Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ziemlich viel gesagt worden und ich möchte meinen Vorrednern weitestgehend zustimmen. Ich möchte auch Frau Marx ganz speziell zustimmen, die gesagt hat, das ist kein Ruhmesblatt, Sie haben gesagt, für das Innenministerium, ich würde das erweitern, es ist kein Ruhmesblatt für diese Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nach Recht und Gesetz.)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Marx)

Es gibt in Immelborn ein Problem und der Innenminister sagt, nicht jedes Problem ist Aufgabe der Polizei. Da hat er wahrscheinlich recht, ja. Da haben Sie nur wahrscheinlich recht, Herr Innenminister, weil Sie auch zur Landesregierung gehören und Sie haben sich hier auch nicht über die Maßen toll verhalten.

Es gibt einen Datenschutzbeauftragten, der mit einem ganz kleinen Team, einem vergleichsweise Mikroteam gegenüber dem Team, das hinter Ihnen steht, Herr Geibert, ein Problem erkannt hat und das Problem angegangen ist. Jetzt kommt er nicht weiter, weil man nämlich mit Juristinnen und Juristen, mit Datentechnikern, Datentechnikerinnen, mit Sacharbeiterinnen und Sacharbeitern ganz schlecht riesige Berge von Akten auseinanderbekommt und 5 Meter hohe Regale aufstellt und jetzt bittet dieser Datenschutzbeauftragte um Hilfe. Mir als Bürger und ich glaube, da für viele sprechen zu können ist es wirklich absolut egal, wer hier im letzten Ende

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

zuständig ist. Absolut egal. Ich glaube, es gibt überhaupt keine Frage darüber - und da sind Sie, Herr Innenminister, sehr gefragt -, dass es hier eine Gefahr gibt, eine Gefahr nämlich für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich möchte, dass meine Daten sicher sind und diese Daten sind dort mit Sicherheit nicht sicher. Sie sind nicht sicher im Sinne von, dass sie nicht entwendet werden können, weil gar nicht festgestellt werden kann, ob sie entwendet worden sind. Deshalb ist die Gefahr um einiges höher. Da hilft auch kein intensives Bestreifen. Und sie sind auch nicht sicher im Sinne ihrer Verwendung, nämlich dass für meine Rentenansprüche auf diese Daten auch zurückgegriffen werden könnte. Diesen rechtswidrigen, diesen unrechtmäßigen Zustand zu beenden, sollte Ziel der Landesregierung in Thüringen sein. Ich kann es wirklich nicht verstehen, warum nicht Justizministerium, Sozialministerium, Innenministerium und vielleicht die Landtagspräsidentin gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten einfach einmal zusammen sprechen und eine Lösung suchen und die dann präsentieren. Das wäre doch einmal eine Maßnahme vor Weihnachten. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat jetzt Herr Innenminister Geibert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, seit der Thüringer Datenschutzbeauftragte Mitte Juli dieses Jahres auch via Pressemitteilung über die Zustän

de in der Immelborner Lagerhalle berichtete, ist auch die Landesregierung angesichts der dort vorgefundenen datenschutzrechtlichen Missstände alarmiert. Natürlich muss es ein vordringliches Ziel sein, diese Missstände zügig zu beseitigen. Der Datenschutzbeauftragte hat in seiner Pressemitteilung vom 16. Juli 2013 zu Recht darauf hingewiesen, dass - ich zitiere - „diese Katastrophe“ Fragen aufwirft. Und er hat diese Fragen benannt, ich zitiere wiederum: „Wie lange dauern diese Missstände bereits an und wer hat von diesen gewusst? Gibt es in Thüringen weitere Lagerstätten dieser Art und wie erfährt der TLfDI von ihnen? Wie stellt sich diese Problematik in anderen Bundesländern dar? Muss das Datenschutzrecht etwa im Hinblick auf Kontroll- und Meldepflicht nachgebessert werden, damit sich dergleichen nicht wiederholt?“ Ich gehe fest davon aus, dass der Datenschutzbeauftragte zu den von ihm aufgeworfenen Fragen bereits Antworten bzw. Vorschläge formulieren kann. Statt dieser notwendigen Diskussion über die vom TLfDI aufgeworfenen grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Fragen wird allerdings derzeit eine ganz andere Frage in den Vordergrund geschoben, wie auch die heutige Debatte zeigt. Obwohl allenthalben in Öffentlichkeit und Politik die Forderung erhoben wird, die Polizei von sogenannten polizeifremden Aufgaben zu entlasten oder - man könnte es auch andersherum formulieren - die Polizeiarbeit auf das eigentliche Kerngeschäft, insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung, zu konzentrieren, führen wir hier eine Diskussion über eine Aufweitung des Aufgabenspektrums der Polizei. Wir führen die Diskussion, ob es Aufgabe der Polizei ist, eine, wenn Sie so wollen, verwaltungstechnische Leistung zu erbringen. Es geht darum, Tausende Akten aus privaten Beständen, denen sich der Datenschutzbeauftragte in Immelborn kraft seiner originären Zuständigkeit angenommen hat, nunmehr zu sichten,

