Danke schön, Sie sagen gerade, für den Termin 6. Juni wird es jetzt nicht mehr reichen für alle Landkreise, so habe ich es verstanden. Nach einer Antwort von Ihnen auf eine Kleine Anfrage haben Sie aber geschrieben, es sind noch zwei Kreise, die noch nicht festgesetzt haben, nämlich der Wartburgkreis und der Ilm-Kreis. Und da könnte das ja noch geheilt werden, nämlich wenn Sie schnellstmöglich bis zum 6. März es veröffentlichen im Veröffentlichungsblatt. Da will ich mal fragen, ob Sie das vorhaben und ob man das noch schaffen kann?
Frau Abgeordnete Berninger, das entzieht sich meiner Kenntnis. Heute in einer Woche ist der 5. März. Das ist der späteste Termin, zu dem der Wahlvorstand bestellt sein muss. Es ist durchaus möglich, dass das in den genannten Landkreisen so abläuft; ob sie und wie sie im Einzelnen verfahren, kann ich Ihnen jedoch nicht sagen. Mein Stand zur Beantwortung der Kleinen Anfrage war der vom 22. Februar.
Sie haben meine Frage wahrscheinlich nicht richtig verstanden. Meine Frage war, werden Sie es ermöglichen, dass noch vor dem 6. März das Gesetz veröffentlicht wird im Veröffentlichungsblatt? Sie können das ja vorantreiben als Mitglied der Landesregierung.
in den Händen der Landtagsverwaltung, wann das im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen wird. Das Innenministerium ist hierbei nicht mehr beteiligt.
Ich wollte nur deutlich machen, die Landratsämter, die Rechtsaufsichtsbehörden haben sich in nicht zu beanstandender Weise verhalten, auch wenn sie wie die Landrätin des Landkreises Greiz schon im Dezember den Wahltermin festgesetzt haben. Ich habe mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass dies nach dem Thüringer Kommunalwahlrecht keine zentrale Entscheidung der Landesregierung ist. Ob das rechtspolitisch eine sinnvolle Regelung ist, darüber kann man in Zukunft nachdenken. Ich finde, für heute ist entscheidend: Es wird die Stichwahlen wieder geben, es wird sie auf Dauer geben und damit ist dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht, Herr Dr. Voigt, das war jetzt keine Wortmeldung? Gut, danke. Das sehe ich nicht.
Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache, und wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/331 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen.
Ich wiederhole das noch einmal. Wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/61, zweite Beratung. Ich frage: Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das ist die Mehrheit Gegenstimmen. Somit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/331, zweite Beratung. Ich frage Sie: Wer ist für den Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist die große Mehrheit.
Damit kommen wir nach Annahme des Gesetzentwurfs jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Danke. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Somit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Danke schön.
Gesetz zur Stärkung der Interessen- vertretung von Seniorinnen und Se- nioren in Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/476 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Ich habe hier eine Rednerliste, dann würde ich damit beginnen. Das Wort hat Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Seniorenmitbestimmungsgesetz bringt die Fraktion DIE LINKE ein Gesetz in den Landtag ein, was seit über zwei Jahren in vielen Gremien, in Vereinen und Verbänden und mit vielen Seniorinnen und Senioren diskutiert wurde, welches wir bereits vor etwas mehr als einem Jahr schon einmal in den Landtag eingebracht haben und welches von Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, vor der Landtagswahl nicht entschieden werden sollte und Sie dieses Gesetz in die Diskontinuität verschoben haben.
Die Situation in Deutschland, die demographische Entwicklung auch in Thüringen hat sich aber seitdem nicht verändert. Im Jahr 2010, das haben wir erst gestern wieder in Statistiken vernehmen können, liegt der Anteil der Senioren über 65 Jahre bei 34 Prozent. In 50 Jahren, da bin ich übrigens 100, liegt er dann bei 67 Prozent. Beklagen wir die Situation nicht,
nutzen wir dies als Chance auch als weitere Entwicklung in Thüringen. Dazu gehört, dass wir die Fähigkeiten, die fachlichen und die persönlichen Lebenserfahrungen der Seniorinnen und Senioren nutzen. Deshalb braucht es die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Seniorinnen und Senioren in eigenen Angelegenheiten, als wirksame Form der Interessenvertretung. Um diese Interessenvertretung wirksam auszubauen, sind insbesondere in Thüringen folgende Schritte für uns notwendig: Die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Seniorenbeiräten auf kommunaler und Landesebene, wenn dies die Seniorinnen und Senioren vor Ort wollen; die Absicherung der engen Zusammenarbeit von Seniorenbeiräten und Seniorenorganisationen; die Absicherung der Logistik und Ar
beit von Seniorenbüros. Kernpunkte sind aber auch die Stärkung des Landesseniorenbeirates und die Erstellung eines Landesseniorenberichtes und die darauf aufbauende seniorenpolitische Planung in Thüringen. Die Argumente haben wir in der letzten Legislatur in fast zwei Jahren ständig im Ausschuss, auch hier im Plenum ausgetauscht. Die will ich jetzt alle nicht wiederholen, sie haben sich aber nicht verändert. Das, was sich verändert hat, ist, dass die Landtagswahlen vorbei sind.
