Vielen herzlichen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde aber, wenn ich das richtig verstanden habe, Ausschussüberweisung beantragt.
Ich nehme an, in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Koppe? Gut, Sie möchten den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wissen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5965. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Netzneutralität endlich gesetzlich festschreiben Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6013 dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6122
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünscht das Wort zur Begründung. Das Wort hat der Abgeordnete Carsten Meyer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Themenspektrum wechselt jetzt deutlich aus dem Sozialbereich in das Thema des Internets. Wir haben einen Antrag eingebracht zum Thema Netzneutralität und dieses Thema ist, obwohl dieser Antrag mittlerweile zum dritten Mal, glaube ich, in diesem Hohen Haus geschoben werden musste aufgrund der Themenvielfalt, heute noch genauso aktuell wie es im April war, als wir ihn eingebracht haben. Das spricht dafür, dass dieses Thema uns tatsächlich beschäftigen sollte.
Wir fordern in unserem Antrag die Festschreibung der Netzneutralität, die ein Begriff ist, der offensichtlich noch Schwierigkeiten macht. Er meint eine offene und pluralistische Gesellschaft auch im Netz, den freien Zugang zu Daten im Internet, die Möglichkeit, sich direkt und ohne vorherige Filterung
oder andere Eingriffe zu informieren und auch selbst entscheiden zu können, welche Daten und Informationen wichtig sind.
Das Ganze in einem Medium, das immer mehr zur Hauptquelle unserer Informationen wird. Ich will nur daran erinnern, dass vor zwei Tagen die Meldung kam, dass Brockhaus als gedrucktes Medium zu existieren aufhört.
Das sind für alle, die aus Gotha oder Hildburghausen kommen, schlechte Nachrichten, wenn wir an die Tradition der Lexika aus Thüringen denken, aber genau dieses Medium hat sich jetzt überholt, völlig richtig, danke für den Zwischenruf, aber da sieht man eben, dass jetzt eben das Internet aus Thüringen kommen müsste.
Netzneutralität bedeutet für uns, dass alle Daten und Informationen, die im Internet transportiert werden, gleichwertig behandelt werden müssen. Es darf dabei keine Rolle spielen, wo sie herkommen, welche Inhalte sie haben oder welche Geräte ein Nutzer verwendet. Weder Telekommunikationsanbieter noch andere Stellen sollen von außen eingreifen dürfen. Dazu hat es in den letzten Wochen eine deutliche Diskussion gegeben über die Drosselpläne der Telekom, die dort eine ganz neue Diskussionsdimension aufgemacht hat.
Die Telekom hatte angekündigt, bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit des Internets für bestimmte Nutzer massiv zu drosseln. Das eigentliche Problem daran ist dann auch gewesen, dass eigene Streaming-Dienste, wie zum Beispiel Telekom Entertain, davon ausgenommen werden sollten. Das wäre und wird ein eklatanter Bruch der Netzneutralität sein und nebenbei auch noch ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil.
Daraufhin folgte, wie Sie - zumindest die interessierten Mitglieder dieses Parlaments unter Ihnen wissen, eine riesige Protestwelle. Petitionen dagegen haben innerhalb von Tagen die notwendigen Quoren erreicht und mittlerweile mehrere 100.000 Menschen dazu bewogen, sich gegen diese Pläne auszusprechen.
Es wird in öffentlicher Sitzung am 24. Juni dazu im Bundestag beraten werden. Die Telekom versucht halbherzig gegenzusteuern und die bislang vorgesehenen drastischen Drosselungen etwas weniger drastisch ausfallen zu lassen.
Auch Bundeswirtschaftsminister Rösler ist nach Jahren der Debatte aufgewacht und hat als Reaktion auf den öffentlichen Druck am Wochenende eine Verordnung zur Netzneutralität angekündigt. Die wird aber an dem eigentlichen Problem nach unserer Auffassung nichts ändern. Das Vorhaben der Telekom, eigene Inhalte zu bevorzugen, wird näm
Wir fordern als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Langem eine gesetzliche Regelung, da nur so die Netzneutralität garantiert werden kann. Hier soll die Landesregierung durch unseren Antrag ihre Möglichkeiten nutzen. Wir freuen uns auf die Debatte. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat der Abgeordnete Dr. Mario Voigt für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mein sehr verehrten Damen und Herren, „das Internet ist für uns alle Neuland“, zumindest rechtspolitisch.
