Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

kommunale Zusammenarbeit, das sogenannte ThüZIK, zur Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Zusammenarbeit eingerichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, interessierten Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeiten und Chancen der kommunalen Zusammenarbeit aufzuzeigen, für eine vertiefte kommunale Zusammenarbeit zu werben und bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationen beratend zur Seite zu stehen. Dies wird maßgeblich durch den externen Repräsentanten des ThüZIK, Herrn Bürgermeister a.D. Frank Steinwachs, erfüllt. Herr Steinwachs pflegt den Kontakt mit den Gemeinden, Landkreisen und Verbänden und versucht, Verknüpfungen der einzelnen kommunalen Partner zueinander herzustellen.

Das ThüZIK selbst versteht sich als Projektgruppe der Abteilung Kommunale Angelegenheiten des Thüringer Innenministeriums. Dabei wirken im Einzelfall je nach Fragestellung alle Referate der Kommunalabteilung zusammen. Die Kommunen können sich mit ihren Fragen und Anliegen an das ThüZIK direkt oder an Herrn Steinwachs wenden. Auch die Bearbeitung der Anträge gemäß der Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen erfolgt hier. Eine stärkere Etablierung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen ist wünschenswert, aber vor Ort einzelfallbezogen vorzunehmen. Es ist eben nicht die Aufgabe des Landes, Kommunen durch engmaschige Organisations- und Managementhilfen in eine bestimmte Richtung zu führen. Diese Forderung der FDPFraktion ist deshalb meines Erachtens nicht zielführend. Vielmehr sind in erster Linie die Kommunen und ihre Spitzenverbände in der Pflicht. Vorstellbar, und übrigens in einigen Regionen des Freistaats bereits geübte Praxis, ist dabei auch ein engeres, koordiniertes Zusammenwirken von Spitzenverbänden, ThüZIK und der beim TMBLV eingerichteten Serviceagentur Demografischer Wandel. Beispielsweise geschieht das im Städtedreieck Saalfeld-Rudolstadt, Bad Blankenburg oder im Saale-OrlaKreis. Jede einzelne kommunale Zusammenarbeit ist geprägt von unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Zielstellungen und Akteuren. Das Ermitteln bzw. die Betrachtung möglicher Vorteile durch die kommunale Zusammenarbeit hat eben durch die Partner vor Ort zu erfolgen. Durch das ThüZIK mit seiner beratenden und Verbindung knüpfenden Rolle, durch die Einführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts als neue Form der kommunalen Zusammenarbeit, nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie durch die Anreizwirkung der Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach § 24 Abs. 2 Nr. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes ist die Landesregierung bestrebt, die Kooperationsbereitschaft der kommunalen Akteure zu erhöhen. Nun sind die kommunalen Verantwortlichen an der Reihe, die

Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit stärker zu nutzen.

Herr Steinwachs hat im Oktober 2012 begonnen, die Tätigkeit des ThüZIK bei den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten vorzustellen. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat er mit der Betreuung verschiedener Projekte begonnen. Aktuell handelt es sich um mehr als zehn Projekte. Dabei ist der Umfang der Beratungen vom Arbeits- und Umsetzungsstand der einzelnen Projekte abhängig. Herr Steinwachs nimmt darüber hinaus an unterschiedlichen Veranstaltungen teil, die einen Bezug zu seiner Tätigkeit haben. Neben der Pressemitteilung des Thüringer Innenministeriums vom 15. Oktober 2012 wurde ein Faltblatt für interessierte Kommunen zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Informationen können darüber hinaus auch auf der Internetseite des Innenministeriums nachgelesen werden. Dort finden sich auch die Förderrichtlinie und ein entsprechendes Antragsformular. Herr Steinwachs hat seine Arbeit zudem bei einem der regelmäßigen Treffen der kommunalen Demografie-Beauftragten vorgestellt, die eng mit der Serviceagentur Demografischer Wandel zusammenarbeiten. An dieser Beratung nahmen Vertreter aller Landkreise, der regionalen Planungsgemeinschaften und der kommunalen Spitzenverbände teil. Die Informationen über das ThüZIK wurden auch auf der Internetseite der Serviceagentur veröffentlicht.