Die neue Regierungskoalition, an der die CDU wieder beteiligt ist, hat ja einen Koalitionsvertrag verfasst. Seniorenpolitik stellt unter der Rubrik Soziales mit beinahe einer Seite Länge einen absoluten Schwerpunkt dar. Darin stehen solche Punkte wie Seniorenberichterstattung, wie Landesseniorenbeirat auf breiter Basis, wie bedarfsgerechter Ausbau und Sicherung der Seniorenbüros, wie besonderes Augenmerk liegt auf Seniorenmitbestimmung.
Kurz gesagt, eigentlich können und müssen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, dem neuen alten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Seniorenmitbestimmung zustimmen. Zunächst beantragen wir aber erst einmal die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in der Diskussion in den letzten Jahren zur Seniorenpolitik, speziell zur Frage der Interessenvertretung, eine Reihe Gemeinsamkeiten feststellen können. Das war erstens die Erkenntnis, dass Dank der verbesserten Lebensbedingungen die Menschen hierzulande gesünder leben und immer älter werden, dass zweitens die Anerkennung der Lebensleistung älterer Menschen immer stärker auch im Lande zunimmt und dass drittens die Wertschätzung für den großen Beitrag, den die Senioren in der Gesellschaft erbringen, auch zunimmt.
Das Alter ist heute mehr denn je ein Lebensabschnitt, der durch Aktivität und das Finden neuer Gestaltungsräume geprägt ist. Das zeigt sich daran, dass sich Seniorinnen und Senioren nicht in ihr Hinterstübchen zurückziehen, sondern aktiv einbringen und verstärkt eine Reihe interessanter Interessen haben, etwa im
Bereich der Gesundheitsvorsorge oder auch der Bildung oder im sportlichen Bereich. Studienakademien werden gegründet, Unis bieten Seniorenstudien an und die Lehrgänge an den Volkshochschulen speziell für Senioren nehmen zu.
Schauen Sie sich in den gesellschaftlichen und politischen Ebenen des Landes wie auch der kommunalen Ebene um, so finden wir hier viele ältere Menschen, die sich aktiv in den Kommunalparlamenten, in Vereinen, in Verbänden oder in anderen Gemeinschaften einbringen.
Senioren bringen sich ein sowohl zum Wohle der nachwachsenden Generationen z.B. als Sport- und Übungsleiter oder im Kulturbereich als auch in Vertretung der eigenen Interessen.
Meine Damen und Herren, in unserer demokratischen Gemeinschaft gibt es viele verschiedene Wege, die eigenen Interessen zu artikulieren und sie in Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen. Um sich und seinen eigenen Interessen mehr Gehör zu verschaffen, aber auch um miteinander ins Gespräch zu kommen, haben sich Seniorinnen und Senioren in Thüringen bereits in zahlreichen verschiedenen Vereinen und Verbänden organisiert. Wir wollen auch nicht vergessen, viele Seniorinnen und Senioren sind selbst unmittelbar als Träger oder Mitglieder in Entscheidungsprozesse, beispielsweise als ehrenamtliche Stadträte, als Kreistagsmitglieder, in Ortschaftsräten oder gar in Funktionen von Bürgermeistern eingebunden. Sie sind gewählte Vertreter der Gemeinschaft.
Seniorinnen und Senioren haben sicher auch spezifische, auf ihr eigenes Lebensalter bezogene Interessen, die sich auch in verschiedenen, selbst organisierten Strukturen finden. Unser gemeinsames Ziel war und ist es, die Artikulations- und die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren in Thüringen weiter zu stärken. Darin besteht Grundkonsens.
