Mehrfach hat der Finanzminister des Freistaats Thüringen den Ankauf sogenannter Steuer-CDs, auf denen sich gestohlene Kontodaten befinden, öffentlich abgelehnt, so zuletzt in einem Beitrag der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ am 11. Mai 2013. Der Finanzminister des Landes NordrheinWestfalen, Walter-Borjans, erklärte jedoch in einem Interview am 15. Mai 2013 im Deutschlandfunk, dass Thüringen sich doch wieder an Maßnahmen zur Beschaffung solcher CDs beteiligen wird.
1. Ist die Aussage des NRW-Finanzministers Walter-Borjans zutreffend, dass sich Thüringen ebenso wie Bayern erneut an der Beschaffung von SteuerCDs, beispielsweise über einen Kostenanteil, beteiligen wird?
2. Welche Gründe haben, sofern die Aussage des NRW-Finanzministers zutreffend ist, zu diesem Sinneswandel geführt?
3. Wurden dem Freistaat Thüringen und den hier ansässigen Behörden bisher Steuer-CDs mit Daten möglicher Steuersünder zum Kauf angeboten und wenn ja, wann, mit wie vielen „Fällen“ (Datensät- zen) und aus welchen Ländern stammten die Daten?
4. Wie hoch sind die Steuerausfälle, die das Land bisher durch die Beteiligung am Ankauf von SteuerCDs „wiedergewinnen“ konnte und wie hoch waren die Kosten der Beteiligung?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Zunächst bitte erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Ziel des Finanzministers muss die gleichmäßige Durchsetzung aller Steueransprüche sein. Die Auswertung von Datenankäufen liefert nur zufällige Ergebnisse. Die Finanzbehörden sind jedoch verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Anhaltspunkte auszuwerten und damit auch diese Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen. Dennoch kann der Datenankauf keine zielführende Gesamtstrategie darstellen, sondern nur ein systematischer Datenaustausch zwischen Deutschland und den Steuerfluchtländern auf Basis internationaler Verträge. Gemessen an den notwendigen Anstrengungen zur Durchsetzung des Steuerrechts gegen jedermann ist die Frage, in welcher Weise sich die Länder die Kosten für CDs teilen, aus unserer Sicht nachrangig.
Zu Frage 1: Diese Aussage des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Walter-Borjans in einem Interview am 15. Mai 2013 im Deutschlandfunk wurde mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Finanzminister Dr. Voß hat dem nordrhein-westfälischen Finanzminister bereits im Februar dieses Jahres mitgeteilt, dass sich Thüringen an dem Ankauf eines Datensatzes, den Nordrhein-Westfalen im Februar 2012 erwarb, nicht beteiligt. Daran hat sich bisher auch keine Änderung ergeben, Frau Abgeordnete.
Zu Frage 3: Es gab keine entsprechenden Kaufangebote an den Freistaat Thüringen bezüglich des Ankaufs von Datensätzen bzw. Steuer-CDs.
Zu Frage 4, der Frage nach der Höhe der Steuerausfälle, die wiedergewonnen werden konnten: Aus den Auswertungen der Steuer-CDs ergaben sich bisher zusätzliche Steuerfestsetzungen gegenüber den Steuerpflichtigen - das ist nicht das, was wir im Haushalt vereinnahmen, das sind die zusätzlichen Steuerbeträge, die die Steuerpflichtigen zu leisten haben - in Höhe von 577.515 €. Dem gegenüber stehen bisher geleistete Aufwendungen für den Erwerb in Höhe von 176.645 €. Um die Höhe des Mehrergebnisses bewerten zu können, nenne ich Ihnen auch noch die Einnahmen aus Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften. Seit 2010 gingen in Thüringen 93 Selbstanzeigen ein, aus denen 3.152.438 € mehr Steuern resultieren. Um Missverständnissen vorzubeugen, die steuerrelevanten Daten auf CDs werden zwischen den Landessteuerbehörden ausgetauscht, unabhängig von der Frage der Kostenbeteiligung der einzelnen Länder. Vielen Dank.
Ja, vielen Dank Herr Staatssekretär. Sie haben zu Frage 1 gesagt, dass Sie das erstaunt, dass der NRW-Minister verkündete, dass er Thüringens Beteiligung will, meine Frage ist dahin gehend, ob Sie sich das erklären können, dass aus NRW solche Informationen veröffentlicht werden.
Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6094.
Das Bundeskabinett hat am 24. April 2013 den Entwurf für eine „Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“, kurz Bundeskompensationsverordnung, verabschiedet. Mit der Bundeskompensationsverordnung sollen bundeseinheitliche Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt geschaffen werden.
1. Welche inhaltlichen Positionen vertritt die Landesregierung zu den Regelungen in der Bundeskompensationsverordnung?
3. Werden vonseiten der Landesregierung Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht und wenn ja, welchen Inhalt haben sie?
4. Zu welchen Änderungen würden die Reglungen der Bundeskompensationsverordnung bei der bisherigen Praxis der Umsetzung der Eingriffsregelung nach Bundes- und Thüringer Naturschutzgesetz führen und welche Konsequenzen leiten sich daraus gegebenenfalls ab?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Minister Reinholz, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Augsten für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Eine abschließende inhaltliche Positionierung der Landesregierung zur Bundeskompensationsverordnung gibt es derzeit noch nicht. Die Landesregierung legt ihre Position immer jeweils kurz vor der entsprechenden Sitzung des Bundesratsplenums fest.
Zu Frage 2: Das steht zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht fest. Ich verweise insofern auf meine Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Es werden voraussichtlich in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates Änderungsanträge gestellt, deren Inhalte werden derzeit geprüft und erarbeitet und danach ist zu entscheiden.
