Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

Aber das werden sicherlich die Wählerin und der Wähler im nächsten Jahr entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe mich ausdrücklich den Glückwünschen des Innenstaatssekretärs an die kommunale Seite an; dieses Kommunalisierungsvorhaben ist ein großer Erfolg.

(Beifall DIE LINKE)

Ich gestehe, ich gehöre nicht zu denen, die vor zwei, drei Jahren daran dachten, dass das möglich ist. Es gibt Menschen, die haben da mehr Weitsicht, ich gehöre nicht dazu. Es haben sich rasante Entwicklungen ergeben, es gibt ein hohes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Unter

(Staatssekretär Rieder)

nehmen, auch im Zuge oder im Ergebnis der Finanz- und Wirtschaftskrise. Das spüren unsere Sparkassen und das spüren die Stadtwerke. Dieses Vertrauen war sicherlich ein Grund, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich entschlossen haben, ihren Anteil an E.ON zu erhöhen. Sie sind nicht von null eingestiegen, sondern sie haben weitere Anteile übernommen. Dass Risiken bestehen, ist auch unstrittig, aber diese Risiken ergeben sich nicht in erster Linie aus der Kommunalisierung, sondern aus den Marktrisiken, die bestehen. Die kann tatsächlich niemand vorhersagen. Wer sie vorhersagen könnte, wäre nicht Mitglied dieses Hauses, der würde in anderen Sphären unterwegs sein können. Also insofern nehmen wir für uns nicht in Anspruch, alle Risiken des Energiemarkts abwägen zu können, aber diese Risiken bestehen auch unabhängig von der Eigentümerstruktur von E.ON Thüringen. Ob da die Gemeinden nur 47 Prozent haben oder 85 Prozent, ist, was diese Risikolage betrifft, völlig unerheblich. Klar, je höher der Anteil ist, der Gesellschafteranteil oder der Aktienanteil, damit steigt natürlich auch dann das Risikopotenzial. Der Innenstaatssekretär hat darauf verwiesen, dass Aufsichtsbehörden auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand versucht haben, diese Risiken zu bewerten und im Ergebnis der Bewertung eben zu der Einschätzung gekommen sind, dass die Chancen höher sind als die Risiken. Insofern bin ich auch hier der Landesregierung dankbar, dass sie nicht den Eindruck erweckt, als wenn es völlig risikofrei wäre. Aber wir betonen es noch einmal, wir sind davon überzeugt, diese Risiken sind beherrschbar. Das ergibt sich aus der Unternehmensstruktur, aus der Aufteilung der Geschäftsfelder und so weiter.

Natürlich sind wir auch mit dem Agieren des Wirtschaftsministers in dieser Frage nicht ganz glücklich. Wir hatten manchmal so das Gefühl, dass er nach Themen gesucht hat, um seine Bedeutung und Wichtigkeit herauszustellen. Das ist statthaft für jemanden, der unbedingt auch auf Bundesebene Akzente setzen will, weil Thüringen für ihn sicherlich nicht die Endstufe ist, was die Herausforderung betrifft. In manchen Phasen überzieht er da auch etwas. Aber ich habe Verständnis, weil ich auch manchmal jemand bin, der in Einzelfragen überzieht. Insofern nehme ich ihm das nicht übel. Auch hier hat der Innenstaatssekretär das noch einmal klargestellt. Zur Versachlichung der Diskussion, der Innenstaatssekretär unterliegt ein wenig anderen Regeln als wir. Wir können also bestimmte Dinge äußern im Landtag und außerhalb des Landtags. Deshalb hat mich ja auch das Amtsgericht Lüneburg freigesprochen,

(Beifall DIE LINKE)

obwohl ich den Aufruf „Castor schottern“ unterstützt habe, weil man eingeschätzt hat, dass Thüringer Landtagsabgeordnete auch außerhalb des Land

tags ihre Meinung sagen dürfen. Das ist erstaunlich, dass Thüringer Landtagsabgeordnete auch außerhalb des Landtags ihre Meinung sagen können.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Tolle Geschichte.)

