Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Vielen Dank, Herr Minister, wenn ich es richtig verstehe, geht es ja nicht um die Frage, ob irgendeine Bundesstraße geplant werden soll, sondern ob Verkehrsbedarfe abgedeckt werden sollen. Die Frage, die ich habe, ist, warum ist der Planungskorridor nicht breiter gefasst worden, beispielsweise auch bei der Frage der Ertüchtigungsmöglichkeiten der B 62 für diese Verkehrsbedarfe, die Sie geschildert haben zwischen den beiden Eckpunkten?

Zunächst mal ist es aktuell keine Frage der Bedarfe. Die Bedarfe sind nach den Verkehrsprognosen gegeben. Deswegen geht es tatsächlich nur um die Planung einer Bundesstraße und nicht um eine Bedarfsermittlung. In der Frage befinden wir uns momentan nicht.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6306.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Naturschutzgebiet „Alacher See“

Das Naturschutzgebiet „Alacher See“ besteht seit dem Jahr 1967 und umfasst eine Größe von fast 17 Hektar. In der landwirtschaftlich genutzten Umgebung besitzt das Schutzgebiet mit seinem Gehölzbestand eine große Bedeutung für Vögel, Amphibien und Insekten sowie eine positive Auswirkung auf das Landschaftsbild.

In der letzten Zeit gab es Hinweise aus der Bevölkerung, dass es im Weißbachtal, unweit des Naturschutzgebietes „Alacher See“, Funde von Riesenbärenklau gebe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass es in der Region um das Naturschutzgebiet „Alacher See“ Funde von Riesenbärenklau gibt und wenn ja, seit wann?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdung der Thüringer Bevölkerung, die Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „Alacher See“ und auf die umliegende Flora und Fauna?

3. Welche Maßnahmen plant bzw. führt die Landesregierung durch, um eine Ausbreitung der invasiven Art Riesenbärenklau auf das Naturschutzgebiet „Alacher See“ zu verhindern?

4. Welchen finanziellen und zeitlichen Aufwand prognostiziert die Landesregierung für die unter Frage 3 angeführten Maßnahmen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Nein. Der zuständigen unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt ist nur bekannt, dass im nahe gelegenen Orphaler Grund schon seit längerem Riesenbärenklau vorkommt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zu den Gefahren durch Riesenbärenklau im Allgemeinen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5/5369 von Ihnen verwiesen. Das gilt grundsätzlich auch für den hier genannten Fall.

Zu Ihrer dritten Frage: Zuständige Behörde für die eventuelle Ergreifung von Maßnahmen ist die untere Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt. Bei Betroffenheit von Schutzgebieten oder geschützten Biotopen werden im Rahmen der Kapazität der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt entsprechende Maßnahmen eingeleitet oder über Dritte organisiert. Dies gilt auch für den gesamten Orphaler Grund. Hier findet seit zwei Jahren zweimal jährlich eine Bekämpfung mittels Mahd bzw. auch Einzelpflanzenausgrabung statt. Inwieweit dadurch der Bestand unter Kontrolle gehalten werden kann, ist derzeit nicht abzuschätzen.

Zu Frage 4: Eine Prognose ist nicht möglich, da nicht einschätzbar ist, ob eine weitere Ausbreitung zum Alacher See hin erfolgt.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6307.

Danke schön, Herr Präsident.

Umsetzungsstand der Umstrukturierung in der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit

Mit dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012 wurde die Schließung der Arbeitsgerichtsstandorte Eisenach und Jena bzw. deren Eingliederung in die Arbeitsgerichte Suhl und Gera beschlossen. Als Ersatz sollte es an den Standorten Gerichtstage geben. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Bildung von Außenkammern war abgelehnt worden. Sowohl der Thüringer Anwaltsverband, Gewerkschaften als auch weitere Gruppen und Verbände kritisierten, dass mit der Schließung weitere Wege und höherer Aufwand entstehen. Hinzu kommen bisher ungeklärte Fragen für die Beschäftigten sowie zur Abarbeitung bereits laufender Verfahren an den neuen Standorten bis hin zur Befürchtung, dass wegen dieser logistischen Umstellung Verfah

rensverzögerungen mit gegebenenfalls negativen Auswirkungen für die Verfahrensbeteiligten drohen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der Umsetzungsstand der Umstrukturierungsmaßnahmen hinsichtlich der räumlichen Bedingungen an den Standorten Suhl und Gera bzw. der Frage von Außenkammern und Gerichtstagen in Jena und Eisenach dar?

