Protokoll der Sitzung vom 18.10.2013

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage1: Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Versicherung zu dem Brandereignis sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Das hatte ich gestern auch schon gesagt. In

der Zwischenzeit gibt es keinen neuen Stand. Aus diesem Grund liegen derzeit keine Berichte bzw. Gutachten vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine weiteren Aussagen zum Sachstand getroffen werden.

Zu Frage 2: Zur Rückhaltung und zum Auffang des Löschwassers verfügt der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen in der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis über zwei Rückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 800 m3. Das hatte ich gestern auch der Abgeordneten Leukefeld schon mal gesagt.

Zu Frage 3: Seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage kam es bisher zu drei Bunkerbränden und einem Brand in der Niederspannungsanlage.

Zu Frage 4: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat keine Kenntnis über Brandereignisse in Müllverbrennungsanlagen außerhalb von Thüringen. Für die in Thüringen befindlichen Müllverbrennungsanlagen, das heißt also Zella-Mehlis, Erfurt, Schwarza, Meuselwitz, trifft die Aussage der „Häufung von Brandereignissen“ nicht zu.

Wir beginnen mal mit dem Fragesteller.

Das wundert mich nach dem gestrigen Tag.

Sie wundern sich gleich nicht mehr, Herr Richwien. Die erste Frage zu Ihrer Antwort auf die zweite Frage und zwar: Die 800 m3, haben die ausgereicht in dem konkreten Fall? Weil man sich gar nicht vorstellen kann, wie viel - es haben nicht die 5.000 m3 gebrannt. Das haben wir gestern auch gehört. Wie viel darf denn da brennen, dass diese 800 m3 ausreichen? Das würde mich interessieren. Ich mache jetzt zum dritten Mal den Versuch, auf das entscheidende Thema zu kommen. Wir müssen uns nicht über Brandmanagement und Informationsgebaren unterhalten. Da gehen die Meinungen auseinander, das wird immer so sein, aber noch mal. Ich habe Sie gestern oder vorgestern schon gebeten, darauf zu antworten, ich mache es heute noch mal. Furane, Dioxine, das, was wirklich die Menschen auch bewegt. Sie haben gestern darauf reagiert und gesagt, der Brand ist so weit heruntergekühlt worden, dass wahrscheinlich auch nichts entstehen konnte. Ich weiß Ihre genauen Worte nicht mehr. Ich habe Sie noch mal darauf hingewiesen, Herr Weber hat vorgestern gesagt, es gab eine Chlorbenzol-Messung über die ABC-Wagen und hat mir im Zwiegespräch mitgeteilt, wenn es eine Auffälligkeit gegeben hätte, hätte man anders messen müssen. Man hat dort im Prinzip nichts gemes

(Staatssekretär Staschewski)

sen an Chlorbenzol. Warum bestätigen Sie denn nicht das, was der Kollege Weber, gerade in Richtung Bevölkerung, so gut dargelegt hat? Denn das wäre die Aussage: Nicht mit Wahrscheinlichkeiten, weil man gekühlt hat, sondern es gab eine Messung. Es hat keine Chlorbenzolmessung gegeben und insofern gab es auch keine Veranlassung, dort noch nach Dioxinen und Furanen zu suchen. Warum bestätigen Sie diese Auskunft nicht einfach?

Weil ich nur das bestätigen kann, da fange ich mit Ihrer zweiten Frage an, was mir schriftlich vorliegt. Ich kann keine Mutmaßungen anstellen oder irgendwie was herbeireden. Ich kann nur das vortragen bzw. Ihnen mitteilen, was mir vorliegt. Ich muss allerdings eines richtigstellen. Ich hatte gestern gesagt, es gibt nur ein paar wenige ABC-Wagen in Deutschland, die so was können. Ich habe mich daraufhin gestern noch mal erkundigt beim Landesverwaltungsamt und da ist uns mitgeteilt worden, die ABC-Wagen sind alle ein und derselbe Standard, die können das generell nicht. Das muss ich richtigstellen. Dort gibt es, so jedenfalls mein Kenntnisstand, so ist das mitgeteilt worden, die Messungen von Dioxinen und Furanen nicht. Es werden Proben entnommen, Luft oder Boden, und diese Luft- oder Bodenproben werden dann in Labore eingeschickt und dort werden diese Messungen kontrolliert. Das ist mein heutiger Kenntnisstand, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Zu Ihrer ersten Frage: Mir ist nicht bekannt, dass die 800 m3 nicht ausgereicht hätten und über die Entsorgung habe ich Frau Leukefeld sofort noch einmal informiert.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Kummer.

Herr Staatssekretär, der Brand brach ja aus, nachdem die Anlage längere Zeit stillgestanden hat und sich ein Teil der Abfallmenge zumindest längere Zeit im Bunker befand. Kann es nach Ihrer Einschätzung sein, dass durch diese längere Verweilzeit der Abfallmenge im Bunker Methan entstanden sein könnte durch Zehrungsprozesse und das dann mit Ursache für diese entzündliche Reaktion war? Gibt es da von der Landesregierung...

