Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: In Jena.)

Und jetzt kommen Sie und sagen, weil in Jena 30 Prozent - das ist eine Behauptung,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein, ist es nicht.)

ich habe es bisher nicht kontrolliert -, 30 Prozent bei Neuvermietung ohne energetische, ohne Renovierung möglich ist, ich sage es noch einmal, 30 Prozent von was? Es ist ein Unterschied, wenn ich in München 20 Prozent mehr für Vermietung verlange, ohne dass ich etwas an der Wohnung gemacht habe, oder für 20 Prozent mehr vermiete, wenn ich in Erfurt oder in Saalfeld oder in Altenburg für 20 Prozent mehr vermiete.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein. Die verdienen aber mehr.)

Wenn es den Vermieter gibt und wenn es den Mieter gibt, warum denn nicht. Warum wollen Sie den Sozialismus wieder einführen?

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich kann Ihnen das auch gerne noch versuchen deutlich zu machen. 55 Ostmark hat die Wohnung gekostet, und wenn der Mieter nicht da war, wenn die Miete kassiert wurde, dann ist er wieder gegangen. Die Stadt Dresden hatte 1984 5 Mio. Mark,

Ostmark, Schulden, Mietschulden, weil es noch nicht einmal pfändbar war.

(Unruhe im Hause)

Es fehlt eigentlich im Antrag der LINKEN nur noch ein Punkt und dieser eine Punkt müsste heißen Punkt i: Das heiße Wasser darf bei leichtem Träufeln wieder kostenfrei von 6 bis 18 Uhr laufen zum Zwecke des Kartoffelkochens in der Badewanne.

(Beifall FDP)

Und so war es. Wohin wollen wir denn kommen, meine Damen und Herren?

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wo hast denn du gelebt, sag mal?)

In meinem privaten Haus und da habe ich immer sehr viel Geld investieren müssen und meine lieben sozialistischen Mieter haben 55 Mark dafür bezahlt für jeden Monat. Ja, was glaubst du, was mein Haus gekostet hat über die DDR-Zeit, ohne Zement und Kalk?

(Beifall CDU, FDP)

Aber ich will mich jetzt nicht weiter ereifern. Es fehlt eigentlich dieser eine Punkt.

(Unruhe im Hause)

Ein alter Freund von mir, meine Damen und Herren, hat mir immer von dem Begriff Kommunisten gesagt: Das ist so mit den Kommunisten, die kommen und nisten.

(Heiterkeit und Beifall CDU)

Und hier, meine Damen und Herren, kommen sie und nisten, und das auch noch mit Mietpreisregelung. Ich finde es toll. Dem können wir eigentlich nicht auflaufen. Ich bin aber trotzdem dafür, dass wir uns im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über die nächsten Tage, Wochen, zumindest nach der Sommerpause über das Thema gerne weiter unterhalten. Danke.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Wetzel. Als Nächster hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Heinz Untermann für die FDP-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Schön langsam vorlesen.)

Meine Damen und Herren, Zuschauer haben wir nicht, aber an den Bildschirmen vielleicht noch! Meine liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Titel sagt eigentlich schon alles: „Marktregulie

rung“. Das sind zwei Begriffe, die passen gar nicht zusammen, das geht gar nicht. Ich werde es mal vorschlagen als Unwort des Jahres für das nächste Mal, vielleicht wird es das. Die Regulierungswut ist bei Ihnen kaum noch zu überbieten.

(Beifall FDP)

Am 1. Mai 2013 trat das neue Mietrechtsgesetz in Kraft. Es wurde auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Vorfeld ausgiebig auf der Bundesebene diskutiert und im Bundesrat im Februar dieses Jahres beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jetzt betreiben Sie Bundeswahlkampf auf Länderebene. Der Inhalt Ihres Punktes II.2 entspricht weitgehend den Inhalten der Bundesratsinitiative aus dem rot-grün regierten NRW, Herr Wetzel hat es auch schon erwähnt.

Nun zu Ihrem Antrag: Auch im Bereich des Mietrechts sind die Grundsätze der Marktwirtschaft einzuhalten. Stark steigende Mieten sind ein Hinweis darauf, dass das Angebot an Wohnungen hinter der Nachfrage zurückbleibt. Um dem entgegenzuwirken, sind private Investitionen in Mietwohnungen notwendig.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber die gehen nicht schnell genug.)