2. Wie begegnet die Landesregierung Befürchtungen, aufgrund dieser logistischen Umstellung drohenden Verfahrensverzögerungen mit gegebenenfalls negativen Auswirkungen für die Verfahrensbeteiligten bzw. Nachteile beim Justizgewährungsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger?

3. Wie stellt sich der Umsetzungsstand hinsichtlich der Situation der Bediensteten dar, insbesondere inwieweit wurden/werden diese in den Umstrukturierungsprozess einbezogen?

4. Inwiefern wurden die von der Landesregierung erwarteten Einsparungen und Synergieeffekte vor dem Hintergrund der angesprochenen Fragestellungen mittlerweile kritisch überprüft im Hinblick auf eine mögliche Nachjustierung?

Für die Landesregierung antwortet Justizminister Dr. Poppenhäger.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe, Frau Abgeordnete Berninger, möchte ich bezüglich Ihres Eingangstextes zunächst noch mal anmerken, dass anders, als in Ihrer Fragestellung dargestellt, die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren die Einrichtung eines Gerichtstags nur für den Standort Eisenach, nicht jedoch für den Standort Jena vorgesehen hatte. Ich bitte insoweit die Antwort der Landesregierung zu den Vorschlägen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, die auch in der Landtagsdrucksache 5/3221 abgedruckt wurde, nachzulesen, in der es wörtlich heißt: „Die Einrichtung eines Gerichtstags ist lediglich am Standort Eisenach vorgesehen.“

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Es ist vorgesehen, am Standort Eisenach einen Gerichtstag einzurichten. Eine entsprechende rechtliche Regelung wird derzeit in meinem Haus erarbeitet. Die Einrichtung weiterer Gerichtstage ist nicht vorgesehen, ebenso nicht die Einrichtung von Außenkammern, welche - darauf möchte ich noch mal hinweisen - durch Gesetz erfolgen müsste. Die Umsetzung der neuen Arbeitsgerichtsstruktur ist hinsichtlich der räumlichen Bedingungen am Standort Suhl unproblematisch. Im Gebäude

Am Markt 1 stehen ausreichende Raumkapazitäten für die eintretenden Personalveränderungen und die Aufnahme von Sachmitteln und Akten zur Verfügung. Am Standort Gera sind in Teilen des dortigen Justizzentrums, in dem auch das Arbeitsgericht untergebracht ist, derzeit Feuchteschäden und Schimmelbelastungen aufgetreten. Durch den Vermieter werden derzeit Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Hierfür wurde das Haus 3 des Justizzentrums in Gera leergezogen. Die Sanierungsmaßnahmen sollen im Oktober 2013 abgeschlossen sein. Danach ist vorgesehen, dass das Arbeitsgericht Gera, welches derzeit noch im Haus 2 untergebracht ist, in die sanierten Räumlichkeiten im Haus 3 umzieht. Dort stehen ausreichende Platzverhältnisse zur Verfügung, um Personal und Akten des Arbeitsgerichts Jena aufzunehmen.

Zu Frage 2: Mit der logistischen Umsetzung der neuen Arbeitsgerichtsstruktur habe ich den Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts beauftragt. Aufgrund der Größe der aufzulösenden Gerichte in Eisenach und Jena rechne ich nicht mit bedeutenden Verfahrensverzögerungen. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich sagen, dass auch bei Umzügen von deutlich größeren Gerichten die Arbeitsfähigkeit des Gerichts spätestens nach einer Woche wieder vollständig hergestellt war. In dieser Zeit kann durch einzurichtende Eildienste die Erreichbarkeit abgesichert werden. Der Justizgewährungsanspruch ist damit stets gewährleistet. Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ergeben sich nicht.

