Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Tat, vor ziemlich genau zwei Jahren haben Landtagspräsidentin Birgit Diezel und Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hier im Plenarsaal ganz in feierlicher Atmosphäre die Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in EUAngelegenheiten unterzeichnet. Vorausgegangen waren lange, manchmal auch kontroverse, aber immer konstruktive Gespräche über den besten Weg der Landtagsbeteiligung. Dabei darf ich sagen, hat uns immer das Ziel geeint, den EU-Angelegenheiten in der parlamentarischen Arbeit mehr Raum zu geben. Der Grund dafür ist so einfach wie auch zutreffend: Die über die Jahre gewachsenen Kompetenzen der Europäischen Union bedürfen einer parlamentarischen Rückkopplung und Kontrolle, und zwar nicht nur auf europäischer und nationaler Ebene, sondern gerade auch in den Ländern, wenn die europäische Integration nicht als bürgerferne Ver
anstaltung wahrgenommen werden soll. Europa ist besonders in den Zeiten der Krise Diskussionsthema bei den Bürgerinnen und Bürgern, das haben wir alle immer vor Ort hautnah auch erlebt. Warum sollte diese Entwicklung ausgerechnet vor den Parlamenten haltmachen?
Ausgelöst durch den Vertrag von Lissabon und seine neuen Beteiligungsrechte für die Länder wollen wir deshalb durch gezielte Information die Grundlage für eine qualifizierte europapolitische Willensbildung des Landtags und für eine wirksame Beteiligung des Parlaments am sogenannten Subsidiaritätsfrühwarnsystem schaffen. Sie haben viel dazu ausgeführt, deshalb spare ich es mir, das zu wiederholen. Das kann ich alles unterstreichen dazu. Damals war uns bewusst, dass wir mit der Vereinbarung in mancherlei Hinsicht Neuland betreten und dass es auch einen Lernprozess geben muss, damit die Vereinbarung mit Leben erfüllt wird. Die Verpflichtung zu einer Evaluierung war deshalb gut gedacht und gut angelegt. Ich danke nochmals den Koalitionsfraktionen, aber ich glaube, da sind wir auch alle einig, dass es gut war, diesen Antrag auf den Weg zu bringen, um uns auch selber zu vergegenwärtigen, wo ist der Stand, wie ist der Stand, und aufzuzeigen, wie wir diese Evaluierung in einem praktischen, praktikablen Verfahren eben auch vornehmen können. Ich will den Ergebnissen überhaupt nicht vorgreifen. Ich denke, die Vereinbarung und ihre Umsetzung in die Praxis wird von allen Fraktionen grundsätzlich positiv gesehen. Das ist jedenfalls der Eindruck, den ich aus den vielen Sitzungen des Europaausschusses immer gehabt habe. Ich darf auch sagen, die Einrichtung dieses Ausschusses ist für den Stellenwert der Europaangelegenheiten allein schon von unschätzbarem Wert. Also wer da Zweifel hatte, der ist jetzt eines Besseren belehrt an dieser Stelle. Wir haben beispielsweise bei der Behandlung der europapolitischen Strategie der Landesregierung erlebt, dass das Parlament in einem bisher nie da gewesenen Ausmaß an der europapolitischen Ausrichtung der Landespolitik auch teilgenommen und die Debatte bereichert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kernstück der Vereinbarung, auch das ist schon erwähnt worden, ist in der Tat die Beteiligung des Landtags am Subsidiaritätsfrühwarnsystem. Ich bin kein Fan des Namens, man hätte es vielleicht auch einfacher machen können, aber mir fällt auch nichts Besseres ein, aber man muss es immer ziemlich umständlich erklären, bis klar ist, was gemeint ist. Auch hier ziehen wir mit dem Landtag nach meiner Wahrnehmung an einem Strang, das finde ich ganz positiv, und zwar beide aus der gleichen Seite. Als Beispiel kann man mal den Entwurf für die EU-Konzessionsrichtlinie nehmen, wo wir wirklich sehr intensiv an dem Dokument gearbeitet haben, eine
Grundposition vertreten haben. Ich glaube, dass es richtig ist, dass man so ein Beispiel auch mal nutzen und darstellen kann, wie positiv Folgen von Handlungsfreiheit für Kommunen sich auch daraus entwickeln können und wie man auch die Positionierung der Kommunen unterstützen kann durch dieses Verfahren.
