Protokoll der Sitzung vom 12.07.2013

Herr Barth, ob Gespräche stattgefunden haben mit dem Inhalt, den Sie eben skizziert haben, das entzieht sich meiner Kenntnis. Mit mir persönlich wurden sie so nicht geführt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es antwortet die Landesregierung. Es geht nicht um Sie persönlich.)

Also die Landesregierung, da müssten die Gespräche ja im Kabinett stattgefunden haben, da kann ich sagen, dass sie nicht stattgefunden haben, je

(Abg. Barth)

denfalls nicht in meinem Beisein. Aber ich denke, Herr Barth, Sie meinen persönliche Gespräche. Auch das kann ich also nicht bestätigen, weder verneinen noch bejahen.

Eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich weiß nicht, ob es eine richtige Nachfrage ist. Ich hätte eine Bitte, Herr Staatssekretär. Es geht ja nicht um gruppendynamische Prozesse. Ich glaube, es ist auch nicht üblich, dass mit Staatssekretären dann im Kabinett gesprochen wird, aber wenn jemand für die Landesregierung mit seinem Staatssekretär redet - wenn Sie mit Ihrem Staatssekretär reden, tun Sie das ja auch formal für die Landesregierung. Wäre es denn möglich, diese Frage zu eruieren und mir die Antwort nachzuliefern, also auf die Frage, ob es solche Gespräche gegeben hat? Das gilt natürlich auch - ich wäre auch zufrieden, wenn Sie mir sagen, dass die Ministerpräsidentin mit ihm gesprochen hat. Sie ist meines Wissens ja Bestandteil der Landesregierung. Oder eben Frage zwei, ob geplant ist, noch ein derartiges Gespräch zu führen und dann natürlich auch die entsprechenden Schritte einzuleiten. Was müsste denn - das wäre dann meine zweite formale Nachfrage, Herr Präsident.

Also das ist jetzt die Frage, die Sie stellen wollen.

Das ist die Frage, die ich stellen will.

(Beifall DIE LINKE)

Bis jetzt war es ja nur die Bitte, das nachzuliefern sozusagen. Er hat ja gesagt auf die erste Frage, er kann es nicht sagen. Deswegen wäre meine Bitte, dass er das nachliefert. Die Frage, Herr Staatssekretär, wäre dann die - Herr Minister, Entschuldigung, ich bin jetzt so bei Staatssekretären -: Was müsste denn formal geschehen, damit Herr Zimmermann auf seine Versorgungsansprüche verzichtet? Also neben der Frage Bitte um Entlassung, gibt es da noch einen anderen Weg? Kann er denn formal auch in dem Zustand im einstweiligen Ruhestand befindlich auf diese Bezüge in irgendeiner rechtsverbindlichen Weise verzichten?

Herr Barth, ich habe mich ja jetzt in der Tat auf die Beantwortung der hier gestellten Fragen vorbereitet und ich denke, ich habe sie expressis verbis auch beantwortet. Herr Barth, ganz offen gesagt, welche Planungen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich

habe gesagt, dass ich persönlich keine Gespräche geführt habe und mir auch so keine bekannt sind. Ja, es gibt eben nur zwei Möglichkeiten, hier auszuscheiden, das ist der einstweilige Ruhestand oder eine Antragstellung auf Entlassung. Ein derartiger Antrag lag nicht vor oder liegt nicht vor und insofern ist das der Normalfall der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Er ist ja auch vom Beamtenstatusgesetz her als Normalfall festgestellt. Herr Barth, dabei möchte ich es belassen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Erarbeitung eines modernen Sportberichts mit Perspektiven für den Sport in Thüringen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6126 dazu: Änderungsantrag der FDP

- Drucksache 5/6252

Ich frage zunächst, wünschen die Fraktionen von CDU und SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann teile ich Ihnen mit, dass die Landesregierung mitgeteilt hat, dass sie einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags geben wird. Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, der umfangreiche und sehr detaillierte Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zeigt eines ganz deutlich: Das Thema Sport ist innerhalb der regierungstragenden Fraktionen und, ich denke, auch darüber hinaus hier in diesem Haus ein bedeutsamer Schwerpunkt.

So möchte ich auch heute zur Kenntnis geben, dass durch das schwere Hochwasser im letzten Monat sehr viele Sportanlagen in den Kommunen betroffen und geschädigt sind. In meinem Haus sind Schäden von mindestens 16 Mio. € gemeldet worden. Vermutlich - und das wissen Sie ja auch aus den letzten zwei Tagen - liegen die Kosten für den Wiederaufbau allein im Bereich für den Sport weit darüber, wir denken sogar über 25 Mio. €. Der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sportes entsprechend wird die Landesregierung einen Schwerpunkt auch bei der Wiederherstellung und dem Wiederaufbau der hochwassergeschädigten Sportstätten legen.