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Datenschutzrecht ist kein Verwaltungsrecht.)

damit die eigentlich datenschutzrechtlich Verantwortlichen, das sind die Geschäftsführer der einlagernden Unternehmen und die Ärzte, Rechtsanwälte etc., die dem Unternehmen diese Unterlagen zum Zwecke der Einlagerung anvertraut haben, festgestellt werden können.

Wir hatten das Thema in der Sitzung des Innenausschusses in der vergangenen Woche ausführlich und kontrovers diskutiert. Dabei sind Argumente zur grundsätzlichen Zuständigkeit und zu den Möglichkeiten und Grenzen der Amtshilfe ausgetauscht worden.

Lassen Sie mich an dieser Stelle die Position der Landesregierung noch einmal klar umreißen. Zuständige Behörde für die Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich ist nach § 42 des Thüringer Datenschutzgesetzes in Verbindung

(Abg. Adams)

mit § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit - TlfDI -. Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist er berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße zur Einhaltung des Datenschutzrechts anzuordnen. Im vorliegenden Fall hat der TLfDI von Anfang an in eigener Zuständigkeit gehandelt. Er ist einem entsprechenden Bürgerhinweis auf das ungesicherte Aktendepot in Immelborn selbst nachgegangen, musste dabei die mittlerweile hinlänglich bekannten Feststellungen treffen und hat unverzüglich die erforderlichen Schritte veranlasst, um einen weiteren ungehinderten Zugang zu den eingelagerten Akten zu verhindern. Die Polizei unterstützt den TLfDI dabei seit Monaten durch eine verstärkte Bestreifung des Umfelds des Objekts. In der Folge hat der TLfDI - bisher leider ohne erkennbaren Erfolg dem Liquidator der verantwortlichen Firma Ad Acta GmbH aufgegeben, die in den ehemaligen Geschäftsräumen lagernden Aktenbestände datenschutzkonform in anderweitigen dafür geeigneten Räumlichkeiten einzulagern. Hier sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Nunmehr ist der Landesbeauftragte dabei, die vorhandenen Bestände zu sichten und ihre Zurückführung an die einlagernden Stellen zu veranlassen. Meinem Haus wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen der Untersuchung des eingelagerten Aktenvolumens ein Teil von Akten über Patientendaten ausfindig gemacht und bereits an die betreffende Ärztin zurückgegeben werden konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass weitere Akten mit Patientendaten von der betreffenden Ärztin eingelagert wurden, aber bisher noch nicht aufgefunden werden konnten. Damit hat der TLfDI begonnen, den datenschutzgerechten Zustand wiederherzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein polizeiliches Handeln aufgrund der im § 3 des Polizeiaufgabengesetzes verankerten Eilzuständigkeit kam daher im Fall Immelborn zu keinem Zeitpunkt infrage, weil die zuständige Behörde ihre Aufgaben von Anfang an selbst wahrgenommen hat und auch weiterhin wahrnehmen kann.