Sie haben selbst schon in Ihre Frage hinein formuliert „könnte“. Die Kriminalpolizei ermittelt und diese Ermittlungen warte ich ab. Wenn ich da einen neuen Kenntnisstand habe, bin ich gerne bereit, auch

im Ausschuss darüber zu informieren. Aber ich werde hier nicht irgendwelche Mutmaßungen anstellen, sondern ich verlasse mich darauf, was die Ermittlungen ergeben und danach werde ich dann berichten.

Die letzte Nachfrage kommt von der Abgeordneten Frau Leukefeld.

Danke schön. Sie haben das jetzt noch einmal mit den ABC-Wagen nachgeforscht und noch einmal richtiggestellt, dass die das generell nicht können. Deswegen würde ich gerne noch einmal die Frage stellen: Ist denn vorgesehen, dass es möglicherweise eine Nachrüstung gibt, dass wir wenigstens welche haben, die im gegebenen Fall in der Lage sind zu messen?

Mir ist mitgeteilt worden, weil ich da auch etwas unsicher war, deswegen habe ich mich gestern noch einmal beraten lassen, dass es in Deutschland keine ABC-Wagen gibt, die diese Messungen durchführen können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Aber die gibt es.)

Die Fahrzeuge werden vom Brand- und Katastrophenschutz mit einem Ausrüstungsgrad ausgeliefert und es sind wenige Labore in Deutschland nicht wenige ABC-Wagen, sondern wenige Labore -, die dann diese Proben, entweder Luftproben oder Bodenproben, die entnommen werden, kontrollieren, ob Dioxine oder Furane enthalten sind.

Danke, Herr Staatssekretär. In dem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Höhn seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/6751 zurückgezogen hat. Diese Frage beschäftigt sich mit dem Bunkerbrand in Zella-Mehlis.

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6732.

Danke, Herr Präsident.

Verkehrszahlen auf der Bundesstraße (B) 19 bei Eisenach

Auf einer Bürgerversammlung in Wutha-Farnroda informierten Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und eines Ingenieurbüros aus Erfurt

(Abg. Dr. Augsten)

über den aktuellen Stand zum geplanten Bau der B 19n. Die Vertreterin des Büros geht aktuell von mehr als 7.000 Fahrzeugen auf der B 19 aus, obwohl die Zählstelle an der Hohen Sonne weniger als 6.000 zählt. Sie begründete das höhere angenommene aktuelle Verkehrsaufkommen auf der B 19 damit, dass es seit 2005 jedes Jahr eine Baustelle gegeben habe, die den Verkehr verdrängt habe. Generell sei es nicht möglich, für das aktuelle Verkehrsaufkommen jeden Knotenpunkt zu zählen, weshalb es auch geschätzt werden müsse. Für die Strukturdaten als Grundlage für die Verkehrsprognose wurden Eisenach und die umliegenden Gemeinden gewählt. Ziel des Bauprojektes ist es jedoch, den südlichen Wartburgkreis direkt an die Bundesautobahn 4 anzubinden und Eisenach zu entlasten. Zudem berief sich das Büro auf das Verkehrsmodell Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Kostenanteil des geplanten 3,3 km langen Tunnels an den Gesamtkosten der neuen Variante (bitte jeweils in absoluten Zahlen angeben)?

2. Sind Baustellen ein Faktor, der regelmäßig dazu führt, dass das Verkehrsaufkommen anders bewertet wird als von Zählstellen angegeben?

3. Welche Strukturdaten des Verkehrsmodells Thüringen werden im Einzelnen für die Verkehrsprognose der B 19n verwendet?

4. Wie würden sich die prognostizierten Verkehrszahlen ändern, wenn als Untersuchungsraum nicht der Raum Eisenach, sondern der südliche Wartburgkreis (Bad Salzungen und Umland) mit dem für 2025 prognostizierten Bevölkerungsverlust von 18 Prozent herangezogen würde?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kosten für den 3,3 km langen Tunnel südöstlich von Eisenach werden zum jetzigen Planungsstand auf 79,5 Mio. € geschätzt. Bei den Gesamtkosten gehen die Planer für den Abschnitt Etterwinden-Wutha-Farnroda mit 13,97 km Länge derzeit von 120,7 Mio. € aus.

