Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6768. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE sowie der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen sehe ich keine. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der Drucksache 5/6615 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/6768. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der CDU, der SPD. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5927 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6615. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetz zustimmen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir hatten uns verständigt, dass wir den Tagesordnungspunkt 4 heute erst nach den Wahlen aufrufen. Deswegen rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5
Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6589 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene ist ein Artikelgesetz, das bedeutet, verschiedene Gesetze müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Dieser lange Vorlauf wurde gewählt, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Gesetzgebung gut anzupassen und die Vorschriften entsprechend anpassen zu können.
Hier im Haus haben wir leider dieses Gesetz gar nicht im Detail beraten. Sie sagen immer, es gibt nichts zu beraten. Betroffene müssen aus ihrer Sicht gar nicht gehört werden, der Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird gar nicht hinterfragt. Betroffene Stellen und auch Berufsgruppen, die in diesem Bereich agieren müssen, werden nicht gehört. Evaluierungen dieses Gesetzes werden nicht durchgeführt. Das finde ich bedauerlich und da macht meine Fraktion so nicht mit, einfach etwas durchzuwinken. Denn mit einer Tierseuche ist es ähnlich wie mit anderen Katastrophen, zum Beispiel mit Hochwasser. Wie gut ein Gesetz funktioniert, beweist sich im Zweifelsfall dann im Tierseuchenfall. Dann festzustellen, dass man nicht vorgesorgt hat, ist das Schlimmste, was einem passieren kann. Weil dies hier nicht beraten wurde, der Antrag unserer Fraktion auf Ausschussüberweisung abgelehnt wurde, werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Vielen Dank.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten. Möchte das Ministerium noch sprechen? Nein, auch nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6589 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Der Tagesordnungspunkt 6 wird ebenfalls heute nach der Wahl beraten. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6701 ERSTE UND ZWEITE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Nicht? Gut, dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hartung von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ganz gegen meine Gewohnheit kann ich mich heute zu diesem Tagesordnungspunkt ganz kurz fassen. Es geht eigentlich nur um die Entfristung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen. Diese Entfristung ist ein notwendiger Schritt, weil sowohl die Erarbeitung eines Maßregelvollzugsgesetzes als auch eine grundsätzliche Novellierung dieses Gesetzes in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten sind. Das Gesetz läuft zum Jahresende aus, deswegen ist diese Entfristung nötig. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die SPD-Fraktion mit der derzeitigen Regelung im Maßregelvollzug einverstanden ist, das ausdrücklich nicht, aber wir sind da nicht im Zeitdruck. Wir sollten eine vernünftige, rechtssichere Novellierung vorbereiten und durchführen, unter der Devise pacta sunt servanda müssen wir auch anerkennen, dass es bis zum Eintritt der Möglichkeit, die Privatisierung in irgendeiner Weise rückgängig zu machen oder zu modifizieren, noch Jahre dauern wird. Deswegen können wir hier ohne Zeitdruck in einer ordentlichen Qualität sowohl das Maßregelvollzugsgesetz als auch das PsychKG novellieren und müssen aber, um diese Zeit zu gewinnen, heute die Entfristung vornehmen. Ich bitte deswegen um Zustimmung ohne Ausschussüberweisung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Herr Kollege Dr. Hartung, ich bin eben nicht der Meinung, dass wir für die Erarbeitung dieser anstehenden Gesetze sehr viel Zeit haben, sondern ich bin der Meinung, die Zeit treibt uns sogar, neue Gesetze zu machen, weil sich vieles seit den letzten fünf Jahren verändert hat.
Wir werden natürlich - das sage ich an dieser Stelle gleich, bevor Aufregung hier ins Haus kommt - als Fraktion DIE LINKE diesem Gesetzentwurf zustimmen, auch ohne Ausschussüberweisung, auch in erster und zweiter Lesung, aber es sei mir gestattet, trotzdem noch ein paar Worte dazu zu sagen, weil es nicht ganz so ist, wie es hier dargestellt wird.