(Minister Dr. Voß)

Das TMSFG befindet sich hierzu bereits in einem intensiven Austausch mit dem Thüringer Landessportbund. Es ist unser gemeinsames Anliegen, die Kommunen und den organisierten Sport mithilfe des Aufbaufonds zu unterstützen. Dazu wollen wir die bestehenden und bewährten Strukturen der Sportförderung nutzen. Nur wenn uns ein zügiger Aufbau gelingt, können viele der im Antrag genannten Punkte umfassend umgesetzt werden. Namens der Landesregierung möchte ich nun zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD folgenden Sofortbericht abgeben:

Zu Punkt 1: Mit dem § 14 Abs. 2 des Thüringer Sportfördergesetzes bestehen seit 1994 unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Sport- und Spielanlagen. Obwohl die unentgeltliche Nutzung nicht ganz unumstritten war, ist spätestens seit den Hinweisen zur Durchführung des § 14 Abs. 2 Thüringer Sportfördergesetz im Jahre 2000 in Thüringen verankert, dass anerkannte Sportorganisationen öffentliche Sport- und Spielanlagen in angemessenem und üblichem Rahmen für Übungs- und Lehrbetrieb nutzen dürfen, ohne dem öffentlichen Träger für die Nutzung eine Gebühr oder ein Entgelt entrichten zu müssen. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen sind Gebührensatzungen von kommunalen Betreibern ohne Genehmigung des Einzelfalls ein Verstoß gegen den bestehenden Rechtsrahmen. Dies trifft uneingeschränkt auf den Übungs- und Trainingsbetrieb zu; nicht durch das Gesetz gedeckt ist der Wettkampfbetrieb. Die Hinweise zur Durchführung des § 14 Abs. 2 Thüringer Sportfördergesetz enthalten jedoch einen Appell, dass regelmäßiger Wettkampfbetrieb im Amateursport ebenso unentgeltlich erfolgen sollte.

Nur bei überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder artfremden Nutzungen können Gebühren erhoben werden. Die Landessportkonferenz im Jahre 2010, an welcher ja auch Vertreter aus dem Landtag teilgenommen haben, hatte sich eingehend mit der Thematik beschäftigt. In der damals geführten Diskussion sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Sports einvernehmlich für den Fortbestand der bestehenden gesetzlichen Regelung aus, tolerierten jedoch freiwillige Vereinbarungen hinsichtlich der anteiligen Zahlung von Betriebskosten oder Übernahme von Sportstättenpflege.

Ich bin der Auffassung, dass es auch zukünftig grundsätzlich bei der unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Sport- und Spielanlagen bleiben sollte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu Punkt 2, dem angemeldeten Förderbedarf: Für das Haushaltsjahr 2013 wurden 130 Förderbedarfsanmeldungen eingereicht. Insgesamt beträgt der angemeldete Bedarf an Landesförder

mitteln fast 24 Mio. €. Der Kyffhäuserkreis, der Landkreis Nordhausen und die Stadt Weimar haben in diesem Jahr keine Anmeldung vorgelegt. Nach einem Rückgang in den Jahren 2010 bis 2012 hat sich die Anzahl um 21 Anmeldungen im Vergleich zu 2012 erhöht. Ich will die Zahlen nennen: 2010 waren es 160, im Jahr 2011 waren es 137 und im Jahr 2012 109. Im Rahmen der Zuweisungen für den Sportstättenneubau an Gemeinden und Gemeindeverbände ist Folgendes festzustellen: Auch im Jahr 2013 müssen vorrangig die Kofinanzierungsanteile für Baumaßnahmen an Sportanlagen für den Spitzensport in Oberhof und Erfurt, die mit dem Bundesinnenministerium zu fördern sind, abgesichert werden. Des Weiteren soll 2013 die Förderung von sogenannten Kernsportanlagen fortgesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das müssen Sie erklären.)

Das erkläre ich Ihnen jetzt gleich, Frau Siegesmund. Hierzu zählen insbesondere die Sporthallen, auch in Schulträgerschaft, die Sportfreianlagen, Sportplätze für Fußball und Leichtathletik, Sportplatzgebäude gehören dazu und die Hallenbäder. Sporthallen werden von allen Sportarten benötigt und genutzt und stehen deshalb in den Kernsportstätten richtigerweise an der Spitze. Von den Sportvereinen einschließlich Landessportbund wurden 54 Projekte mit einem Zuwendungsbedarf in Höhe von 2,5 Mio. € zur Förderung angemeldet. Die Förderung der Sportvereine soll künftig über den Landessportbund abgewickelt werden. Da dafür durch den Landessportbund im laufenden Jahr erst die rechtlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und aufgrund des hohen Bedarfs bei den kommunalen Sportstätten, habe ich entschieden, im Jahr 2013 keine Förderung von Bauprojekten der Sportvereine vorzunehmen. Die dadurch nicht benötigten Mittel werden für die Förderung der kommunalen Sportstätten umverteilt, um den dortigen Mehrbedarf zu decken und die Anzahl der nach 2014 zu übertragenden Vorhaben zu minimieren.