(Beifall CDU)

Deshalb hat die Landespolizeidirektion zu Recht entschieden, das Amtshilfeersuchen des TLfDI wegen der möglichen Gefährdung der eigenen Aufgabenerfüllung abzulehnen, wobei Letzteres auch hilfsweise genannt wurde. Es ist darüber hinaus auch nicht erkennbar, warum ausgerechnet die Polizei für die anfälligen Arbeiten der Sichtung und Sortierung von Akten besonders qualifiziert sein sollte. Dies ist eine Leistung, die völlig ohne Probleme und Schwierigkeiten am Markt eingekauft werden kann, was auch die Tatsache belegt, dass schon bislang ein Unternehmen, wenn auch in der Insolvenz befindlich, für Aufbewahrung, Sichtung und Sortierung der Akten verantwortlich war.

Schließlich gebe ich zu bedenken, dass die begehrte Unterstützung bedeuten würde, dass die Polizeibeamten in der Zeit der Verwendung beim TLfDI nicht für ihre eigentliche Tätigkeit zur Verfügung stünden. Wenn es wirklich zutrifft, dass lediglich zehn Arbeitskräfte für zehn Tage benötigt werden, muss unterstellt werden, dass auch eine Behörde mit 16 Mitarbeitern dies in zumutbarer Zeit bewältigen kann. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Aufwandseinschätzung zu optimistisch war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die heutige Debatte sollte Anstoß dazu sein, Wege zu finden, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit nachhaltig zu stärken. Das betrifft etwa die zügige Besetzung der derzeit vakanten Planstellen beim TLfDI und die entsprechende Ausstattung, um solche datenschutzrechtlichen Großlagen bewältigen zu können. Und die heutige Debatte sollte Anstoß dazu sein, im Hinblick auf den Aktenfund in Immelborn nicht nur zu den von mir eingangs dargestellten Fragen des Thüringer Datenschutzbeauftragten, sondern endlich auch zu einer datenschutzgerechten Lösung zu kommen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begründung, aber keine Problem- lösung.)

Ich schließe nun diesen Teil der Aktuellen Stunde. Den Tagesordnungspunkt 1 rufen wir morgen auf. Demzufolge folgen nun die Tagesordnungspunkte 2 a und b in gemeinsamer und verbundener Beratung.

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6721 - Neufassung ZWEITE und DRITTE BERATUNG

b) Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6722 - Neufassung ZWEITE BERATUNG

(Minister Geibert)

Wir beginnen zunächst mit der zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 5/6721 in der Neufassung. Ich gehe davon aus, dass es natürlich auch Argumente zu dem anderen Gesetz, also zur Landeshaushaltsordnung, geben wird, aber ich werde erst mal diese zweite Beratung eröffnen und verweise dann auf die dritte Beratung und auf das sich daran anschließende Abstimmungsverhalten.

Ich rufe als Ersten für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, nach der ersten Lesung im Oktober findet heute nun die zweite und dritte Beratung der Gesetzentwürfe statt. Ich bedaure sehr, dass die Mehrheit im Hohen Haus nicht bereit war, eine Sachdebatte in den Ausschüssen zu führen. Eine Ausschussberatung, meine Damen und Herren, hätte auch die Gelegenheit geboten, über die eine oder andere Formulierung zu sprechen und diese gegebenenfalls auch zu ändern. Aber die Mehrheit will offensichtlich eine Schuldenbremse schon dem Grunde nach nicht in der Verfassung verankern.

(Beifall FDP)

Wir Liberalen sind der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, ein Neuverschuldungsverbot auch in der Thüringer Verfassung zu verankern.

(Beifall FDP)

Viel zu lange hat die Politik auch mit guten Absichten von der Möglichkeit der Schuldenaufnahme Gebrauch gemacht und da helfen auch die Ausführungen von Kollegen Pidde nicht weiter, der immer wieder auf die Landeshaushaltsordnung verweist. Richtig ist, dass ein Neuverschuldungsverbot in der Landeshaushaltsordnung enthalten ist. Doch ist eine einfache gesetzliche Regelung wie die Landeshaushaltsordnung schneller und mit einfacher Mehrheit auszuhebeln als ein echtes Neuverschuldungsverbot in der Verfassung.

