Protokoll der Sitzung vom 18.10.2013

Zweite Zwischenfrage, wenn ich darf: Was halten Sie eigentlich davon, dass eine der größten Städte Thüringens nicht nur objektiv schlechter an die Autobahn angebunden ist als vor 20 Jahren, sondern durch diese Planung auch noch schlechter an das Bundesfernstraßennetz angebunden werden soll?

Zu Frage 1: Ich habe nicht gesagt, das eine zu berücksichtigen und das andere zu lassen. Natürlich fließen beide Informationen in die Vorhersage bzw. in eine Prognose ein, insofern werden die Dinge auch gespiegelt.

Zu Frage 2: Ziel unserer landespolitischen Ansätze ist, alle Regionen, ich sage mal, nach gleichem Standard auch an die übergeordneten Straßennetze anzuschließen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unabhängig davon, wie viele dort wohnen?)

Nicht unabhängig, weil das ganze Grundmodell einer Verkehrsorganisation natürlich auf Bedarf ausgerichtet ist, das heißt, auch Bevölkerungsprognosen und solche Dinge mit in die Berechnung einfließen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Die nächste Anfrage stellt der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar ist das die Drucksache 5/6734.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Umgang mit der Tongrube in Aga

Die Tongrube Aga befindet sich an der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt und Thüringen. 2007 genehmigte die Stadt Gera die Verfüllung der Tongrube. An die Tongrube grenzt das Gewässer „Gänsebach“ an, in dem Anfang September 2013 laut Medienberichten eine Überschreitung der Werte für Blei, Quecksilber, Arsen und Zink durch ein

Umweltlabor festgestellt wurde. Die Abwässer stammen demnach aus der Tongrube, die seit 2007 mit mineralischen Stoffen, Baustellenabfällen und Schlacken verfüllt wird. Mit der beabsichtigten Planung eines Schießplatzes auf dem Gelände der Tongrube wurde die Grube zu einem „technischen Bauwerk“ deklariert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage wurde die Tongrube zum „technischen Bauwerk“ umgewidmet?

2. Wie wurde die Rechtmäßigkeit der Ablagerung gemäß der Genehmigung aus dem Jahr 2007 kontrolliert?

3. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den abgelagerten Stoffen und den Gewässerbelastungen? Wenn ja, welchen?

4. Welche Stoffe welcher Herkunft sollen in die Wälle der geplanten Schießanlage eingebaut werden?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich Ihnen vorweg hinsichtlich des Sachverhalts Tongrube Aga mitteilen, dass sich das Verfahren aufgrund behördenübergreifender Zuständigkeiten, also Berg-, Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörde sehr komplex gestaltet. Aus diesem Grund wurde der Vorgang an das Thüringer Landesverwaltungsamt zur federführenden Bearbeitung und Klärung des Sachverhalts übergeben.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Landesregierung damit wie folgt:

Zu Frage 1: Die Tongrube wurde nicht zu einem technischen Bauwerk umgewidmet. Die Adelheid Meißner GmbH hat im November 2002 die Tongrube Aga einschließlich aller zugehörigen Liegenschaften sowie das Bergwerkseigentum am Bodenschatz erworben. Auf einem Teilbereich der erworbenen Fläche beabsichtigte die Adelheid Meißner GmbH einen Schießplatz mit mehreren Schießbahnen zu errichten. Mit dem Antrag vom 15.06.2007 beantragte die Adelheid Meißner GmbH die Erteilung einer Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG für die vor der Errichtung der 300-Meter-Bahnanlage erforderlichen Erdarbeiten bei der unteren Immissionsschutzbehörde, damals Staatliches Umweltamt

Gera, die die Genehmigung mit Datum vom 19.12.2007 erteilte. Da die Erdarbeiten Vorarbeiten für die spätere Errichtung einer Schießanlage sein sollten, ging das Staatliche Umweltamt Gera davon aus, dass es sich bei den Erdarbeiten um ein technisches Bauwerk handelte. Auf den nicht für den künftigen Schießplatz genutzten Flächen der Tongrube wird weiterhin Ton abgebaut und teilweise auch Verfüllungen vorgenommen. Diese Tätigkeiten erfolgen auf Grundlage eines vom Thüringer Landesbergamt zugelassenen Betriebsplans.

Zu Frage 2: Es fanden seitens der Stadt Gera seit 2008 angemeldete und unangemeldete Kontrollen am Standort statt. Es erfolgte ferner eine periodische Dokumentenprüfung hinsichtlich des Einbauregimes. Zusätzlich wurden in 2009 Probebohrungen durch die Überwachungsbehörde veranlasst, um einen Überblick über das verbaute Stoffinventar zu erhalten.

Zu Frage 3: Es wurden bisher keine belastbaren Gewässerverunreinigungen am Gänsebach nachgewiesen, die im direkten Zusammenhang mit Einleitungen aus dem Tontagebau stehen. Der vorgelegte Prüfbericht des Umweltlabors Dr. Drahn & Partner GmbH vom 08.09.2013 enthält keine Aussagen über den Probenahmeort und keine Angaben über ein ordnungsgemäßes Probenahmeprotokoll. Damit sind natürlich die Analyseergebnisse verwaltungsrechtlich nicht verwertbar. Die Kontrolluntersuchungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena im Auftrag der Kriminalpolizei Gera am 12.09.2013 belegen, dass die zulässigen Grenzwerte der Abwasserverordnung Anhang 5.1 an der Einleitstelle in das Nebengewässer Gänsebach eingehalten wurden. Phenol, BTX und MKW wurden an den Einleitstellen nicht nachgewiesen. Die Analyseergebnisse aus der amtlichen Kontrolle durch die TLUG weisen auch keine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Blei, Quecksilber, Arsen und Zink auf. Die Werte der Leitfähigkeit waren jedoch deutlich erhöht, das bedarf einer weiteren Überprüfung und Ursachenermittlung durch die zuständigen Behörden.

