Ein kleiner Trost für unsere Fraktion - sehr geehrte Kollegin, ich komme jetzt genau dazu - ist natürlich das, was wir im Dezember 2012 hier beschlossen haben, nämlich „Gegen Fracking in Thüringen“. Sie können sich sicherlich daran erinnern und wir können natürlich das EU- bzw. das Bundesrecht nicht aktiv mitgestalten, müssen aber immer darauf bauen und auch hoffen, dass Landtagsbeschlüsse für das Land die rechtliche Kompetenz wahren und behalten. Das bedeutet für uns, dieser Beschluss, den wir 2012 gefasst haben, der kann durchaus in der neuen Legislatur auch neu beschlossen werden, denn Fakt ist eines, meine Damen und Herren, für uns als Liberale ist das genauso wichtig wie wahrscheinlich für Sie: Wir wollen, dass der Zugang zu
Das ist natürlich auch für die Wirtschaft im Land eine Voraussetzung. Die industrielle Wertschöpfung und damit die Beschäftigung, Wachstum und Innovation, all das geht eben nur, wenn wir Rohstoffe nutzen, die auch so abgebaut und erschlossen werden können, dass sie nicht Gefahren für Leib und Leben der Arbeitnehmer bringen.
Nun zu unserem Änderungsantrag: Ich sprach gerade von Wirtschaft und Wachstum und hier haben wir eine entsprechende Fußnote eingebracht zum Thema des Straßenbaus. Wir regeln mit diesem Änderungsantrag, dass für bestehende sonstige Straßen keine UVP-Prüfung mehr nötig sein soll, sondern nur für einen Neubau. Im Gesetzentwurf ist das Wort „Neubau“ so explizit nicht drin, sondern es steht nur das Wort „Bau“. Da kann man sich dann wieder trefflich streiten, was denn mit Bau gemeint ist: Neubau oder eventuell auch der Umbau?
Um das zu regeln, haben wir an dieser Stelle diesen Änderungsantrag eingebracht mit der Fußnote. Ich möchte Ihnen auch sagen, warum. Der Thüringer Landkreistag hatte in seiner Stellungnahme ausdrücklich darum gebeten, dass der Gesetzgeber die Anwendung für diesen Paragrafen klar definiert. Es geht also wirklich nur um eine klare Definition des Begriffs. Wir haben diesen Hinweis sehr gern aufgenommen, wollten natürlich damit auch erreichen, dass sich für Straßenbauingenieure, für Bauherren eine rechtliche Klarheit ergibt, mit der man auch arbeiten und handeln kann. Zum Schluss hat es natürlich auch was mit bürokratischem Aufwand zu tun, der dadurch verringert wird oder nicht immens erhöht wird, und letztendlich, wenn es um Neubau oder einen Umbau einer Straße geht, hat es natürlich auch was mit möglichen Straßenausbaubeiträgen zu tun.
Ein weiterer Punkt in unserem Änderungsantrag ist der Punkt der Windkraftanlagen. Wir sind durchaus für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen bei Windkraftanlagen. Das habe ich schon öfter gesagt, dazu stehe ich auch. Als Beispiel sei die Tatsache Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern genannt. Das würden wir so niemals wollen und immer ablehnen aus den bereits genannten Gründen, die ich schon vor Wochen zu diesem Thema genannt habe. Denken wir nur an die Vernichtung des Waldes in Größenordnungen, um solche Windräder aufzubauen. Aber hier in diesem Änderungsantrag geht es um den Punkt 4.1, nämlich die Anlagenhöhe klar zu definieren und den Abstand zur nächsten Wohnnutzung. Auch da geht es um eine klare Benennung der Tatsachen, weil es ganz einfach nicht
eindeutig ist. Hier wird im Gesetzentwurf mit dem Wort „Höhe“ argumentiert und wir wollen das Wort „Gesamthöhe“ an der Stelle installieren, nämlich um ganz klar zu machen, es gibt durchaus unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten des Wortes „Höhe“. Der eine meint vielleicht die absolute Rotorhöhe, also den höchsten Ausschlag des Rotorblattes, mit Höhe, der andere meint vielleicht die Nabenhöhe. Bei 35 Meter und dann das Rotorblatt oben drauf ist das schon ein gigantischer Unterschied zur Nabenhöhe, wenn das die 35 Meter sein sollten. Um da ganz klar zu sagen, wovon wir reden, möchten wir an dieser Stelle das Wort „Gesamthöhe“ installieren, Gesamthöhe 35 Meter.