Ich dachte, eine kleine Reminiszenz an unsere Bundeskanzlerin wäre angebracht. Trotzdem ein spannender Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil wir natürlich auch eine aktuelle Diskussion eines großen deutschen Unternehmens darüber haben. Die Deutsche Telekom hat ja angekündigt, neue Tarife auszureichen, in gewisser Weise ein Tempolimit für das Surfen einzuführen und im gleichen Atemzug in der neuen Tarifstruktur sogenannte Manage Services zu privilegieren. Das hat eine deutliche öffentliche Debatte ausgelöst Kollege Meyer hat es gerade gesagt - mit heftigen Reaktionen. Hauptstreitpunkt war die Frage, ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen würde. Die Bundesnetzagentur - und das ist das zuständige Kontrollgremium - hat daraufhin entsprechende Auskünfte beim Unternehmen verlangt. Wir haben in der Tat demnächst eine Sitzung dazu, die das intensiv eruieren soll. Gleichzeitig ist es so - und das fordern Sie in Ihrem Antrag -, dass wir gesetzlich darauf reagieren sollen. Gleichzeitig ist es aber so, dass die Koalition im Bund unter Führung der CDU das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert hat. Wenn Sie im TKG nachschauen, in § 41 a steht exakt etwas zum Thema Netzneutralität formuliert, nämlich - ich zitiere: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhin
dern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.“ Das ist etwas, das ist gesetzlich schon normiert. Gleichzeitig - und darüber reden wir und so habe ich auch Ihre Einlassung verstanden - muss es natürlich um die konkretisierenden Normen gehen, also wie geht man in den Inhalten damit um. Das ist etwas, wo ich glaube, dass wir in dem zuständigen Ausschuss dafür auch eine intensive Debatte brauchen. Deswegen beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit,
Bitte. Gleichzeitig sehen wir natürlich aber auch, dass die gesetzlichen Grundlagen, die geschaffen sind, um Netzneutralität durchzusetzen, einen entscheidenden Punkt betreffen, wenn wir über moderne Medien reden, über das Internet, nämlich die Frage, dass Netzneutralität ein hohes Gut ist. Es geht darum, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Weiterleitung von Datenpaketen als Grundkomponenten des freien Internets festzuschreiben. Deswegen sage ich eines klar: Netzneutralität bedeutet nicht Flatrate für alle und das möglichst günstig. Netzneutralität bedeutet aber eine klare Angebotsstruktur, dass alle Dienste gleichberechtigt werden und auch die Nutzer gleichberechtigt. Das ist ein Punkt, den müssen wir im Blick haben. Deswegen glaube ich persönlich auch, ob es einen an Volumen gebundenen Tarif von Unternehmen gibt und ob der sich in Deutschland durchsetzt, ist eine Frage von Angebot und Nachfrage. Ob es Leute gibt, die dafür Geld ausgeben, darüber müssen die entscheiden. Gleichzeitig glaube ich aber, dass wir aufpassen müssen, dass die Debatte um das Tarifmodell nicht davon ablenkt, was eigentlich die Fragestellung im Kern der Netzneutralität ist, nämlich die Ankündigung der Telekom, bestimmte Dienste von der Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen. Das ist die Fragestellung, wenn es um Netzneutralität geht. Ganz simpel ist im Blick des Unternehmens oder anderer Anbieter, dass bestimmte Dienste von Dritten quasi per Ansage diskriminiert werden und damit ein ganz glasklarer Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt. Das ist etwas, wo die Telekom argumentiert, das sogenannte Manage Services von einer entsprechenden Bewertung ausgenommen werden müssten, unter anderem bei dem viel zitierten Thema Entertain - Entertain sei etwas, was kein Internetangebot sei, sondern quasi ein TV-Angebot, was reguliert wäre. Das halte ich persönlich für eine ziemlich weit hergeholte Argumentationsbasis, weil wir uns natürlich trotzdem in dem Verbreitungsraum
Internet befinden und darüber ist ja zu befinden. Deswegen ist hier unsere Haltung und auch die der Bundesnetzagentur, dass eine Diskriminierung innerhalb von Diensteklassen, also beispielsweise die Bevorzugung eines Video-on-Demand-Angebotes in Abgrenzung zu anderen Angeboten im Sinne der Netzneutralität nicht zulässig ist. Wir wollen, dass die Nutzer auch künftig frei entscheiden können, welche Dienste sie im Netz nutzen und diese Entscheidung nicht geleitet wird durch die Kopplung von Netzzugang auf der einen und Angeboten bestimmter Dienste auf der anderen Seite. Das ist eine ganz klare Debatte, die werden wir dann in aller Ruhe im Ausschuss führen. Ich kann nur eines sagen, dass wir als Union klar sagen, dass die Telekom oder andere beliebige Infrastrukturanbieter das zur Verfügung gestellte Datenvolumen auf bestimmte Dienste anrechnen und auf andere nicht, ob das für den Bereich Musikstreaming gilt, Videoon-Demand oder andere Services, das darf es auch künftig nicht geben.
Ich freue mich auf die spannende Diskussion im Ausschuss und wünsche deswegen noch mal die Überweisung des Antrags der GRÜNEN. Wir glauben, dass der Änderungsantrag der LINKEN zu dieser Debatte keine weitere Verstärkung hinzufügen könnte, deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Voigt. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete André Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Einbringen des Antrags und natürlich auch das Zulassen unseres Änderungsantrags. Danke auch an meinen Vorredner, denn er hat es mir einfach gemacht, auch in die Problematik Neuland einzusteigen. Ich gehe davon aus, dass er meinen Redebeitrag nicht kannte, aber ich nehme das Wort gerne auf. In den letzten Tagen hat es ja nun einen Skandal unter dem Stichwort „Prism“ gegeben, der für internationale Aufregung gesorgt hat.
Prism ist der Name eines Überwachungsprogramms, mit dem die US-Regierung hunderttausendfache Daten von Internetnutzern ohne deren Kenntnisse geschweige denn Einverständnisse ausspioniert hat. Nach allem, was wir wissen, hat es keine ausreichende rechtsstaatliche Prüfung dieser Überwachung gegeben. Es war von vielen Menschen erwartet worden, dass die Bundeskanzlerin
gestern Barack Obama darauf anspricht und eine deutliche Missbilligung zum Ausdruck bringt. Aber, wir kennen unsere Bundeskanzlerin, so geschah es nicht. Sie erklärte in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem US-Präsidenten quasi entschuldigend, das Internet, da sind wir jetzt an dem Stichwort, das Internet ist für uns alle Neuland. Unmittelbar darauf zog sich eine Welle von Kommentaren durch das Netz, wo die Kanzlerin als „Neulandentdeckerin“ veralbert wurde. Ich will mich gar nicht an dem Witzemachen beteiligen, weil der Kern der Aussage überhaupt nicht lustig ist. Im Jahr 2013 versucht die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, einen der größten Datenskandale überhaupt, der von der amerikanischen Regierung zu verantworten ist, damit zu relativieren, eigentlich zu bagatellisieren, indem sie behauptet, so ein Fehler könnte jedem passieren in einem neuen Politikfeld. Allein das Prism-Programm, das schon seit 2007 läuft, zeigt, wie verfehlt die Aussage ist.
Was will ich damit sagen, meine Damen und Herren? Das Internet bzw. die Netzpolitik ist kein neuer Politikbereich. Die Feststellung ist mir wichtig für die Begründung unseres Ergänzungsantrags. Das Internet ist kein neuer Politikbereich. Wir bewegen uns nicht im Neuland. Wir haben die Verantwortung, uns in diesem Feld auszukennen und wie in jedem anderen Politikfeld auch, Regelungen zu schaffen, die Fehlentwicklungen verhindern oder gar beenden. Die Landesregierung hat im Bericht über die Erfahrungen mit dem Landesmediengesetz festgestellt, dass viele Punkte dafür sprechen, dass Netzneutralität im Landesmediengesetz zu verankern wäre. Ziemlich überraschend kommt dann der Bericht allerdings am Ende zu der Feststellung, dass derzeit doch noch keine Notwendigkeit besteht, die Netzneutralität ins Gesetz aufzunehmen. Erst solle eine vertiefte Diskussion über die Problematik erfolgen.
Ich will noch einmal betonen, wir haben es beim Internet nicht mit einem neuen Phänomen zu tun. Seit Jahren wird immer deutlicher, wie wichtig Netzneutralität ist, wenn wir den Menschen einen freien und gleichberechtigten, letztlich demokratischen Zugang zum Netz ermöglichen wollen.
