Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

4. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung in der Vergangenheit unternommen bzw. welche Akti

vitäten plant sie zur Verwirklichung des Grundrechts auf ein Bank- bzw. Girokonto bzw. die flächendeckende Einführung des „Jedermann-Kontos“?

Diese Anfrage beantwortet für die Landesregierung Herr Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Zahl der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen vor, denen kein eigenes Bankkonto zur Verfügung steht.

Zu Frage 2: Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Auch die öffentliche Hand profitiert vom bargeldlosen Zahlungsverkehr, etwa bei Auszahlungen von sozialen Leistungen. Aus diesem Grund hat nach der Thüringer Sparkassenverordnung auch grundsätzlich jede Bürgerin und jeder Bürger den Anspruch, bei der örtlichen Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen. Damit ist in Thüringen das Begehren der EU-Richtlinie in diesem Punkt bereits erfüllt. Nach Darstellung der EU-Kommission gibt es aber noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Regelungen oder funktionierende Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute, die den Bürgern den Zugang zu einem Bankkonto garantieren. Die Landesregierung unterstützt deshalb grundsätzlich das Anliegen der EU-Kommission, jeder Bürgerin und jedem Bürger in der EU den Zugang zu einem Bankkonto zu ermöglichen. Bezüglich der Details, nach denen Sie hier gefragt hatten, der entsprechenden Bestimmungen im Richtlinienentwurf, konnte sich die Landesregierung jedoch in der bisher kurzen Zeit seit der Veröffentlichung noch keine abschließende Meinung bilden. Das Bankkonto für jedermann ist dabei nur ein Regelungskomplex im Richtlinienentwurf. In ihm werden mehrere Vorhaben mit dem Ziel, die Verbraucherrechte zu stärken, gebündelt. Die einzelnen Regelungen befinden sich noch in der Prüfung.

Zu Frage 3: Der Landesregierung sind Stellungnahmen verschiedener Verbände bekannt, die anlässlich einer Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung im Dezember 2011 zu der Thematik verfasst wurden. Für eine gesetzliche Regelung sprach sich etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. aus.

Zu Frage 4: In § 12 Abs. 2 der Thüringer Sparkassenverordnung ist bereits seit 1999 der grundsätzliche Anspruch jeder natürlichen Person auf Eröff

(Staatssekretär Rieder)

nung eines Girokontos bei der örtlichen Sparkasse festgeschrieben. Die EU-Kommission erwähnt in ihrem Bericht zur Umsetzung der von ihr im Jahr 2011 veröffentlichten Empfehlungen über den Zugang zu einem Konto für jedermann ausdrücklich die bereits bestehende gesetzliche Fixierung dieses Anspruchs in Thüringen und in einigen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Themenkomplex war Inhalt einer Kleinen Anfrage vom 19. September 2007 mit der Nummer 2086. In der Antwort der Landesregierung ist die gesetzliche Regelung in Thüringen ausführlich dargestellt. Vielen Dank.

Es scheint keine weiteren Nachfragen zu geben. Damit können wir das abschließen und ich rufe als Nächstes auf die Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Lukin, Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6070. Darauf wird dann die Landesregierung aus dem Haus des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr antworten. Frau Staatssekretärin, ich hatte nach dem Minister gesucht.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Anfrage lautet:

Fahrplanänderungen im Regionalverkehr zwischen Nordhausen und Göttingen

Bürgerinnen und Bürger, die täglich mit der Bahn ab Sondershausen, Nordhausen, Bleicherode und Leinefelde in Richtung Kassel oder Göttingen mit dem Regionalverkehr pendeln und dazu den Regionalexpress RE 4650 um 6:22 Uhr ab Nordhausen nutzen, befürchten, dass mit dem Fahrplanwechsel 2014 eine für sie nachteilige Fahrsituation für diese Strecke eingeplant wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die oben genannte, gut ausgelastete Regionalexpresslösung mit der Abfahrt um 6:22 Uhr in Nordhausen in den nächsten Jahren fortgeführt?