Zu Frage 4: Die Wälle sind Gegenstand eines laufenden Antragsverfahrens nach BImSchG. Es ist im Allgemeinen sicherzustellen, dass im Rahmen der Errichtung von technischen Bauwerken nur solche mineralischen Abfälle verwendet werden, die sowohl schadstoffspezifisch und bautechnisch dafür geeignet sind. Art und Weise der Verwertung dürfen insbesondere nicht zu wasserrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Besorgnissen führen. Die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln und Rechtsprechung werden bei jeder diesbezüglichen Verwaltungsentscheidung hinreichend berücksichtigt.

(Abg. Meyer)

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Können Sie uns noch sagen, welche Grenzwerte an der Einleitstelle gelten?

Herr Kummer, kann ich leider nicht, kann ich aber gern nachreichen.

Dann haben wir noch eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Minister. Nach Ihren Aussagen muss man annehmen, dass ein Fachlabor, das eine Wasserprobe entnommen hat, offensichtlich falsch, an der falschen Stelle, mit falschen Methoden oder mit falschen Ergebnissen gearbeitet hat. Können Sie Vermutungen äußern, warum das der Fall gewesen sein könnte?

Ich habe nicht gesagt, dass das Labor falsche Ergebnisse geliefert hat oder falsch gemessen hat. Es hat lediglich nicht dargestellt, wann und wie und wo die Proben entnommen worden sind. Damit sind sie statistisch natürlich nicht auswertbar und verwaltungsrechtlich nicht verwendbar.

Als zweite Frage: Haben Sie eine Vermutung, warum zwischen den Ergebnissen dieses Labors und Ihren Ergebnissen so ein eklatanter Widerspruch besteht?

Nein.

Die nächste Nachfrage kommt vom Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Minister, ich habe eine ganze Menge Fragen, ich darf nur eine stellen. Vielleicht die wichtigste an der Stelle, weil es dort vor Ort natürlich eine große Rolle spielt, technisches Bauwerk: Sie haben, glaube ich, klargemacht, dass es eine Vermutung war oder eine Falschinterpretation der Situation durch eine Behörde. Würden Sie das noch mal bestätigen?

Nach unseren Recherchen ist das offensichtlich so gewesen, das Staatliche Umweltamt Gera existiert nicht mehr. Wir gehen davon aus, dass man im Rahmen der Erdarbeiten, die dort vorgenommen wurden und die beantragt worden sind, davon ausgegangen ist, dass es sich im Zusammenhang mit der Schießbahn um ein technisches Bauwerk handelt.

Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6735.

Danke, Herr Präsident.

Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen in Thüringen

Laut einer Pressemeldung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 23. September 2013 wurde im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) in diesem Jahr noch kein Antrag zur Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen gestellt. Die Förderrichtlinie des TMLFUN ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden seitens der Landesregierung oder der nachgeordneten Behörde, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, publiziert, dass für das Jahr 2013 noch Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung stehen?

2. Worin sieht die Landesregierung die Gründe für das Ausbleiben von Förderanträgen?

3. Wie wird mit den zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2013 weiter verfahren?

4. Welche Eckpunkte wird die Förderrichtlinie für den Zeitraum nach 2013 für eine Breitbandförderung im ländlichen Raum beinhalten?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Die Breitbandgrundversorgung ist in Thüringen weitgehend vorhanden. Unter Beachtung der Satellitenversorgung ist sogar das gesamte Gebiet seit Jahren flächendeckend versorgt. Gemeinden mit sogenannten weißen Flecken zeigen oftmals wenig Interesse daran, diese Versorgungslücken zu schließen. Nach Erscheinen des Bezugsartikels für Ihre Frage wurden auch an das Ministerium telefonische Anfragen gestellt, alle aus mit Breitband versorgten Gebieten.

Zu Frage 3: Die Fördermittel, die nach Auszahlung der 2012 für 2003 bewilligten Zuschüsse verbleiben, sind zweckgebunden und gehen an den Bundeshaushalt zurück bzw. werden im Landeshaushalt nicht verausgabt.

Zu Frage 4: Die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der EU-Kommission für den Fördergrundsatz Breitbandversorgung ländlicher Räume im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist bis zum 31.12.2013 befristet. Mit Schreiben vom 06.09.2013 hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission Forderungen aufgemacht, die nach übereinstimmender Einschätzung des Bundes und der Länder vor allem von den Gemeinden und von den Ländern selbst nicht erfüllbar sind. Es besteht die Absicht des Bundes und der Länder, künftig nach der neuen, bisher nur im Entwurf vorliegenden Freistellungsverordnung der EU-Kommission zu verfahren, vor allem fehlt der Artikel 1 im Entwurf noch gänzlich. Die EU-Kommission muss aber bis spätestens Mitte 2014 diese Freistellungsverordnung erlassen. Somit können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Bedingungen der künftigen Förderung gemacht werden. Gestern hat die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für die digitale Agenda die 100-prozentige