Wobei der Sinensis nicht, wie man dem Namen entnehmen könnte aus China stammt, der ist also auch in Europa zu Hause, wobei er in China zum Fischen gefangen wird. Das sind sicherlich Bilder, die einprägsam sind. Wer in der Region mal war, die kriegen ein Gummibändchen um den Hals um dann Fische zu fangen, aber so weit sind wir in Europa noch nicht. Eine Thüringer Unterart des Kormorans gibt es definitiv nicht. Der Kormoran hat historisch nicht belegt in Thüringen gebrütet. Also es gibt keine historischen Nachweise für brütende Kormorane hier und es gab mal eine Zusage unserer Landesregierung, dass der Kormoran auch in Thüringen nicht zum Brüten kommen darf.
Ja, die Landesregierung hat uns mal zugesagt, dass verhindert wird, dass es hier Brutkolonien von Kormoranen gibt.
Fakt ist, dass ein Pachtvertrag des damaligen staatlichen Umweltamts Gera mit dem NABU ermöglicht hat, dass sich an den Haselbacher Teichen eine Kormorankolonie, mit der der NABU auch wirbt, ansiedeln konnte, trotz dieser anders lautenden Zusage unserer Landesregierung.
Ich will noch ein paar Dinge aus der Debatte ansprechen. Frau Hitzing, der Kormoran sucht sich nicht Stückchen aus dem Fisch heraus. Der Kormoran schluckt Fische ganz, der hat nämlich gar keine Zähne, um die irgendwie zu zerbeißen.
Dass der manchmal zugreift und der Fisch ist so groß gewesen, weil der scheint relativ wenig Sättigungsgefühl zu haben und sich manchmal zu überschätzen, und der Fisch ihm entkommt und dann anschließend Spuren vom Schnabel hat, an denen die Fische auch oft zugrunde gehen, das ist eine andere Geschichte.
Herr Abgeordneter Kummer, kann ich Ihren Ausführungen richtig entnehmen, dass die 380-kV-Leitung auch gut gegen Kormorane ist?
Herr Weber, ich habe mich zur 380-kV-Leitung nicht geäußert und ich glaube nicht, dass Sie die Drähte dort so eng spannen wollen, dass der Kormoran mit seinen Flügelspitzen beide Seiten berühren kann.
Ich möchte noch ein Stück weit zum Ernst der Diskussion zurückkommen. Nach meiner Information war der Naturschutzbeirat, Herr Dr. Augsten, mehrheitlich für die Verlängerung der Kormoranverordnung. Dass es unterschiedliche Sichten von unterschiedlichen Naturschützern auf das Problem gibt, ich habe Haselbach eben angesprochen, ich habe aber auch schon an Veranstaltungen teilgenommen, wo NABU-Mitglieder eine ganz andere Position zu Kormoranen vertreten haben, das ist definitiv so.
Ich habe auch schon an einer Veranstaltung teilgenommen, wo von einem NABU-Mitglied darauf hingewiesen wurde, dass gerade die Kormorane, die aus Norwegen zu uns kommen, mit Parasiten befallen sind, das ist da auch mit hervorragenden Bildern dargestellt worden, die bei uns in den Gewässern bisher nicht vorkamen und die massive Auswirkungen auch auf die Fischfauna unserer Gewässer haben könnten. Also Dinge, die dort noch eine Rolle spielen. Es ist wirklich keine einfache Debatte und es geht hier nicht vor allem um Schäden materieller Art in Gewässern. Sie hatten das vorhin so angesprochen. Sicherlich steht in unserer Kormoranverordnung, dass er geschossen werden kann, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden. Da geht es aber nicht um das natürliche Gewässer. Da geht es um die Anlage eines Fischereibetriebes, um einen Karpfenteich, wo der Kormoran, wenn er dort in Größenordnungen einfällt, eben alle zweijäh
rigen Karpfen rausfängt oder den Bestand zumindest so angreift, dass die Tiere alle nicht mehr vermarktbar sind durch den massiven Stress, den sie hatten, durch die Verletzungen, die dort, weil der Kormoran ja auch in Gruppen jagt, hervorgerufen wurden.