(Beifall DIE LINKE)

Ich dachte, es wäre eine Selbstverständlichkeit. Aber jetzt haben wir das noch einmal vom Gericht. Also ich kann einmal Dinge sagen, die der Staatssekretär, der Beamter ist, nicht sagen darf oder Vertreter der Landesregierung.

Dann noch einmal, worum geht es denn, was Herr Machnig hier auch durch ein Gutachten untersetzen ließ, einfach nur, damit auch die Öffentlichkeit weiß, welche Dimensionen das hat und ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass hier die FDP eine Drohgebärde entwickelt, dass die Zukunft des Freistaats und des Steuerzahlers an diesem Projekt hängt. Insgesamt ging es ja um fast 1 Mrd. €, 956 Mio. €, die Beteiligung der Helaba beschränkt sich auf 50 Mio., das sind 5 Prozent. 5 Prozent der gesamten Kreditsumme bezieht sich auf Helaba. Nur in diesem HelabaVertrag gibt es eine Klausel, dass sich die Helaba abgesichert und gegefordert hat, sollte die Europäische Union beihilferechtliche Bedenken äußern, will man jetzt schon sichergestellt haben, dass der Kommunalvertrag, Darlehensvertrag gegebenenfalls in einen marktüblichen Darlehensvertrag umgewandelt werden kann. Die Aufsichtsbehörde, also die Landesregierung, sollte hierfür bereits die kommunalrechtliche Genehmigung erteilen. Das hat sie getan, aus meiner Sicht auch zu Recht, weil nämlich das Zinsrisiko, das gegenwärtige Zinsrisiko zwischen Kommunaldarlehen und Marktdarlehen unter einem Prozentpunkt liegt. Das hat was mit den gegenwärtigen Verwerfungen am Kapital- und Finanzmarkt zu tun. Kommunaldarlehen bekommt man schon um die 2 Prozent und die marktüblichen Darlehen, wie gesagt, liegen etwa 0,7 bis 0,9 Prozentpunkte darüber. Da muss die FDP noch mal in sich gehen und mal prüfen, wo hier das Risiko liegen sollte - wie gesagt bei 50 Mio. von fast 1 Mrd. und dann ein Zinsrisiko, das unter einem Prozentpunkt liegt. Von daher sage ich, da ist tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden. Wie gesagt, wir können Herrn Machnig heute nicht befragen, weshalb er das nun noch mal so herausgestellt hat.

Warum die Helaba auf dieser Regelung bestand, ist nur dadurch zu erklären, dass die Helaba manchmal wie eine öffentliche Behörde handelt und da sind viele Leute, die aus öffentlichen Verwaltungen in die Helaba gewechselt sind. Da kennen wir das, das hat das Innenministerium auch durch, da gibt es eben Beamte, die sich tatsächlich für sehr wichtig halten und manchmal auch Meinungen in einen Prozess einbringen, die Minderheitsmeinungen darstellen. Um alle Risiken dort auszuschließen, hat