2. Soll der oben genannte Regionalexpress durch eine Regionalbahn mit Halt auf allen Unterwegsbahnhöfen ersetzt werden und wenn ja, aus welchen Gründen?

3. Welche Gremien, Kommunen, Vereine oder Verbände wurden oder werden bezüglich der genannten Veränderungen einbezogen?

4. Wann und durch wen werden die Neubestellungen des Zugverkehrs auf der oben genannten Strecke entschieden?

Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, an den Wochenenden verkehrt dieser Zug auch nach dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres unverändert. Montag bis Freitag fährt der Zug jedoch zukünftig 24 Minuten früher in Nordhausen ab.

Zu Frage 2: Nein, der Regionalexpress 4650 erhält lediglich zwischen Sollstedt und Eichenberg zusätzliche Halte. Insofern erhöht sich die regionale Erschließungswirkung dieses Zuges auf diesem Streckenabschnitt. Aufgrund der früheren Abfahrt des Regionalexpresses 4650 um 5:58 Uhr kann die bisherige Regionalbahn um 5:47 Uhr ab Nordhausen entfallen.

Zu Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs wurden frühzeitig in die Planung einbezogen. Am 26. Februar 2013 fand eine von der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH durchgeführte Fahrplankonferenz in Nordthüringen statt. Bei dieser Fahrplankonferenz wurde darüber informiert, dass der Regionalexpress 4650 eine frühere Abfahrtszeit in Nordhausen und zusätzliche Halte erhalten soll. Am 7. März 2013 wurde der Fahrplanentwurf auf der Internetseite der NVS veröffentlicht. Bis zum 31. März 2013 bestand für jedermann die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Hinsichtlich der Vorverlegung des Regionalexpresses 4650 wurden keine Einwände erhoben.

Zu Frage 4: Die Fortschreibung des jährlichen Fahrplanangebots erfolgt durch die NVS im Rahmen eines mit dem Freistaat Thüringen bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrags. Die von der NVS entwickelten Fahrplankonzeptionen werden den Eisenbahnverkehrsunternehmen ca. ein Jahr vor dem eigentlichen Fahrplanwechsel übergeben. Gemäß der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen den Jahresfahrplan 2014 bis zum 8. April 2013 bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bestellt.

Es gibt dazu eine oder zwei Nachfragen. Bitte. Also Sie haben die Möglichkeit, als Fragestellerin immer zwei Fragen zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin. Ich wollte nachfragen zu der Anmerkung, dass zusätzliche Halte zwischen Sollstedt und Eichenberg eingerichtet werden. Ver

(Staatssekretär Diedrichs)

längert sich dadurch die Ankunftszeit des Zugs, wird also unattraktiv für die bisherigen Pendler? Das wäre die eine Frage und die zweite: Könnten Sie sagen, wo und wie viel Halte zusätzlich dort mit geplant sind?

Die zusätzlichen Halte sind aufgrund des Schülerverkehrs notwendig und waren von der Region gewünscht, deshalb sind sie auch dort eingerichtet worden. Der Zug fährt 5.58 Uhr in Nordhausen ab und ist zukünftig in Kassel 7.42 Uhr. Die daraus resultierende Fahrzeitverlängerung umfasst 13 Minuten.

Es gibt eine Anfrage von der Frau Abgeordneten Schubert. Frau Scheringer-Wright, wenn Frau Abgeordnete Schubert nur eine Frage hat, dann können Sie auch noch eine stellen.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, Sie haben nicht die wegfallende Verbindung um 7.30 Uhr erwähnt, die laut Plan wegfallen soll, ein schneller Verstärkerzug? Stand diese Verbindung auch zur Debatte bei der Beteiligung der Bürger und Verbände, sich dazu zu äußern - wenn ja, was gab es dort für Einwände?

