Da war ich schon überrascht, Herr Minister Carius, über Ihre Pressemitteilung. Ich weiß nicht, was sich Ihr Sprecher da ausgedacht hat. In der Pressemitteilung, in der Sie auf unseren und den Alternativantrag der LINKEN eingehen, sprechen Sie von einem Schaufensterantrag und sagen, die Mietpreisbremse, wie sie die Opposition fordert, baut keine Wohnungen. Das haben wir nie behauptet. Aber die Mietpreisbremse verhindert den Wohnungsneubau auch nicht. Wenn Sie sich mit unserem Antrag auseinandersetzen, dann stellen Sie fest, wir nehmen den Wohnungsneubau ausdrücklich davon aus.
Bitte? Sie auch? Ich komme gleich dazu, Herr Wetzel. Das sind zwei verschiedene Dinge. Wohnungen werden neu gebaut, aber das geht lange nicht so schnell, wie wir das bräuchten, erstens, deswegen ja auch die Ermächtigung für die Länder, die Kappungsgrenze einzuführen.
Zweitens: Das, was in Jena neu gebaut wird, kostet meistens nicht unter 10 € pro Quadratmeter, das heißt, das nützt vielen Menschen überhaupt nichts, die nicht das entsprechende Geld im Portemonnaie haben.
Das ist die Begründung, ja. Das ist die Begründung für den Antrag und die Begründung ergibt sich auch daraus, Herr Untermann war es, glaube ich, dass ich kurz skizzieren will, wie sich die Historie der CDU in dieser Frage der Haltung zu diesem Problem darstellt, ihrer Bundespartei. Die GRÜNEN haben die Mietpreisbremse als Erste auf den politischen Markt geworfen. Die SPD hat es, ich will nicht sagen abgeschrieben, sie hat es übernommen. Dann hat Frau Merkel genau diese Mietpreisbremse gefordert und sagte, wir brauchen eine Obergrenze bei der Wiedervermietung von bestehenden Wohnungen bis zu 10 Prozent. Das hat bei der CDU große Aufregung verursacht und angesichts Ihrer Pressemitteilung, Herr Minister, frage ich mich: Haben Sie Frau Merkel einen Brief geschrieben, in dem Sie gesagt haben, Frau Merkel, das ist eine Wohnbaubremse, was Sie dort fordern. Insofern, glaube ich, würde hier etwas Aufklärung über die Linien der Parteien im Ausschuss nottun und wir beantragen von dieser Stelle aus die Über
Zur FDP und zur LINKEN komme ich dann im Laufe der Debatte, weil jetzt die 5 Minuten gleich zu Ende sind.
Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, wünschen Sie das Wort zur Begründung für Ihren Alternativantrag?
Nein. Dann erstattet die Landesregierung einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und damit auch zu Nummer I des Alternativantrags. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, dass mich die Anträge etwas überrascht haben, da wir gerade in der letzten Plenarsitzung zum Antrag der FDP-Fraktion sehr deutlich zu den aufgeworfenen Fragen umfassend Stellung genommen haben. Der Antrag hieß damals: „Wohnen muss bezahlbar bleiben“. Ich glaube, das ist eine Überschrift, unter der wir uns eigentlich alle versammeln können. Ich habe damals ausgeführt, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat und ergreifen will, damit Wohnen in Thüringen auch weiterhin bezahlbar bleibt und ich will auch gern noch einmal einige Punkte nennen.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützen wir die wohnungswirtschaftlichen Unternehmen und Kleinanbieter beim Bau von Mietwohnungen, was unter Umständen auch dazu führt, dass wir Mietwohnungen auch in Jena noch errichten, die einen Mietpreis von 5 € in der Kaltmiete nicht überschreiten. Ich habe erst kürzlich Gelegenheit gehabt, den Innovationspreis der Thüringer Wohnungswirtschaft an jenawohnen zu übergeben, die einen Mietzins verlangen, der tatsächlich unter der Maßgabe dessen, dass wir ein hochmodernes Gebäude haben, auch als angemessen und nicht übertrieben angesehen werden kann. Die Förderung erfolgt weiterhin über KfW-Programme des Bundes und der Thüringer Aufbaubank sowie die Programme meines Hauses zur Innenstadtstabilisierung und -modernisierung. Unser Ziel ist es, dort diejenigen durch staatliche Förderungen zu unterstützen, die es sich finanziell nicht leisten können, geeigneten Wohnraum zu erhalten. Grundlage für
diese Förderinstrumentarien ist das Thüringer Wohnbauvermögen, das diese Koalition auf den Weg gebracht hat. Damit haben wir die Wohnraumförderung in Thüringen finanziell abgesichert und auch auf eine extrem solide Grundlage gestellt.