sich die Helaba für diese Vertragsklausel entschieden. Wir gehen davon aus, dass beihilferechtliche Bestimmungen überhaupt nicht berührt sein können bei dieser Kommunalisierung, weil die Anteile, die E.ON jetzt an die Gemeinden veräußert hat, nicht in einem Wettbewerbsverfahren veräußert wurden, sondern aufgrund einer internen Regelung, die im Gesellschaftervertrag ausdrücklich formuliert war, dass nämlich die Kommunen innerhalb von sechs Monaten die Möglichkeit haben, bevorzugt zunächst erst mal diese Aktien oder diese Anteile zu erwerben und erst dann hätte sich ein Wettbewerbsverfahren angeschlossen. Dort, wo es aber gar keinen Wettbewerb gibt, können beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Union nach unserer Überzeugung nicht berührt sein. Also auch hier sind wir davon überzeugt, dass zumindest diese Bedenken insgesamt unbegründet sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir sollten jetzt alles dafür tun, dass es nach der Kommunalisierung auch weitergeht, was die Neuausrichtung der Politik dann der Thüringer Energie AG angeht. Da stehen neue Herausforderungen an, das wird in einer Hauptversammlung und in Zweckverbandsversammlungen der KET zu klären sein. Dann wird es einen Dialog geben auch zwischen dann der Thüringer Energie und den Stadtwerken, dort, wo die Thüringer Energie Beteiligungen hält. Das sind alles weitere Dinge, die aus unserer Sicht notwendig sind, dass es dort noch zu Veränderungen kommt, damit wir dann tatsächlich auch mit dieser neuen Eigentümerstruktur diese Prozesse in der Energiewende weiterführen. Darauf sollten wir uns konzentrieren und nicht ständig versuchen, hier weitere Verunsicherung zu erzeugen. Die Thüringer Kommunen haben es sicherlich verdient, dass wir als Landtag ihre Entscheidungen mit begleiten und alles dafür tun, dass ihre Entscheidungen, die auch demokratisch legitimiert sind, dann auch zur Wirkung kommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Lemb für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, normalerweise würde hier in großer Freude mein Kollege Hey vor Ihnen stehen und zu dem Thema reden, der aber leider zu einem anderen wichtigen Termin in seinem Wahlkreis unterwegs sein muss.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das geht überhaupt nicht.)

Manchmal geht es. Du weißt es, du warst ja auch schon ein paar Mal in deinem Wahlkreis, obwohl ich hier gesessen habe. Also ich bin sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Tagesordnungspunkte 8 und 17 gemeinsam behandelt werden, nicht nur, weil das Sachthema natürlich in beiden Anträgen nahezu identisch ist und damit auch zusammengehört, sondern weil wir damit vielleicht auch die Chance haben, endlich mal den Prozess zu überwinden, Schluss zu machen, ein Ende zu finden mit der Auseinandersetzung, mit der uns die FDP hier seit Monaten im Hohen Hause beschäftigt, zu dem Thema KET und den angesprochenen Fragen.

Wir haben ja bereits in der vergangenen Sitzung über die Finanzierung des kommunalen Energiezweckverbands diskutiert. Deshalb will ich es an der Stelle kurz machen und brauche mit Sicherheit nicht die dreifache Redezeit.

Die Kommunen dieses Landes haben sich auf den Weg gemacht, die Energieversorgung in die eigenen Hände zu nehmen. Das ist gut so, wir halten das für richtig und es ist eben auch schon dargestellt worden, dass viele von uns diesen Prozess niemals für möglich gehalten hätten. Aber es ist wichtig, weil es ein wesentlicher Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge ist, und es wird auch zum wiederholten Male der FDP nicht gelingen, auch nicht mit einem noch so großen Fragenkatalog, diese Vorhaben zu torpedieren.

(Beifall CDU)

Zu Ihren Anträgen oder dem Antrag in der Drucksache 5/5844 hat sich mein Kollege Hey, wie Sie wissen, bereits im Innenausschuss mehrfach klar geäußert und auch insbesondere zu Punkt II, den wir, um das an der Stelle schon mal vorweg zu sagen, auch weiterhin ablehnen.

Was den Tagesordnungspunkt 17 betrifft, also Ihren Antrag in der Drucksache 5/5961, kann ich nur so viel sagen, Sie versuchen dort genau das fortzuführen, womit Sie bislang gescheitert sind, nämlich einen ellenlangen Fragenkatalog vorzulegen, und das zeugt aus meiner Sicht im Wesentlichen von zwei Dingen: Erstens versuchen Sie wissentlich, weiterhin Unruhe und Irritation in die kommunale Familie hineinzubringen, Unruhe und Irritation in der kommunalen Familie zu stiften, und Sie weisen in dieser Debatte, und das finde ich auch bemerkenswert, keinerlei Alternativen auf. Zudem beweisen Sie mit Ihrem Antrag eine erschütternde Unkenntnis der Rechtslage.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie fordern nämlich in Punkt 7 Ihres Antrags, ich darf zitieren oder fragen: Wie wurde im Verwal

(Abg. Kuschel)

tungsrat der Thüringer Aufbaubank am 21. März 2013 abgestimmt (bitte namentlich auflisten)? Wie bewertet die Landesregierung das Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat der Thüringer Aufbaubank? Eine Veröffentlichung dieses Abstimmungsverhaltens der Verwaltungsratsmitglieder würde nämlich der in § 10 des Thüringer Aufbaubankgesetzes geregelten Amtsverschwiegenheit entgegenstehen. Also schauen Sie mal ins Gesetz; ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und würde solche unsinnigen Fragestellungen auch vermeiden.