Das jetzige Gesetz wurde 2008 verabschiedet und ich muss sagen, es war damals ein Novum, dass dieses Gesetz wirklich mit einem breiten Konsens hier in diesem Haus verabschiedet wurde. Das lag an der Form, wie das Gesetz erarbeitet wurde, indem die damalige Sozialministerin Frau Lieberknecht auf die Fraktionen zugegangen ist und mit den Fraktionen dazu gesprochen hat, dass die Fraktionen die Gelegenheit hatten, ihre Änderungsvorschläge einzubringen und dass wir auch Anhörungen zu diesem Gesetz hatten, wo es dann sogar passiert ist, was hier ganz selten vorkommt, dass das, was die Anzuhörenden gesagt haben, sogar in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde. Das Ergebnis war - Kollege Gumprecht nickt -, dass wir im Haus hier einstimmig dieses Gesetz verabschiedet haben. Weil wir damals zugestimmt haben und weil das für die damalige Zeit ein gutes Gesetz war und wir keinen rechtsleeren Raum haben dürfen nach dem 31.12., werden wir jetzt dieser Fristverlängerung zustimmen. Aber wir hatten damals auch gesagt, meine Damen und Herren, es gibt schon noch einige Differenzen und Probleme. Das wurde auch damals hier zugegeben im Haus. Der ganze ambulante Bereich der psychiatrischen Betreuung ist im Gesetz nicht erfasst und gerade da, meine Damen und Herren, gibt es Grauzonen.
Die zweite Sache ist, es sind mittlerweile fünf Jahre vergangen und es würde einfach zum guten Ton gehören, dass wir erst mal dieses Gesetz vor allem auch evaluieren. Was muss verbessert werden? Dazu gehört: Wir brauchen klare Regelungen, was den ambulanten Bereich betrifft. Da müssen endlich klare Regelungen getroffen werden.
Dann, meine Damen und Herren, gibt es einige Gerichtsurteile, die in der letzten Zeit zu dieser Thematik gefasst wurden. Da haben wir einmal ein BGH-Urteil, was sich mit der Frage Zwangseinweisung und Zwangsvollstreckung befasst und wo zum Beispiel festgelegt wurde, der Betroffene entschei
det selbst, welcher psychiatrischen Behandlung er sich unterziehen muss, und er entscheidet selbst, wann er in die stationäre Einrichtung geht. Zwang kann nur ausgeübt werden durch Begutachtung und Hinzuziehung eines Richters. Ich sage das, ich will jetzt keine Debatte zu diesem Thema machen, weil das ein sehr heikles Thema ist, was man immer von zwei Seiten sehen muss. Aber ich kenne auch Beispiele, da wäre es notwendig, dass Menschen in eine stationäre Behandlung kommen, weil die überhaupt keine Lebensweise mehr haben und das kein Leben ist, was die führen, aber es gibt zurzeit keine rechtliche Handhabe, das zu machen. Die vegetieren dann ohne Behandlung vor sich hin. Das will ich mal als Beispiel nehmen. Die andere Seite, die Kehrseite der Medaille ist, Zwangseinweisung, da haben wir vor Kurzem erst gesehen, wie man so etwas missbrauchen kann, im Fall Mollath in Bayern. Also ich will damit sagen, es gibt Regelungsbedarf, den wir im Gesetz verankern müssen.
Eine zweite Sache ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil, was Kollege Hartung hier angesprochen hat, zur Frage Privatisierung Maßregelvollzug, was sich ja auf Grundlage eines Falls in Hessen zugetragen hat. Dort wird eindeutig gesagt, jawohl, man kann sich Dritter beleihen, aber bestimmte Vollstreckungsaufgaben und Entscheidungen müssen durch die öffentliche Hand getroffen werden. Das heißt, auch hier brauchen wir Regelungsvollzug, den wir treffen müssen, trotz der vertraglichen Lage, wie wir sie haben. Das ist klar, wir kommen da nicht so schnell aus den Verträgen raus. Aber trotzdem, für bestimmte Entscheidungen im Maßregelvollzug ist nun mal der Staat verantwortlich und da müssen wir eine Lösung finden.
