Herr Minister, seinen Kenntnisstand kann man ja verbessern. Vielleicht wäre es dann möglich, wenn Sie den aktuellen Kenntnisstand haben, das schriftlich
Ich habe eine konkrete Nachfrage aus der Stadt Altenburg. Sollte das nicht beantwortbar sein, würde ich es dann als eigene Frage einreichen, und zwar hat Ende Januar der Stadtrat Altenburg einen Vorankündigungsbeschluss gefasst, wonach die Grundgebühr bei Trinkwasser um 20 Prozent und bei Abwasser sogar um 48,9 Prozent steigt. Das hat natürlich für viel Aufregung gesorgt.
Die Altenburger Städtische Wasserversorgung, die ASA, hat dies beraten und das müsse so vorgenommen werden. Der Oberbürgermeister hat das im Stadtrat damit begründet, dass die Stadt 2003 beim Kauf des Primmelwitzer Klärwerks im guten Glauben davon ausgegangen war, dass keine Umsatzsteuer fällig wird. Nun müssen aber 2 Mio. € Umsatzsteuer umgelegt werden. Wären Ihrer Ansicht nach damit möglicherweise Voraussetzungen erfüllt, um in den Genuss dieser Finanzrichtlinie zu kommen, wenn ein Antrag der Stadt vorläge?
Der Abgeordnete Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE hat seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/466 zurückgezogen. Deshalb kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/472.
Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen eine ehemalige Referentin der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
In der 4. Legislaturperiode, speziell im Jahr 2009, traten Unregelmäßigkeiten in der GFAW dahin gehend auf, dass in der Presse von Vorwürfen der Untreue und des Subventionsbetrugs gegen eine ehemalige Referatsleiterin der GFAW berichtet wurde. Der Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags hat sich ebenfalls mit dieser Problematik befasst.
1. Welcher aktuelle Sachstand ist hinsichtlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verzeichnen?
2. In welcher Größenordnung bewegt sich der ermittelte Schaden, welcher durch die Fälschung der Subventionsbewilligungen möglicherweise a) dem Freistaat Thüringen und b) den betroffenen Antragstellern entstanden ist?
3. Entspricht es den Tatsachen, dass zwischen der GFAW und der betreffenden ehemaligen Referentin ein Vergleich geschlossen wurde und wenn ja, was war Inhalt dieses Vergleichs?
4. Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfällen und Unregelmäßigkeiten für die weitere Arbeit der GFAW gezogen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Minister Machnig, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eine kurze Vorbemerkung zum Sachstand machen, bevor ich auf die Fragen eingehe: Das ehemalige Referat Arbeitsmarktpolitische Hilfen der GFAW hat zwischen 1998 und 2007 in mindestens 65 Fällen rechtswidrige Zuwendungsbescheide, Einstellungs- und Existenzgründungsbeihilfen erteilt. Das ergaben im Herbst 2008 begonnene Ermittlungen eines Prüfteams der GFAW. Die Rechtswidrigkeit der Zuwendungen beruht auf strafbaren Handlungen von Mitarbeitern der GFAW im Zusammenwirken mit Antragstellern. Haupttäterin ist eine ehemalige Referatsleiterin. Der dabei festgestellte
Schaden beläuft sich auf rund 450.000 €. Die rechtswidrigen Bewilligungen erfolgten im Wesentlichen auf der Grundlage von manipulierten Kopien von Bescheiden der Arbeitsverwaltung über den Leistungsbezug und den Zeiten der Arbeitslosigkeit, von gefälschten Bescheiden der IHKs zu den Erfolgsaussichten von Existenzgründungen, manipulierten Kopien von Personalausweisen und Gewerbeanmeldungen. Daneben wurden unrichtige Angaben zur Dauer der Arbeitslosigkeit und Vollbeschäftigung bei denselben Arbeitgebern in den Antragsformularen gemacht.
Die GFAW erstattete Strafanzeige gegen die heute Beklagte und einen weiteren Mitarbeiter und die involvierten Zuwendungsempfänger. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erstreckten sich auf Vergehen im Amt, Urkundenfälschung und Subventionsbetrug.