Bislang liegen dem Innenministerium zwei Anträge auf Förderung der kommunalen Zusammenarbeit nach der genannten Förderrichtlinie mit einem Antragsvolumen von 95.000 € vor.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Ja, gerne.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben soeben gesagt, etwa zehn Projekte sind es. Das ist ja eine übersichtliche Anzahl. Können Sie die vielleicht einmal nennen, damit wir uns ein Bild machen können, in welchen Bereichen zurzeit die Schwerpunktarbeit des Zentrums liegt?

Das kann ich gern machen, Herr Kuschel. Dafür bietet sich der Innenausschuss an, dem Sie als Mitglied angehören und wohin diese Frage auch gehört. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich dort auch schon einmal darüber informiert.

(Minister Geibert)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da waren es null.)

Nein, da war es auch nicht null,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Doch.)

sondern es gehört in dem Bereich regelmäßig dazu, dass etwa in dem Bereich der Gesundheits- und Veterinärverwaltung zusammengearbeitet wird, dass im touristischen Bereich zusammengearbeitet wird und dass etwa auch im Saalebogen über eine verstärkte kommunale Verwaltungszusammenarbeit diskutiert wird. Das nur als Beispiele.

Diese befinden sich aufgrund der Einbeziehung der zuständigen Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden noch in der Bearbeitung. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit erstellt Herr Steinwachs Quartalsberichte zur internen Verwendung. In den Fällen der zuwendungsrechtlichen Förderung der kommunalen Zusammenarbeit ist eine Verwendungsnachweisführung vorgesehen. Eine jährliche Berichterstattung an den Innenausschuss, damit wären wir auch wieder bei der Beantwortung der Zwischenfrage von eben, erscheint daher insbesondere, auch mit Blick auf die bereits erwähnte kommunale Selbstverwaltung nicht weiter geboten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister.

Ich darf noch einen Hinweis geben. Gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich gehe davon aus, das wünschen alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Ich darf als Ersten in der Debatte aufrufen den Abgeordneten Matthias Hey für die SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es gäbe ja gar nichts zu erzählen, wenn ich nicht reden würde.)

Herr Kuschel, fürs Protokoll: Sie müssen immer richtig laut dazwischenrufen, denn sonst findet das keinen Eingang ins Protokoll.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich will doch, dass nur Sie mich hören.)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der FDP sogar etwas dankbar für diesen Antrag, weil in Ziffer I ein paar Fragen gestellt wurden, die für die Abgeordneten interessant sind und ich möchte in einem kurzen 45-minütigen Abriss auch gern darauf eingehen. Allerdings für II bin ich nicht so dankbar, weil es ja nicht so ist, dass die interkommunale Zusammenarbeit hier in Thüringen ein Fremdwort ist oder wir uns nicht schon ausreichend damit befasst hätten. Der Innenminister hat vorhin bereits mehrfach darauf verwiesen. Zur Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Zusammenarbeit wurde zum 1. Oktober 2012 beim Thüringer Innenministerium das Thüringer Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit, kurz ThüZIK, eingerichtet. Ich fand diese Abkürzung ThüZIK immer ein bisschen sperrig. Ich hätte eher vielleicht ThürKomKop genommen oder auch Mumpelfratz, das ist eingängig. Die Aufgabe des Zentrums ist es, die Möglichkeiten und Chancen der kommunalen Zusammenarbeit aufzuzeigen, für eine vertiefte kommunale Zusammenarbeit zu werben und den Kommunen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationen beratend zur Seite zu stehen. Künftig wird der Prozess der kommunalen Zusammenarbeit vom Freistaat Thüringen unterstützt durch die Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach § 24 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Der Thüringer Landtag hatte am 25. Januar 2013 mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auch das Thüringer Finanzausgleichsgesetz verabschiedet und damit wurde das Innenministerium zum Richtlinienerlass ermächtigt. Diese Richtlinie gibt es ja auch schon. Es gibt zudem auch das ist angesprochen worden - den Herrn Frank Steinwachs, ehemaliger Bürgermeister von Zeulenroda-Triebes, der dieses ThüZIK - muss ich hier einmal so sagen - unterstützt. Wenn ich beispielsweise Punkt II.6 Ihres Antrags sehe - ich kann doch stark davon ausgehen, dass sich Kommunen, die Erfahrungen über die Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit erhalten wollen, eben an diese ThüZIK wenden und an Herrn Steinwachs. Beispielsweise Punkt II.5 - Internetauftritt des Thüringer Innenministeriums - ist schon angesprochen worden, da gibt es Antragsformulare, Anschriften, Ansprechpartner, also praktischer geht es kaum noch. Sie sehen, es hätte dieses Teils des Antrags eigentlich nicht bedurft. Sie haben sich auch als Freund der interkommunalen Zusammenarbeit mehrfach schon hier in den Plenardebatten geoutet. Herr Bergner, wir stehen der interkommunalen Zusammenarbeit ebenso positiv gegenüber,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr gut. Wir auch.)