Worum geht es bei der Netzneutralität, meine Damen und Herren? Technisch gesprochen geht es darum, dass alle Inhalte, alle Daten gleichberechtigt mit der gleichen Geschwindigkeit durch das Netz fließen. An einem Beispiel erklärt heißt das, Netzneutralität garantiert, dass wir als Fraktion nicht einfach der Telekom oder einem anderen Anbieter Geld dafür zahlen können, damit sich unsere Internetseite für die Nutzer schneller aufrufen lässt, als die der CDU. Die Telekom hat jetzt, und das hat der Kollege Voigt schon angesprochen, einen neuen Anlass für die Debatte gegeben, indem sie angekündigt hat, zukünftig bei ihren Internettarifen die Geschwindigkeit zu drosseln, wenn ein bestimmtes
Datenvolumen verbraucht ist. Danach sollen nur noch einige Angebote schnell durch das Netz geleitet werden, die der Konkurrenz nicht mehr. Man muss für diese Ankündigung fast dankbar sein, denn sie hat noch einmal eine Debatte über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität ausgelöst.
Das Prinzip der Netzneutralität wird aber jetzt schon an vielen Punkten verletzt, wenn beispielsweise Videotelefonie mit dem Handy entweder gar nicht oder nur über einen bestimmten Anbieter zu bestimmten Tarifen ermöglicht wird. Das ist kein technisches Problem. Theoretisch ließe sich mit fast allen modernen Smartphones Videotelefonie betreiben. Die Netzanbieter lassen es aber nur eingeschränkt zu. Jetzt kann man sagen, Videotelefonie brauchen wir nicht unbedingt, das ist doch nicht so schlimm. Das stimmt. Ich nutze selber auch die Videotelefonie nicht. Das Problem ist aber nicht, ob ich die Technik nutze oder nicht, sondern ob das Prinzip der Netzneutralität verletzt wird. Wenn wir diese Verletzung nicht rechtlich verhindern, wird es immer weiter zunehmen, dass große Firmen und alle, die es sich leisten können, ihre Inhalte schnell und mit besserer Qualität verbreiten können und die, die es nicht können, eben nicht und damit werden sie auf dieser Datenautobahn ausgebremst.
Es geht hier, meine Damen und Herren, nicht um technische Spielereien, sondern um eine demokratiepolitische Frage. Garantieren wir als Gesetzgeber, dass auch Informationen, alle Informationen, auch kritische Informationen, sich im Netz verbreiten, und überall wie es einige große Konzerne darüber bestimmen, was sie im Netz verbreiten oder nicht. Wir wollen die gleichberechtigte Verbreitung für alle Inhalte. Nur so können die Menschen im Land das Internet als urdemokratisches Informationsmedium nutzen. Das ist unsere Forderung, das Internet muss Instrument der Demokratie sein. Die Landesregierung hat in ihrem Bericht beste Argumente gebracht, warum die Netzneutralität ins Landesmediengesetz gehört. Weil Rundfunk und Telemedien in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist natürlich auch Thüringen für die Netzneutralität zuständig. Diese Verantwortung können wir nicht von uns weisen. Trotzdem unterstützen wir jede Bestrebung und deshalb auch den Antrag der GRÜNEN, die Netzneutralität auf allen politischen Ebenen zu verankern. Das Netz ist nicht in nationale oder gar Bundesgrenzen zu denken, aber wir können hier unseren Anteil leisten und damit auch ein Signal setzen an andere Bundesländer und den Bund. Auch dieses Argument findet sich übrigens schon im Bericht zum Landesmediengesetz.
Zum Abschluss will ich noch auf einen wichtigen Punkt verweisen. Wir brauchen die Verankerung der Netzneutralität im Landesmediengesetz, aber wir brauchen vor allem Erläuterungen dazu, die jegliche Ausnahmen ausschließen. In den letzten Ta
gen war in den Medien zu lesen, dass im Bundeswirtschaftsministerium bereits an einem Gesetzentwurf zur Netzneutralität gearbeitet wird. Dabei sollen aber genau die Pläne, die die Telekom jetzt mit ihrer Drosselung verfolgt, ausgeklammert werden. Das kann sich die schwarz-gelbe Bundesregierung wirklich sparen.
Ich möchte hier auch den Antrag zur Überweisung an die Ausschüsse, die genannt worden sind, stellen. Und dennoch meine Damen und Herren, wir brauchen eine Festsetzung des Prinzips ohne Ausnahme. Nur dann kann sich das Internet frei als demokratisches Instrument entwickeln.
Um diese Form sollte es uns um alle, um alle sage ich, um alle Bereiche gehen, egal ob das Netz für uns Neuland ist oder ein gutes, bekanntes Terrain. Danke.