Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich kündige auch gleich zwei Nachfragen an.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Befugnisse des Kreistags sind nicht eingeschränkt und der Kreistag hat ja auch die Hoheit in der Beschlussfassung über den Kreishaushalt. Sie sagten, der Beauftragte kann einen Haushaltsentwurf jetzt erarbeiten bzw. einbringen. Im Falle, der Kreistag beschließt das nicht, welche Funktionen hat dann der Beauftragte?

Das ist eine hypothetische Situation, die Sie beschreiben. Ich sehe im Augenblick keinen Grund, darauf einzugehen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Präsident, ich habe noch eine zweite Nachfrage. Herr Staatssekretär, ich hatte das vorhin schon angekündigt, am Mittwoch soll ja der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises dazu tagen. Dazu gibt es einen Beschlussentwurf der Freien Wähler, die die Bestellung eines Beauftragten begrüßen, aber dann schreiben sie, und ich darf mal zitieren: „Dem staatlich Beauftragten sind weitreichende Vollmachten zu übertragen, jedoch darf er durch seine Entscheidung die finanzielle Belastung der Städte und Gemeinden nicht noch weiter durch eine Erhöhung der Kreisumlage steigern, sondern wird ausdrücklich dazu aufgerufen, geeignete Maßnahmen einzuleiten, mit denen die wirtschaftliche Situation des Landkreises wieder verbessert und die Kreisumlage alsbald gesenkt werden kann.“

Herr Staatssekretär, meine Frage dahin gehend: In dem Schreiben des Landesverwaltungsamts wird dem Kreis vorgeworfen, dass er den Haushalt nicht mit der Erhöhung der Kreisumlage ausgeglichen hat. Ist überhaupt so ein Beschluss, den hier die Freien Wähler einbringen, möglich, weil ja auch dem Beauftragten letzten Endes nichts anderes übrig bleibt, als die Kreisumlage zu erhöhen?

Es geht, wenn ich Sie richtig verstanden habe, jetzt um die Stellungnahme des Kreistags zum Anhörungsschreiben des Landesverwaltungsamts. In diesem Rahmen ist jede Art von Stellungnahme denkbar und ich sehe da keine rechtlichen Beschränkungen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wie ist es denn erklärlich, dass der Unstrut-Hainich-Kreis überhaupt in so eine Finanzsituation kommt, wird doch die Landesregierung nicht müde zu behaupten, dass durch ihre kluge Politik alle Kommunen in diesem Freistaat auskömmlich finanziert sind?

Das hat eine Vielzahl von Ursachen und diese Situation hat sich über viele Jahre aufgebaut. Darauf eine Antwort zu geben im Rahmen einer Mündlichen Anfrage, ist schlichtweg nicht möglich.

(Staatssekretär Rieder)

Und die letzte Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wann hat sich denn die zuständige Rechtsaufsicht erstmalig Gedanken gemacht, durch die Bestellung eines Beauftragten einzugreifen?

Sie hat vor Einleitung dieses Verfahrens Ersatzvornahmen ergriffen. Sie hat unter anderem im Wege der Ersatzvornahme ein Haushaltssicherungskonzept erlassen und nachdem das alles nur bedingt gefruchtet hat, sah sie sich veranlasst, hier diesen Weg ins Auge zu fassen.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Skibbe von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 6555.

Danke, Herr Präsident.

Einsatz von Fachberatern und Lehrern im Unterstützungssystem bei den Thüringer Schulämtern

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat kürzlich Regelungen zum Einsatz von Lehrkräften getroffen, die bei den Schulämtern als Fachberater und Lehrer im Unterstützungssystem tätig sind. Dabei wurde die Absicht deutlich, die Zahl der hier tätigen Lehrkräfte zu verringern und die Aufgaben stärker zu konzentrieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit als Fachberater und als Lehrer im Unterstützungssystem bei den Thüringer Schulämtern tätig (bitte nach Schulamt und Einsatzzweck untergliedern) und wie viele sollen es zum Ende des Schuljahres 2013/2014 sein?

2. Welche Folgen hat die Verringerung der Zahl der als Fachberater und Lehrer im Unterstützungssystem bei den Schulämtern eingesetzten Lehrkräfte für den verbleibenden Einsatz dieser Lehrkräfte an den Schulen?

3. Wie viele der derzeit als Fachberater oder Lehrer im Unterstützungssystem bei den Schulämtern tätigen Lehrkräfte sind in Heimarbeit tätig?

4. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Aufwandserstattung für die in Heimarbeit tätigen Lehrkräfte?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Kultusministerium, Herr Professor Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident, wenngleich, mit Verlaub, unser Ministerium inzwischen anders heißt, beantworte ich gleichwohl die Frage der Abgeordneten Skibbe namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zuweisung der Ressourcen basiert auf den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2013/2014 und gilt für das gesamte Schuljahr. Für die einzelnen staatlichen Schulämter stellt sich dies mit Stand vom 1. September 2013 wie folgt dar. Ich werde jetzt die Schulämter benennen, dann jeweils die Anzahl der Personen für Fachberater und Berater für Schulentwicklung: für das Schulamt Mittelthüringen 83 Personen und Fachberater, 31 Berater für Schulentwicklung; Nordthüringen 77 Personen Fachberater, 40 Personen für Schulentwicklung; Ostthüringen 92 Personen Fachberater, 51 Personen Berater für Schulentwicklung; Südthüringen 76 Personen Fachberatung, 44 Personen in Beratung für Schulentwicklung; Westthüringen 86 Personen und 57 Personen für Schulentwicklung.

Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Das Unterstützungssystem wurde kritisch überprüft und gestrafft, so dass mehr Lehrerwochenstunden zur Absicherung des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden können. Das heißt, Unterrichtsabsicherung hat oberste Priorität vor allem anderen, negative Auswirkungen auf das Unterstützungssystem sind nicht bekannt.

