Da sich jetzt für mich ein Widerspruch ergibt aus Ihrer Antwort mit der Antwort des Oberbürgermeisters scheint es an irgendeiner Stelle für mich unerklärlich. Kann es sein, dass die Antwort des Oberbürgermeisters an der Stelle falsch ist, der sagte, dass die Einladung der Abgeordneten über das Ministerium gelaufen sei?
Die Richtigkeit der Angaben des Oberbürgermeisters kann ich nicht einschätzen und ich kann auch keine Angaben machen über Ihre Informationsquellen.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, haben Sie das jetzt vorgelesen oder glauben Sie das, was Sie uns jetzt gesagt haben, tatsächlich?
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/412.
Der Landtag hat in seiner 54. Sitzung am 26. Januar 2007 die Global Marshall Plan Initiative Thüringen beschlossen. Darin wird unter anderem festgelegt: „Der Freistaat Thüringen wird als Partner der Kommunen und mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit nutzen, die globalen und europäischen Anstrengungen durch Bewusstseinsbildung zu fördern und durch lokale bzw. regionale Aktionen und Projekte für die Menschen konkret erfahrbar zu machen. Dies wird bei vielen Menschen die Motivation und Bereitschaft erhöhen, im Rahmen der jeweils eigenen Möglichkeiten selbst einen Beitrag zur Verwirklichung der UN-Millenniumsziele zu leisten.“
Weiterhin wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag im dreijährigen Rhythmus, erstmals Ende 2009, über den Stand und die Umsetzung der Global Marshall Plan Initiative zu berichten.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des Global Marshall Plans durchgeführt?
2. Welche regionalen Aktionen und Projekte hat die Landesregierung durchgeführt und inwiefern waren die Kommunen mit einbezogen?
3. Wieso hat die Landesregierung nicht zum damals beschlossenen Zeitpunkt Ende 2009 berichtet und wann wird die Landesregierung den noch ausstehenden Bericht liefern?
4. Betrachtet die Landesregierung die durchgeführten und geplanten Maßnahmen als ausreichend, um die in der Global Marshall Plan Initiative erklärten Ziele zu erreichen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert für die Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die beiden Fragen möchte ich im Zusammenhang beantworten. Dem Ersuchen des Landtags hat die Landesregierung Rechnung getragen. Bereits im Sommer 2007 wurde die Präsentation der UN-Millennium-Gates auf dem Willy-BrandtPlatz in Erfurt unterstützt und damit insbesondere ein Beitrag zur Information über die Ziele der Global Marshall Plan Initiative geleistet. Ebenfalls im Jahr 2007 wurde die Förderrichtlinie zur nachhaltigen Entwicklung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere auch die Themen Entwicklungszusammenarbeit/Eine Welt sowie Interkommunale Kooperation als Schwerpunktfelder, für die eine erhöhte Förderung in Aussicht gestellt wird, benannt. Hinsichtlich der Einbeziehung der Kommunen kooperiert die Landesregierung über die auf die Thüringer Kommunen ausgerichteten Aktivitäten hinaus auch mit der bundesweiten Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, die ihrerseits als Multiplikator und Initiator von Projekten zur Umsetzung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen agiert. Im Herbst 2008 wurde der Kommunale-Agenda-21-Tag zum Thema kommunale Entwicklungszusammenarbeit ausgestaltet. Ziel war es, über kommunale Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Millenniumsziele der Vereinten Nationen zu informieren und zu motivieren. Ein besonderer Aspekt der Unterstützung der Global Marshall Plan Initiative ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung, deren Ziel es ist, Lernende zu einer nachhaltigen Lebensweise zu befähigen. Erlauben Sie, dass ich aus der Vielzahl von Projekten und Maßnahmen einige exemplarisch benenne. Der Eine Welt Netzwerk Thüringen e.V. veranstaltet jährlich die Thüringer Entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationstage, die sogenannten THEBiT. Die THEBiT
zielen darauf ab, über Entwicklungsländer zu informieren und damit einen Beitrag zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Auf Initiative der Landesregierung wurden im Jahr 2008 innerhalb der THEBiT auch Maßnahmen im Sinne der Global Marshall Plan Initiative aufgenommen. Ein Focus wurde dabei auf die UN-Millennium-Entwicklungsziele gesetzt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Nachhaltige Schülerfirmen“ wirken entwicklungspolitische Gruppen - Vertreter der Wirtschaft, der Ministerien und des THILLM - zusammen, um nachhaltiges Handeln in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang für die Schülerinnen und Schüler erlern- und erlebbar zu machen. In eine ähnliche Richtung wirkt das Projekt „Umweltschulen in Europa/Internationale Agenda 21-Schulen“, das seit 15 Jahren in Thüringen mit Unterstützung der Landesregierung umgesetzt wird und seit dem kontinuierlich in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickelt wurde. Unter Federführung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien wird derzeit der Organisationsrahmen für den Lernbereich „Globale Entwicklung“ an den UNESCO-Schulen erprobt und evaluiert. Dass die Bildungsarbeit in Thüringen gerade im Bereich globalen Lernens vorbildlich ist, belegt auch die Auszeichnung des Projekts „Bildung trifft Entwicklung“ als Best-Practice-Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im vergangenen Jahr.
