Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

in die richtige Richtung. Insbesondere bei der Verwendungsnachweisprüfung gibt es aber zurzeit noch immer erhebliche Rückstände, das heißt, an dieser Stelle ist das Konzept noch nicht in erforderlichem Umfang erfolgreich. Alle weiteren Maßnahmen werden in enger Kommunikation von GFAW, Aufbaubank und Ministerium auf Arbeits- und Leitungsebene erörtert und einer Lösung zugeführt. Eine eigens eingerichtete Arbeitseinheit zum Beispiel ist mit der Vereinfachung der Durchführungsbestimmungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten befasst. Dies wird im Übrigen auch konstruktiv vom Rechnungshof mit begleitet. Wegen der besonderen Verantwortung der Aufbaubank für den Erfolg des Gesamtkonzepts wird der Vorstand der TAB, Herr Michael Schneider, zukünftig den Vorsitz des Aufsichtsrats der GFAW übernehmen.

Zu Frage 2: Am 30. Juni 2013 lagen der GFAW 3.235 Anträge zur Entscheidung vor. 1.613 wurden bewilligt und 372 abgelehnt, 1.250 sind in Bearbeitung.

Zu Frage 3: Bei einer Mittelbindung von 73 Mio. € ESF-Mittel für 2013 lag der Mittelabfluss am 30. Juni bei 33,1 Mio. €. Das entspricht 45,3 Prozent.

Zu Frage 4: Zum 30. Juni 2013 gibt es weitere offene Verwendungsnachweise zu verzeichnen. Die GFAW wird deshalb ihre Ressourcen weiter auf die Verwendungsnachweisprüfung konzentrieren, sie wird durch eine dafür eingerichtete Steuerungsgruppe begleitet und unterstützt und der Geschäftsführer soll bis zum 15. August einen Arbeitsplan zur Reduzierung offener VwNs vorlegen und da auch die genaue Zahl definieren. Hier werden die Ursachen für Rückstände geklärt und geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren erarbeitet. Durch die Thüringer Aufbaubank wird die GFAW bei der Verwendungsnachweisprüfung strategisch und personell unterstützt. Zusätzlich haben wir die GFAW wegen des Umfangs der Rückstände am Freitag vergangener Woche angewiesen, bis zum 15. August 2013 ein Gesamtkonzept zur Lösung der hier bestehenden Probleme zu erarbeiten, mit dem ein fristgerechter Abbau der ungeprüften Nachweise sichergestellt wird.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Ich würde gerne auch gleich zwei Nachfragen stellen im Komplex.

1. Für wie viele Neubewilligungen im Jahr stehen noch Mittel in welcher Höhe und für welche Richtlinien zur Verfügung?

2. Welche Verpflichtungsermächtigungen können im Jahr 2003 für das Jahr 2014 in welcher Höhe gebildet werden?

Ich hoffe, Herr Abgeordneter Korschewsky, Sie sehen mir nach, dass ich die Zahlen nicht im Kopf haben kann, sondern dass ich die nachliefern muss.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sehr gern.)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6328.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Bahnhofsverschönerung in Thüringen

Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Thüringen. Das Erscheinungsbild von Bahnhöfen ist dabei nicht unwichtig für Bahnreisende, die den Freistaat besuchen. In der Vergangenheit gab es eine Reihe von Bahnhofsentwicklungsprogrammen; auch im Rahmen des Konjunkturprogramms 2009 bis 2011 wurden zahlreiche Bahnhöfe erneuert. Nach wie vor gibt es aber viele Gebäude in schlechtem Zustand.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher jeweiligen Höhe stellen der Freistaat Thüringen und - nach Kenntnis der Landesregierung - die Deutsche Bahn und die Thüringer Kommunen bis 2014 Mittel für die barrierefreie Sanierung, Modernisierung und Verschönerung von Bahnhöfen und Bahnhofsvorplätzen zur Verfügung?

2. Welche Programme können derzeit in Thüringen zur Finanzierung des barrierefreien Ausbaus von Bahnhöfen und Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Personennahverkehr herangezogen werden und wie werden diese koordiniert?

3. Beabsichtigt die Landesregierung die Evaluierung und Neuauflage eines Bahnhofsentwicklungsprogramms ähnlich der kürzlich geschlossenen „Rahmenvereinbarung Saarland“?