(Beifall CDU)

(Minister Geibert)

auch wenn wir immer argumentieren, es gibt so die Vorstellung, interkommunale Zusammenarbeit ersetzt eine notwendige Strukturreform im Land im Sinne der Gemeindegrößen etc.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, das musste noch sein.)

Da sagen wir immer, das ist ein Irrglaube, das reicht alleine nicht. Im Übrigen, das als kleiner Wermutstropfen, interkommunale Zusammenarbeit ist schön und gut, aber sie ist eben auch nicht neu, denn zum Beispiel Zweckverbände sind auch schon seit vielen Jahren eigentlich ein klassisches Beispiel der interkommunalen Zusammenarbeit.

Im Punkt II.2 Ihres Antrags sprechen Sie die eigentlichen sachlichen, rechtlichen Hindernisse an. Ich glaube, Sie stellen da auf die mittlerweile bundesweite Diskussion um die Problematik der Besteuerung ab, Herr Bergner. Und da ist es ja tatsächlich so, Lieferung und Leistung zwischen zwei Personen des öffentlichen Rechts waren nach bisheriger Verwaltungspraxis nicht umsatzsteuerpflichtig. Durch eine Entscheidung des BFH aus dem Jahre 2011 wurde diese Verwaltungspraxis aus europarechtlichen Gründen juristisch verworfen. Im kommunalen Bereich, wo Aufgabenwahrnehmung und Beauftragung unter Städten, Gemeinden und Kreisen fester Bestandteil der kommunalen Organisationspraxis sind, wird dieses Urteil mit großer Sorge betrachtet. Die Finanzverwaltung geht derzeit zwar von den alten Rechtsgrundsätzen aus, aber das ist natürlich kein akzeptabler Dauerzustand. Deshalb befassen sich derzeit sowohl die Innenministerkonferenz als auch die Finanzministerkonferenz mit der Problematik und versuchen gemeinsam mit dem Bund, zu rechtlichen Klarstellungen zu kommen, die die Freistellung von der Umsatzsteuerpflicht bei den genannten Beistandsleistungen auch weiterhin gewährleisten. Also Sie sehen, es passiert eine Menge mit und um die interkommunale Zusammenarbeit und deswegen danke ich Ihnen noch einmal für den Antrag in I und auch die Berichterstattung der Landesregierung. Die Punkte II und III werden wir aber aus vorgenannten Gründen ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Jörg Kellner für die CDUFraktion. Herr Kellner hat 40 Minuten, Herr Hey hätte 32:40 Minuten gehabt.

Dann wird es knapp.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der muss erst warten, bis ich geredet habe.)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse mich kurz; 10 Minuten bis zum Feierabend. Ich hoffe, wir schaffen das. Also, interkommunale Zusammenarbeit, Herr Bergner, ich sage es gleich vorab: Wir lehnen diesen Antrag ab.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wir lehnen diesen ab. Nun wäre ich schon fertig, aber ein paar Worte will ich noch verlieren, warum wir ihn ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir wollen das gar nicht hören.)

Soweit die Landesregierung die bisherigen Erfolge,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wel- che Erfolge? Nennen Sie mal einen!)

