Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Um diese Form sollte es uns um alle, um alle sage ich, um alle Bereiche gehen, egal ob das Netz für uns Neuland ist oder ein gutes, bekanntes Terrain. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Rolf Baumann für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die interaktiven Medien sind fester Bestandteil unseres Alltags. Das Internet spielt in unserer Zeit auch eine tragende Rolle bei dem Abbau der Informationsungleichheiten und wirkt sich positiv auf die Belebung des demokratischen Diskurses aus. Unbestritten bündelt und lässt es sich als eine Infrastruktur beschreiben, die den gesellschaftlichkulturellen Wandel hin zur Globalisierung durch verstärkte Kommunikation vorantreibt. Wir stehen einer rasanten Entwicklung gegenüber, welche uns als Entscheidungsträger vor neue Herausforderungen stellt.

Zum Beispiel befassen wir uns heute mit dem Antrag mit der Aufforderung, Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Hier stellt sich den Bürgerinnen und Bürgern die Frage: Auf welche Weise betrifft mich die Netzneutralität? Die Aufgabe der Politik besteht darin, die Vorteile des Internet nutzbar zu machen und die freie Kommunikation zu schützen. Mit Interesse habe ich die Debatte im Landtag NordrheinWestfalen am 16. Mai 2013 verfolgt, in der man sich auf die Überweisung des Antrags „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben“ einigte. Momentan prüft die Bundesnetzagentur innerhalb der Initiative Netzqualität, welche Provider den Datenverkehr bestimmter Anwendungen drosseln und - wenn ja welche die Netzneutralität einschränken. Diese Untersuchung läuft bis Juni 2013. Das Thema ist auf

(Abg. Blechschmidt)

der Bundesebene und auf europäischer Ebene hochaktuell und wird schon intensiv diskutiert.

Was ist nun der Kontext des vorliegenden Antrags und die Problematik, die sich in der Öffentlichkeit in einer breiten Diskussion wiederfindet? Die Deutsche Telekom kündigte am Anfang des letzten Monats an, dass sie in Betracht ziehe, bei DSL-Anschlüssen im Festnetz eine Drosselung vorzunehmen. Im Klartext bedeutet dies, Flatrates werden abgeschafft und durch Datenvolumentarife ersetzt. Im Mobilfunk ist das von Beginn an keine Besonderheit. Demnach wird die Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Erreichen eines Inklusivvolumens entweder gedrosselt oder der Zugang zum Internet wird bis zu einer erneuten Aufladung für den Nutzer unterbrochen. Nach der Berichterstattung der Presse liegt die vorgesehene Grenze für das übertragene Datenvolumen bei 75 Gigabyte und - wie von der Telekom angekündigt - wird diese frühestens 2015 eingeführt. Danach beträgt die Geschwindigkeit 384 Kilobit. Reicht diese Grenze dann noch aus und ist die Geschwindigkeit zeitgemäß? Mit Sicherheit nicht. Die Telekom begründet ihre Pläne damit, dass das Datenvolumen exponentiell wachse, der Netzausbau teuer sei und auf diese Weise nur diejenigen Kunden mehr bezahlen müssten, die tatsächlich mehr Volumen beanspruchen. Die steigende Nachfrage sollte vielmehr einen Anreiz darstellen, in die Netze zu investieren und ein flächendeckend leistungsfähiges Netz zu schaffen, so wie dies im Freistaat schon im Zuge der Breitbandinitiative geschieht.

Der praktizierte Grundsatz der Netzneutralität hat das Internet zum Innovationsmotor gemacht. Die Netzneutralität ist die Garantie, dass Datenpakete im Internet unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft und Ziel behandelt werden. Sie lässt sich durch Wettbewerb und Investitionsanreize sichern, durch eine große Transparenz, effiziente Wechselprozesse und der Möglichkeit einer Mindestqualität. Bisher sind in der Praxis nur wenige Abweichungen vom Neutralitätsgrundsatz in Europa bekannt. Häufig einigen sich die Unternehmen unter der Moderation der Bundesnetzagentur. Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens kann sich auf die Netzneutralität negativ auswirken.

Im aktuellen Fall der Telekom erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur die neue Tarifstruktur prüft und feststellt, inwieweit die neue Tarifstruktur eine Diskriminierung oder ein Zurückdrehen der Netzneutralität bedeutet. Die Telekommunikationsgesetzesnovelle von 2012 hat mit dem neuen § 41 a eine Rahmenregelung zur Neutralität geschaffen. Jedoch wurde im Rahmen der damaligen Diskussion nicht den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nachgegangen, den Gesetztext zu konkretisieren. Dort wird die Netzneutralität benannt, klare Rahmenbedingungen für das Handeln der Bundes

regierung sind allerdings nicht ausdekliniert. Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher sieht ein wenig anders aus. Damit ist unser Anspruch zur gesetzlichen Sicherung der Netzneutralität unzureichend erfüllt. Wir brauchen also eine Änderung, Ergänzung auf Bundesebene.

Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Die Kompetenz zur Festschreibung der Netzneutralität liegt bei dem Bundesgesetzgeber. Wir erwarten eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir wollen, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Uwe Barth für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, selten hat eine Unternehmensentscheidung eine so breite Diskussion ausgelöst wie die Ankündigung der Deutschen Telekom, ab 2016 Änderungen des Leistungsumfangs bei ihren sogenannten FlatrateTarifen vornehmen zu wollen. Viele Mutmaßungen und auch Interpretationen machen seither die Runde.

Einige der bisher gehörten Reden machen aus meiner Sicht deutlich, dass es ganz wichtig ist, dass man auch darüber redet, zunächst auch mal über bestimmte Begriffe eine Klarheit herbeiführt. Denn wenn man mit Begrifflichkeiten, mit Fachbegriffen dann auch im Gesetz arbeitet, wenn man also den Begriff Netzneutralität ins Gesetz schreibt, muss sinnvollerweise zumindest eine relativ große Einigkeit darüber bestehen, was unter Netzneutralität zu verstehen ist.

(Beifall FDP)

Deshalb ist es notwendig, dass wir verschiedene Punkte der Entscheidung der Deutschen Telekom, also die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen einerseits und die Nichtberücksichtigung des Datenvolumens bei der Nutzung der eigenen Dienste auf der anderen Seite, getrennt betrachten, da nach unserer Auffassung sich auch da gewisse Interpretationsunterschiede ergeben.

Netzneutralität ist, glaube ich, unbestritten die wertneutrale Datenübertragung im Internet. Kollege Blechschmidt hat das eindrücklich beschrieben mit der gleichen Übertragung der Internetseiten seiner Fraktion und der der CDU, wenn ich dazufügen

(Abg. Baumann)

darf, meiner auch, ohne Rücksicht auf Absender und ohne Rücksicht auf den Inhalt der Daten.

Ob zur Netzneutralität auch der unbeschränkte Zugang und ein beschränkungsfreies Datenvolumen und eine unbeschränkte Übertragungsgeschwindigkeit quasi gehören, das sehen wir zumindest durchaus reserviert.

Die Kommunikation übers Internet ist heute sicherlich nicht mehr wegzudenken, bei Jüngeren gehört es zum täglichen Handwerkszeug. Und wenn ich an der Stelle noch einmal kurz auf die Debatte von heute früh zum Hochwasser reflektieren darf, auch da hat das segensreiche Wirkungen. Es haben sich ganz viele, insbesondere natürlich junge Menschen, über soziale Netzwerke, also über das Internet, verabredet in der virtuellen Welt, geholfen in der realen Welt. Also notwendig ist das allemal.

(Beifall FDP)

Wenn man mal zurückdenkt an die Zeiten vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Europa und in Deutschland angefangen von den Preisen fürs Festnetz und fürs mobile Telefonieren, dann, glaube ich, kann man schon unter dem Strich sagen, dass es für den Verbraucher eine sehr positive Entwicklung gegeben hat bei dem Thema, über das wir gerade reden, eben auch die Auswahl des Anbieters, und die Verbraucher machen davon übrigens Gebrauch, meine Damen und Herren. Das sollten vielleicht auch die Antragsteller mal berücksichtigen, dass wir es hier durchaus mit mündigen Verbrauchern zu tun haben, die vielleicht gar nicht so viele Regeln und Verbote brauchen, wie da gelegentlich gefordert werden.

(Beifall FDP)

Es gibt nicht den Einheitsuser, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deswegen brauchen wir nach meiner Meinung auch keinen Einheitstarif. Unternehmen machen Verbrauchern Angebote. Das ist auch im richtigen Leben so. Das betrifft natürlich auch den Bereich der Telekommunikation. Das Risiko, ob die Angebote von Verbrauchern angenommen werden, tragen die Unternehmen, die diese Angebote machen, und dann kann es auch mal passieren, dass Verbraucher Angebote nicht annehmen, weil sie einfach unattraktiv sind. Das kann am Preis liegen, das kann am Datenvolumen liegen, das kann an der Übertragungsgeschwindigkeit liegen. All diese Dinge sind auch Wettbewerbsaspekte in diesem Markt und das gilt, Kollege Blechschmidt, genauso für die Videotelefonie. Auch dort liegt das natürlich, ob ich so ein Angebot annehmen will oder nicht, zunächst bei mir, aber genauso ist es eben dort auch, dass es da verschiedene Anbieter geben kann und jeder frei ist, das anzunehmen. Der Verbraucher hat eine Wahl und auch wenn das sicherlich eine spezielle Situation ist, aber wie sich das auch darstellt, hat man auch