Außerdem sind wir davon überzeugt, dass ein gewisser Mindestabstand zu der Wohnbebauung, zu Wohnsiedlungen sein muss, einfach um den Menschen das Leben in der Nähe von Windkrafträdern erträglich zu machen. Es gibt genügend Studien zu diesem Thema. Wir haben uns in der Fraktion noch einmal ausdrücklich darauf verständigt, dass mindestens das Zehnfache der Höhe, der Gesamthöhe des Windrads Abstand zur nächsten Wohnbebauung sein soll, weil die Menschen ein Recht darauf haben, in Ruhe leben zu können ohne das ständige rhythmische Brummen des Windrads, ohne den ständigen Schlagschatten und im Grunde genommen und im Übrigen auch noch ohne davon ausgehen zu müssen, dass die Wertigkeit des Grundstückes eventuell nicht mehr die ist, die es vorher hatte.
Es gibt eine schwedische Studie zu diesem Thema, die zu dem Ergebnis kommt, dass 30 Prozent der Anwohner an Auswirkungen von emittiertem Infraschall durch Windkraftanlagen erkranken. Es gibt auch in Deutschland mittlerweile Bürgerinitiativen, die genau dieses Thema zu ihrem Fokus gemacht haben. Die reden nicht davon, dass es keine Windkraftanlagen geben soll, die möchten aber einen gewissen Abstand zu ihren Häusern. Ich finde, das Recht haben die Bürger,
Wer mitten in der Stadt in einer großen urbanen Siedlung wohnt, der kann trefflich über Windräder und Schlagschatten und Brummen von Rotoren reden, weil er sie nicht zu ertragen hat.
mal wieder zeigt sich, dass es immer von Vorteil ist, sich tatsächlich mit der Gesetzgebungsmaterie auseinanderzusetzen, bevor man hier in die Diskussion einsteigt. Frau Kollegin Hitzing, wir reden in diesem Gesetzentwurf an keiner Stelle von Windkraftanlagen, wie Sie sie hier beschrieben haben, sondern von häuslichen Kleinwindkraftanlagen und
dementsprechend sind auch die Definitionen, die Sie gebraucht haben, überhaupt nicht passend für das, worüber wir hier diskutieren. Es ist auch völlig absurd, eine Gesamthöhenbegrenzung bei häuslichen Windkraftanlagen vorzunehmen, weil Sie zunächst einmal beurteilen müssen, wie hoch denn das Gebäude ist, auf dem Sie stehen. Sie werden mir recht geben, dass ich auf einem Wolkenkratzer, der an sich schon 150 Meter hoch ist, keine Nabenhöhen- oder Gesamthöhenbegrenzung von 35 Meter einführen kann, denn dann müsste ich sie im dritten Stock bauen. Das kann an der Stelle nicht im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner sein. Jetzt will ich Ihnen noch einmal etwas sagen, die Statistik, die Sie zitiert haben, unabhängig davon, dass sie nicht auf häusliche Windkraftanlagen bezogen werden kann, das ist immer so mit den Statistiken; wissen Sie, wenn Sie den Kopf im Hochofen haben und die Füße im Kühlschrank, dann haben Sie eine mittlere Körpertemperatur, die statistisch gesehen völlig in Ordnung ist. Genau vor dem Hintergrund würde ich Sie wirklich bitten, sich mit der Gesetzgebungsmaterie auseinanderzusetzen, bevor Sie Ihre Anträge formulieren, und nicht erst hier im Plenum.
Grundsätzlich würde ich gerne noch zwei Sätze zu den Änderungsanträgen der Linken sagen, die mich doch ein bisschen verwundert haben. Natürlich war es sinnvoll, in der Online-Diskussion Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich an diesem Entwurf zu beteiligen und ihre Position abzugeben. Insgesamt gab es leider nur vier, die davon Gebrauch gemacht haben. Das ist nachvollziehbar, da es sich in diesem Bereich um einen sehr komplexen Gesetzgebungssachverhalt handelt und dieser Sachverhalt letztendlich nichts anderes macht,
als die Umsetzung der bundesrechtlich vorgeschriebenen Grundlagen tatsächlich rechtssicher auf Thüringen zu übertragen.
