Die LINKE sagt, die Mietobergrenzen sind notwendig, da der viel gepriesene Markt es nicht schafft, sich selbst zu regulieren.
Der Neubau ist in Ballungsregionen nur schleppend und nicht ausreichend gerade für Geschosswohnungen.
Auch für Erfurt wurde nun festgestellt im Artikel der TA vom 06.07.2013, dass Wohnungsmangel auch in Erfurt besteht. Die Behauptung, dass bei einer Mietpreisbremse die Investitionen stagnieren, ist nicht schlüssig. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass zwar Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz Eingriffe in das Eigentum schützen soll, leider wird hier aber nicht immer weitergelesen. Denn in Abs. 2 heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Grundsatz wird durch viele Hauseigentümer und Vermieter gerade nicht beachtet, sondern bei Neuvermietung immer fleißig ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Mieter eine Erhöhung der Miete vorgenommen.
Wenn zu lesen ist, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen und auch die Genossenschaften in den Städten Erfurt, Jena und Weimar geringe Leerstände haben, gibt es für Mieterinnen und Mieter eben keine Wahl, günstigen Wohnraum anzumieten. Sie sind gezwungen, ihren Wohnraumbedarf bei privaten Vermietern zu decken, die auf eigene Rendite achten und nicht gerade im Sinne des Gemeinwohls handeln.
Aktuell, möchte ich sagen, zeigt es doch auch der gescheiterte Börsenversuch der Deutschen Annington, dem größten deutschen Wohnungsunternehmen. Nur durch Mietobergrenzen ist es daher möglich, die Allgemeinwohlverpflichtung des Eigentums zur realisieren.
Fakt ist doch, immer mehr Miethaushalte, auch Normalverdiener, müssen einen überproportional wachsenden Anteil ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben. 30 bis 50 Prozent sind bei Weitem keine Seltenheit mehr und die Tendenz ist steigend. Ich frage Sie: Wofür gibt es 10 Prozent Mietsteigerung über den Mietspiegel bei Wiedervermietung?
Weder ist die vermietete Wohnung in zehn Jahren 10 Prozent größer geworden noch steigt durch eine Neuvermietung der Gebrauchswert automatisch um zehn Prozent. Verbessert der Vermieter die Wohnung durch eine energetische Sanierung, darf er nach dem Willen der Regelung 11 Prozent der Kosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen, nach dem Wunsch der SPD 9 Prozent. Im ersten Fall zahlen die Mieterinnen und Mieter die Sanierungskosten in neun Jahren zurück. Im zweiten Fall in elf Jahren, und zwar unabhängig davon, ob sich ein entspre
chender Vorteil bei den Betriebs- oder Heizkosten ergibt, denn für solch einen Nachweis gibt es keinen gesetzlichen Zwang. Danach wird die Miete natürlich nicht wieder gesenkt. Es bleibt aber auch nicht auf dem durch die Modernisierungsumlage erhöhten Niveau, denn in der Zwischenzeit sind neun oder elf Jahre vergangen und es gibt auch hier die Möglichkeit alle vier Jahre 15 Prozent draufzulegen.
Nein, ich möchte meine Rede fortsetzen. Danke. Es ist also durchaus möglich, dass diese Miete dann automatisch um 30 Prozent steigt. Bei Weitervermietung steigt sie sogar noch mehr. DIE LINKE sagt, ohne Verbesserung des Gebrauchswertes einer Wohnung soll und darf es keine Mietsteigerung geben.
Auf dem Wohnungsmarkt bestimmt weder der Wert oder der Gebrauchswert den Preis der Ware Wohnung, sondern ausschließlich das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Das hat mit sozialer Marktwirtschaft nicht das Geringste zu tun. Das ist nackter, purer Kapitalismus.
Die hier derzeitig vorhandene Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt, die gewaltigen Defizite bei der Bereitstellung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum, der Einbruch beim klimagerechten Umbau der Gebäudewirtschaft sind die Quittung für abergläubisches Hoffen auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Der Markt aber erklärt sich gerade dafür nicht verantwortlich. Das ist sogar verständlich, weil es hier nicht um konjunkturelle, sondern um strukturelle politische Probleme geht.
Um der aktuellen Wohnungssituation zu begegnen, die aktuellen Probleme zu beheben und eine langfristig verlässliche, sozial ausgewogene, bedarfsund klimagerechte Entwicklung der Wohnungswirtschaft zu begleiten, reichen die althergebrachten Steuerungs- und Anreizprogramme nicht mehr aus. Wir brauchen nicht nur zu Wahlkampfzeiten ein Umdenken in der Politik, dass Wohnen keine gewöhnliche Ware ist, und das politische Bewusstsein, dass wir uns hier im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge bewegen.