an dem Abend, vor vier Wochen ist das, glaube ich, gewesen, als der parlamentarische Abend der Telekom gewesen ist, oder vor acht Wochen. Da hat der Telekom-Mensch, der da war, sage ich jetzt mal, dargestellt, dass in Erfurt 75 Prozent der Haushalte einen VDSL-Anschluss bekommen könnten, aber tatsächlich nur 5 Prozent davon Gebrauch machen. Es bleibt also durchaus den Nutzern überlassen, wie sie das machen wollen. Deswegen ist es wichtig, auch noch einmal zu schauen, auch mit Blick auf die Reden, die bisher gehalten worden sind: Was hat die Telekom eigentlich vor? Geplant ist, je nach Übertragungsgeschwindigkeit, bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens bei DSL ab 75 Gigabyte, bei VDSL ab 200 und bei Glasfaser ab Gigabyte die Übertragungsgeschwindigkeit auf inzwischen 2 MBits pro Sekunde zu drosseln. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfüllt für mich durchaus nach wie vor den Tatbestand einer Flatrate. Es ist nicht so, dass die Flatrate abgeschafft werden soll, sondern es ist nach wie vor so, dass sich natürlich auch über die genannten Grenzen hinaus im Rahmen meiner Flatrate Daten ziehen kann, nur eben zu einer geringeren Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsbegrenzung, von der Kollege Voigt sprach, steht also nicht am Anfang der Nutzung, sondern je nach Anschluss, den ich habe, erst ab dieser Grenze. Und jetzt war es ganz interessant, weil, wer nicht ständig diese Datenmengen nutzt, hat ja gar keine so richtige Vorstellung, was kann man mit 75 Gigabyte eigentlich machen, wenn man also nur mal in die schlechteste Verbindungsart einsteigt, bei DSL 75 Gigabyte. Da hat der Stern mal eine Untersuchung gemacht. Mit 75 Gigabyte können Sie 30.000 Fotos hoch- und wieder runterladen. Sie können 83 Stunden Video in HD-Qualität schauen. Das sind fast drei Stunden am Tag. Also das alles gilt ja pro Monat, das gilt ja nicht pro Vertragslaufzeit, sondern pro Monat. Sie können also 83 Stunden Video in HD-Qualität schauen, 1.500 Stunden online spielen. Das sind also schon zwei Mann, die das können. Der Monat hat 720 Stunden, 740 Stunden, wenn es 31 Tage sind, und, Kollege Blechschmidt, also viereinhalb Stunden Videotelefonie, also skypen könnten Sie, wenn Sie es machen würden am Tag mit 75 Gigabyte auch. Das alles geht, wenn Sie einen Glasfaseranschluss haben mal vier, weil dort entsteht die Grenze nämlich bei 300 Gigabyte. Und mit Blick auf diese Möglichkeiten will ich einfach mal sagen, dass die Internetnutzung durch so ein Vorhaben jetzt grundsätzlich unmöglich wäre, kann ich nicht erkennen.

(Beifall FDP)

Schließlich bleibt im Sinne des eingangs Gesagten dem Nutzer ja auch noch die Möglichkeit, seinen Anbieter zu wechseln.

(Beifall FDP)

Wenn ihm der Tarif nicht gefällt, kann er sagen, ich gehe weg. Mit Verletzung von Netzneutralität hat das meiner Meinung nach jetzt nicht auf den ersten Blick etwas zu tun. Anders sieht die Sache aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Telekom die Nutzung ihres Angebots Entertain vom Datenvolumen ausklammert und wenn sie dann auch noch anderen Anbietern anbietet, sich gegen eine entsprechende Zahlung auch von dieser Beschränkung freizukaufen. Damit kann ein Eingriff in den Wettbewerb verbunden sein und deshalb ist es unserer Meinung nach durchaus richtig, dass Bundeswirtschaftsminister Rösler das Kartellamt gebeten hat zu überprüfen, ob diese Pläne der Telekom auch mit dem Kartellrecht vereinbar sind.