Zusammenfassend ist festzustellen, alle sechs Maßnahmen an Spitzensportanlagen, das ist die Prioritätsstufe 1, die zusammen mit dem Bundesinnenministerium gefördert werden, sind eingeordnet. Die zehn von 2012 nach 2013 geschobenen sogenannten Übertragungsvorhaben wurden berücksichtigt. Von den 44 Baumaßnahmen der Prioritätsstufe 2 erhalten 14 eine Förderchance. Freibäder werden auch im Jahr 2013 nicht gefördert.

Ich komme zu Punkt 3, das betrifft Schulsport und Sport in Kindertageseinrichtungen sowie Angebote an den Sportgymnasien: Meine Damen und Herren, der Sport in Kindereinrichtungen und Schulen hat eine Basisfunktion für die Entwicklung des gesamten Sports, da er alle Kinder und Jugendlichen er

(Ministerin Taubert)

fasst. Der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport sollen dem zunehmenden Bewegungsmangel der Schülerinnen und Schüler entgegenwirken, notwendige Bewegungsanreize für ihre körperliche Entwicklung setzen und so zur Gesunderhaltung sowie zu individuellem und sozialem Wohlbefinden beitragen. Es sollen frühzeitig sportliche Interessen und Neigungen entwickelt werden, die möglichst lebenslang bestehen. Der Schulsport verfügt damit auch über eine Brückenfunktion zur Stärkung der Sportvereine und Sportverbände. Der Sportunterricht ist ein wichtiger Bestandteil der Rahmenstundentafel. Seit 1991 gibt es in Thüringen keine Veränderung der Stundentafel im Fach Sport. So hält Thüringen auch trotz der bundesweiten Diskussion um die Abschaffung der dritten Sportstunde an der derzeitigen Stundentafel fest. Mit der Vereinbarung zwischen dem Landessportbund Thüringen e.V. und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Zusammenarbeit zwischen Kindereinrichtungen, Schulen sowie Hochschulen und Sportvereinen im Freistaat Thüringen werden entscheidende Rahmenbedingungen für eine enge Zusammenarbeit geschaffen, die auf die Schulamtsbereiche bzw. Kreise und Stadtsportbünde und auf die konkreten Schulen und Sportvereine wirken sollen. Auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes sind die drei Sportgymnasien des Freistaats Thüringen, das sind das Johann-Friedrich-Gutsmuths-Gymnasium in Jena, das Pierre-de-Coubertin-Gymnasium in Erfurt und das Sportgymnasium Oberhof, fest in die Thüringer Schullandschaft integriert. Bei allen drei Einrichtungen handelt es sich um Schulen in Landesträgerschaft. Damit werden sehr gute Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler geboten, um ein Bedingungsgefüge zu entwickeln, das für sportliche Begabungen einerseits die schulische Ausbildung und andererseits die sportliche Entwicklung ermöglicht.

Diese Thüringer Variante, die Schulen mit sportlichem Schwerpunkt in Landesträgerschaft zu führen, ist die wohl bundesweit günstigste Form. Derzeit führt der Landessportbund Gespräche mit den zuständigen Sportfachverbänden über die weitere Finanzierbarkeit hauptamtlicher Trainerstellen, die auch Schülerinnen und Schüler an den Sportgymnasien im sportlichen Training betreuen. In diesen Prozess gehen auch die konzeptionellen Überlegungen des Deutschen Olympischen Sportbunds zur perspektivischen Entwicklung von Sportarten ein.

Ich komme zum Punkt 4 - Situation der Förderung des Nachwuchsleistungssports, insbesondere in den in Thüringen anerkannten Schwerpunktsportarten im System der Spitzensportförderung des Bundes. Mit dem Beginn des Olympiazyklus 2013 bis 2016 in den Sommersportarten sind in Thüringen zehn Schwerpunktsportarten durch den Deutschen

Olympischen Sportbund benannt worden. Dies sind Skeleton, Bob, Rodeln, Ski Nordisch, Biathlon und Eisschnelllauf im Wintersport sowie Sportschießen, Leichtathletik, Gewichtheben und Radsport in den Sommersportarten. Im Frühjahr 2013 kam die Sportart Fußball weiblich hinzu. Diese Festlegungen erfolgen in Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenfachverband, dem Bundesministerium des Innern sowie dem Landessportbund und dem Olympiastützpunkt Thüringen. Die Festlegung als Schwerpunktsportart gilt jeweils für den Zeitraum eines Olympiazyklus und hat in der Regel mit der Betreuung eines Bundesstützpunktes oder eines Bundesstützpunktes Nachwuchs zu tun und ist damit verbunden.