Unsere Bundestagsfraktion DIE LINKE forderte im Bundestag mindestens 700 Mio. € jährliche Kompensationsleistungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, und zwar verstetigt, regelmäßig, evaluiert und durch Bund-Länder-Vereinbarungen dauerhaft zweckgebunden gesichert. Die Förder
mittel sollen im wohnungswirtschaftlichen Kreislauf verbleiben und zur Entwicklung eines relevanten sozial verpflichtenden Bestands an öffentlichen Wohnungen genutzt werden.
Daraus kann sich strategisch ein gemeinwohlorientierter Sektor in der Wohnungswirtschaft entwickeln. Wohlgemerkt, wir wollen nicht einfach die Wiederbelebung der traditionellen Wohnungsgemeinnützigkeit, sondern wir wollen die Idee der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft neu konzipieren und schließlich ein wirksames relevantes Korrektiv zum ausschließlich renditeorientierten Wohnungsmarkt etablieren. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Frau Sedlacik. Gestatten Sie jetzt eine Nachfrage des Abgeordneten Kemmerich?
Auch nicht. Vielen herzlichen Dank. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Siegfried Wetzel für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, für die beiden Drucksachen, speziell der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Neufassung der Drucksache 5/6184 als auch für die Drucksache 5/6256, hat meine Fraktion mich beauftragt, den Punkt I mit der Annahme zu bestätigen und II mit der Ablehnung.
Wir haben - das hat der Minister in seinem Sofortbericht eigentlich deutlich gesagt - den FDP-Antrag vor wenigen Wochen mit dem Titel „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ in der Drucksache 5/5841 hier, denke ich, ausgiebig diskutiert. Die Drucksachen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gleichen sich in etwa, speziell in II. Lediglich bei meinen Kollegen der LINKEN gibt es zwei Punkte, nämlich g und h mehr bei dem Thema, wozu man die Landesregierung auffordert.
Das Ganze, meine Damen und Herren, klingt sehr vernünftig, wenn man weiß, dass Wohnungsbau in Deutschland immer einer ungeheuren Sinuskurve folgt. Einmal gibt es wenig Wohnungen, da wird gebaut, dann entstehen Baubetriebe. Und dann plötzlich sinkt das auch wieder ab und wir haben auch hier im Moment genau in den Zentren Erfurt, Wei
Liebe Heidrun Sedlacik, wenn Sie sagen, dass Erfurt, Weimar und Jena ganz wenig Leerstände haben, dann hat es ja einen Grund. Wir haben mit vielen Millionen Euro Fördergeld und eigenem Geld diese Wohnungsgesellschaften vor der sicheren Pleite durch Stadtumbauprogramme gerettet,
damit die Leerstände nicht gegen den Weiterbestand der Wohnungsunternehmen letztendlich auch auflaufen. Doch, das ist so, glauben Sie es mir. Wir hatten in einigen Wohnungsgesellschaften über 15 Prozent Wohnungsleerstände. Dort ging es automatisch, wäre es infolge gegen die Wand gegangen für die Wohnungsgesellschaft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das stellen wir doch gar nicht infrage. Sie stellen gerade ein anderes Pro- blem dar.)
Nein, nein, ich habe nicht ein anderes Problem dargelegt. Versuchen Sie mich einfach nur zu verstehen.
Nein, nein. Was Sie wollen, ist eine Mietdeckelung, die bei Bestandswohnungen einsetzt und nicht bei Wohnbau. Das mag Sie ja noch trennen von dem NRW-Antrag. Der NRW-Antrag sieht ja auch die Deckelung bei Neubauten vor. In Jena haben wir das Problem der Universität und der Studenten. Sonst gäbe es das Problem mit der Wohnraumenge in Jena wahrscheinlich gar nicht. Warum, da bin ich mir ja mit meiner Fraktion auch einig. Wir werden den Antrag oder die beiden Anträge auch an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen.
Danke, Herr Wetzel. Bevor Sie fortfahren, ist Ihnen bekannt, dass Ihre Partei auf Bundesebene explizit den Ländern die Möglichkeit geben will, die 10 Prozent Mietsteigerung als Obergrenze für Wiedervermietungen einzuführen? Ist Ihnen das bekannt?
Ja, sicher. Aber sie hat diese Kompetenz an die Länder abgetreten. Und nun wollen Sie mir doch nicht erklären, dass wir in Thüringen das gleiche Problem wie in NRW oder in München haben. Wir haben 23 Jahre lang versucht, einen Markt zu erzeugen, der ein relativ homogener und gesunder Markt wird. Was wir tun, ist immer nur der Versuch, den Spitzen entgegenzusteuern. Wir haben im Stadtumbauprogramm die letzten zehn Jahre ganz explizit gegengesteuert
gegen hohe Leerstände, damit unsere Wohnungsgesellschaften wieder in vernünftige betriebswirtschaftliche Fahrwasser kamen.