(Beifall FDP)

Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD, ernsthaft ein Neuverschuldungsverbot wollen, wäre es konsequent, dieses auch in der Verfassung zu verankern. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in Hessen haben CDU, FDP, SPD und Grüne eine Verfassungsänderung beschlossen. In einer Volksabstimmung haben 2011 70 Prozent zugestimmt.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das ist doch noch einmal die Rede aus …)

Sie haben doch dann die Gelegenheit, hier zu reden. In Bayern haben CSU - dieses Mal wirklich

CSU -, FDP, SPD und Freie Wähler die Verfassungsänderung beschlossen und 86 Prozent haben in einer Volksabstimmung vor wenigen Wochen zugestimmt. Ich darf Sie an dieser Stelle auch nochmals auf den Beschluss des Sächsischen Landtags verweisen. Im Sächsischen Landtag haben Abgeordnete von CDU, FDP, SPD, Grünen und der Linken ein Neuverschuldungsverbot beschlossen. Fraktionsübergreifend haben die Kollegen in Sachsen eine Entscheidung für solide Finanzen getroffen. Die aktuelle Haushaltssituation mag auf den ersten Blick suggerieren, dass kein Handlungsbedarf besteht, weil Thüringen derzeit keine neuen Schulden aufnimmt und 2012 begonnen hat, die Altschulden von 16,3 Mrd. € - ich sage einmal zaghaft - zu tilgen. In der Gesamtbetrachtung der Legislaturperiode, und das sei an dieser Stelle natürlich erwähnt, haben CDU und SPD trotz Tilgungen in den Jahren 2012 und 2013 und geplant 2014 weiter neue Schulden in dreistelliger Millionenhöhe aufgenommen. Das Ergebnis in Thüringen, meine Damen und Herren, sind 16,3 Mrd. € Schulden bis Ende 2012. Daraus resultieren etwa 630 Mio. € Zinsen allein im Haushalt 2013; und das heute in einer historischen Niedrigzinsphase. Je schneller wir unsere Schulden tilgen, umso mehr entlasten wir auch den Haushalt und gewinnen den Gestaltungsspielraum, den Politik zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger des Landes braucht.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, es darf nur noch in Ausnahmesituationen die Möglichkeit eröffnet sein, dass neue Schulden aufgenommen werden können. Das Grundgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermächtigt die Länder in Artikel 109 Abs. 3 Satz 5 Ausnahmeregelungen zu treffen. Mit der Änderung der Thüringer Verfassung sollen zwei Ausnahmesituationen zugelassen werden: Zum einen bei einer abweichenden konjunkturellen Entwicklung, also Artikel 98 Abs. 4. Dabei wird auf eine Abweichung um mindestens 3 vom Hundert gegenüber den durchschnittlichen Steuereinnahmen der vorangegangenen vier Jahre abgestellt. Selbst in einer solchen Situation soll aber kein Spielraum für unbegrenzt neue Schulden eröffnet werden. Vielmehr dürfen neue Schulden nur zur Verstärkung auf bis zu 99 vom Hundert der verminderten Steuereinnahmen aufgenommen werden. Zum anderen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, also Artikel 98 Abs. 5. Hierbei sind drei Kriterien gleichzeitig zu erfüllen. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein, der Eintritt muss sich der Kontrolle des Staates entziehen und sie muss den Haushalt erheblich beeinträchtigen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion betont immer wieder, dass sie für ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung eintritt. Der Ausschussüberweisung aber haben Sie, sehr

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Zustimmung verweigert.

(Beifall FDP)

Dazu kann ich mit dem antiken Philosophen Seneca nur folgendes Zitat bringen: „Nicht Wollen ist der Grund, nicht Können der Vorwand“, meine Damen und Herren. Heute haben Sie Gelegenheit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Ich beantrage namens der FDP-Fraktion namentliche Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Thüringer Verfassung. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Huster das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bergner, in einer von Ihnen vorgetragenen Kritik möchte ich Ihnen zustimmen. Trotzdem wir inhaltlich anderer Auffassung sind, hatten wir ja in der letzten Sitzung eine Ausschussüberweisung befürwortet. Das hielt ich immer für sachgerechter, gerade wenn es auch um verfassungsändernde Gesetze geht.