Zu Frage 3: Keine.

Die Antwort zu Frage 4 entfällt insofern.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6569.

Strafanzeige gegen zwei Erzieherinnen einer Erfurter Kindertagesstätte

Öffentlichen Berichten zufolge (Thüringer Allgemei- ne, Lokalteil Erfurt, 4. September 2013) haben mehrere Eltern gegen zwei mittlerweile gekündigte Erzieherinnen einer Erfurter Kindertagesstätte in freier Trägerschaft Strafanzeigen wegen Körperver

letzung, Nötigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und Freiheitsberaubung gestellt. Als Begründung dafür wurde angegeben, dass die Kinder von den Erzieherinnen im Waschraum eingesperrt, zum Aufessen gezwungen und Toilettenbesuche verweigert wurden sowie auch körperliche und psychische Misshandlungen erleiden mussten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wie haben die zuständigen Stellen des Landes auf die Vorfälle reagiert?

2. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur seitens des freien Trägers in diesem Fall ausgeübten Aufsicht und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den im November 2012 bekannt gewordenen Vorfällen einer Kindertagesstätte aus Altenburg und den Vorfällen in Erfurt und empfiehlt sie den freien Trägern zu ziehen?

4. Sind ähnliche derartige Vorfälle aus anderen Thüringer Kindertagesstätten bekannt geworden, wenn ja, wie viele und wie hat die Landesregierung darauf reagiert?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Professor Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr gern beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Eingang der Erstmeldung zum Vorkommnis wurde unverzüglich eine anlassbezogene örtliche Prüfung vorgenommen. Aufgrund der angemessenen Bearbeitung des Vorkommnisses durch den Träger gab es keine Veranlassung zu einem weiteren Vorgehen vonseiten des für die Aufsicht nach § 9 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes zuständigen Ministeriums. Der Träger wurde auf seine rechtliche Verpflichtung gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII hingewiesen. Hiernach sind alle Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen verpflichtet, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, Ereignisse oder Entwicklungen mitzuteilen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem Vorkommnis Ermittlungen aufgenommen.

Zu Frage 2: Das Notfallmanagement des Trägers ist vorbildlich. Der Träger hat professionell und umgehend auf das Vorkommnis reagiert.

Zu Frage 3 antworte ich wie folgt: In Auswertung der Vorkommnisse in Altenburg und Erfurt und der

in der Folge durchgeführten Sachverhaltsaufklärung werden folgende Maßnahmen ergriffen. Gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen in Thüringen - Kommunen und freie Träger werden Anforderungen an Träger bei der Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht in Kindertageseinrichtungen gemäß § 11 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz erarbeitet und fachliche Anforderungen an Leitungen von Kindertageseinrichtungen entwickelt. Auf dieser Grundlage wird ein Fortbildungscurriculum für Leitungen von Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Zudem soll die Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Beteiligung und Beschwerde in Kindertageseinrichtungen konkretisiert werden, insbesondere im Hinblick auf Schlüsselprozesse im Alltag und deren Gestaltung, so dass Rechte der Kinder gewahrt und Kindertageseinrichtungen auch künftig als sichere und verlässliche Orte erfahren werden können, was sie im Übrigen heute in ihrer ganz großen Mehrzahl ganz unstrittig sind. Die „Anpassungsqualifizierungen für pädagogische Fachkräfte, frühe Kindheit, Kinder im Alter von null bis drei Jahre (basale Phase)“ werden gefördert. Darüber hinaus können im Ergebnis der Auswertungen der noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu Altenburg weitere Maßnahmen notwendig werden. Das lässt sich allerdings erst absehen, wenn die Ergebnisse vorliegen werden.

Zu Frage 4: Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 sind gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII die Träger der Einrichtungen in Wahrnehmung ihrer Fach- und Dienstaufsicht verpflichtet, der zuständigen Behörde, das ist in diesem Falle des TMBWK, unverzüglich Ereignisse und Entwicklungen anzuzeigen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen. Seit dem 1. Januar 2012 sind auf Grundlage der Erstmeldung an das Vorkommnis durch den Träger einschließlich der Vorkommnisse in Altenburg und Erfurt 14 Vorgänge dokumentiert, bei denen pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durch selbstständige Handlung, Tun oder Unterlassen ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzt haben sollen. Zum Vorfall in der Kindertageseinrichtung in Altenburg hat die Staatsanwaltschaft Gera im August 2013 beim Amtsgericht Altenburg Anklage gegen fünf Erzieherinnen erhoben. Insgesamt ist jedoch keine regionale oder trägerbezogene Konzentration an Vorkommnissen festzustellen. In der Mehrheit der Fälle bestand aufgrund des konsequenten und unverzüglichen Trägerhandelns kein weiterer Handlungsbedarf durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In fünf Fällen wurden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachträglich Auflagen zur Betriebserlaubnis erteilt. In allen Fällen erfolgte eine fachliche Beratung zur Sicherung des Kindeswohls durch das Thürin

(Abg. Rothe-Beinlich)

ger Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6584.

Weitere Fragen zur Versetzung von Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand

In der Kleinen Anfrage 3275 wird nach den „Rechtlichen Voraussetzungen zur Versetzung von politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand und strafrechtlichen Konsequenzen“ gefragt. Aus den Äußerungen der Ministerpräsidentin Lieberknecht, unter anderem während der Regierungsmedienkonferenz am 20. August 2013, ergeben sich nun weitere Fragen bzw. wird die Konkretisierung von Fragen notwendig. Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage 3275 inzwischen geantwortet in Drucksache 5/6579; auch daraus ergeben sich für mich weitere Nachfragen.