Zu Frage 2: Verkehrsmodelle beinhalten grundsätzlich keine temporären Verkehrsbeeinflussungen wie Baustellen oder Sperrungen. Durch derartige Beeinträchtigungen werden jedoch Verkehrsverlage

rungen hervorgerufen. Je nach zeitlicher Dauer, Länge der Sperr- und Umleitungsstrecken, Lage im Netz, Klein- oder Großräumigkeit der Ausweichmöglichkeiten oder anderer Faktoren ergeben sich Veränderungen, die sich in den Zählergebnissen niederschlagen und die beim Vergleich von Zählergebnissen mit Rechenmodellen berücksichtigt werden müssen. Im Fall der B 19 liegen die modelltheoretischen Verkehrsstärken 2013 im Werktagsverkehr bei 7.350 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Im zweiten Quartal 2013 wurden an der „Hohen Sonne“, Zählstelle 107, werktags durchschnittlich 6.318 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden als Ergebnis der automatischen Dauerzählstelle ausgewiesen. Damit gibt das Verkehrsmodell unter Berücksichtigung des Baustellenbetriebes im Umfeld der B 19 und der normalen Schwankungen des täglichen Verkehrsaufkommens das heutige Verkehrsgeschehen ausreichend genau wieder.

Zu Frage 3: Die Verkehrsnachfrageberechnung der Prognose 2025 des Verkehrsmodells Thüringen erfolgt auf der Grundlage einer Vielzahl unterschiedlicher regionaler Sach- und Gebietsdaten. Dabei liegen der Prognose 2025 verschiedene Untersuchungen zugrunde, wie zum Beispiel die Zukunft der Mobilitätsszenarien für das Jahr 2025, die Szenarien der Mobilitätsentwicklung unter Berücksichtigung von Siedlungsstrukturen bis 2050, Prognosen der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung 2025, die 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, die Entwicklung der Bevölkerung ausgewählter Städte Thüringens 2010 bis 2030, Raumordnungsprognosen 2020 und 2050. Darüber hinaus finden Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, wie das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne, Eingang in die Verkehrsprognosen. Aufbauend auf dieser Analyse werden unter Berücksichtigung dieser Vorgaben die Kennwerte in den Bereichen Bevölkerung, Bildung, Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Fremdenverkehr, Gebietsentwicklung und Mobilitätsentwicklung auf den Prognosehorizont fortgeschrieben und die sich daraufhin einstellenden zukünftigen Verkehrsverhältnisse ermittelt.

Zu Frage 4: Durch die Verwendung des Verkehrsmodells Thüringen als Grundlage für die Bemessung der Quell- und Zielverkehre sowie Durchgangsverkehre sind alle die B 19 im fraglichen Gebiet betreffenden Effekte in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. Eine Ausweitung des Untersuchungsgebietes hätte insofern keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

(Abg. Schubert)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Prognose vom Bund, die auch Grundlage sein wird vom Bundesverkehrswegeplan, ist noch nicht da, da bin ich, glaube ich, richtig informiert. Um es für mich zu klären: Ist es so, dass das, was Thüringen hier macht, eine detailliertere Form von dem ist, was wir vom Bundesverkehrsministerium bekommen oder inwieweit werden Daten ausgetauscht? Das Thema Verkehrsprognosen ist komplex, wir hatten das auch schon mehrmals, aber jetzt konkret an dieser Stelle noch einmal nachgefragt: Wie wirken hier Bundesund Landesebene zusammen oder auch nicht?

Die Quellen, die ich für die Verkehrsnachfrageberechnungen, das heißt, für die Prognoseberechnungen 2025 angeführt habe, sind fast alles, bis auf die Dinge, die wir landesseitig dort noch zugeben, bundesbezogene Berechnungen und Analysen. Das heißt, die Szenarien zur Mobilitätsentwicklung sind aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung ist aus dem Bundesministerium für Verkehr, die 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung ist vom Statistischen Bundesamt, das heißt, es ist dort der große Raum betrachtet.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Das heißt, es gibt in diesem Sinn dann keine ganz eigene Prognose. Also, wenn jetzt alles angemeldet wird, dann hat der Bund auch eine Prognose, auf die er zurückgreift oder nimmt er dann das, was Sie in Thüringen am Ende zusammengeführt haben?

Wir begründen unsere Vorhaben natürlich auch aus den aktuellen Erfahrungen bzw. aus den Zählergebnissen bzw. aus dem, was über die Landesentwicklung an Aussichten formuliert ist. Die Veränderungen, die sich aus den landespolitischen Zielrichtungen ergeben, werden natürlich in der Argumentationslinie berücksichtigt.

Die nächste Nachfrage kommt vom Abgeordneten Meyer.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, wenn Sie die 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Raum Werra und Thüringische/Hessische Rhön zugrunde legen und Zählergebnisse haben, die sich um 1.000 Fahrzeuge von Ihrer Prognose unterscheiden, könnte das, wissenschaftlich gesprochen, nicht auch möglicherweise der Hinweis darauf sein, dass Ihre Überlegungen, wie man eine Prognose mit diesen Werten anstellt, falsch sind und überdacht werden müssen?

Zweite Zwischenfrage, wenn ich darf: Was halten Sie eigentlich davon, dass eine der größten Städte Thüringens nicht nur objektiv schlechter an die Autobahn angebunden ist als vor 20 Jahren, sondern durch diese Planung auch noch schlechter an das Bundesfernstraßennetz angebunden werden soll?