Ich möchte an noch eines erinnern, dass wir Zeitdruck haben, und da bin ich wieder beim Maßregelvollzug: Es war breit in den Medien die Privatisierung oder der Kaufdeal, Rhön-Kliniken verkaufen Klinikstandorte oder Kliniken an Helios. Eine dieser Kliniken, die verkauft werden soll, ist die psychiatrische Klinik in Hildburghausen mit Maßregelvollzug. Da muss ich schon die Frage stellen: Welche Haltung hat die Landesregierung dazu? Geht jetzt dieser Maßregelvollzug von Rhön-Kliniken über zu Helios? Wie ist da die vertragliche Gestaltung? Können wir es uns jetzt schon leisten oder wird das jetzt passieren, dass der Maßregelvollzug einfach von Privat an Privat weiterverkauft wird? Welche Haltung haben wir dazu? Das sind so ein paar Sachen, die geklärt werden müssen und die nicht auf die lange Bank geschoben werden können.
kung, die da heißt - ich darf zitieren: „Die Entfristung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen ist notwendig, da nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt genau das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz und das neue Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen in Kraft treten werden.“ Ich sage noch mal: „… da nicht absehbar ist,“ wann das in Kraft tritt. Ich glaube, das kann bedeuten, nächste Legislatur, in dieser Legislatur passiert nichts mehr. Das ist hier eine Auslegungsfrage. Ich möchte nur die Landesregierung an dieser Stelle abschließend auffordern, meine Damen und Herren der Landesregierung, wir haben Handlungsbedarf!
Bitte schön, es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Ich darf Sie unterbrechen, Herr Kubitzki. Frau Rothe-Beinlich, bitte.
Ich wollte den Kollegen nicht unterbrechen, aber ich möchte namens meiner Fraktion die Herbeirufung der Landesregierung beantragen.
Gut. Jetzt ist sie wieder da. Ich würde bitten, dass man nicht mehr telefoniert, Herr Minister, und auf der Regierungsbank Platz nimmt, damit die Landesregierung anwesend ist. Danke schön.
Dann kann ich meinen letzten Satz jetzt direkt an die Landesregierung, wenn auch nicht an den zuständigen Fachminister richten.
Meine Damen und Herren der Landesregierung, wir haben Handlungsbedarf und ich fordere Sie ganz einfach auf, dass diese zwei Gesetze, das PsychKG und vor allem auch das Maßregelvollzugsgesetz, noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. Und ganz abschließend: Mich würde wirklich die Haltung der Landesregierung dazu interessieren, was dort in Hildburghausen passiert. Danke.
Danke schön, Herr Abgeordneter. Ich möchte auch noch mal bemerken, der Antrag war nicht ohne Grund gestellt, die Anwesenheit der Landesregierung lässt in diesem Moment wirklich zu wünschen übrig.
Wir setzen die Aussprache fort und es hat das Wort Frau Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Ministerin hat uns im Ausschuss im Mai 2013 zugesichert, dass die Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte beabsichtigt, uns zwei Gesetze zur Diskussion vorzulegen. Ich lege Wert darauf zu sagen, zur Diskussion vorzulegen und nicht zum Abnicken. Sie hat uns zugesagt, ein Thüringer Maßregelvollzugsgesetz, was modern ist und der Rechtsprechung entspricht, vorzulegen, und sie hat uns zugesagt, das Thüringer PsychKG reformiert zur Diskussion vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beides ist nicht der Fall. Es ist nicht der Fall, dass uns eine Novellierung, eine rechtssichere Novellierung, eine moderne Neufassung beider Gesetze vorliegt. An dieser Stelle muss ich die Landesregierung schon fragen, wieder fragen: Was machen Sie eigentlich, wenn nicht Ihre Arbeit und wozu stehen Sie eigentlich, wenn nicht zu Ihren Aussagen?