Dazu müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, was jedoch nur eingeschränkt über ein Mietrecht erfolgen kann. Eingeschränkt, das muss ich hier betonen. Das Mietrechtsgesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, dass die Gemeinden oder Teile von Gemeinden, in denen eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, die bestehende Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen von 20 auf 15 Prozent senken. Dadurch werden auf der einen Seite Investitionen in neue Wohnungen nicht gehemmt und auf der anderen Seite wird der Anstieg von Bestandsmieten gedämpft.

Nun zum Teil II Ihres Antrags: Der Punkt a beinhaltet eine Begrenzung der Mietsteigerung bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent der Vergleichsmiete. Die LINKEN gehen in ihrem Alternativantrag noch weiter und wollen, dass die Nettokaltmiete ohne Wohnortverbesserung nur im Rahmen des Inflationsausgleichs erhöht werden darf und in Punkt b keine Mieterhöhung bei Weiter- und Neuvermietung zulässig ist. Haben Sie sich mal bei den Wohnungsunternehmen informiert, ob Erhöhungen generell vollzogen wurden?

Eine Studie des Bundesministeriums ergab, dass 80 Prozent der Vermieter nach einer Sanierung sogar auf eine Mieterhöhung verzichten. Frau Sedlacik - oder es war Frau Schubert, ich weiß es nicht

mehr - Sie hatten die 30-prozentige Mieterhöhung genannt. Wo das ist, würde mich dann auch mal interessieren. Sicherlich ist das nicht die Masse der Vermieter. Sicher sind das wieder irgendwelche, die wir sowieso nicht bekommen, wenn Sie das wollen. 30 Prozent, ich habe es in meinem Umfeld noch nicht erlebt.

Sie wollen einen Mietspiegel und Betriebskostenspiegel flächendeckend für Bestandsmieten erstellen. Wer soll das machen? Die Wohnungsunternehmen? Die Kommunen? Ich frage Sie, wer das Personal stellen und wer das auch bezahlen kann?

(Beifall FDP)

Aber es kommt noch besser in Punkt d: Kommunen sollen Mietobergrenzen festlegen. Das ist ein ordnungspolitischer Eingriff bei der Immobilienwirtschaft und für mich und die FDP unakzeptabel.

(Beifall FDP)

Wir haben im Frühjahr das Wohnungsbaugesetz beschlossen, bei dem es gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus darum ging, für betroffene Zielgruppen bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Im Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung erfolgte erstmals eine Klarstellung, was zu Instandhaltungsarbeiten zählt und dass diese Kosten nicht zu einer Mieterhöhung führen. Eine Mietpreiserhöhung ist nur bei energetischer Sanierung im Sinne des Gesetzes von 11 Prozent gerechtfertigt. Im Antrag wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Betrag auf 9 Prozent senken und die LINKEN sogar auf 5 Prozent. Nur eine kleine Beispielrechnung: Muss man für eine Wohnung 500 € Miete bezahlen, sind das bei 9 Prozent 45 und bei 11 Prozent 55, also die Differenz von 10 € pro Monat. Demgegenüber steht jedoch die jährliche Einsparung bei den Energiekosten, wenn sie durch das EEG nicht erhöht werden in dem Maße, wo immer noch von 5 Prozent die Rede ist. Ich will das noch mal ganz deutlich sagen, alle Betriebe sagen ganz andere Zahlen, wie die Kosten ansteigen. Die sind wesentlich höher.

(Beifall FDP)

In der heutigen Presse informierte der Verbandschef der Thüringer Wohnungswirtschaft darüber, dass die Kaltmieten nicht das Problem sind, sondern die gestiegenen Preise, vor allem für Öl und Strom. Davon reden Sie nicht.