Ein kurzer Überblick zeigt, dass sich in Thüringen bereits 35 Seniorenbeiräte gegründet haben. Seniorenbüros haben sich zu einer zentralen Anlaufstelle für ältere Menschen entwickelt. Die Landesseniorenvertretung bringt sich aktiv in die Interessen der älteren Generation ein. Als Dachorganisation der Seniorenbeiräte hält sie in ihrer Satzung an dem Zweck, Seniorenbüros zu gründen und zu etablieren und die Arbeit dabei zu unterstützen, fest. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren die Seniorenbüros und die Seniorenvertretungen unterstützt. Neben den Seniorenbüros und den Seniorenbeiräten finden wir auf Landes-, aber auch auf kommunaler Ebene eine Reihe von Sozialverbänden, beispielsweise den Gewerkschaftsbund, aber auch
andere Sozialorganisationen, verschiedene unterschiedliche Arbeits- und Angebotsmöglichkeiten gerade für Senioren. Nicht zuletzt steht sicher jeder von uns Abgeordneten in engem Kontakt zu der Seniorenvertretung in seiner Region.
Der vorliegende Gesetzentwurf will die Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren gesetzlich verankern. Sie greifen dabei den Gesetzentwurf, den sie bereits in der vergangenen Wahlperiode eingebracht hatten, erneut wortgleich auf. Wir haben durch die Anhörung in der vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von Stellungnahmen erhalten, die ich mir erneut angesehen habe. In der Diskussion in beiden Plenarsitzungen oder in den Ausschuss-Sitzungen oder den Ergebnissen der Anhörung hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen Probleme aufweist, und, ich denke, auch an verschiedenen Stellen die Realitäten verkennt, aber auch die Kommunen, so meine ich, unverhältnismäßig belastet.
Meine Damen und Herren, es kann nicht darum gehen, bestehende Organisationen vom Tisch zu wischen und neue aufzupfropfen. Denn das widerspricht jeglicher Anerkennung der erbrachten Leistungen älterer Menschen. Ist es nicht auch vielmehr im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft, dass sich Strukturen frei und selbstständig entwickeln? Somit war es mir wichtig, zunächst einmal ein Bild von den bereits gewachsenen Strukturen der Seniorenarbeit zu zeichnen und das Terrain genauer abzustecken. Es kann eben nicht darum gehen, alles Gewachsene mit dem gesetzlichen Spaten umzugraben und dann auf gerodetem Boden neu auszusäen. In Gesprächen mit Sozialverbänden wurde ebenso betont, dass sich die Senioren an verschiedenen Prozessen wirklich politischer Willensbildung beteiligen. Sie haben auch Probleme mit dem Gesetz dahin gehend geäußert, dass bisherige Strukturen der Seniorenvertretung völlig außer Acht gelassen werden. Eine gesetzliche Regelung muss unserer Meinung nach nur dort vorgenommen werden, wo sie notwendig ist, nämlich dort, wo wir feststellen, dass eine Seniorenvertretung nicht ausreichend gewährleistet ist.
Zudem möchte ich zu bedenken geben, dass sich die Interessenvertretungen je nach regionaler Situation auch unterschiedlich aufstellen können. Ich bin für eine Vielfalt der Lösungen, die sich vor Ort weiterentwickeln können. Der Grundsatz der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung spricht für sich. Somit sind alle Regelungen, die übermäßig in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, nicht sinnvoll. Dass wir Kommunen und Landkreise weiterhin in einer aktiven Seniorenpolitik ermuntern wollen, steht außer Frage. Erfahrungen und Aktivitäten müssen, und dazu fordere ich namens meiner Frak
tion die Landesregierung auf, in ein seniorenpolitisches Konzept einfließen. Aus der Initiative der Thüringer Ehrenamtsstiftung namens „Erfahrungswissen älterer Bürger nutzen“ wissen wir, dass im Zusammenwirken mit Seniorinnen und Senioren zahlreiche interessante und tragfähige Konzepte entspringen. Es ist richtig, wir haben dieses Thema in der Koalitionsvereinbarung aufgegriffen und ich zitiere: „Besonderes Augenmerk liegt auf der Seniorenmitbestimmung, die einer weitergehenden gesetzlichen Regelung bedarf.“ Wir führen weiter aus: „Es besteht Einigkeit dabei, die Kommunen nicht zu überfordern, sondern zu fördern.“
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird ein entsprechendes Gesetz einbringen, das dieser Vereinbarung entspricht. Ich selbst lehne den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Ich schlage aber vor, so wie beantragt, das Anliegen der Seniorenmitbestimmung im Ausschuss für Soziales zu beraten. Wir stimmen deshalb der Überweisung zu. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Siegesmund von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die erfreuliche Nachricht ist ja, dass etwa die Hälfte des Jahrgangs 2005 ihren 100. Geburtstag feiern kann und wird. Das Erfreuliche daran ist, dass man den demographischen Wandel durchaus positiv diskutieren kann. Das ist auch das Schöne an diesem Gesetzentwurf. Ganz oft höre ich, dass der demographische Wandel vor allem Probleme erzeugt. Ich hoffe, dass wir uns von dieser Denkweise verabschieden und gestalten.