Ich will mich mit Ihrem Antrag, den wir im Übrigen ablehnen werden und auch nicht im Ausschuss behandeln wollen, gar nicht weiter beschäftigen. Die klare Botschaft, die wir aus unserer Sicht, aus unserer Fraktion an der Stelle aber Ihnen noch einmal zukommen lassen wollen: Es gibt keine Patronatserklärung des Freistaats, wie Sie hin und wieder gern den Leuten draußen glauben machen möchten. Die durch das Thüringer Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme diente der internen Erörterung und Meinungsbildung durch die Landesregierung. Die hierin getroffenen Aussagen wurden mittlerweile ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass sich aus dem Vertrag zwischen der KET und Helaba keine Haftungsrisiken für das Land ergeben. Da das Gutachten auf vertrauliche Vertragsinhalte Bezug nimmt, kann es entgegen Ihrem Antrag, also dem Antrag der FDP-Fraktion, nicht zur Verfügung gestellt werden. Wenn das gewollt würde, müsste dies gesondert bei der Landesregierung beantragt werden.

Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung hier auch weiterhin über den weiteren Fortgang berichten wird. Jedenfalls wird hier kein Haftungsrisiko festgestellt. Nach wie vor ist die Frage zu stellen, wenn Sie schon die Art und Weise des sogenannten E.ON-Deals, wie Sie immer wieder behaupten, immer wieder in Frage stellen, dann geben Sie uns doch wenigstens die Information, was Sie als Alternative für die Kommunen aufzeigen. Dann müssen Sie hier im Plenum, aber auch draußen im Lande bei den betroffenen Kommunen, bei den kommunalen Entscheidungsträgern, also den Stadt- und Gemeinderäten und den Bürgermeistern, endlich mal Farbe bekennen und endlich mal sagen, was Sie eigentlich wollen. Sind Sie nun dafür, dass die Energieversorgung in kommunale Hand genommen wird, oder sind Sie dagegen, und wenn das so ist, was wollen Sie denn eigentlich anders machen? Das jedenfalls würde vielleicht einmal in der Debatte weiterhelfen und nicht das wiederholte Stellen von unsinnigen Anträgen, die wir ablehnen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Welche An- träge wir stellen, entscheiden immer noch wir.)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Lemb. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag, dreifache Redezeit zu zwei Anträgen, und das bei einer ganz einfachen Sache. Das ist ja ein bisschen wie Weihnachten.

Ich möchte auf den ersten Antrag, den die FDP in dieser Sache gestellt hatte, eingehen. Das ist die Drucksache 5/5844. Frau Kollegin Holbe hatte dazu alles gesagt. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist hier aussagekräftig, nämlich diesen Antrag abzulehnen, insbesondere, weil in der Begründung noch gesagt wird, laut Pressemeldung ist die E.ON-Übernahme vorerst gescheitert. Wir wissen heute, dass das Quatsch war, dass das auch nicht abzusehen war, dass diese Übernahme scheitern wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem zweiten Antrag, den die FDP hier eingebracht hat, gab es auch Pressearbeit und ich kann mich erstmal dem zuvor Gesagten der Kollegen anschließen und will nur einen Aspekt noch einmal herausnehmen. Herr Kemmerich hat am 08.05. kommuniziert, dass Kommunen und dem Steuerzahler nun endlich reiner Wein eingeschenkt werden sollte. Sie haben das damit begründet, dass die E.ON ja ihre Geschäftsanteile verkauft und dass die in schwierigen Fahrwassern sind, und da hilft es natürlich Sie sollten es eigentlich wissen als Geschäftsführer -, in so einen Geschäftsbericht mal hineinzuschauen. Da wird eigentlich ziemlich klar, was die E.ON macht. Die E.ON möchte nämlich ihr Portfolio straffen und sich auf bestimmte Aufgaben konzentrieren. Bisher war die E.ON so aufgestellt, weil unser Energiemarkt auch so konstruiert war, dass man von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zum Verkauf alles gemeinsam macht. Da muss man sich natürlich irgendwann, wenn es diesen Energiemarkt in der Form von Erzeugung, Verteilung und Verkauf aus einer Hand nicht mehr gibt, konzentrieren. Im Übrigen ist es auch nicht so, dass sich die E.ON von ihren besten Filetstückchen getrennt hat, sondern die E.ON - und das wissen Sie auch - war immer unzufrieden mit der Situation in der E.ON Thüringer Energie. Das war ihr nämlich immer ein zu hoher Anteil der Kommunen. Das war