Aber das andere, was wir zum Glück mit in die Verordnung aufgenommen haben, das ist der Schutz heimischer Tiere. Das ist das Wesentliche, worum es beim natürlichen Gewässer geht. Denn im natürlichen Gewässer kann niemandem, keinem Menschen, ein Schaden entstehen, auch wenn ein Anglerverband vorher Fische eingesetzt hat. Fische in einem natürlichen Gewässer gehören nur sich selbst. Erst wenn sie sich jemand rechtmäßig angeeignet hat, kann er sie sein Eigentum nennen. Das war auch der Grund, warum wir damals mit einer Fischseuchenkasse scheiterten, weshalb es jetzt in Heyda zum Beispiel keine Entschädigung aus einer Fischseuchenkasse geben kann. Rechtlich geht das nicht. Der Fisch gehört dort nur sich selbst. Deshalb gibt es auch keinen fischereiwirtschaftlichen Schaden am natürlichen Gewässer.
Ich will trotzdem zu der Frage Schaden eines deutlich machen: Die letzte Ilmäsche, wenn die gefangen ist und wir ihre genetische Anpassung an das Gewässer Ilm damit verloren haben, die über Jahrtausende entstanden ist, ist das ein gesellschaftlicher Schaden, der unwiederbringlich ist, deshalb muss es Maßnahmen gegen den Kormoran geben. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Umweltminister Herr Reinholz hat um das Wort gebeten.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Antrag der FDP, zur Kormoranverordnung, für die Landesregierung Stellung nehmen.
Gestatten Sie mir aber vorher ein paar erläuternde Worte: Die Tötung von Kormoranen ist in Thüringen seit 1998 nämlich schon durch die Thüringer Kormoranverordnung geregelt, die seitdem mehrfach im Interesse der Fischer und Angler geändert wurde. Die aktuelle, letztmalig 2008 geänderte Kormoranverordnung erlaubt es, zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt Kormorane im Umkreis von 250 m von fischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern, aber auch im gleichen Umkreis von Fließgewässern vom 16. August bis zum 31. April und mit
Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde auch in der Brutzeit vom 1. April bis 15. August zu töten. Mit der letzten Änderung wurde auch der bis dahin geltende Ausnahmevorbehalt für Naturparke, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete sowie für die Brutzeit aufgehoben. Die Thüringer Kormoranverordnung in der derzeitigen Fassung kommt damit den Belangen der Fischereiwirtschaft und der Angler weitestgehend entgegen.
Jetzt etwas zur Entwicklung der Kormoranbestände: Der Brutpaarbestand in Deutschland hat sich nach anfangs steigenden Zahlen in den 90er-Jahren in 2005 bei ca. 24.000 bis 25.000 Paar eingepegelt und schwankt seitdem um diesen Wert. Der Thüringer Kormoranbestand wird seit 2002 durch regelmäßige synchrone Schlafplatzzählungen erfasst. Anders als in der Begründung zum Antrag dargestellt, weisen diese Zählungen keinen kontinuierlichen Bestandsanstieg auf, sondern seit 2003 haben wir im Durchschnitt im Winter einen Bestand von ca. 1.000 Vögeln und im Sommer von etwa 200 bis 300 Tieren. Diese 200 bis 300 sind dann auch die, die gegebenenfalls bei uns brüten.
Gemäß § 6 der Kormoranverordnung haben die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Biologie und die Forstservice- und Kompetenzzentren unter Einbeziehung des Landesnaturschutzbundes und des Landesfischereibeirates jährlich die Auswirkungen der Verordnung auf den Kormoranbestand, die fischereiwirtschaftlichen Schäden und natürlich auch den Artenschutz zu bewerten.
Nun komme ich kurz zu den drei Forderungen Ihres Antrags: Fortsetzung des nationalen Kormoranmanagements: Ein einheitliches nationales Kormoranmanagement gibt es in Deutschland leider nicht. Die Länder setzen den rechtlichen Rahmen nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes leider sehr unterschiedlich um. Auf der Grundlage eines Agrarministerkonferenzbeschlusses vom Oktober 2011 hat sich im März 2012 beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein nationales deutsches Kormoranmanagement konstituiert. Die Arbeitsgruppe hat sich bisher zweimal getroffen. Die Frage der Notwendigkeit eines nationalen deutschen Kormoranmanagements ist zwischen dem BMELF und BMU bzw. den Länderreferenten für Fischerei und Naturschutz leider bisher noch strittig.
Zum zweiten Punkt - Fortführung des Kormoranmonitorings: Unser Haus beabsichtigt, das Kormoranmonitoring auf der Grundlage der fortzuschreibenden Kormoranverordnung selbstverständlich fortzuführen.
Zum Thema Fortschreibung der Kormoranverordnung an sich: Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt beabsichtigt, die Fortschreibung der Kormoranverordnung und ich
bin sicher, dass das auch vor Ablauf der Frist erfolgen wird. Es bedarf dazu wirklich nicht der Aufforderung. Wir sind dazu mit allen Betreffenden im Gespräch und wir werden das auch rechtzeitig auf den Weg bringen.
Ein Wort noch zu den Waschbären: Das wird für uns in Thüringen nicht so sehr viel Bedeutung erlangen, da, wie gesagt, maximal 200 Paare oder 150 Paare bei uns brüten und die Waschbären wirklich nur die Nester ausräumen. In Brandenburg hat das große Wirkung gezeigt, aber da sind natürlich auch wesentlich größere Schlafplätze. Dazu kommt, dass der Waschbär sich zwar sehr stark vermehrt hat. Wir haben im letzten Jahr 9.000 Stück geschossen, die Jahre davor maximal 600 und
- nein, selber nicht - insofern wissen wir natürlich eines, dass der Waschbär momentan sich im Wesentlichen - das haben Sie ja in der Zeitung gelesen - im westlichen Thüringen aufhält, der inzwischen aber auch ins mittlere Thüringen gekommen ist, aber in Ostthüringen ist die Population noch nicht so groß. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Herr Kummer erwähnte die Zusage der Landesregierung, dass der Kormoran in Thüringen am Brüten gehindert werden soll bzw. es nicht darf. Könnten Sie eine kurze Mitteilung dazu machen, wie und auf welchem Wege diese Zusage, wenn sie denn so besteht, umgesetzt wird.
Frau Dr. Lukin, ich habe ja gesagt, wir haben im Sommer, in der Zeit wo gebrütet wird, zwischen 200 und 300 Vögel in Thüringen. Das sind also 100 bis 150 Brutpaare und ich habe ja auch gesagt, mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde dürfen diese Tiere natürlich auch in der Brutzeit geschossen werden. Das versucht man auch weitestgehend umzusetzen. Dass Sie nicht jeden Kormoran in Thüringen erledigen können, darüber sind wir uns sicher im Klaren, schon gar nicht außerhalb der Jagdzeiten. Und da Sie während der Brutzeit eine
Ich sage mal, wenn Sie von 24.000 Stück in Deutschland ausgehen und wir hier 100 haben, dann ist das schon relativ eng.
Vielleicht kann ja der Landtag ein Brutverbot beschließen, vielleicht halten sich die Kormorane dann daran.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich zur Abstimmung über diesen Antrag kommen kann. Es ist die Überweisung der Drucksache 5/5956 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und SPD. Stimmenthaltungen? Die Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion DIE LINKE. Damit ist eine Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen nun direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5956 ab. Wer dieser von mir eben genannten Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.