Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

(Abg. Siegesmund)

aufgabe gewesen. Damit, mit dieser Regelung, wurde das nun korrigiert. Ich denke, das ist sehr sinnvoll. Unser Gesetz schließt sich an die bayrische Lösung an. Ich denke, da sind wir auch auf gutem Weg.

Es wurden bereits die Überweisungen an den Sozial- und an den Finanzausschuss beantragt, natürlich federführend an den Sozialausschuss. Ich denke, wir werden uns dort noch sehr umfangreich über die technischen Details unterhalten können. Es ist eine politisch sinnvolle Maßnahme, die uns gerade finanztechnisch hier mehr Spielraum für die Kommunen ermöglicht und auch das Land entlastet. Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Ich habe jetzt keine Rednerliste mehr. Herr Staatssekretär auch nicht.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.

Außerdem wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht.

Jetzt entscheiden wir über die Federführung. Federführung soll beim Sozialausschuss liegen, so war der Vorschlag. Gibt es da gegenteilige Meinungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Vielen Dank. Der Tagesordnungspunkt ist für heute geschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Ärzte, Apotheken und Heilberufe von Bürokratie entlasten Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5965

Herr Abgeordneter Koppe hat das Wort zur Begründung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie Apotheken sind verpflichtet, unverzüglich sowohl den Beginn als auch die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Des Weiteren sind diese verpflichtet, die Anschrift der Niederlassung und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder Führen der Berufsbezeichnung gegenüber den Gesundheitsämtern nachzuweisen. Dies macht insoweit Sinn, als dass das Ziel einer solchen Meldepflicht ist, im Katastrophenfall schnellen Zugriff auf Ärzte und Apotheker zu haben. Allerdings macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, dass dies jeder Arzt und jeder Apotheker und jeder Heilberufler von sich aus machen muss.

(Beifall FDP)

Es ist ja nicht so, dass unser Gesundheitswesen nicht schon bereits genug bürokratische Hemmnisse für alle Beteiligten bereithalten würde.

(Beifall FDP)

Wenn man bedenkt, dass die Körperschaften öffentlichen Rechts wie die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder Ärzte- und Apothekerkammern sowieso bereits alle Daten vorrätig haben und diese den Gesundheitsämtern ohne großen Aufwand regelmäßig eine aktuelle Adresse und Telefonnummer, und nur um diese Daten geht es, zusenden könnten, dann fragt man sich schon, weshalb bis jetzt noch niemand auf diese Idee der zentralen Meldung gekommen ist. Wenn man des Weiteren bedenkt, dass damit auch die Strafbewährung in Höhe von 500 € bei Versäumen der Anzeigepflicht gegenüber dem einzelnen Apotheker, Arzt oder Heilberufler, also auch Physiotherapeut oder Hebamme, entfallen könnte, dann darf man tatsächlich von einem nicht unerheblichen Beitrag und von einer wirklichen Entlastung der medizinischen Berufe sprechen. Es wäre aus unserer Sicht ein direkter Beitrag, den Gesundheitsstandort Thüringen mit einfachen Mitteln zu stärken. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Ich eröffne jetzt die Aussprache und als Erster hat das Wort der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDUFraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, der vorliegende Antrag der FDP lässt sich zusammenfassen mit dem Motto „Gut ge

meint“. Das Ziel des Antrags ist es, Angehörige ärztlicher und nicht ärztlicher Heilberufe von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Konkret geht es um die doppelte Anzeigepflicht der Heilberufler bei den unteren Gesundheitsbehörden einerseits und den für die Berufsaufsicht und Medizinalstatistik zuständigen Kammern andererseits. Der Antrag sieht vor, die Anzeigepflicht gegenüber den Gesundheitsämtern abzuschaffen, so dass die Meldung allein bei den Heilberufekammern und anderen Berufsverbänden erfolgen soll, welche die Daten ihrerseits an die Gesundheitsämter wieder zurückleiten. Hier haben wir das erste Problem. Bei den akademischen Heilberufen, sprich den Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Psychotherapeuten, könnte das noch funktionieren, aber bei den nicht akademischen Heilberufen, den medizinisch-technischen Assistenten, den Krankengymnasten oder zahlreichen Pflegeberufen - Fragezeichen. Hier gibt es keine Kammer und auch keine verpflichtende Mitgliedschaft in Berufsverbänden. Die Gesundheitsämter würden in diesem Fall keine Kenntnis von den im Landkreis tätigen Heilberufen erhalten und könnten somit auch ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen. Bevor Sie weiterhin solche Rufe machen, hielte ich es für geeigneter, sich direkt mal mit den Gesundheitsämtern in Verbindung zu setzen.