Meine Damen und Herren, die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung ist für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden. Das haben wir vorher gewusst, da haben wir uns auch nicht darüber hinweggetäuscht. Ich bin aber überzeugt, dass dieser Weg sich lohnt und dass wir ihn im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weitergehen müssen. Sie erwarten von uns zu Recht, dass wir Ihre Interessen in Brüssel mit Nachdruck vertreten und dass wir auch begründen können, warum wir sie mit Nachdruck vertreten und warum wir bei der wahnsinnigen Informationsflut das richtige Maß und die nötige Zielgenauigkeit auch immer im Blick behalten müssen, was ja gar nicht so einfach ist, die Zahlen sind genannt worden.
Meine Damen und Herren, ich sehe dem Austausch im Rahmen der Evaluierung mit Interesse, mit Spannung entgegen und wir werden uns natürlich sofort an die Berichterstattung machen. Vielen herzlichen Dank, Ihnen auch danke für die Mitarbeit. Danke.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Es liegt mir jetzt kein Redebeitrag vor, aber es wurde von allen Rednern gewünscht, diesen Antrag an den Europaausschuss zu überweisen.
Ich frage Sie jetzt, wer sich diesem Antrag der Überweisung anschließen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen … Was ist mit der FDP, macht die auch mit? Ja, alle Fraktionen. Danke. Ich musste die Frage jetzt stellen. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist mit Stimmen aller Fraktionen die Überweisung erfolgt. Herzlichen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 20.
Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5844 - Neufassung hier: Nummer II dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/6058
„Millionenrisiko für Thüringen“? - Widersprüche im Kreditvertrag Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5961
Das Wort hat zuerst Frau Abgeordnete Holbe aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wir haben im vorletzten Plenum am 22. März 2013 oben genannte Drucksache 5/6058 behandelt und die Nummer II dieses Antrags ist überwiesen worden an den Innenausschuss, federführend, und an die Ausschüsse Wirtschaft, Technologie und Arbeit und Haushalts- und Finanzausschuss. Der Innenausschuss hat die Nummer II dieses Antrags in seiner 56. Sitzung am 19.04. behandelt und deren Ablehnung empfohlen. Diese liegt vor in Drucksache 5/6058 und ich empfehle Ihnen die Annahme. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holbe. Ich frage die Fraktion der FDP. Es wird das Wort zur Begründung gewünscht. Bitte, Herr Abgeordneter Kemmerich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Interessierte, zu dem Deal, ich weiß, es kommt gleich wieder der Vorwurf, dass wir hier nicht Ruhe geben, aber das hat auch seine guten Gründe. Beim letzten Plenum ist leider der Tagesordnungspunkt nicht mehr zum Aufruf gekommen. Der Antrag begründet sich auf eine Pressemitteilung aus der „Osterländer Volkszeitung“ vom 16. April dieses Jahres, der sich auf die Diskussionen um die Kreditvergaben bezieht. Daraufhin sind auch unsere Fragen ausgerichtet, ob jetzt nicht doch hier über die Hintertür Haftungsrisiken für den Freistaat begründet worden sind. Was haben die Verhandlungen mit der Helaba ergeben, was sind die Bedenken der Helaba, es wird Bezug genommen auf ein Rechtsgutachten, was aus dem Hause