Zu Frage 3: Über die personelle Umsetzung der neuen Arbeitsgerichtsstruktur wurden bereits Gespräche mit dem Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts und anderen Gerichtsbarkeiten geführt, um eine möglichst sozialverträgliche Umsetzung für alle Beteiligten zu erreichen. Die bestehenden Personalplanungen werden derzeit vom Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts unter Einbeziehung der Bediensteten erörtert. Diese sind auch bereits vorweg über ihre künftigen Einsatzwünsche befragt worden. Ich habe im Übrigen auch mit dem Verband der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter Thüringens gesprochen. Darüber hinaus wurde das Thema mit dem Hauptpersonalrat, dem Bezirkspersonalrat der Arbeitsgerichtsbarkeit und in den Personalräten vor Ort erörtert. Weitere Gespräche sind vorgesehen. Insoweit sind die Bediensteten bei der personellen Umsetzung unmittelbar mit einbezogen. Auch für die noch anstehende organisatorische Umsetzung ist durch das Thüringer Landesarbeitsgericht eine Beteiligung der Bediensteten vor Ort vorgesehen.

Zu Frage 4: Mit der Umsetzung der neuen Arbeitsgerichtsstruktur hat die Landesregierung Einsparungen von Personalkosten in Höhe von 360.000 € jährlich angestrebt. Im angestrebten Umfang sind im Haushaltsplan bereits Stellen mit kw-Vermerken

(Abg. Berninger)

versehen worden. Die frei werdenden Stellen fallen innerhalb der Jahre 2015 bis 2019 weg. Die Landesregierung geht daher auch weiterhin von den ursprünglich angenommenen Einsparungen aus. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Herr Dr. Poppenhäger, Sie haben in Beantwortung auf Frage 3 darüber gesprochen, dass die Bediensteten über ihre künftigen Einsatzwünsche befragt wurden. Da würde mich interessieren, wie geht man denn damit um, was kommt denn da im Ergebnis heraus oder unter welchen Voraussetzungen geben die Bediensteten ihre Einsatzwünsche an?

Man muss differenzieren zwischen den beiden Standorten. Zum Standort Eisenach ist mir signalisiert worden, dass es keine gravierenden personellen Probleme mehr gibt, weil die dortigen Wünsche weitestgehend berücksichtigt werden könnten. Aber wie gesagt, die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Zum Standort Jena/Gera gibt es noch unterschiedliche Überlegungen, wo die jeweiligen Mitarbeiter bzw. die Arbeitsrichter arbeiten könnten. Ein Beispiel: Es ist nicht so, dass ein Arbeitsrichter zwingend zum Arbeitsgericht in Gera gehen muss, wenn er zum Beispiel die Vorstellung hat, dass er bei einem Sozialgericht woanders arbeiten möchte. Es ist auch denkbar, dass er bei einem anderen Sozialgericht in Altenburg oder auch bei einer Dienststelle in Erfurt arbeiten möchte oder auch bei einer anderen Dienststelle, einem anderen Gericht in Jena, auch das ist ja möglich. Die Flexibilität der Richter ist ja aufgrund ihrer Ausbildung durchaus gegeben.

Bei den nicht richterlichen Mitarbeitern achten wir natürlich darauf, dass sie möglichst nicht weite Fahrtwege auf sich nehmen müssen. Da werden alle Möglichkeiten, auch in anderen Gerichtsbarkeiten angeschaut, so dass es nicht nur um die Alternative geht, wann muss man an den jeweils neuen Standort des Arbeitsgerichtes fahren, sondern es werden alle Möglichkeiten geprüft, dass die Mitarbeiterinnen zum Beispiel in Eisenach, die jetzt nicht fahren wollen, oder die vielleicht nördlich von Eisenach wohnen, die Möglichkeit bekommen, ortsnah zu ihrem Wohnort ihre neue Dienststelle zu haben. Es muss nicht zwingend Suhl sein.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir haben damit die eine Stunde, die nach

Geschäftsordnung für die Fragestunde vorgesehen ist, abgearbeitet. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Offenle- gung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Ab- geordneten des Landtags) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6275 ERSTE BERATUNG

Wünscht aus diesen Fraktionen jemand das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann steigen wir unmittelbar in die Debatte ein und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Pidde von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass in den Parlamenten möglichst viele Berufsgruppen repräsentiert sind, und das führt natürlich auch dazu, dass es Nebeneinkünfte bei den einzelnen Abgeordneten gibt.

Meine Fraktion hat sich seit Jahren dafür ausgesprochen, mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften unserer Landtagsabgeordneten in Thüringen zu schaffen, ist es doch wichtig, dass die Bürger sehen, dass kein Lobbyeinfluss auf Parlamentsentscheidungen besteht. Diesem Wunsch meiner Fraktion wird der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und SPD gerecht. Er schafft endlich die gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften.