Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

Wir haben übrigens zusammen mit Bayern - da regiert jetzt im Moment noch nicht die SPD - und Schleswig-Holstein eine Vorlage erstellt, die von der Wirtschaftsministerkonferenz gebilligt wurde. Am 13. Juni haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs erneut mit der Umsetzung der Energiewende befasst. Wir haben uns nämlich mit einer Vorlage zum Strommarktdesign dort eingebracht und ich glaube, das ist genau das, was wir in den nächsten Jahren und im nächsten Jahr wirklich sehr ernsthaft anfangen und umsetzen müssen, dass wir endlich auch auf Grundlage eines neuen Strommarktdesigns dieses, was Sie hier verursacht haben, diese gelbe Säule, wieder entsprechend

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist doch lächerlich, was Sie erzählen.)

verkürzen können, damit die Belastung für KMU und Haushalte entsprechend nicht weiter so steigen wird. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wo ist eigent- lich der Herr Minister, der hat es wohl nicht mehr nötig?)

Ich schaue jetzt mal in die Runde, es gibt keine weiteren Redeanmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache. Ausschussüberweisung ist nicht gefordert worden. Demzufolge stimmen wir direkt über den Antrag der FDP in der Drucksache 5/6081 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und eröffne den Tagesordnungspunkt 12 - Geschäftsordnungsantrag?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das hat sich im Moment gerade erledigt.)

Der Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Barth hat sich mit dem Erscheinen eines Ministers erledigt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

(Staatssekretär Staschewski)

Konsequenzen aus früheren Tierschutz- und Hygieneverstößen im Schlachthof Jena Antrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6119

Ich sehe hier, dass der Abgeordnete Kummer aus der Fraktion DIE LINKE - muss ich in diesem Fall sagen - die Begründung des Antrags vornehmen wird.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben uns über dieses Verfahren verständigt, denn dieser Antrag ist im Ergebnis der Befassung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mit diesem Thema entstanden.

Den Thüringer Landtag erreichte am 13. März dieses Jahres ein anonymer Brief. Nun ist es ja eigentlich nicht unsere Art, uns mit anonymen Briefen intensiver zu beschäftigen. Aber dieser Brief sprach von einer hohen Kenntnis über die Mitarbeiter im Schlachthof Jena, über Unternehmensabläufe und Vorschriften im Schlachthof. Was in diesem Brief an uns aufgelistet war, waren haarsträubende Fakten. Wir beschlossen deshalb im Ausschuss, dass wir uns mit diesem Thema befassen müssen. Es gab anschließend einen Bericht des Sozialministeriums im Ausschuss, das uns mitteilte, dass es nach Eingang dieses anonymen Briefs, der auch im Sozialministerium einging, eine Kontrolle durchgeführt hat, die zu 17 zulassungsrelevanten Mängeln führte. Diese Mängel sind dort nachgewiesen worden.

Der Bericht machte aber auch deutlich, dass in den Jahren von 2008 bis 2012 gegen den Schlachthof bereits 19 Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt wurden und eine Strafanzeige gestellt wurde. Es ging vor allem um lebensmittelrechtliche, hygienische und Tierschutzmängel.

Was mich am meisten betroffen gemacht hat, war, dass seit 2010 die Betäubungsanlage nicht richtig funktionierte und es bis zu 25 Prozent Ausfälle gab. Tierquälerei ist in diesem Land leider nur eine Ordnungswidrigkeit, weil Tiere nach deutschem Recht Sachen sind und weil Schlachten ein vernünftiger Grund ist.

Meine Damen und Herren, ich glaube, alle Ausschusskollegen waren enttäuscht, dass wir über die Vorgänge am Schlachthof Jena erst durch den anonymen Brief in Kenntnis gesetzt worden sind und nicht durch unsere Fachbehörden - und das, obwohl wir uns eigentlich schon seit der vorigen Legislatur, wo es noch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gab, öfter umfangreich mit dem Schlachthof Jena beschäftigten, zum Beispiel, als es Auseinandersetzungen über die amtli

chen Kontrollen dort gab, da waren den Schlachthofbetreibern die Gebühren zu hoch, als es Auseinandersetzungen gab, weil die Russische Föderation Fleisch aus dem Schlachthof Jena wegen angeblicher Mängel nicht annehmen wollte und wir uns den Schlachthof angesehen haben. Ich muss sagen, er hat damals auf mich keinen so katastrophalen Eindruck gemacht. Es waren kleine Mängel, wenn man vergleicht, wie es in russischen Betrieben aussieht, von denen auch ich einige sehen konnte und man nicht verstehen konnte, wieso die Russische Föderation hier Fleisch nicht annehmen konnte. Wir hätten uns gewünscht, dass die jetzt hier beschriebenen Mängel früher deutlich gemacht worden wären. Denn Fakt ist eins, es muss hier gehandelt werden. Das war die Maxime, die im Ausschuss von Anfang an klar im Interesse der Tiere, im Interesse der Lebensmittelsicherheit stand und auch wegen des guten Rufs der Thüringer Ernährungswirtschaft.

Meine Damen und Herren, wir haben im Anschluss einen gemeinsamen Antrag im Ausschuss entwickelt. Ich bin dankbar, dass die Fraktionen hier so gut zusammengearbeitet haben, ich bin auch dankbar, dass alle Fraktionen den aus dem Ausschuss kommenden Antrag abgenickt haben, damit er heute hier im Plenum vorliegt. Ich wünsche uns eine gute Beratung und ich wünsche uns vor allem eins, dass Vorgänge wie am Schlachthof Jena sich in Thüringen nicht wiederholen dürfen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie zu der Nummer I des Antrags den Sofortbericht gibt. Ich nehme an, das wird Herr Staatssekretär Dr. Schubert übernehmen. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung gebe ich zu Ziffer I des Antrags der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Sofortbericht ab.

Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen, ehe ich zu den einzelnen Ziffern komme. Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Förderung des Tierschutzes sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Landesregierung misst beidem einen sehr hohen Stellenwert zu. Die zuständigen Überwachungsbehörden auf allen Verwaltungsebenen haben durch konsequente und regelmäßige Kontrolle und anschließende effektive Maßnahmen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durchzusetzen. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, wurden ergänzend zu den beste

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

henden Rechtsvorschriften spezifische Verfahrensanweisungen für die zuständigen Behörden in Form von Erlassen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Es werden regelmäßig Schulungen und Dienstberatungen durchgeführt, um die zuständigen Behörden zu unterstützen und wirksame Kontrollen zu sichern. In den Verbraucherschutzberichten des Freistaats Thüringen wird regelmäßig zu den Aktivitäten, Kontrollen und deren Ergebnissen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und des Tierschutzes berichtet. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat Thüringen an verschiedenen bundesweiten Arbeitsgruppen auf diesen von mir genannten Gebieten.

Die Überwachung des Schlachthofs Jena hat sich in den letzten Jahren bedingt durch das Verhalten des Betreibers als äußerst schwierig erwiesen. Sie wurde auch dadurch verzögert, dass viele Maßnahmen, die zur Umsetzung geltenden Rechts eingeleitet wurden, seitens der Betreiber mit Rechtsmitteln angegriffen wurden. Insofern geben die hier berichteten Feststellungen nicht den üblichen Alltag der Überwachung wieder und können nicht auf andere Einrichtungen verallgemeinert werden.

Zuständige Behörde für die Überwachung des Schlachthofs Jena ist der Zweckverband Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt Jena-SaaleHolzland, im Folgenden abgekürzt ZVL genannt.

Zu den im Antrag formulierten Einzelfragen möchte ich im Zusammenhang wie folgt berichten - also ich werde nicht noch einmal einzeln die Punkte aufrufen: Insbesondere seit dem Jahr 2010 wurden durch den ZVL im Schlachthof Jena gehäuft Verstöße gegen lebensmittelhygienische Anforderungen und auch gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. Die Verstöße im Einzelnen hier aufzulisten, würde den Rahmen des Berichts sprengen. So gab es beispielsweise im Jahr 2012 allein 79 Mängelfeststellungen im Bereich der Lebensmittelhygiene. Sie reichten von der unzureichenden Trennung von tauglichem Fleisch und nicht zum Verkehr geeigneten Teilen bei der Kühllagerung über unzureichende Messerdesinfektion bis hin zu Fußboden- und Wandschäden. Auch punktuelle Verschmutzungen wurden festgestellt. Ich werde später noch einmal darauf eingehen. Tierschutzrechtliche Verstöße betrafen vor allen Dingen den Bereich der Betäubung der Tiere. Über die vom ZVL dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz mitgeteilten Verstöße hinaus sind der Landesregierung keine Verstöße bekannt. Die Verantwortung zur Einhaltung der tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt zuallererst einmal bei dem Lebensmittelunternehmer, also bei dem Betreiber. Das war bis zum 18. Januar 2013 Frau Uta Voigt Jacobs, und seit dem 18. Januar 2013 der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Rombach.

Jetzt zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften: Der Schlachthof Jena ist für die Schlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Rindern zugelassen. Derzeit dürfen keine Einhufer geschlachtet werden. Im Monat April 2013, der mal beispielgebend sein soll, wurden je Schlachttag, das waren 17, durchschnittlich neun Rinder, zwei Schafe und 312 Schweine geschlachtet. Die Betäubung der Schlachttiere erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Verordnung EG-Nr. 1099/2009 in Verbindung mit der Tierschutz-Schlachtverordnung durch sachkundige Personen. Eine weitere sachkundige Person ist damit beauftragt, bei jedem Tier sofort nach Auswurf aus der Betäubungsbox den Erfolg der Betäubung zu überprüfen. Die amtlichen Tierärzte überwachen täglich stichprobenweise das Betäubungsverfahren und den Betäubungserfolg anhand einer Checkliste, die dem zuständigen Veterinäramt wöchentlich zur Kontrolle zugeleitet wird. Derzeit sind sechs sachkundige Personen im Schlachthof Jena beschäftigt. Der von der Betriebsleitung benannte Tierschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen im Schlachtbetrieb, beginnend von der Handhabe und Pflege der Tiere nach der Anlieferung bis zum Entbluten. Er ist dem Personal dahin gehend weisungsberechtigt.

Zu der Frage, wie in den Fällen, die wir jetzt diskutieren, die Verantwortlichkeit für die Missstände und die zu ziehenden Konsequenzen beim Tierschutz zu sehen sind, muss zuerst differenziert werden zwischen Beanstandungen vor und nach der Insolvenzübernahme des Betriebes. Deutlich kann ich hervorheben, dass mit der Insolvenzübernahme die jetzige Betriebsleitung den tierschutzrechtlichen Auflagen des zuständigen Veterinäramts Folge leistet, was zuvor unter der ehemaligen Leitung wesentlich schwieriger war. Die Verantwortung liegt, wie ich schon gesagt habe, zuallerst mal bei dem Schlachthofbetreiber. Die am 12. Juni 2013 vom ZVL durchgeführte umfangreiche Kontrolle zur Umsetzung der verfügten Maßnahmen zur Gewährleistung der tierschutzrechtlichen Anforderungen ergab, dass sowohl bei der Schweine- als auch bei der Rinderschlachtung die Betäubung und Tötung der Tiere ohne Beanstandung verlief.

Ich möchte nun auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Schlachthof Jena zurückkommen: Im Zeitraum 2010 bis Mitte 2013 wurden durch den ZVL 30 Kontrollen auf Einhaltung der lebensmittelhygienischen Anforderungen durchgeführt. Das TLLV, so hieß es ja noch früher bzw. das TLV, wie es jetzt heißt, als Zulassungsbehörde hat in diesem Zeitraum vier Kontrollen vorgenommen. Dazu muss man wissen, dass in den Schlachthöfen während der gesamten Dauer der Schlachtung ein amtlicher Tierarzt der zuständigen Behörde anwesend sein muss, der für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und für die laufende