(Beifall SPD)

Die Ankündigung, noch in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag zur rechtlichen Festschreibung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzunehmen das ist schon gesagt worden -, aber auch hier gilt, es muss Klarheit über den Begriff bestehen. Wenn der drinsteht, und deshalb versteht jeder etwas anderes darunter, haben wir so viel nicht gekonnt. Die Telekom will ihre Pläne ab dem Jahr 2016 umsetzen. Ich denke, bis dahin werden wir in den Ausschüssen über diesen Antrag, über diese Anträge sicherlich uns auch einig geworden sein. Deswegen, denke ich, ist es sinnvoll, dass wir auch über diese Begriffsklärung vielleicht im Ausschuss weiter diskutieren, und ich freue mich auch auf die Diskussion dort. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will auch nach der Debatte hier alle Argumente und Themenbereiche, die schon genannt wurden, weglassen, aber auf das eine werde ich jetzt doch ein bisschen eingehen, das Thema Übertragungsgeschwindigkeit und warum es eben doch eine Drosselung ist, die nicht hinzunehmen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Montag beim Breitbandgipfel unseres Superministers wurde immer wieder betont, dass bereits jetzt die Geschwindigkeit von 2 MBit/s gar nicht ausreicht. Wenn man sich anschaut, wie die Nutzung der Internetdienste vor sich geht - ich beziehe mich jetzt einmal auf das schöne Pamphlet „Breitbandstrategie in Thüringen 2020“ -, da ist natürlich Voice over IP der „letzte Husten“, das ist sozusa

gen Steinzeit, das muss man überall können, das ist Basis. Wenn man das nicht kann, ist man nicht im Internet. Nein, heute geht es uns um ganz andere Sachen. Vielleicht gleich einmal, bevor ich dazu komme, was die Drosselkom vorschlägt, Herr Barth, kann man ja auch anders erzählen diese Geschichte. Sie haben korrekt die Zahlen wiedergegeben, die mir auch vorliegen von der Drosselkom, also der Telekom, wo es dann heißt, na ja, Sie können 20 Stunden Video-Stream, also 10 Filme im Monat machen, aber es kann ja eben sein, dass nicht nur ein Mensch diese Flatrate gekauft hat, sondern eine Familie mit zwei halbwüchsigen Kindern dabei ist, das heißt, vier Menschen nutzen heutzutage in so einer Familie Internet. Da haben das einmal Leute ausgerechnet, was das eigentlich pro Tag bedeutet, wenn man diese Zahlen, und die Zahlen, die ich vorgelesen habe, heißen 20 Stunden Video-Stream und 6 Stunden Video-Stream auf HD und 60 Stunden Webradio und 400 Fotos und 16 Stunden Online-Gaming und 50 Downloads und 200 Musiktitel und 1.000 Websites - alles pro Monat - mal runterrechnet auf vier Leute pro Tag, dann sind Sie bei 0,08 Filmen ganz normal, 0,05 HD-Filmen, einer halben Stunde Radio, 3,3 Fotos, 7,7 Minuten Online-Gaming, 1,4 Musiktiteln und 8,3 Websites, und da merken Sie das Problem.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nämlich das Problem an diesen Zahlen, wenn man die argumentiert.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wenn Sie es durch 100 teilen.)

Nein, ich habe nur durch 30 oder durch 29 und durch vier geteilt. Das ging gerade noch so. Also das Problem ist ja nicht die Frage, ob man das an einem Gerät macht, Herr Barth. Das ist Ihnen hoffentlich auch klar. Die Flatrate, die wir gerade diskutiert haben, an einem Festnetzanschluss beispielsweise, wird eben von mehr als einer Person genutzt, wenn mehr als eine Person in der Familie wohnt, wenn sie nicht unter zehn Jahren ist - wollen wir es einmal so formulieren. Dann kommen diese Probleme infrage. Diese 2 MBit/s sind offensichtlich etwas, wo man bei Tarifverhandlungen sagen würde, ein völlig unauskömmliches zweites Angebot. Die Telekom - ich habe da sehr gut zugehört - sagt, dass eigentlich alle zwei Jahre mindestens eine Verdoppelung der Mindestrate notwendig ist, um mit den technischen Problemen Schritt zu halten. Wenn also im Jahr 2016 2 MBit/s angeboten werden würden, dann wäre das so, als wenn Sie heute mit einem 16-Bit-Prozessor arbeiten dürften und sagen würden, ja, dann können Sie immer noch Computer damit machen; kann man ja auch noch. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel sagen dafür, wo ich denke, dass dies ein großes Problem ist, und ich freue mich dann auf die Debatte im Ausschuss dazu. Die Familienunternehmen, an deren Jahres