4. Existiert eine Prioritätenliste für die zu sanierenden Bahnhöfe? Falls ja, wo ist sie einsehbar und in welchem Zeitraum wird sie abgearbeitet? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

(Staatssekretär Staschewski)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan. Bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms hat der Freistaat Thüringen im Zeitraum von 1991 bis 2012 ca. 56,5 Mio. € für die Modernisierung und Verschönerung von Zugangsstellen zum Schienenpersonennahverkehr bzw. zum Neuund Ausbau von Verknüpfungspunkten mit dem Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 stehen hierfür 4,72 Mio. € gemäß ÖPNV-Investitionsprogramm zur Verfügung. Für das Jahr 2014 sind bislang 2,83 Mio. € eingeplant. Die Förderquote des Landes beträgt 75 Prozent, so dass seitens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Kommunen 25 Prozent der Kosten zu tragen sind. Über die Höhe der Eigenmittel der Unternehmen bzw. der Kommunen außerhalb der Förderprogramme des Landes liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 2: Die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus von Bahnhöfen und Verknüpfungspunkten erfolgt grundsätzlich durch die Betreiber bzw. durch die Eigentümer der Verkehrsanlagen. Die DB Station & Service AG, die den weit überwiegenden Teil der Zugangsstellen in Thüringen betreibt, wendet hierfür eigene Mittel sowie Fördermittel des Bundes auf. Für Maßnahmen, die in besonderem Landesinteresse liegen, können zudem Landesmittel auf der Grundlage des ÖPNV-Investitionsprogramms, des Städtebauförderprogramms sowie Bahnhofsverschönerungsprogramms der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH zur Verfügung gestellt werden. Die Koordinierung für den Ausbau der Bahnhöfe erfolgt in Abstimmung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Betreibern bzw. den Eigentümern der Verkehrsanlagen und der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH unter Einbeziehung der jeweiligen Kommunen.

Zu Frage 3: Das Bahnhofsentwicklungsprogramm der DB Station & Service AG wurde unter Beteiligung des Landes aufgelegt. Inwieweit die DB Station & Service AG eine Evaluierung vornimmt oder eine Neuauflage des Programms plant, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 4: Die Entscheidung, nach welcher Reihenfolge Bahnhöfe saniert werden, treffen die Betreiber bzw. Eigentümer der Verkehrsanlagen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Dabei er

folgt eine Abstimmung mit der Landesregierung zu der Frage, bei welchen Bahnhöfen aus Sicht des Landes besonderer Bedarf besteht. Die einzelnen Projekte werden unter Berücksichtigung der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in die einzelnen oder die entsprechenden Förderprogramme des Landes aufgenommen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Die erste Nachfrage: Wo kann man diese Liste der Bahnhöfe einsehen? Das war noch zu Punkt 4, bitte ich einfach, nur nachzuliefern. Dann würde ich gern noch eine zweite Frage stellen. Es gab ja bis 2006 auch ein Bahnhofsentwicklungsprogramm. Wurde dieses nicht zusammen mit der Landesregierung evaluiert und gibt es dazu eine Fortschreibung?

Nein. Klare Antwort. Die erste wird nachgeliefert.

Mein tiefes Durchatmen ist im Protokoll. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6327 ist zurückgezogen. So kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag. Die stellt der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6329.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ausscheiden des Regierungssprechers Peter Zimmermann

Der ehemalige Regierungssprecher Herr Staatssekretär Peter Zimmermann hat auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit für den Freistaat Thüringen zum 30. Juni 2013 beendet. Er hat angekündigt, sich einer neuen beruflichen Tätigkeit in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Leipzig zuzuwenden. Es gibt widersprüchliche Aussagen - es gab, muss man inzwischen ja sagen -, auf welche Weise das Dienstverhältnis mit dem Freistaat Thüringen beendet wurde. Dazu sieht das Beamtenrecht verschiedene Möglichkeiten vor. Herr Peter Zimmermann hat bisher für den Freistaat Thüringen in verschiedenen Gremien (u.a. Mitteldeutsche Me- dienförderung GmbH, MDR-Rundfunkrat) mitgewirkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche versorgungsrechtlichen Ansprüche ergeben sich für den ehemaligen Regierungssprecher

Peter Zimmermann, wenn es zutreffend ist, dass er mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde?

