Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Ich glaube, ein paar Dinge gibt es doch, zu denen man sich hier noch äußern muss und die mich auch nach vorn getrieben haben. Herr Kollege Huster, wir wenden uns mit dem Gesetzentwurf gegen

(Abg. Dr. Pidde)

neue Schulden als Einnahmen, das ist der eigentliche Vorstoß. Zu der Äußerung, mit uns sei kein Staat zu machen, das will ich in folgender Modifikation gern sagen, mit uns ist kein Staat zu machen, der zulasten kommender Generationen handelt, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Wenn Sie nicht investieren.)

Und mit uns ist kein Staat zu machen, der die Bürger immer mehr gängelt und ihnen immer mehr in die Taschen greift.

Frau Kollegin Lehmann, Ihre Rede hat mich an ein Zitat von Leonardo da Vinci erinnert: „Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann.“

(Beifall FDP)

Herr Kollege Meyer, über die Frage, was eine Notsituation ist, hätten wir gern in den Ausschüssen mit Ihnen diskutiert. Ich meine, dass der Gesetzestext hinreichend formuliert und erläutert ist, aber es hätten bei nur einem Funken guten Willens und Verantwortungsbewusstsein der Mehrheit des Hauses sicherlich auch etliche Fragen im Ausschuss beraten werden können.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall FDP)

Herr Kollege Pidde, der Gesetzentwurf - und das ist das Falsche an Ihrer Aussage - ist schon deutlich anders. Er ist nämlich dem sächsischen Kompromiss entnommen und stellt damit also eine Änderung dar. Meine Damen und Herren, Sozialdemokraten, Grüne und Linke in Sachsen sind offensichtlich ein Stück weiter als hier in Thüringen.

(Beifall FDP)

Ich will mich da jetzt gar nicht mehr in den Details aufhalten. Aber Marie von Ebner-Eschenbach sagt das Ganze noch schöner: Für das Wollen - und das sage ich in Richtung der Union - gibt es nur einen Beweis, das Tun. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns etwas tun dafür, dass wir kommenden Generationen nicht länger auf der Tasche liegen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

(Unruhe SPD)

Es gibt noch eine Wortmeldung für die Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Huster.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich will das gar nicht unnötig in die Länge ziehen. Herr Bergner, Sie ha

ben jetzt noch mal versucht, Ihr Ansinnen einer Schuldenbremse mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit in Verbindung zu bringen. Ich glaube, auch das ist genau diese einseitige Betrachtung, die wir Ihnen vorwerfen. Zur Generationengerechtigkeit gehört nicht nur, bei den Schulden vorsichtig zu sein, sondern es gehört auch dazu, heute so in die Zukunftsfelder zu investieren, dass die künftige Generation davon einen Ertrag hat und sich einen hohen Wohlstand leisten kann. Dazu gehört Infrastruktur, dazu gehören kommunale Investitionen, dazu gehören Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten. Diese Betrachtung führt zwangsläufig dazu, dass, wenn wir mit dem Geld, was wir heute haben, nicht auskommen und absehbar weniger Einwohner haben werden, also auch in der nächsten Generation, wir dann zwangsläufig nicht nur über die Ausgabeseite nachdenken müssen, sondern auch über die Einnahmeseite. Dann stellen wir fest, Herr Bergner, dass wir trotz guter Konjunktur seit einigen Jahren und trotz der von Ihnen immer benannten Rekordsteuereinnahmen es in Deutschland noch nicht einmal jetzt schaffen, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu haben, dass 12 Bundesländer im Jahr 2012 negativ abschließen und dass viele Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind. Das gehört in die Betrachtung in jedem Fall mit hinein. Ich würde Sie bitten, das einfach mit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie nicht versuchen, den Begriff der Generationsgerechtigkeit nur mit der Frage der Schuldenbremse in Verbindung zu bringen, sondern dass das auch zur Frage der Generationengerechtigkeit gehört, was wir heute als öffentliche Hand investieren, damit die künftige Generation davon einen Nutzen ziehen kann. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Damit habe ich die zweite Beratung der Drucksache 5/6721 in der Neufassung geschlossen. Das ist das verfassungsändernde Gesetz. Ich rufe jetzt die dritte Beratung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/6721 in der Neufassung auf und damit die zweite Beratung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/6722 in der Neufassung, das ist das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Dazu hat keine Fraktion signalisiert, dass es Redebeiträge gibt. Demzufolge kann ich diese Aussprache gleich wieder schließen.