Wir haben insgesamt im Rahmen der Fahrplankonferenz die gesamten Fahrplanveränderungen besprochen. Insofern bezieht sich das nicht auf nur die hier in der Fragestellung angefragte Zugverbindung, sondern insgesamt auf die Veränderungen. Es hat dort eine umfassende Beteiligung im Verfahren stattgefunden und anschließend sind die geplanten Änderungen dann durch die öffentliche Auslegung noch einmal für jedermann zugänglich gewesen. Die Fahrplankonferenzen erfolgen ja im Zuge der gezielten Einladung von Aufgabenträgern im Straßenpersonennahverkehr, um dort die Bedürfnisse direkt abzufragen und danach schließt sich ja die öffentliche Beteiligung, manchmal über die Internetbeteiligung an. Inwieweit dort Einzelstellungnahmen erfolgt sind, das kann ich jetzt im Moment nicht sagen, aber zumindest hat eine Erörterung in diesem Zusammenhang stattgefunden auch im Zuge der Stellungnahmen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Können Sie uns das noch zu- kommen lassen?)

Klar.

Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Sie haben die Möglichkeit, noch eine Frage zu stellen.

Ja, ich möchte noch einmal auf die Strecke zurückkommen, die Frau Dr. Lukin hier nachgefragt hat. Bislang ist auf einem Teil dieser Strecke oder vielleicht auch ganz, das weiß ich nicht, auf jeden Fall durch das Eichsfeld, ja auch die Erfurter Bahn auf dieser Strecke gefahren mit vielen Unterwegshalten. Fallen durch die Umstellung jetzt, weil ja die Erfurter Bahn gar nicht mehr dabei ist, auch Halte an Unterwegsbahnhöfen weg und wenn ja, welche?

Bei dem von Frau Dr. Lukin angefragten Zug, nein, es fallen keine Züge weg, also keine Halte weg.

Die Möglichkeiten zu Anfragen sind jetzt auch erschöpft. Vielleicht können Sie bilateral noch das eine oder andere klären. Ich rufe jetzt die Anfrage der Frau Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6080 auf. Der Herr Abgeordnete Blechschmidt trägt diese vor. Bitte, Herr Blechschmidt.

Anti-Stress-Verordnung im Bundesrat und das Thüringer Abstimmungsverhalten

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellen insbesondere psychische Belastungen eine zunehmende Herausforderung dar. In den vergangenen 15 Jahren sind die hierdurch bedingten Arbeitsunfähigkeitstage um 80 Prozent gestiegen und erreichten 2011 einen Höchststand von 53 Millionen Fehltagen. Zudem gehen immer mehr Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen in Frührente, ihr durchschnittliches Renteneintrittsalter von nur 48 Jahren verweist zudem auf die besonders schweren Folgen psychischer Belastungen.

Psychische Belastungen sind damit für Betroffene eine bedeutende Einschränkung ihres Lebens und ihrer Gesundheit. Zudem bedeuten die hohe Zahl der Fehltage und das frühe Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine Belastung für die Unternehmen, denen oft wertvolle Fachkräfte entzogen werden, sowie für die sozialen Sicherungssysteme.

Es ist deshalb begrüßenswert, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung vom 3. Mai 2013 auf den „Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“ (Drucksache 315/13) verständigen konnte und damit einen Schritt vollzogen hat, der unter anderem

(Abg. Dr. Lukin)

schon lange von den Gewerkschaften gefordert wurde. Leider gehörte der Freistaat Thüringen, trotz seines öffentlich wiederholt vorgetragenen Bekenntnisses zu guter Arbeit, nicht zu den bei der Einreichung beteiligten Bundesländern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund hat sich die Landesregierung nicht als Einbringer am oben genannten Verordnungsentwurf beteiligt?

2. Wie hat die Landesregierung schlussendlich bei der Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 in der Drucksache 315/13 abgestimmt?

3. Wie erklärt die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten angesichts der Bedeutung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sowie insbesondere im Hinblick auf ihr Eintreten für „Gute Arbeit“?

4. Welche Maßnahmen jenseits der thematisierten Verordnung plant die Landesregierung, um psychischen Belastungen in der Arbeitswelt effektiver zu begegnen?

Diese Anfrage wird durch die Staatskanzlei, und zwar durch Frau Ministerin Walsmann beantwortet.