des Wirtschaftsministers erstellt worden sein soll, der von Haftungsrisiken ausgeht, die für den Freistaat Thüringen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Auch der Vorstandschef der Thüringer Aufbaubank wird hier zitiert mit folgendem Satz, Sie erlauben: „Vor allem die Festlegungen der Bundesnetzagentur beeinflussen den Ertrag des rekommunalisierten Unternehmens (E.ON) durchaus.“ Insofern unser Berichtsersuchen und wir sind sehr gespannt, das Innenministerium wird wahrscheinlich den Bericht erteilen. Das Wirtschaftsministerium glänzt wie immer mit Nichtanwesenheit, aber ich bin trotzdem sehr gespannt. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags in der Drucksache 5/5961. Bitte, Herr Staatssekretär Rieder.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung hat sowohl hier im Plenum als auch im Innenausschuss ausführlich über die Rekommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG informiert. Sie hat dargelegt, wie sich das Verfahren seit dem Entschluss der Kommunen, die E.ON Thüringer Energie AG zu erwerben, darstellte und welche Schritte seither die Beteiligten ergriffen haben. Nach der Entscheidung der Thüringer Kommunen im Juli des letzten Jahres, die Anteile der E.ON an ihrer Thüringer Tochter zu erwerben, wurden über Monate hinweg in einem intensiven Abstimmungsund Beratungsverfahren die Voraussetzungen für das Gelingen dieser Transaktion geschaffen. Die durch die beiden Vertragsparteien, also Käufer- und Verkäuferseite, in Auftrag gegebene Unternehmensbewertung der ETE bildete die Grundlage für die weiteren Vertragsverhandlungen und den Kaufpreis. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde orientierte sich in den Prüfungs- und Genehmigungsverfahren an diesen Feststellungen. Von ihr beauftragte Sachverständige unterstützten sie bei der Wertung und Würdigung der in dem Gutachten getroffenen Aussagen.
Mit der Gründung des kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen im November letzten Jahres wurde ein erster Schritt des kommunalen Projekts realisiert. In diesem Zuge spielte insbesondere auch die Finanzierung des kommunalen Mehrheitserwerbs eine zentrale Rolle. Nachdem das Thüringer Landesverwaltungsamt bereits im vergangenen Jahr den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme der Haushaltssatzungen 2012 und 2013 genehmigt hatte, waren im Frühjahr dieses Jahres weitere rechtsaufsichtliche Genehmigungen erforderlich. Diese bezogen sich zum einen auf den Aktienerwerb
durch den Zweckverband, zum anderen auf die Aufnahme der Einzelkredite. Nachdem die Voraussetzungen vom Zweckverband geschaffen wurden, konnte das Thüringer Landesverwaltungsamt die noch ausstehenden Genehmigungen am 25. März 2013 erteilen.
Mit Abschluss und Genehmigung der hier in Rede stehenden Kreditverträge konnte der Weg für die kommunale Mehrheitsbeteiligung an der E.ON Thüringer Energie AG geebnet und die Finanzierung sichergestellt werden. Die Energieversorgung liegt damit wieder in den Händen derer, die sie vor Ort gewährleisten müssen, also der Kommunen. Das sind auch gute Voraussetzungen für die Energiewende in unserem Land.
Wie Sie der aktuellen Presseberichterstattung entnehmen konnten, hat sich nunmehr auch die Thüga AG an dem Thüringer Energieversorger beteiligt. Sie stellt mit ihrem Know-how als auch mit ihrem reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der überregionalen Energieversorgung einen verlässlichen und kompetenten Partner für die Thüringer Kommunen dar. Es ist zugleich eine Bestätigung, dass die Kommunen auf dem richtigen Weg sind.
Damit komme ich zum Antrag der FDP vom 16.04.2013 mit dem Berichtsersuchen. Ich muss zunächst darauf hinweisen, dass die Landesregierung weder Partei des Kaufvertrags noch der in Rede stehenden Darlehensverträge ist. Die Arbeit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beschränkte sich stets auf die ihr zukommende Aufgabe der Genehmigungsprüfung oder war beratender Natur. Insofern steht es mir schlicht nicht zu, auf alle von der Fraktion der FDP aufgeworfenen Einzelfragen näher einzugehen,
denn diese - und das wissen Sie - betreffen Sachverhalte des eigenen Wirkungskreises der Kommunen oder hinterfragen deren Zweckmäßigkeitserwägungen. Darüber hinaus wenden sie sich auch der Verkäuferseite zu oder betreffen Geschäftsgeheimnisse. Die Landesregierung hat nicht das Recht, hierüber Auskunft zu geben.