Wir stimmen nun zuerst ab über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 5/6721 in Neufassung nach dritter Beratung. Es ist von der FDP-Fraktion beantragt worden, dass über diesen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in namentlicher Abstimmung abgestimmt wird. Demzufolge bitte ich darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

(Abg. Bergner)

Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben, und bitte darum, dass die Stimmen ausgezählt werden.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Es sind 84 anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn gewesen und es wurden 66 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 5 gestimmt, mit Nein 55 und 6 haben sich enthalten (namentli- che Abstimmung siehe Anlage). Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden.

Nun kommen wir zur zweiten Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, und zwar zum Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Drucksache 5/6722, hier auch in der Neufassung, also der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in und nach zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die Stimmen kommen aus der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmen kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimme aus der CDU-Fraktion. Ich stelle fest, dass auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden ist und schließe damit den Tagesordnungspunkt 2 a und b.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6071 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/6911

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6925

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6926

ZWEITE BERATUNG

In freudiger Erwartung steht schon der Berichterstatter aus dem Ausschuss bereit. Herr Abgeordneter Kummer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das erste Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes wurde durch Beschluss des Landtags am 22. Mai 2013 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen. Unser Ausschuss hat in

seiner 52. Sitzung, in seiner 53., in seiner 54. und 56. sowie 57. Sitzung darüber beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es gab eine Reihe von Stellungnahmen. Unter anderem hat die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen die Aufnahme von Fracking in die Liste der UVP-pflichtigen Vorgaben beantragt und die Frage zur Gesamthöhe von Windkraftanlagen gestellt. Hier möchte ich die Gelegenheit nutzen und die Antwort noch einmal deutlich machen. Die Nabenhöhe ist das, was im UVP-Gesetz unter Höhe von Windkraftanlagen bezeichnet wurde. Es gab die meisten Änderungsanträge vom BUND, hier zu wasserwirtschaftlichen, land- und forstwirtschaftlichen Fragen, zu Bergbau und zum Baurecht. Außerdem gab es noch das erste Mal in der Geschichte unseres Ausschusses die Möglichkeit über das Onlinediskussionsforum des Thüringer Landtags auf die Gesetzesberatung Einfluss zu nehmen. Hier sind in der Zeit vom 25.06. bis 22.09. sieben Beiträge eingegangen, drei Forderungen, Fracking in die UVP-Liste aufzunehmen, und vier Beiträge, dass die Zersplitterung des Rechts zwischen Bund und Ländern beendet werden sollte und dass es eine einheitliche deutsche Regelung zum UVP-Recht geben sollte.

Meine Damen und Herren, hier macht sich die Föderalismusreform deutlich bemerkbar und man muss dazu sagen, dass auch unser Ausschuss sich mit der Frage der Regelungskompetenzen des Thüringer Landtags intensiv beschäftigte. Es gab dazu ein Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, in dem festgestellt wurde, dass Bergrecht vom Bund abschließend geregelt wäre und es hier keine Regelungskompetenz des Landes gebe und dass der Thüringer Landtag nur die Möglichkeit hat, in den anderen Rechtsbereichen die Regelungslücken zu nutzen. Das gab es als Begründung zu den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten einige Vorschläge des BUND aufgegriffen. Hier ging es um die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zweck einer Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 Hektar bis weniger als 10 Hektar, um den Bau einer sonstigen Straße, um Steinbrüche und Tagebaue zur Gewinnung von nicht dem Bergrecht unterliegenden Bodenschätzen mit einer Abbaufläche von weniger als 25 Hektar und die Errichtung von Skipisten und zugehörigen Einrichtungen, soweit sie nach der Thüringer Bauordnung genehmigungspflichtig sind. Es gab außerdem noch Anträge von der Fraktion DIE LINKE um Ergänzung der Liste der UVP-pflichtigen Maßnahmen zum Fracking und zu einer Streichung, nämlich der Streichung der Begrenzung der Leistung von Windkraftanlagen von 10 kW, da man der Auffassung war, dass es sich hier nicht um umweltrechtliche Fragen handelte. Diese Änderungsanträge sind im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, so dass