Zu Frage 3: Mit dem Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2008 zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für Thüringen sowie dem Beschluss des Landtags zur Berufung eines Beirats zur nachhaltigen Entwicklung hat die Landesregierung einen langfristig angelegten Prozess gestartet, der die unterschiedlichen Aspekte der Millenniumsziele der Vereinten Nationen, auf deren Umsetzung die Global Marshall Plan Initiative abzielt, integrieren soll. Die Staatssekretärsarbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung hatte dazu unter besonderer Berücksichtigung der Global Marshall Plan Initiative im vergangenen Jahr einen Entwurf vorgelegt, der vom Beirat für Nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines breiten öffentlichen Konsultationsprozesses bewertet wurde. In diesem Zusammenhang hat der Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen auch eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Ökosozialen Forum Deutschland, einem maßgeblichen Träger der Global Marshall Plan Initiative in Deutschland, durchgeführt. Derzeit liegt eine Empfehlung des Beirats zur Weiterentwicklung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie vor, über den die Staatssekretärsarbeitsgruppe in Kürze beraten wird. Im Hinblick auf die Entwicklung, über die die Landesregierung dem Landtag weiterhin berichten wird, und die bei Beschlussfassung des Landtags zur Global Marshall Plan Initiative im Jahr 2007 so nicht absehbar war, hat sich die Landesregierung entschieden, die Be
richterstattung aus arbeitswirtschaftlichen und personellen Gründen zu bündeln. Die Landesregierung sieht in dem eingeleiteten Prozess zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für Thüringen ein geeignetes Instrument, um von Thüringen aus zur Umsetzung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen beizutragen und damit die Global Marshall Plan Initiative zu unterstützen. Die Landesregierung ist sich jedoch bewusst, dass es zur Erreichung der Ziele eines umfassenden und vielfältigen Engagements aller Menschen in den entwickelten Ländern bedarf. Insofern ist die Landesregierung der Auffassung, dass ihre Aktivitäten allein nicht ausreichen, um die Ziele der Global Marshall Plan Initiative zu erreichen und erwartet die Mitwirkung auch anderer gesellschaftlicher Gruppen.
Danke, Herr Minister. Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/444.
Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen
Die „Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen“ (veröffent- licht im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 52/2009 vom 28. Dezember 2009) definiert die Angemessenheit der Trinkwassergebühren bei einer Höhe von 2,30 € pro Kubikmeter (inklusive Grundgebühr und Mehrwertsteuer) und die angemessene Gebührenhöhe beim Abwasser liegt nach der Richtlinie bei 3,05 € pro Kubikmeter (inklusive Grundgebühr).
1. Auf welcher Basis sind diese als angemessen definierten Gebührensätze pro Kubikmeter ermittelt, kalkuliert und festgelegt worden?
2. Wie viele Thüringer Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung erheben Gebühren, die die Höhe der in der Richtlinie als angemessen definierten Gebühren übersteigen und wie wird dies gerechtfertigt?
3. Wie bewertet die Landesregierung die in Frage 2 nachgefragte Situation, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs zur kartellrechtlichen Prüfung von Wasserpreisen?
4. Beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht auf Grundlage dieser jüngsten BGHRechtsprechung aktiv zu werden, wenn nein, wie wird dies begründet und wenn ja, in welcher Form?
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Huber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme, lassen Sie mich Folgendes anmerken: Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen“ - kurz Finanzhilferichtlinie - unterstützt der Freistaat Thüringen seit Jahren die Sanierung von Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ziel des Förderprogramms des Landes ist insbesondere, Verluste der Aufgabenträger aufzufangen, die trotz zumutbarer Gebühren und - im Abwasserbereich - Beiträgen entstehen. Die in der Finanzhilferichtlinie genannten Gebührensätze stellen eine von mehreren Bewilligungsvoraussetzungen dar.
Zu Frage 1: Die Gebührensätze der Finanzhilferichtlinie vom 8. Dezember 2009 wurden unverändert aus der vorangegangenen Fassung der Richtlinie vom 28. Februar 2005 übernommen. Als eine von mehreren Bewilligungsvoraussetzungen sind sie ein Aspekt, der bei der Überprüfung, ob Aufgabenträger in das Finanzhilfeprogramm aufgenommen werden können, zu berücksichtigen ist. Nach Auffassung der Landesregierung haben sich diese Bewilligungsvoraussetzungen bewährt.
Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, ohne konkreten Anlass, das heißt ohne Antrag eines Aufgabenträgers, zu prüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen der Finanzhilferichtlinie für einen einzelnen Aufgabenträger erfüllt sind.
Zu Frage 3: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur kartellrechtlichen Prüfung von Wasserpreisen vom 2. Februar 2010 steht nicht im Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Finanzhilferichtlinie.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, die Antwort auf Frage 1 entspricht nicht der Fragestellung. Ich darf die also noch mal wiederholen: Auf welcher Basis sind diese in der Richtlinie genannten angemessenen definierten Gebührensätze ermittelt, kalkuliert und festgelegt worden?
Dann frage ich nach: Wie sind die angemessenen Gebührensätze in der ursprünglichen Richtlinie denn ermittelt worden?