Zweitens: Zur inhaltlichen Ausgestaltung haben wir vor Kurzem erst ein aus unserer Sicht innovatives Wohnraumfördergesetz erlassen, bei dem wir in vielen Zielstellungen auch hier im Hause Einigkeit gefunden haben. Lediglich über die Wege waren wir etwas unterschiedlicher Auffassung, weil wir, die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung, davon ausgehen, dass manches der Förderinstrumentarien eben direkt vor Ort gelöst werden muss und einige Fraktionen davon ausgegangen sind, wir müssen alles ins Gesetz hineinschreiben.
Wie Sie sehen, das Land kann viel tun und macht es auch. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Wohnungsfürsorge im Grundsatz und in allererster Linie eine kommunale Angelegenheit ist und bleibt und wir natürlich den Kommunen dann darüber hinaus im Rahmen der Städtebauförderung helfen können.
Unser Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, durch eine sinnvolle und verlässliche Stadtentwicklung die Voraussetzungen zu schaffen, um Preise für Wohnraum auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. In der Praxis werden die städtebaulichen Maßnahmen mit den Maßnahmen der Wohnungsbauförderung verzahnt, deswegen ist es auch allesamt in einer Abteilung konzentriert und hier hat sich insbesondere das Programm der Innenstadtstabilisierung besonders bewährt. Ziel dieses Programms ist es, mit der Errichtung von Mietwohnungen den Stadtumbauprozess in Thüringen flankierend zu unterstützen und Innenstädte als Wohnstandort zu beleben. Darüber hinaus sollen ansprechende und auch angemessene Wohnungen geschaffen und Belegungsrechte erworben werden.
Zwei weitere wichtige Aspekte sind die erhöhten Bau- und Energiekosten. Die Kosten für Baumaterialien sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Der GdW, der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, hat dies jüngst als erhebliches Hindernis für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums identifiziert. Den Vorschlag des GdW zur Gründung einer Baukostensenkungskommission unterstütze ich daher auch ausdrücklich, denn nur mit moderaten Baupreisen kann am Ende auch bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Außerdem machen die Energiekosten einen immer immenseren, größeren Anteil an den Wohnkosten aus. Hier sind viele Mieter zu Recht besorgt, dass steigende Energiepreise als sogenannte dritte Miete zu steigenden Nebenkosten führen. Die Position der Landesregierung ist hier ganz klar, Wohnen
muss bezahlbar bleiben, deshalb wollen wir die Energiewende im Gebäudebereich weiter auch mit Augenmaß vorantreiben. Es geht nicht nur um mehr Tempo, sondern vor allen Dingen auch um kluge und bezahlbare Konzepte.
Darauf zielt auch unsere Initiative „Energetischer Stadtumbau 2020/2025“. Hier geht es vor allem darum, Effizienzsteigerungen sozialverträglich und mit Rücksicht auf die unternehmerischen Risiken umzusetzen sowie Einsparpotenziale unter Berücksichtigung bereits erfolgter Sanierungsschritte weiter effizient auszuschöpfen.
Ich komme zu den jeweils im zweiten Teil der Anträge enthaltenen Aufforderungen an die Landesregierung. Hier soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, von den seit dem 1. Mai dieses Jahres geltenden Ermächtigungen Gebrauch zu machen, Gebiete durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in denen eine Kappungsgrenze für zulässige Mieterhöhungen von 15 Prozent gilt. Auch hierzu hatte ich in der letzten Plenarsitzung bereits Stellung genommen. Anlass war die Mündliche Anfrage auch der Abgeordneten Sedlacik in der Drucksache 5/6050 mit dem Titel „Mietrechtsänderungsgesetz - Anwendung Thüringen“. In meiner Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu der Frage, ob und - wenn ja - für welche Gebiete die Landesregierung von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen wird, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.
Ich hatte dort in der Antwort auch ausgeführt, dass wir vor Ende September auch keinen Abschluss erwarten. Insofern wundert mich, dass Sie heute meinen, das wäre nun völlig anders. Zum weiteren Verfahren hatte ich ausgeführt, dass wir im September einen Wohnungsgipfel veranstalten werden, um diese und weitere sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen mit den relevanten Akteuren zu erörtern. Ziel ist es, unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, der Mieter und Vermieter, Verbände der Wohnungswirtschaft und der politischen Vertreter vor Ort einen breiten Meinungsaustausch zu diesem Thema herbeizuführen. Ich lade Sie auch ganz herzlich zu der Diskussion ein.