(Abg. Barth)

empfang ich vorgestern die Ehre hatte teilnehmen zu dürfen, haben deutlich gemacht, dass sie sich unterrepräsentiert fühlen in der Wahrnehmung, welche Probleme sie haben. Wenn Sie sich heute ein kleines und mittleres Unternehmen vorstellen in der Fläche hier in Thüringen, dann haben die, wenn sie Pech haben, jetzt schon die Situation, dass sie gar kein Internet haben. Wenn sie Glück haben, haben sie die Minimalvariante von 2 MBit/s. Aber jetzt stellen Sie sich bitte mal vor, Sie möchten sozusagen die große Innovation auch bei uns in der Fläche, wir möchten den Thüringer Raum erhalten, wir möchten im ländlichen Raum Innovationen generieren, und jetzt stellen Sie sich vor, das Krankenhaus in Ilmenau sagt, wir würden gerne videounterstützte Operationen durchführen. Für so etwas, das heißt dann hier Remote Diagnostic Examination in diesem schönen Papier, brauchen Sie mindestens 25 MBit/s, mindestens, sonst ruckelt das Bild und Bildruckeln ist bei Operationen nicht wirklich lustig. Wenn Sie sich vorstellen, eine Universität, beispielsweise in Schmalkalden, möchte etwas machen, was im schönsten Englisch hier HD Education fast Downloads heißt, das heißt videounterstütztes E-Learning, also sprich Lernen mit Computer, brauchen Sie auch wahrscheinlich mindestens 25 MBit/s. Nur dann, wenn das auch der Nutzer hat, der Endverbraucher, macht es Sinn. Nicht, wenn es die Universität für eine zum Beispiel Business-Flatrate kauft. Da bin ich ganz bei der Telekom, Herr Barth, dass viele Kleinunternehmer zurzeit der Meinung sind, dass sie mit so einem Billigtarif für einen Privatkunden auch ihre Geschäftsinteressen wahrnehmen können, das ist Quatsch, das muss man ändern. Das ist nicht vernünftig, auf diese Art und Weise jemanden, in diesem Fall die Telekom, abzuzocken. Aber dass es auch Bedarfe gibt, die auch privaten Leuten gegenüber nicht nur das Online-Gaming bedeuten, wo dann also die Leute möglichst viele virtuelle Gegner wie auch immer besiegen und dementsprechend die HighendUser sind, sondern eben wie zum Beispiel bei ELearning darauf angewiesen sein werden, große Datenmengen zu brauchen. Wir sehen, dass diese ganzen Bestrebungen, die von der Drosselkom oder ähnlichen Unternehmen ausgehen, in die Richtung eines Zwei-Klassen-Internets gehen. Das gilt es unserer Ansicht nach zu verhindern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir brauchen dafür eine gesetzliche Garantie.

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die alle Telekommunikationsunternehmen, ob diese DSL oder Mobilfunk anbieten, zur Netzneutralität verpflichten. Dazu gehört auch, das scheint zunehmend wichtiger zu werden, auch das ist uns beim parlamentarischen Abend deutlich gesagt worden, die freie Wahl der verwendeten Hard- und Software. Die Idee, dass jetzt auch die Router demnächst sozu

sagen verpflichtenderweise von einer Unternehmung stammen müssen, wenn man überhaupt noch ins Netz kommen will oder bestimme Dienste haben will, muss verhindert werden. Das verhindert nämlich freien Wettbewerb, für den Sie zu Recht meinen, einstehen zu wollen. Die Verfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindigkeit müssen geliefert werden. Wir haben als GRÜNE Bundestagsfraktion ähnlich wie die SPD 2011 dazu schon einen konkreten Änderungsantrag zum Telekommunikationsgesetz eingebracht und es war schon richtig zu behaupten, na ja, es gibt ja den § 41 a. Aber die Verordnung dazu, dazu hat sich Schwarz-Gelb freundlicherweise so lange Zeit gelassen, bis sie jetzt gemerkt hat, dass der Sturm der Entrüstung über sie einbricht, und jetzt wird es hektisch bei Herrn Rösler. Wir wollen mal hoffen, dass diese Hektik nicht zugunsten der Qualität wieder siegt. Die Verordnung, die bisher im Raum ist, löst jedenfalls die Probleme unserer Ansicht nach nicht. Herr Machnig hat am Montag bei seinem Breitband-Gipfel gesagt, er weist Angriffe auf die Netzneutralität zurück und er erwartet von den Telekommunikationsanbietern Kostenstrukturen, die einen Zugang für alle ermöglichen. Ich gehe mal davon aus, das war jetzt Regierungsmeinung und nicht die Meinung einer Privatperson.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Da kann man sich nicht sicher sein.)