Dies betrifft auch inhaltliche Fragen zum Konsortialvertrag. Dies unterfällt der Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien und wurde dem Landesverwaltungsamt im Rahmen seiner Aufgabe als Rechtsaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für den zwischen dem kommunalen Energiezweckverband und der Landesbank Hessen-Thüringen geschlossenen Darlehensvertrag. Der Finanzminister und der Innenminister sind sich einig, dass der Darlehensvertrag keine Regelung enthält, die als Patronatserklärung des Landes oder sonstige vergleichbare Erklärung gewertet werden könnte. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wurde das
Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde um Klarstellung im Rahmen des Genehmigungsbescheids gebeten. Diesem Anliegen ist das Landesverwaltungsamt nachgekommen. Im Genehmigungsbescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „mit dieser Vereinbarung sowie mit der Einzelkreditgenehmigung durch das Landesverwaltungsamt keine Einstandspflicht des Freistaats Thüringen für die Verbindlichkeiten des KET verbunden ist“. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die durch das Thüringer Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme diente der internen Erörterung und Meinungsbildung der Landesregierung. Die hierin getroffenen Aussagen wurden mittlerweile ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass sich aus dem Vertrag zwischen KET und Helaba keine Haftungsrisiken für das Land ergeben. Da das Gutachten auf vertrauliche Vertragsinhalte Bezug nimmt, kann es entgegen dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zur Verfügung gestellt werden.
Weiterer Antragsgegenstand ist das Abstimmungsverhalten der Verwaltungsratsmitglieder der Thüringer Aufbaubank. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens ist nicht möglich. Eine solche Bekanntgabe würde gegen § 10 des Thüringer Aufbaubankgesetzes verstoßen. Danach sind die Verwaltungsratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wie bereits mit dem unter TOP 8 diskutierten Antrag der Fraktion der FDP soll auch mit diesem Antrag die Landesregierung aufgefordert werden, sicherzustellen, den Thüringer Steuerzahler direkt oder indirekt von den Folgen eines Kreditausfallrisikos bzw. Haftungsrisikos auszuschließen. Natürlich ist niemand in der Lage, die Entwicklung eines Markts und eines Unternehmens in diesem Markt auf Jahrzehnte hinaus vorherzusagen. Darauf kommt es aber auch gar nicht an. Entscheidend ist, dass alle Entscheidungen zur Rekommunalisierung, also zum Erwerb der ETE, mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet wurden. Selbstverständlich wurden alle Fakten, die bekannt waren, in die Bewertung einbezogen. Damit meine ich insbesondere die fundierte und umfassende Unternehmensbewertung durch eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Europas, Ernst & Young. Damit meine ich des Weiteren die Einbeziehung externen Sachverstands durch das Landesverwaltungsamt, die Bildung einer Ministerarbeitsgruppe, die sich über Monate diesem Thema widmete, und nicht zuletzt die im Innenministerium unter Beteiligung der zuständigen Aufsichtbehörde eingerichtete Projektgruppe.
Fasst man all dies zusammen, dann ist festzuhalten, dass alle an diesem Verfahren Beteiligten, das heißt, neben der kommunalen Seite auch die THÜ
GA, die beteiligten Banken, die einbezogenen Sachverständigen und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, zu dem Schluss gekommen sind, dass das Projekt Zukunft hat. Die Thüringer Kommunen können stolz darauf sein, dass es ihnen gelungen ist, dieses wirklich bedeutende Vorhaben unter Dach und Fach gebracht zu haben. Ich kann Ihnen zu diesem Erfolg nur gratulieren.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Rieder. Meine Damen und Herren, folgender Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Insgesamt steht für die gemeinsame Beratung dieser beiden Tagesordnungspunkte also die dreifache Redezeit zur Verfügung, nur, dass wir das alle wissen.
Ich sehe keinen Widerspruch. Vielen Dank. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags in Drucksache 5/5961. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags in der Drucksache 5/5961 und zu dem Antrag in Drucksache 5/5844. Das Wort hat als Erster der Herr Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Recht hat die FDP auf Risiken verwiesen, die dieses Land hat. Das Hauptrisiko ist sie aber selbst.