Das Gesetz ermöglicht den Einwand der wirtschaftlichen Härte. Im Ergebnis bleibt der Mieter wie bisher gegen persönliche und wirtschaftliche Härten geschützt. Ich habe das schon mehrmals in diesem Hohen Hause gesagt, Sie lassen immer die Vermieter als Buhmänner im Raum stehen. Dabei vergessen Sie, dass von den in Deutschland bestehenden 40 Millionen Wohnungen knapp 24 Millionen Mietwohnungen sind. Der überwiegende Teil,

und zwar 60 Prozent dieser Mietwohnungen, befindet sich im Eigentum von Kleinanbietern. Die Versorgung mit qualitativ gutem Wohnraum zu angemessenen Preisen wird demzufolge auf Grundlage der überwiegend privat organisierten Wohnungswirtschaft gewährleistet. Die Forderung von RotGrün im Bund und Ihre Forderungen auf Landesebene führen dazu, dass gerade Privatpersonen, Kleinanbieter sich aus dieser Immobilienwirtschaft zurückziehen werden. Das wird im Endeffekt das Ergebnis sein. Die FDP will dieses auf keinen Fall. Nach Daten des Bundesverbandes Deutsche Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) ging die Neubauinvestition im Jahr um 1,7 Prozent zurück. Die Investitionen sind rückläufig. Warum? Trotz steigender Wohnungsknappheit investieren deutsche Unternehmen weniger in Neubau als eigentlich angedacht. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Investitionen in den vergangenen zwei Jahren unsicherer geworden, so der Verband. Vor allem gestiegene energetische Anforderungen wirken sich bremsend aus. Problematisch ist nach Einschätzung des Verbandes weiterhin die große Spaltung auf dem Wohnungsmarkt. In Thüringen besteht Wohnungsknappheit in den Städten Erfurt, Jena, Weimar. Auf dem Land ist natürlich das Gegenteil der Fall. Jetzt ein Zitat aus dem Verband, noch mal, wenn ich zitieren darf: Die von der Politik erwogene Mietpreisbremse ist keine Lösung. Sie werde den Anstieg der Mieten nur zementieren, da der nötige Neubau ausgebremst wird. Das darf natürlich nicht passieren und da ist wenig hinzuzufügen.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Meinung der Fachleute, Verbände sollte uns zu denken geben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE fordern eine Mietminderung bei einer energetischen Sanierung bis zu drei Monaten. Für mich ist das, Ihr Antrag, kontrovers zu Ihrer Energiesparpolitik. Statt die Wohnungseigentümer bei Ihrer Absicht der energetischen Sanierung zu unterstützen, fordern Sie die Vermieter erneut zur Kasse. Haben Sie schon mal zu Hause saniert? Dann hätten Sie sicherlich eine Vorstellung davon, mit welchem Kostenaufwand eine Sanierung verbunden ist. Die meisten Vermieter müssen dafür Kredite aufnehmen. So ist es auch legitim, wenn in den ersten drei Monaten keine Mietminderung möglich ist. Liberale stehen für die Freiwilligkeit der energetischen Sanierung, ein faires, modernes Mietrecht und einen fairen Wettbewerb.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, in Ihrer Begründung behaupten Sie, dass das Mietrechtsänderungsgesetz zugunsten der Vermieter beschlossen wurde. Es wurde eben schon viel gesagt. Kommunismus und Sozialismus

waren vor 23 Jahren. Ich habe das schon mehrfach betont. Auch die Wohnungswirtschaft muss effizient arbeiten und vermieten. Ihr Antrag ist deshalb realitätsfremd und erinnert mich immer wieder an die 27 € in der Neubauwohnung, wo alles frei ist.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass steigende Mieten ein Hinweis dafür sind, dass das Angebot an Wohnungen kleiner als die Nachfrage ist. Deshalb sind gerade in den Kommunen mit einem Wohnungsdefizit private Investitionen in Mietwohnungen notwendig. So wird sich auch in der Zukunft der Mietpreismarkt regulieren. Ihren Anträgen in der jetzigen Form können wir leider nicht zustimmen. Herr Minister, mich hat auch gefreut, dass Sie sich in einer Pressemitteilung unsere Anregungen zumindest angeschaut haben und dass wir in der Richtung auch bei vielen Dingen für eine positive Lösung zur Verfügung stehen. Ich beantrage allerdings für die Abstimmung getrennte Abstimmung der Punkte II.1 und II.2.