2. Warum wurde das Dienstverhältnis nicht auf andere Weise, zum Beispiel durch Entlassung auf Antrag des Beamten und damit ohne Unterhaltsverpflichtung für den Freistaat Thüringen, beendet?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, anstelle von Herrn Zimmermann einen neuen Vertreter der Landesregierung in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks zu entsenden?

4. Falls ja, wann wird die Landesregierung eine Entscheidung treffen, falls nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet Finanzminister Herr Dr. Voß.

Herr Abgeordneter Barth, zur ersten Frage darf ich auf meine Beantwortung der Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar die zweite Frage, verweisen. Ich nehme aber gerne noch einmal Stellung zu dem Sachverhalt, weil Sie hier identische Dinge gefragt haben.

Nach § 4 des Thüringer Besoldungsgesetzes erhält ein Staatssekretär im einstweiligen Ruhestand für den Monat, in dem er in den Ruhestand versetzt wurde und für drei weitere Monate seine vollen Bezüge. Nach Ablauf beginnt das Übergangsgeld. Die Höhe des Ruhegehalts/Übergangsgelds beträgt für die Zeit der Dauer seines Staatssekretärsseins, aber längstens 3 Jahre, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Die Frage der Verrechnung möchte ich noch einmal erwähnen. Erfolgt eine Anschlussarbeit im öffentlichen Dienst, erfolgt eine volle Verrechnung. Liegt die Anschlussarbeit in der Privatwirtschaft, so erfolgt eine Verrechnung bis auf diese 20 Prozent Mindestbetrag. Danach richten sich die Bezüge, die Versorgungsbezüge, nach den allgemeinen Bestimmungen für Beamte. Es gibt ein Mindestruhegehalt von 35 Prozent. Diese, wenn Aktivbezüge vorhanden sind, verrechnen sich wieder, kommen sie aus dem öffentlichen Dienst, zu 100 Prozent, kommen sie aus der Privatwirtschaft in Höhe dieser Mindestquote, die bleibt bestehen. Nach Erreichen des 67. Lebensjahres kommt es zur Verrechnung mit anderen Rentenansprüchen. Ich sage es jetzt noch einmal, es wäre jetzt mehr als spekulativ, hier irgendwie eine generelle Aussage zu treffen. Das ist nicht möglich.

Zu Frage 2: Warum wurde das Dienstverhältnis nicht auf andere Weise, zum Beispiel Entlassung auf Antrag, beendet? Nach § 48 Thüringer Beamtengesetz kann die Ministerpräsidentin mit Zustim

mung der Landesregierung einen Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die Gründe hierfür sind dann nicht anzugeben. Eine Verpflichtung von Beamten zu einer Antragstellung im Sinne Ihrer Frage, Herr Barth, besteht nicht.

Zur Frage 3, das ist die Frage nach der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks: Beabsichtigt die Landesregierung, hier einen neuen Vertreter zu entsenden? Da gibt es ein klares Ja.

Zu Frage 4: Wann wird die Landesregierung eine Entscheidung treffen? Falls nein, warum nicht? Sie wird eine treffen. Die Entscheidung über die Abberufung von Herrn Zimmermann aus dem Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks wird die Landesregierung am kommenden Dienstag, dem 16. Juli, treffen. Eine Neubesetzung erfolgt dann zeitnah, also Abberufung jetzt am kommenden Dienstag durch Kabinettsbeschluss. Das waren die Fragen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, klar, Sie rechnen auch damit, dass ich zu der zweiten Frage doch noch einmal nachfrage. Ich hatte ja nicht gefragt, ob es eine Verpflichtung des Beamten gibt, von sich aus um Entlassung zu bitten. Das ist mir schon klar, dass es die nicht gibt. Die Frage ist die, die ich am Mittwoch auch hier vom Rednerpult aus gestellt habe: Warum ist das nicht anders erfolgt? Ich kann die Frage auch anders formulieren. Hat es denn Gespräche mit Herrn Zimmermann gegeben jenseits einer rechtlichen Verpflichtung, sich vielleicht moralisch dazu verpflichtet zu sehen, auf die Versorgungsbezüge zu verzichten - und das ist der rechtlich sauberste Weg -, nun einmal selbst um seine Entlassung zu bitten. Oder sind vielleicht die Diskussionen, die in den letzten Tagen stattgefunden haben, Anlass für die Landesregierung, insbesondere für die Ministerpräsidentin, auf Herrn Zimmermann in dieser Frage noch einmal zuzugehen?