Im Freistaat Thüringen werden die Schwerpunktsportarten seit vielen Jahren mit einer besonderen Priorität unterstützt. Die Sportfachverbände mit Schwerpunktsportarten erhalten über den Landessportbund ca. drei Viertel der Mittel, die für die Förderung des Nachwuchsleistungssports sowie für die Anstellung von Landes- und Stützpunkttrainern als Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. An der Finanzierung der Trainerstellen beteiligt sich der Freistaat Thüringen derzeit mit 1,85 Mio. € aus Haushaltsmitteln.

In Auswertung des Olympiazyklus 2008 bis 2012 wurde die Entwicklung aller durch den Landessportbund Thüringen geförderten Sportarten analysiert. Im Ergebnis einer Betrachtung der langfristigen Entwicklung dieser Sportarten wurden Veränderungen im Bereich der Förderung von hauptamtlichen Landesund Stützpunkttrainerstellen vorgenommen. Dabei wurde auch die Leistungsentwicklung in den Schwerpunktsportarten kritisch hinterfragt und es erfolgte eine Veränderung hinsichtlich des Umfangs und des Einsatzbereichs der geförderten Trainerstellen.

Meine Damen und Herren, in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten sind an den Stützpunkten in Oberhof, Erfurt, Suhl und Jena mit Mitteln des Bundes, des Freistaats Thüringen sowie der Städte und Landkreise moderne Sportstätten neu gebaut oder saniert worden. Der Bau der Skihalle in Oberhof, der Eisschnelllauf- und Leichtathletikhalle in Erfurt sowie die Teilsanierung des Skisportzentrums in Suhl sind Beispiele dafür, dass besonders für die Schwerpunktsportarten beste Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Nachwuchs- und Spitzensportathleten geschaffen wurden. Zu diesen baulichen Rahmenbedingungen gehören ebenfalls die Eliteschulen des Sports in Jena, Oberhof und Erfurt, deren Schulgebäude und Internate grundhaft saniert bzw. neu gebaut wurden. Derzeit lernen und trainieren dort fast 1.100 Schülerinnen und Schüler in 23 Sportarten. 46 Prozent der jungen Sportlerinnen und Sportler trainieren in den Schwerpunktsportarten, 35 Prozent in den Spielsportarten und 19 Prozent in anderen Sportarten. Nahezu alle Ser

(Ministerin Taubert)

viceangebote des Olympiastützpunkts stehen den in Thüringen trainierenden Bundeskaderathleten in den olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten - das sind die Sportarten für Gehörlose - zur Verfügung. Die Entwicklung Thüringer Nachwuchs- und Spitzenathleten in den zurückliegenden Jahren hat gezeigt, dass eine konzentrierte Förderung der Schwerpunktsportarten richtig war und künftig eine wichtige Voraussetzung dafür sein wird, dass in Thüringen Talente zu erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern entwickelt werden können. Neben der Förderung der Schwerpunktsportarten muss es jedoch möglich sein, einzelne Talente in anderen Sportarten in einem vertretbaren Rahmen zu unterstützen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin. Aufgrund der mir vorliegenden Rednerliste gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen die Aussprache wünschen. Ich sehe da ein einhelliges Nicken, also eröffne ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern I, III und IV des Antrags. Als Erster hat Abgeordneter Koppe von der FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, Frau Ministerin für den ausführlichen Sofortbericht.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Liebe Sportfreunde.)

Liebe Sportfreunde, außer Herrn Mohring, die Vorlage hast du geliefert. Ich möchte weiter fortfahren mit dem Dank, und zwar bedanke ich mich heute hier auch im Namen meiner Fraktion bei den vielen Ehrenamtlern, die im Freistaat Thüringen sicherstellen, dass Vereinsleben, Sportveranstaltungen sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport hier durchführbar sind und die das absichern. Ohne deren Engagement wäre das in Thüringen überhaupt nicht machbar.

(Beifall SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir Liberalen stehen auch dafür - deswegen habe ich das am Anfang auch gesagt -, die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements immer wieder deutlich in den Fokus zu rücken. Das bedeutet für uns nicht, ehrenamtliche Tätigkeit zu bezahlen. Das bedeutet für uns vor allem, sie leichter zu ermöglichen und bei Bedarf entsprechend abzusichern. Hierzu - das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen - kann dieser geforderte Bericht eine gute Diskussionsgrundlage oder ein Startschuss für die

Richtungsänderung in der Sportpolitik im Freistaat Thüringen werden. Aus unserer Sicht ist der Sport eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche umfasst von Medizin über Bildung und Förderung bis hin zu Entwicklungen im Leistungsund im Breitensport, dies alles - das dürfen wir nicht vergessen - im Zeichen des demografischen Wandels.

(Beifall FDP)