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

der Gesetzentwurf der Landesregierung so, wie er hier in erster Lesung vorgestellt wurde, als Beschlussempfehlung des Ausschusses dem Landtag heute zur Endabstimmung vorliegt. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne nun die Aussprache und rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Primas auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ursächlich für den Gesetzentwurf ist die Neuordnung des Umweltrechts auf Bundesebene im Jahr 2010. Daneben soll hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung im Flurbereinigungsverfahren Bundesrecht durch Landesrecht ersetzt und schließlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 aufgegriffen und umgesetzt werden. Das sind alles wenig politische Dinge, deshalb hat uns die Anhörung auch gezeigt, dass das Gesetz auf breite Zustimmung stößt. Wir haben uns das Gesetz im Ausschuss genau angeschaut. Sie haben das vom Bericht jetzt schon gemerkt. Zwar sind unterschiedliche Auffassungen sehr wohl deutlich geworden, Änderungsbedarf hat die Mehrheit des Ausschusses aber nicht gesehen. Die Änderungsanträge der Opposition haben uns nicht überzeugt. Die Linken und auch die Grünen wollten eine UVP-Pflicht für Fracking, Vorhaben zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten einführen. Ja, gut gemeint, aber wir haben schon gehört, rechtlich nicht möglich, denn wir haben dafür keine Gesetzgebungskompetenz in Thüringen. Das hat uns das Ministerium plausibel aufgezeigt und am Ende waren wir uns darüber im Ausschuss sogar einig.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ihr, wir nicht.)

Es ist schon so, dass manche eben nicht akzeptieren, was Recht und Gesetz ist.

Die Grünen-Änderungsanträge haben uns, ich sagte es schon, nicht überzeugt. Insgesamt denke ich, es liegt uns ein Gesetz vor, mit dem Rechtsklarheit geschaffen wird, soweit, so einfach, meine Damen und Herren. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte doch ein paar Worte mehr sagen als das der Kollege Primas gemacht hat. Sie haben auch heute noch einmal einen Änderungsantrag von unserer Fraktion vor sich liegen. Gestatten Sie mir doch ein paar Worte mehr.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung, so sperrig der Begriff auch ist, so wichtig ist auch Umweltverträglichkeitsprüfung, da sind sich alle einig, das ist auch im Ausschuss sehr deutlich geworden. Es ist eben notwendig, dass dieses Gesetz, auch begründet durch die Föderalismusreform 2006, novelliert werden muss. Die Gesetzgebungskompetenz muss an Landesgesetze angepasst werden. Derzeit läuft zudem im EU-Parlament ein neues Richtlinienverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das sollten wir als Landesparlament auch unbedingt im Auge behalten, damit wir auch in naher Zukunft eine entsprechende Gesetzesanpassung durchführen können, um nicht Gefahr zu laufen, uns ein neues Vertragsverletzungsverfahren auf den Tisch zu ziehen, so will ich es einmal sagen.

(Beifall FDP)

Zurück zu unserem UVP-Gesetz hier in Thüringen. Die Beratungen sind gelaufen im Ausschuss, Online-Forum. Es ist viel gesagt worden, viel diskutiert worden. Herr Kummer hat jetzt auch im Bericht ausführlich darüber gesprochen, wie sich der Ausschuss letztendlich entschieden hat, und wir kommen heute hier sozusagen zur Endentscheidung. Sie haben diesen Antrag, den Änderungsantrag zum Thema Fracking noch mal eingebracht. Den haben wir in der letzten Entscheidung schon einmal abgelehnt, werden ihn auch diesmal ablehnen müssen, weil es eben so ist: Fracking kann das Thüringer UVP-Gesetz so nicht eigenständig regeln, weil es eine Bundeskompetenz ist. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das wäre nur eine Einschrän- kung.)