Lassen Sie mich deswegen auch abschließend feststellen: Mietpreisbremsen bauen keine Wohnungen. Jeder Ökonom weiß das. Neue Wohnungen entstehen im Grunde nur dann, wenn wir neu bauen oder umbauen, und aus diesem Grund strebt die Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Bautätigkeit gerade auch in den Regionen an, wo es in einigen Vierteln Wohnungsknappheit gibt. Für
die Schaffung von Wohnraum müssen vor allem aber auch die betroffenen Kommunen ihre Anstrengungen erhöhen.
Beim Blick auf den Thüringer Wohnungsmarkt insgesamt sehen wir, dass Wohnungsknappheit in Thüringen in erster Linie ein regionales Problem ist. Vor größere Herausforderungen hingegen stellt uns auch der demografische Wandel im Freistaat. Bei 81.000 leer stehenden Wohnungen ist klar, dass auch hier weitaus größerer Handlungsbedarf besteht. Der Thüringer Wohnungsmarktbericht hat uns auch gezeigt, der stärkste Bedarf herrscht mittelfristig nicht beim Neubau, sondern bei der altersgerechten Sanierung von Wohnungen. Diesen altersgerechten Umbau bezahlbar zu gestalten, ist unser Ziel. Dazu dienen auch die politischen Diskussionen und beispielsweise mein Vorschlag für die Einführung eines Sanierungsbonus. Damit erreichen wir auch konkrete Unterstützung für Menschen in Regionen unseres Landes, die vom demografischen Wandel etwas schlechter betroffen sind, anders als durch Schaufensteranträge der Opposition. Vielen Dank.
Herr Minister, es gibt noch den Wunsch auf eine Nachfrage von Frau Dr. Lukin. Gestatten Sie die noch?
Gut, dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, wird auch die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gewünscht, dann nicken Sie doch bitte einmal. Ja, gut. Es sagt keiner Nein. Damit werde ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht jeweils zu Nr. I der Anträge eröffnen und gleichzeitig die Aussprache zu Nr. II des Antrags und zu Nr. II des Alternativantrags. Es hat das Wort die Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den gerade gehörten Ausführungen des Ministers würde ich die These entgegenstellen, der Markt alleine schafft aber keine preisgünstigen Wohnungen.
Und, Frau Schubert, ich muss Ihnen recht geben, im Wahlkampf muss man ja erfahrungsgemäß mit einigem rechnen. Da darf man sich nicht wundern, dass selbst die Bundes-CDU plötzlich eine 180Grad-Kehre hinlegt und ihr Herz für Mieterinnen und Mieter entdeckt.
Drei Monate vor der Bundestagswahl erkannte also auch die Kanzlerin, dass in Deutschland 35 Mio. Menschen in Mietwohnungen leben, also ein erquickliches Wählerpotenzial. Daher wundert es nicht, dass solche Aussagen so kurz vor der Bundestagswahl gemacht werden.
Wir können den Wählerinnen und Wählern im Land nur klarmachen, wenn die CDU/CSU wirklich etwas für Mieterinnen und Mieter in diesem Land hätte tun wollen, hätte sie einfach nur auf das kürzlich in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verzichten und das Mietrecht mieterfreundlich reformieren sollen. Das tat sie aber nicht. Im Gegenteil, sie hat in einem vierjährigen Gesetzgebungsverfahren entgegen scharfer Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Mietervereine, gegen den Rat fast aller Experten, ja selbst gegen die Bedenken des Bundesrates die Mieterrechte eingeschränkt.
Sie hat keine wirksame Bremse zur Deckelung der Bestandsmieten eingebaut, aber dort wäre dazu die Gelegenheit gewesen. Aber nein, die regierenden Parteien im Bund wollen den Mieterinnen und Mietern die Kosten der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen über die Modernisierungsumlage allein überlassen und sie haben sich auch der Forderung der Beschränkung von Neuvertragsmieten vehement versperrt.
Und nur wenige Meter vor der Kanzlerin trat auch der Kanzlerkandidat der SPD auf die Mietpreisbremse. Das sagt er jedenfalls. In Wirklichkeit verwechselt er aber die Bremse mit dem Gaspedal.
Auch die Mietsteigerung um 15 Prozent in vier Jahren bleibt eine Mietsteigerung, die deutlich über der Entwicklung der Realeinkommen liegt. Die Mieterinnen und Mieter müssen also auch bei diesem Vorschlag tiefer in die Tasche greifen, wenn sie es denn noch können.