Die zweite Forderung des FDP-Antrags lautet, Heilberufler, die nicht am Patienten tätig sind, von der Meldepflicht gegenüber den Gesundheitszentren ganz rauszunehmen. Dies beträfe etwa Ärzte, die in einem Krankenhaus in der Verwaltung arbeiten, aber nicht kurativ tätig sind, oder Apotheker, die in einem Pharmaunternehmen in der Forschung beschäftigt sind. Die Konsequenz wäre, dass diese Mediziner vom Radar der Behörden verschwinden. Hier sage ich wiederum, gut gedacht, schlecht gemacht und potenziell sogar gefährlich für die öffentliche Sicherheit. Denn insbesondere im Rahmen des Katastrophenschutzes und des Managements von Epidemien und Pandemien ist es zwingend erforderlich, dass der öffentliche Gesundheitsdienst Kenntnis hat über die aktuell im Kreis tätigen oder auch lebenden approbierten Heilberufler.

Eine Unterscheidung in tatsächlich praktisch am Patienten tätige Mediziner und solche, die nicht unmittelbar kurativ tätig sind, ist weder begründet, noch ist sie rechtlich nachvollziehbar und, ich sage es auch, noch ist sie sinnvoll. Alle Ärzte haben ein Studium und die staatliche Approbation zur Berufsausübung. Und allein auf den ärztlichen Sachverstand und die ärztlichen Fähigkeiten wird im Katastrophenfall Bezug genommen. Wenn Ärzte zur Mitwirkung bei Großschadensereignissen, Naturkatastrophen und Ähnlichem herangezogen werden sollen, dann ist dies notwendig.

Meine Damen und Herren, manch einer mag diese Anzeige- und Meldepflicht als Bürokratie empfin

den. Aber ebenso wie es neben dem negativen Stress auch positiven Stress gibt, gibt es auch sinnvolle Verwaltungsregelungen. Die Meldepflichten nach der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie nach dem Thüringer Heilberufegesetz tragen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten und im Sinne des Katastrophenschutzes zur Sicherheit aller Menschen in Thüringen bei. Deshalb werden wir an den bisherigen Vorschriften nicht rütteln und lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zuerst eine persönliche Erklärung noch zum vorletzten Tagesordnungspunkt. Ich habe es schon persönlich gemacht. Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal - auch für das Protokoll, aber auch hier für das Haus - bei Frau Holzapfel für meine Entgleisung entschuldigen.

(Beifall im Hause)

Zum Thema: Eigentlich könnte ich es mir jetzt einfach machen. Es ist vielleicht auch ein Novum, aber Kollege Gumprecht, Sie haben recht, ich könnte mich setzen.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Bürokratie reden, jawohl, ich bin auch für den Bürokratieabbau, aber dann müssen wir auch überlegen, wo und wer verursacht welche Bürokratie. Und ich gebe da der FDP recht, jawohl, wir haben im Bereich Gesundheitswesen - egal welcher Bereich das ist doppelte Meldungen. Also mich nervt das schon, wenn ich eine Krankenschwester einstelle, muss ich das sofort der Krankenkasse melden mit allen persönlichen Angaben, Unterschriftenprobe usw. Das nervt, das muss ich jeden Monat machen. Das will aber die Krankenkasse haben. Auf welcher gesetzlichen Grundlage weiß ich nicht, eine Rahmenvereinbarung, ist so. Aber ich möchte, dass trotzdem der öffentliche Gesundheitsdienst und damit der Staat für die Gesundheit seiner Bürger verantwortlich ist. Und er kann sich dort Dritter bedienen. Das hat er zum Beispiel bei der ärztlichen Versorgung, da bedient er sich der Kassenärztlichen Vereinigung. Was jetzt diese Selbstverwaltungsorgane und die sogenannten Gesellschaften bürgerlichen Rechts für eine eigene Bürokratie entwickeln, da müssen sie sich selber die Frage stellen.

Ich bin eigentlich auf das Problem Meldung an den öffentlichen Gesundheitsdienst aufmerksam gewor

(Abg. Gumprecht)

den, weil ich einmal im Jahr auch mein gesamtes medizinisches Personal melden muss einschließlich der Autos, die ich einsetze. Spätestens bei der Frage Autos bin ich stutzig geworden. Was gehen die meine Autos an? Das habe ich mir erklären lassen. Jawohl, das hat was mit Katastrophenschutz zu tun, das hat was mit Großschadensereignissen zu tun. Mit dieser Tatsache muss der öffentliche Gesundheitsdienst wirklich wissen, über welche Kräfte und Einsatzmöglichkeiten kann ich in so einem Fall in meinem Territorium, in meiner Region verfügen. Das allein sollte eine Hauptaufgabe, nicht nur, aber das ist eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Solche Aufgaben sollten wir nicht dem Selbstverwaltungsorgan überlassen an dieser Stelle und deshalb sage ich auch, gerade bei solchen Großschadensereignissen kommt es darauf an, dass ich wirklich weiß, was habe ich für Kapazitäten in meinem Territorium. Gerade bei Pandemien oder so was, die machen auch bei medizinischem Personal nicht halt. Auch die werden von solchen Ereignissen betroffen sein und da muss ich genau Kräfte einschätzen können als öffentlicher Gesundheitsdienst, die ich in so einem Fall zur Verfügung habe. Deshalb warne ich davor, dieses Gesetz oder diese Ausführung im ÖGD zu verändern, und wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Kubitzki. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wieder so ein FDP-Antrag, der auch die Überschrift haben könnte „Vorsprechen beim Bundesgesundheitsminister“, weil er insbesondere Lobbypolitik für eine Gruppe macht,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die Rede kennen wir schon.)

und ich sage Ihnen, insbesondere die Menschen, die Sie eigentlich erreichen wollen, nämlich die beim öffentlichen Gesundheitsdienst Tätigen, sagen, ein Bürokratieabbau ist zwar immer wünschenswert, aber „die restriktive heilberufsunfreundliche Bundesgesetzgebung kann damit nicht kompensiert werden“.

(Unruhe FDP)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eigentlich der Punkt, wo Sie ansetzen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass der öffentliche Gesundheitsdienst an Bedeutung gewinnt, denn wir sind der festen Überzeugung, dass nur ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst die Gesundheitsversorgung in den Kommunen und Landkreisen sicherstellen kann. Sie alle kennen die Bereiche, wo die Menschen tätig sind, vom Katastrophenschutz angefangen, wenn es um Impfungen und Impfberatung, Schul-, Jugend- und zahnärztliche Untersuchung, Schwangeren- und Mütterberatung geht, viele Dinge, die wir nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Zur Sicherstellung gehört für uns eben auch, dass im Fall von Katastrophen der öffentliche Gesundheitsdienst sehr genaue Kenntnis darüber hat, in welchen Kreisen aktuell tätige und lebende approbierte Ärzte und Heilberufler zu finden sind. Diese Informationen erhalten die Gesundheitsämter durch die Meldepflicht der Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und eben auch der Heilberufler. Im Gegensatz zur FDP verteufeln wir diese Art und Weise der Bürokratie, insbesondere wenn es um gesundheitspolitische Entscheidungen geht, nicht, sondern man muss dann darüber nachdenken, was denn eine bessere Methode wäre; das konnte ich heute nicht hören. Durch das derzeitige Meldesystem können wir auf eine verlässliche Datenlage zurückgreifen. Wenn Sie darauf verzichten wollen, dann müssen Sie mindestens die Kassenärztliche Vereinigung mit ins Boot holen, die dann gegebenenfalls valide Daten sammelt und da hätte ich gerne mal eine Positionierung der KV, ob sie sich das zutraut und das möchte. Diese Testphase wäre mal eine spannende Geschichte. Vielleicht können Sie da auch aus anderen Bundesländern berichten, ob es so etwas schon gegeben hat.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das habe ich mit.)

Aber ich will Ihnen auch eines ganz klar sagen: Der öffentliche Gesundheitsdienst und Fachdienst, beispielsweise in Altenburg, urteilt über Ihren Antrag sehr klar, der sagt: „Ein Bürokratieabbau ist eine kleine Geste. Aber damit ist uns überhaupt nicht geholfen.“ Diesem Zitat kann ich mich nur hundertprozentig anschließen.

Was Ihre Aufgabe eigentlich wäre, wäre sich auf die Bundesebene zu konzentrieren und

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist wieder die erste Seite, Sie müssen umblättern.)

dort diejenigen in die Pflicht zu nehmen, nämlich das Bundesgesundheitsministerium, eine vernünftige Lösung zu finden. Sie werden immer offene Ohren bei uns finden, wenn es um die Frage von Datenschutz geht und Datensammelwut. Aber Sie

(Abg. Kubitzki)

müssen dann wenigstens auch, wenn Sie mir nachweisen wollen, dass Sie keinen Lobby- und Klientelantrag hier heute gestellt haben, mir den Nachweis bringen, dass auch nur ein einziger Arzt oder Heilberufler in den vergangenen Jahren diese Strafe, die im Gesetz steht, zahlen musste.