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Hygieneüberwachung zuständig ist. Das war im Schlachthof Jena immer gewährleistet. Wie bereits erwähnt, ergab die Aufarbeitung der Kontrollberichte des ZVL allein für das Jahr 2012 insgesamt 79 Mängelfeststellungen. Dabei handelt es sich zum Teil um wiederkehrende Mängel und auch um neu festgestellt Mängel. Das waren, wie ich vorhin schon sagte, Mängel bei der Sauberkeit, bauliche Mängel, Mängel durch Verschleiß, Mängel der Personalhygiene, Mängel im Handling, das heißt, um hygienewidrige Arbeitsabläufe. Zur Abstellung der Mängel wurden vom ZVL - ich sage es noch mal, das ist der Zweckverband, weil es schon eine Weile her ist, dass ich es gesagt habe - Auflagen erteilt und erforderlichenfalls auch Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Mängel waren zahlreich, aber bis Ende 2012 zu keinem Zeitpunkt so gravierend, dass die Einstellung der Produktion gerechtfertigt gewesen wäre. Dem Betrieb wurden angemessene Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Für die baulichen Mängel war eine Frist bis 30. Dezember 2012 eingeräumt worden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Falschparker werden in dem Land stärker verfolgt.)

Ich hatte vorhin schon mal ausgeführt, Herr Kuschel, dass alle Dinge, die eine Verwaltung macht, vor Gericht am Ende überprüfbar sind. Das ist bei Falschparkern im Übrigen genauso. Der ZVL wurde zur Kontrolle der Mängelbeseitigung und Berichterstattung bis zum 15. Januar 2013 aufgefordert. Bei der diesbezüglichen Kontrolle des ZVL am 16. Januar 2013 wurden gravierende hygienerechtliche Mängel vorgefunden. Der Termin für die Berichterstattung an das TLV überschnitt sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es wird deutlich, dass in der Endphase des alten Betreibers die Verstöße am größten gewesen sind. Das TLV wurde am 18. Januar 2013 vom ZVL über das Fortbestehen der Hygienemängel und über das vorläufige Insolvenzverfahren und die Zweifel an der Aufrechterhaltung der Zulassung informiert. Das TLV hat daraufhin den Insolvenzverwalter auf die Mängel hingewiesen und aufgefordert, diese binnen erneuter Fristen abzustellen. Am 15. März fand eine Kontrolle durch die Zulassungsbehörde statt. Da eine Reihe der bereits früher festgestellten Mängel fortbestand, wurde eine Anhörung hinsichtlich des Widerrufs der lebensmittelrechtlichen Zulassung eingeleitet. Mit Schreiben vom 27. März 2013 teilte der Insolvenzverwalter die Beseitigung dieser und weiterer Mängel mit, was vom ZVL bestätigt wurde und somit seitens des TLV akzeptiert wurde. Die Frist zur Beseitigung einzelner baulicher Mängel dauert an. Eine erneute Zulassungskontrolle am 8. Juli 2013 hat das - das war jetzt vor ein paar Tagen - Fortbestehen insbesondere von Mängeln baulicher Art ergeben. Eine endgültige Bewertung

steht jedoch noch aus. Folgekontrollen durch die Zulassungsbehörde sind in jedem Fall erforderlich.

Wie bereits ausgeführt, war und ist während der Schlachtung immer ein amtlicher Tierarzt anwesend. Trotz zeitweiliger Behinderung durch den vormaligen Schlachthofbetreiber war eine ordnungsgemäße Schlachttier- und Fleischuntersuchung immer gewährleistet. Zudem wurden die erforderlichen Proben entnommen, deren Ergebnisse zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Verbraucher befürchten lässt. Dies gilt auch für die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrolluntersuchungen des Fleisches, die vom ZVL überwacht und ausgewertet wurden. Mit dem dargelegten hohen Überwachungsaufwand ist es bis Ende 2012 immer wieder gelungen, einen einigermaßen akzeptablen Zustand in dem Schlachthof aufrechtzuerhalten und gesundheitliche Gefährdung für die Verbraucher abzuwenden. Als Ende Januar 2013 schwerwiegende, auf Verschmutzung beruhende hygienische Mängel festgestellt wurden, ist die Schlachtung vorübergehend eingestellt und eine sofortige gründliche Reinigung angeordnet worden. Nach Herstellung eines zufriedenstellenden Reinigungsbestands konnte die Produktion wieder aufgenommen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften ist Pflicht des Unternehmers. Die Verantwortung für die diesbezüglichen Missstände im Schlachthof Jena liegt somit zunächst bei den vormaligen genannten Betreibern des Schlachthofs. Die Kontrolle der Einhaltung von tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt der zuständigen Veterinärbehörde. Das ist hier der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland. Die fachaufsichtliche Kontrolle über die Vor-Ort-Behörden wird in Thüringen durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza wahrgenommen. Derzeit werden von der Fachaufsicht die Vorgänge und Maßnahmen im Schlachthof Jena ausgewertet und daraus abzuleitende Konsequenzen auch für die zukünftige Ausgestaltung der Fachaufsicht erarbeitet.

