Moment, Geschichte zu betrachten, zu bearbeiten, aufzuarbeiten heißt, dass man die Wirkungsmechanismen in historischen Epochen genau betrachtet, damit sich so etwas nie wiederholt. Darum ging es in der bisherigen Debatte nicht. Die Alternative, die auch im ursprünglichen Gesetzentwurf mit verzeichnet war, wäre die einfache Verlängerung des Gesetzes gewesen. Das wäre die einfachste Variante gewesen, mein Kollege Blechschmidt hat dazu gesprochen. Wenn es nur darum geht, hätte man das so tun können, hätte das Gesetz verlängert und wir hätten den Zeitdruck aus dem gesamten System genommen.
Aber welche Situation haben wir jetzt? Wir haben einen Gesetzentwurf, der - und auch das hat Kollege Blechschmidt schon gesagt - nicht im mündlichen Anhörungsverfahren war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde das vor dem Hintergrund des Gegenstandes als ungeheuerlich.
Genau ein solcher Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit eröffnet, uns wahrscheinlich dann auch hier im Plenarsaal in einer Großen Anhörung die unterschiedlichen Positionen anzuhören, abzuwägen und zu einem dauerhaften und guten Gesetz kommen zu können. Das wäre die Chance gewesen. Aber die Koalitionsfraktionen verweigern sich einer mündlichen Anhörung. Die Gründe sind mir bis jetzt nicht klar - wahrscheinlich die Angst vor der eigenen Courage. Dann geht das System weiter. Der Gesetzentwurf wird an verschiedene Ausschüsse überwiesen und ich habe heute eine völlig andere Vorstellung von Mitberatung erklärt bekommen, insbesondere durch Sie, Frau Abgeordnete Groß.
da brauchen Sie gar nicht feixen - heißt Mitberatung, schauen Sie sich mal um und entscheiden Sie sich nach dem, was Sie gar nicht vorliegen haben.
Vielen Dank, Frau Dr. Klaubert. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten vor. Von der Landesregierung sehe ich auch keine Wortmeldung.
Insofern kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses in der Drucksache 5/6254. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/5217 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/6254. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen herzlichen Dank. Wer möchte gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP und ein Großteil der Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
Ja, das nehmen Sie richtig an, Frau Präsidentin. Ich habe mich ebenso wie die Kollegin Klaubert nicht an der Abstimmung beteiligt und ich möchte das natürlich erklären.
Ich habe nicht teilgenommen an der Abstimmung, weil ich tatsächlich nach den Ausführungen aus den mitberatenden Ausschüssen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Verfahrens habe. Ich werde das auch gegenüber der Präsidentin zum Ausdruck bringen.
Soziale Mobilität, sozialer Aufstieg und Bedingungen für Chancengerechtigkeit in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 5/4217/5137 - auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5759
Ich frage: Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung der Beratung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Beratung. Als Erster hat Herr Abgeordneter Marian Koppe für die FDPFraktion das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weniger Langzeitarbeitslose, die geringste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa und auch die Einkommensschere geht nicht weiter auseinander - alles Fakten, die auch die Mitbewerber nicht schlechtreden können. Aus der Studie „Soziale Mobilität - Ursachen für Auf- und Abstiege“ geht hervor, dass entgegen anderer Behauptungen die Ungleichheit zwischen den Einkommen seit 2005 abnimmt, die Schere sich also nicht öffnet, sondern schließt.
Heute sind 2,5 Mio. Menschen mehr in Arbeit als noch im Jahr 2005. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist seit 2007 um 40 Prozent gesunken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in diesem Zeitraum um 10 Prozent, also um rund 2,7 Mio., gestiegen. Es gibt weniger geringfügig Beschäftigte, ebenso geht die Niedriglohnquote zurück. Zudem hat Deutschland im EU-Vergleich die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. All diese Zahlen deuten darauf, dass ein Arbeitsplatz der beste Schutz vor Armut ist. Deutschland geht es besser, als es manch einem Parteistrategen der bundespolitischen Opposition im Wahljahr recht sein kann.
Aber es ist richtig, dass in Deutschland gerade die Frage der sozialen Mobilität problematisch ist, also die Frage der Bewegung von Einzelpersonen und/ oder Gruppen zwischen unterschiedlichen sozioökonomischen Positionen. Dies gilt natürlich auch für den Freistaat Thüringen. Wenn man ehrlich ist, kann es auch kaum anders sein, als dass es stets schwieriger ist, sozial aufzusteigen, denn den sozialen Stand zu erhalten. Ich meine dabei nicht so sehr die rein finanzielle Komponente, sondern auch die Förderung im Bereich Bildung. Wer früh erkennt, dass Bildung der eigentliche Schlüssel zur Eröffnung sozialer Chancen ist, wird es leichter haben, auch im Leben eine Beschäftigung zu erhalten, die ihm eine vollumfängliche gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Dies ist natürlich einfacher, wenn auch die eigenen Eltern bereits selbst diese Bildungserfahrung gemacht haben. Ich möchte für meine Fraktion gerade in diesem Punkt klarstellen, dass Schulen für uns in allererster Linie Bildungseinrichtungen und nicht zuvörderst Anstalten der Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede sind.
Schulen müssen sich daran messen lassen, wie gut sie ihre Schüler entsprechend ihrer Begabung und Leistungsbereitschaft fördern. Dass es in Deutschland einen Zusammenhang zwischen Schulabschluss und sozialer Herkunft gibt, das ist mittlerweile fast schon eine Binsenweisheit. Dass dieser Zusammenhang aber auch für alle anderen OECDLänder gilt, hat sich hingegen noch nicht so herumgesprochen. Es ist gut, dass auch das noch einmal Erwähnung in der Antwort der Landesregierung gefunden hat. Es gibt allerdings Länder, in denen dieser Zusammenhang deutlich weniger stark ausgeprägt ist. Wir dürfen aber nicht nur auf die formalen Abschlüsse schauen, sondern auch auf das, was die jungen Menschen nach der Schule mit den dort erworbenen Bildungsmöglichkeiten anfangen können. Und da sind wir in Deutschland und in Thüringen viel besser als in nahezu allen anderen Ländern.
Es kann nicht sein, wie es auch in den nordischen Ländern leider häufig der Fall ist, dass alle formal den gleichen Abschluss machen, und dann findet in der durchaus prosperierenden Wirtschaft ein Fünftel bis ein Viertel keine Arbeit oder sie werden an den Hochschulen nicht angenommen.
Dass wir da in Deutschland besser dastehen, ist auch dem gegliederten Schulsystem zu verdanken, dass unsere Schüler besser auf die Berufsausbildung im dualen System oder auf das Studium an einer Hochschule vorbereitet werden. Wir stehen deshalb, und ich sage das noch mal ganz deutlich, ganz klar zum begabungsgerechten gegliederten Schulsystem aus Regelschule und Gymnasium.
Dass wir nicht glauben, dass es funktioniert, wenn wir flächendeckend das Sitzenbleiben abschaffen, haben wir bereits des Öfteren deutlich gemacht. Individuelle Förderung ist wichtig, gar keine Frage, um Defizite von Schülern auszugleichen. Das geht aber nicht zum Nulltarif und es ersetzt auch nicht die Versetzungsentscheidung als pädagogisches Instrument. Schule ohne Leistung und Anstrengung funktioniert nicht