sie haben ja sowohl in der letzten Sitzung - da haben Sie es

ein bisschen krasser ausgedrückt - am 21. März, als auch heute gesagt, ich würde hier Bundestag spielen. Also das war so ziemlich Ihre Wortwahl am 21. März, wenn ich hier grundsätzlich über das Thema Sicherungsverwahrung rede. Inhaltlich haben Sie aber grundsätzlich fast nichts gesagt zu dem Thema. Mich würde interessieren, wenn jetzt meine Fraktion mit einer Bundesratsinitiative käme zu dem grundsätzlichen Thema Sicherungsverwahrung, was Sie dazu zu sagen haben. Und wenn Sie heute hier rechtfertigen, wir müssen dieses Landesgesetz so machen, weil wir ja die gemeinsame Sicherungsverwahrung mit Hessen haben, die Hessen dort die Sicherungsverwahrung für uns erledigen, dann hätten Sie wenigstens im März inhaltlich mit argumentieren und Änderungen versuchen sollen an dem Gesetz Hessen, was wir mit dem Staatsvertrag abgenickt haben. Wenn ich mich richtig erinnere, war ich die Einzige, die da eine inhaltliche, fundierte Debatte eingefordert hat.

Zu Herrn Meyer wollte ich noch mal sagen: Das klingt doch, als wären wir uns im Prinzip einig, was Sie sagen. Das ist dann nicht so, wenn Sie den Satz sagen: Diese Menschen sind gefährlich. Da geht die Fraktion DIE LINKE nicht mit. Ich will noch mal darauf hinweisen, die Gefährlichkeit wird anhand sehr unsicherer Prognosen vermutet. Also kein Gutachter kann nachweisen, dass diese Menschen weiterhin gefährliche Straftaten begehen werden. Und alle Statistiken, die ich kenne, belegen, dass diese Prognosen höchst unsicher und in vielen Fällen unzutreffend sind. Vielen Dank.