In diesem Zusammenhang ist auch bereits erfolgte personelle Verstärkung des für die lebensmittelrechtlichen Zulassungen zuständigen Dezernats des TLV, also unserer Behörde, zu betrachten. Gemäß dem seit 1. Januar 2013 gültigen tierschutzrechtlich verbindlichen EU- und nationalen Recht hat die Landesregierung in Form eines Erlasses ein Kontroll- und Meldeverfahren etabliert, mit dem alle Schlachtbetriebe in Thüringen erreicht werden. Mit dem Erlass des TMSFG vom 23. Mai 2013 zur Überprüfung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an Schlachthöfen wurden Maßnahmen festgelegt, um die Kontrolle eines tierschutzgerechten, rechtskonformen Umgangs beim

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Schlachten von Tieren sicherzustellen. Zudem erfolgen derzeit und in den nächsten Monaten schwerpunktbezogene Fachrechtskontrollen durch das TLV gemeinsam mit den jeweiligen Veterinärämtern und dem TMSFG an Schlachthöfen in Thüringen. Eine gesetzliche Änderung sehen wir als nicht erforderlich an.

Ich fasse noch einmal zusammen: Es hat in der Vergangenheit, insbesondere dann in der Phase der Insolvenz des Unternehmens, Probleme gravierender Art gegeben; die sind mittlerweile abgestellt was den Tierschutz angeht, im Wesentlichen auch was die Hygiene angeht. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um auch in Zukunft, wenn solche Dinge noch einmal auftreten, besser gewappnet zu sein. Aber es muss noch einmal ganz klar gesagt werden, zuallererst ist der Betreiber zuständig und die zuständige Überwachungsbehörde ist der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Wir sind nur als Fachaufsicht tätig und haben die Rahmenbedingungen dafür herzustellen und die haben wir in den letzten Tagen verbessert. Danke.

Wünschen die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht? Ja. Von allen Fraktionen?

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Ja.)

Gut. Das dauert ein bisschen, ehe ich hier eine Antwort erhalte. Dann werden wir jetzt die Aussprache zu dem Bericht und zum Antrag als Ganzes führen und ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Primas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, das, was wir eben vom Staatssekretär gehört haben, ist ja schon ein Stückchen weichgespült,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ja, eben.)

(Beifall DIE LINKE)

denn das, was wir uns im Ausschuss haben anhören müssen, hat uns schon die Sprache verschlagen, ich sage das so ganz offen. Es war zu überlegen und wir haben Gott sei Dank die Vernunft bewahrt, weil es sich ja um Vorgänge der Vergangenheit handelte, nicht Schnellschüsse zu organisieren, sondern wir haben uns zusammengefunden und haben diesen Antrag formuliert, um aufzuklären und auch für die Zukunft abzustellen, aber immer wohl wissend, das sind Vorgänge aus der Vergangenheit. Wenn man das nicht sensibel anfasst, könnte das Schäden für die jetzigen Arbeitenden nach sich ziehen und das wollten wir nicht. Bis auf eine Ausnahme wollten wir keinen Klamauk. Gott sei Dank haben das auch die Medien so gesehen und nicht irgendwelche Pressemitteilungen aufge

griffen, die das Gegenteil beabsichtigten. Dafür der Dank an die Presse.