- das hat ja gerade der Innenminister kundgetan, ich komme gleich dazu -, der interkommunalen Zusammenarbeit und Kooperation dargelegt hat, und ich denke, nach dieser kurzen Zeit - das müssen wir auch bedenken, dass hier viel im Aufbau ist - ist noch viel in Bewegung. Wir werden sicherlich im nächsten Jahr entsprechend Genaueres oder mehr erfahren können.

Aber unabhängig davon ist, was die interkommunale Zusammenarbeit anbelangt und was Ihren Antrag anbelangt, der größte Teil schon auf den Weg gebracht bzw. schon erledigt. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, wo die Landesregierung interkommunale Zusammenarbeit fördern soll, zum Beispiel verbesserte Organisationsunterstützung, Managementhilfe, Beratung bei den Kommunen, Minimierung der sachlichen und rechtlichen Hindernisse bei den Kommunen, Initiierung von Modellprojekten, all das wurde bereits auf den Weg gebracht und, Herr Bergner, das wissen Sie eigentlich auch. Deswegen bin ich da schon verwundert, wie dieser Antrag heute hier auf den Tisch kam.

Die Landesregierung hat mit der Einrichtung des Zentrums für interkommunale Kooperation einen wichtigen Apparat zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen; mit Herrn Steinwachs, ehemaliger Bürgermeister, der dazu beauftragt wurde, dieses umzusetzen oder auf den Weg zu bringen, haben wir einen kompetenten Partner dafür gewinnen können. Weiterhin hat die Landesregierung mit der Einstellung von zweimal 500.000 € in den Haushalt 2013 und 2014 die Einrichtung so ausgestattet, dass sie auch entsprechende Anreize schaffen kann, um den Kommunen bei der Erarbeitung und bei der Umsetzung Hilfe zu leisten.

Auch möchte ich an der Stelle auf die Förderrichtlinie des TIM verweisen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich warte immer noch auf das Beispiel, ich warte noch.)

(Abg. Hey)

- dazu komme ich gleich -, was auch die Möglichkeiten jetzt bei den Kommunen zulässt, hier konkrete Anträge zu stellen und auch die Mittel abzurufen.

Wir haben vielfältig in den Kommunen Bestrebungen, zusammenzuarbeiten, das ist so, und auch in den Landkreisen. Ich will konkrete Beispiele sagen.

Ich rede auch vom Landkreis Gotha, dort werden jetzt Gespräche beginnen, kreisübergreifend Veterinärämter zusammenzulegen. Wir reden über Rettungswachen, wir reden über Umweltämter, die verzahnt werden sollen. Also es ist eine ganze Menge auf dem Weg, was die Kommunen letztendlich auch in erster Linie selber gestalten und entscheiden müssen.

Wir können nur die Voraussetzungen schaffen, entsprechende Hilfsmaßnahmen bzw. Hilfestellung zu leisten. Wenn man jetzt auch sagt, das soll die Gebietsreform ersetzen, so bin ich da anderer Meinung. Wir wollen die Zusammenarbeit der Kommunen und in erster Linie soll das freiwillig passieren. Uns geht es hier um Effizienz, Synergieeffekte und Einsparungen. Das ist ja das Ziel und nicht die Gebietsreform. Da muss man sich schon mal entscheiden, was man will. Durch die Gebietsreform - da sagt man immer - werden wir effizienter, da werden wir leistungsstärker, flexibler oder was auch immer und wir sparen noch Geld ein, aber wenn man interkommunale Zusammenarbeit nimmt und sagt, das ist so ein kleiner Schritt davor, aber eigentlich wollen wir mehr.

Also ich denke, das ist auf jeden Fall der richtige Weg, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, enger zusammenzuarbeiten, dafür auch Anreize zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe. Die CDU-Fraktion hat Bürgermeister-Konferenzen durchgeführt, wo dieses Projekt vorgestellt wurde und was große Resonanz erfahren hat. Herr Hey hat auch schon gesagt, was die Umsatzsteuer anbelangt, da gibt es jetzt diese Bestrebungen. Die Ministerpräsidentin hat das jetzt auch zum Gemeinden- und StädteKongress gesagt, auf der Messe, dass hier intensiv daran gearbeitet wird, dass die Gewinne oder - anders - das, was eingespart wird, auch in den Kommunen verbleibt.