Und nun zu den einzelnen Fragen, die Sie mir dazu gestellt haben. Ich habe diese Vorbemerkung deswegen gemacht, damit klar wird, was da eigentlich passiert ist und in welcher Dimension.
Zu Frage 1: Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass ich, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, weitere Aussagen dazu nicht machen kann, weil ich nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen kann.
Herr Kuschel, ich sage noch mal: Wir sind ein Rechtsstaat, wir sind keine Bananenrepublik, und in dem Moment, wo staatsanwaltliche Ermittlungen noch laufen, ist es die Aufgabe, auch meine Aufgabe, auch die des Innenministers, sich zu solchen Dingen nicht zu äußern. Herr Kuschel, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Wir sind ein Rechtsstaat.
Ich sage es noch mal, wir sind keine Bananenrepublik - ich kann das noch ein paarmal wiederholen -, sondern wir sind ein Rechtsstaat.
Zu Frage 2: Die dem Freistaat Thüringen endgültig entstehende Schadenhöhe ist noch nicht endgültig und abschließend festgestellt.
Zu Frage 3: Die GFAW hat mit der ehemaligen Mitarbeiterin einen arbeitsgerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Diese zahlt demnach einen Betrag von 150.000 €, wenn hiervon ein Betrag von 100.000 € ohne Vollstreckungsmaßnahmen in Raten abgetragen wird, wird der Mehrbetrag erlassen.
Zu Frage 4: Die GFAW hat umfangreiche Strukturänderungen und eine Reihe personeller Maßnahmen vollzogen, so dass ich davon ausgehe, dass dies ein Beitrag dazu ist, dass solche Vorfälle sich nicht wiederholen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob bei den betroffenen oder involvierten Arbeitgebern Einrichtungen oder Organisationen vertreten sind, in denen beispielsweise auch Mitglieder dieses Hauses in Aufsichtsgremien sitzen?
Das ist mir in der Form jetzt nicht bekannt, dem müsste ich nachgehen. Das war jetzt nicht die Fragestellung. Ich habe mich auf die Fragen von Frau Leukefeld konzentriert. Diesen besonderen Aspekt müsste ich dann prüfen lassen.
Das will ich gern tun. Herr Boden schreibt schon mit und wir werden die Prüfung dem Parlament selbstverständlich zur Verfügung stellen.
Danke, Herr Minister. Nicht nur Ihr Mitarbeiter schreibt mit, wir haben das auch im Protokoll der heutigen Sitzung stehen, insofern ist das - ich will jetzt nicht sagen gerichtsfest aber - gesichert.
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/485.
gogischen Förderbedarf in allen Schulformen zu verstärken. Neben der Schaffung der dafür notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen müssen den Schulen die für die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts benötigten Fachkräfte, u.a. Sonderpädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte, zur Verfügung gestellt werden. Die Qualifizierung bereits vorhandener Fachkräfte an den allgemeinen Schulen ist dabei ein notwendiger Schritt, wobei hierfür die bestehenden Zugangsvoraussetzungen für Nachqualifizierungen angepasst bzw. verändert werden müssen. So ist gemäß § 3 der Thüringer Verordnung über die Nachqualifizierung zur sonderpädagogischen Fachkraft an Förderschulen die Tätigkeit an einer Förderschule Voraussetzung für eine Qualifizierung zur sonderpädagogischen Fachkraft auch für Erzieherinnen außerhalb von Förderschulen.
1. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der Nachqualifizierung des Personals an allgemeinen Schulen bei der Schaffung der personellen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht ein?
2. In welcher Form und in welchem Umfang sind Nachqualifizierungen für welches Personal an allgemeinen Schulen geplant?
3. Welche Notwendigkeit der Veränderung der Zulassungsbedingungen für die Nachqualifizierung von Erzieherinnen zur sonderpädagogischen Fachkraft sieht die Landesregierung?
4. Wann werden zusätzliche Möglichkeiten zur Nachqualifizierung für Erzieherinnen an allgemeinen Schulen zur sonderpädagogischen Fachkraft im gemeinsamen Unterricht geschaffen?