(Abg. Lemb)

denen zu viel Mitsprache der Kommunen. Interessant, darauf ist Kollege Lemb schon eingegangen, ist auch Ihre Wortwahl. Eine Rekommunalisierung wird von der FDP als Deal bezeichnet. Wir GRÜNE sehen das nicht als Deal. Wir sehen das als große Chance und wir sind froh darüber, dass die Kommunen diese Chance angenommen haben.

(Beifall SPD)

Der Green New Deal ist natürlich eine Sache, die Ihnen ein Dorn im Auge ist, aber der Green New Deal wird sich durchsetzen, da können Sie ganz gewiss sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP stellt zwei Forderungen am Ende der vielen Fragen. Wahrscheinlich wird das auch weitergehen. Die dritte Forderung ist schon einmal gestellt worden und im Ausschuss auch debattiert. Die Beschlussempfehlung liegt vor, das nämlich abzulehnen. Der Punkt II ist neu, und zwar fordert die FDP hier von der Landesregierung das Rechtsgutachten, sie titulieren das vorher, ich habe auch noch einmal nachgefragt, in der Osterländer Volkszeitung angekündigt oder benannt als sogenanntes Machnig-Gutachten. Ich persönlich und wir GRÜNE sind natürlich der Meinung, dass Transparenz in der Politik nicht nur dann gefordert werden sollte, wenn es einem gerade passt, sondern grundsätzlich. Deshalb sind wir dafür, dass in dieses Rechtsgutachten - so wie wir das im Innenausschuss an mehreren Stellen schon hatten - bei wichtigen Punkten den Abgeordneten natürlich Einblick in so ein Dokument, wenn das gewünscht ist, gewährt wird. Das ist unsere klare Forderung: Transparenz in allen Prozessen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe bzw. wir GRÜNE haben natürlich auch die Hoffnung, dass es dann auch mal wieder ein wenig ruhiger wird und die FDP auch erkennt, dass diese Gefahrenlage, die Sie hier beschreiben, heraufbeschwören, ja gerne herbeireden wollen, so gar nicht besteht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: …, wir stellen Fragen.)

Was wir nicht verstehen, ist, einfacher Antrag in einem Ausschuss an die Landesregierung, wir wollen das mal sehen. Ich bin mir sicher, Sie hätten das auch schon bekommen. Diesen Punkt II unterstützen wir.

Punkt III finden wir nicht sinnvoll. Ich will darauf auch noch mal eingehen, weil Sie immer davon reden, dass in dem Augenblick, wo rekommunalisiert wird, die Früchte aus dem Netz allen zur Verfügung stehen, durch die Kommunen verwaltet werden, dass das eine Gefahr für den Steuerzahler ist. Ich habe das, glaube ich, schon mal gesagt, und ich

versuche das auch noch mal zu erklären. Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, was passiert wäre, wenn ein Privater dieses Netz gekauft hätte, die Filetstücken herausgeschnitten hätte, den unrentablen Teil des Netzes abgespalten hätte und die Filetstücken mitgenommen hätte und den Rest übriggelassen hätte und dann bankrott gegangen wäre und gesagt hätte: He, öffentliche Hand, entweder ihr habt ein Netz oder ihr habt es nicht.