Zu Frage 4: Die Regelungen in der bisherigen Fassung würden zum Beispiel bei Landschaftsbildbeeinträchtigungen zu einer Vereinheitlichung der Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes sowie zu einem erleichterten Übergang in das Ersatzgeld führen. Sie würden ohne Nachbesserung zu einem Mehraufwand für die Verwaltung und Voramtsträger führen. Für Thüringen würden sich nach dem Bilanzierungsmodell des Bundes weniger Ausgleichsmaßnahmen ergeben.
Herr Minister, Sie sehen mich sehr überrascht. Am 16.05. hat der Bundesrat getagt bzw. der Agrarrat des Bundesrates. Ich gehe davon aus, dass Thüringen da auch vertreten war. Dort hat zum Beispiel Mecklenburg beantragt, darüber noch einmal zu sprechen, weil es dort offene Punkte gibt. Meine erste Frage: Mit welcher Auffassung oder mit welcher in der Landesregierung abgestimmten Auffassung ist denn dort Thüringen vertreten gewesen in dieser Beratung am 16.05.2013? Und die zweite Frage: Es gab ja einen ambitionierten Zeitplan, auf den wir uns auch verlassen haben, als wir diese Mündliche Anfrage formuliert haben. Nun sieht es ja so aus, dass es noch Beratungsbedarf gibt und wohl die nächste Agrarausschuss-Sitzung am 17.06. erst sein kann. Danach wird dann wieder der Bundesrat zusammentreffen müssen. Das heißt, wird es denn in dieser Legislatur noch etwas mit dieser Bundeskommissionsverordnung? Ich frage deshalb, weil die Agrarminister in Berchtesgaden, da waren Sie ja anwesend, sich eindeutig dazu positioniert und gesagt haben, wir brauchen dort schnell eine Lösung. Also, wie sieht es mit dem Zeitplan aus?
Also zu Frage 2: Ich gehe davon aus, dass noch vor Ende der Legislatur diese Bundeskompensationsverordnung kommt, zumal, wie sie gesagt haben, wir ja alle der Meinung sind, dass das auch kommen muss. Aber es gibt eben in den Fachausschüssen des Bundesrates noch Beratungsbedarf zu unterschiedlichen Punkten, zum Beispiel Regelung für mehr Versiegelung oder Überarbeitung der Vorgaben zu Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen. Da sind noch ein paar Punkte, die noch nicht einheitlich abgestimmt sind. Wenn das alles klar ist, wird es eine Entscheidung der Landesregierung geben. Aber die Agrarminister haben sich ja schon mal positioniert, dass eine neue Bundeskompensationsverordnung kommen soll und ich gehe fest davon aus, dass sie auch kommt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6096.
Laut Medienberichten (n-tv-Bericht vom 8. Mai 2013) verzeichnet der E.ON-Konzern seit Jahresbeginn 2013 deutliche Gewinneinbrüche; auch im Gesamtjahr rechnet E.ON mit sinkenden Ergebnissen. Ursache ist laut Bericht die schlechte Position des Konzerns bei der Energiewende. Diese Folgen der Energiewende spüren auch andere deutsche Energieversorger, heißt es weiter in dem Bericht. Der E.ON-Kauf könnte deshalb statt der erhofften zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen auch zu einer Belastung führen.
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Risiken aus der Geschäftstätigkeit des E.ONKonzerns im Hinblick auf seine Tätigkeit in Thüringen und den Kauf des Thüringer Stromnetzes durch Thüringer Kommunen bzw. den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)?
2. Wie und mit welcher Begründung kann nach Kenntnis der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass der E.ON-Kauf statt der nur erhofften zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen auch zu einer Belastung führen könnte?
3. Wie und mit welchen zeitlichen Abständen plant der KET nach Kenntnis der Landesregierung, die beteiligten Kommunen über den Geschäftsverlauf zu unterrichten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu den Fragen 1 und 2 möchte ich gern zusammenfassen. Sie lautet: Die in Bezug genommene Presseberichterstattung stellt ausschließlich auf den ehemaligen Mutterkonzern, also die E.ON Energie AG ab. Danach seien die Gewinneinbrüche insbesondere darin begründet, dass konzerneigene Kraftwerke nicht mehr profitabel betrieben werden könnten, da in Deutschland Strom aus erneuerbaren Energiequellen Vorrang habe und somit Großanlagen, wie sie von E.ON betrieben werden, nur noch seltener ans Netz gehen können. Die für die Geschäftsentwicklung der E.ON Energie AG angegebene Ursache kann nach Ansicht der Landesregierung nicht auf den Thüringer Regionalversorger übertragen werden. Während der ehemalige Mut
terkonzern in nicht unerheblicher Zahl eigene Kraftwerke betreibt, stellen diese bei der E.ON Thüringer Energie nur einen sehr geringen Teil des Anlagevermögens dar.
Damit bin ich bei Frage 3: Der Kommunale Energiezweckverband Thüringen, abgekürzt KET, ist Mehrheitsgesellschafter an der E.ON Thüringer Energie AG. Als solcher nimmt er seine Mitgliedschaftsrechte im Sinne des Aktiengesetzes wahr. Darüber hinaus ist der Zweckverband gemäß § 75 a Thüringer Kommunalordnung verpflichtet, einen Bericht über die unmittelbare Beteiligung an der E.ON Thüringer Energie AG zu erstellen. Dieser Beteiligungsbericht ist der Verbandsversammlung vorzulegen.
Vielen Dank für die Antwort. Sie sagten, dass im Anlagevermögen der E.ON Thüringen wenig Kraftwerke sind. Gleichwohl ist aber die E.ON Thüringen über Beteiligung an vielen Anlagen beteiligt, nämlich über Beteiligung an den Stadtwerken. Wie beurteilen Sie dies als Einflussmöglichkeit auf das Ergebnis?