Drei von diesen vier Beteiligten an dem Online-Forum haben sich damit auseinandergesetzt, die Frackingtechnologie als Teil dieses UVP-Gesetzes zu machen. Ich würde das sehr begrüßen, wenn wir das nur könnten. Es geht aber aus zwei Gründen nicht. Wie Sie wissen, hat das Haus uns dankenswerterweise auch eine abschließende Positionierung zu diesem Sachverhalt gegeben. Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, weil wir in diesem Bereich keine Gesetzgebungskompetenz haben. Wenn wir die hätten, hätten wir das getan. Es ist aber noch aus einem anderen Grund nicht möglich. Die Frackingtechnologie fällt bundesgesetzlich unter Bergrecht. Sie haben das Problem, dass Sie auch hier im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung die Situation haben, dass Sie mit höher stehendem Bundesrecht untergeordnetes Landesrecht brechen würden. Das heißt, Sie können am Ende in diesem Gesetzentwurf über die Frackingtechnologie keine Regelung treffen. Das ist somit, wie der Kollege Primas richtig festgestellt hat, eben nicht möglich. Was mich dabei immer ein bisschen schockiert, ist, dass Sie offensichtlich an dieser Stelle politisch Kapital aus irgendwas schlagen wollen. Das haben wir schon mehrfach gehabt hier im Haus. Es gibt die klare Positionierung des Thüringer Landtags gegen Fracking, und zwar haben mit Ausnahme der Grünen alle Fraktionen im Thüringer Landtag damals diesem Antrag zugestimmt. Die Grünen haben das auch nicht, weil sie für Fracking sind, sondern deshalb, weil sie einen weitergehenden Antrag hatten. Es gibt hier keine Partei in diesem Hohen Haus, die tatsächlich ernsthaft Fracking ermöglichen will.
Ganz im Gegenteil. Es gibt eine große Mehrheit hier im Haus, die sich in dieser Frage deutlich positioniert hat. Und jetzt versuchen Sie mit aller Macht, irgendjemandem in diesem Haus zu unterstellen, wir würden irgendetwas unterlassen, was diesem Ziel zuträglich ist. Das finde ich ein bisschen sehr weit hergeholt. Es ist einfach nicht schön und es ist kein guter Stil, wenn Sie mit der Angst, mit der berechtigten Angst von vielen Menschen da draußen im Land vor dieser Technologie, die auch wir für sehr gefährlich halten und die wir auch mit aller Macht zu verhindern suchen, wenn Sie auf dieser Angst hier politisches Kapital aufbauen wollen und mit Wahlkampfgetöse jetzt schon hier im Thüringer Landtag starten. Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus unserer Sicht ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass mit Verfahren verbundene Umweltschäden bei vorheriger Prüfung rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Ich sage extra, ein kleiner Hoffnungsschimmer. Die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Thüringen hatte ich schon in der ersten Lesung kritisiert. Ich will hier bloß noch mal darauf verweisen, dass eben selbst die Einleitung von Kaliabwässern aus Fulda in die Werra als umweltverträglich gilt, also die Umweltverträglichkeitsprüfung gesagt hat, das ist umweltverträglich, weil ja die Werraorganismen Salzabwässer schon gewohnt sind. Wenn man Umweltverträglichkeitsprüfungen so durchführt, dann ist das eben, wie gesagt, nur ein kleiner Hoffnungsschimmer.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber ein Instrument, das, wenn es angewendet wird, auch teuer ist, so dass die Einführung der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Dinge auch dazu dienen kann, Projekte zu verhindern. Wenn ich Kleinwindkraftanlagen über 10 kW mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedenke, dann weiß ich ganz genau, diese Windkraftanlagen werden nicht gebaut, weil die Windkraftanlage das Geld für die Umweltverträglichkeitsprüfung nie einspielen kann.
Deshalb ist die UVP auch ein politisches Instrument, meine Damen und Herren. Und da habe ich eben ein Problem, dass man sagt, ein Windmast mit 30 Metern Höhe oder über 30 Metern Höhe, Nabenhöhe wohlgemerkt, da muss man schauen, ob dort Vögel oder Fledermäuse geschädigt werden, das kann ich nachvollziehen. Dass man aber sagt, ein Windmast mit 30 Metern Höhe, da ist wichtig, ob der Generator 10 kW oder 12 kW Leistung hat, das kann ich wirklich nicht nachvollziehen, denn, ich glaube, die Fledermaus macht sich aus der Leistung des Generators relativ wenig.
Meine Damen und Herren, deshalb hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht. Die Anlagen - das wissen Sie - erreichen mit zunehmendem technischen Fortschritt immer wieder höhere Leistungen und dementsprechend ist das hier irrelevant und man hätte durchaus mit der Zeit gehen können. Das war nicht gewollt eben wegen dieses politischen Instruments, Windkraftanlagen zu verhindern. Wir wissen um die Begeisterung für Windkraft im Bereich dieses Hohen Hauses.
Wir haben diesen Antrag heute nicht noch mal gestellt, weil klar war, welchen Weg er gehen würde. Was uns aber am Herzen liegt und, Herr Weber das will ich deutlich sagen -, hier geht es nicht um Wahlkampfgetöse. Was uns am Herzen liegt, ist,
Fracking in diesem Land zu erschweren und sicherzustellen, dass von Fracking keine schädigenden Umweltauswirkungen
- zumindest nach menschlichem Ermessen - ausgehen können. Deshalb wollen wir diese Technologie auch erschweren. Jetzt ist die Äußerung getroffen worden, wir dürfen es nicht, es wäre verfassungsrechtlich falsch. Meine Damen und Herren, die Aussagen der Landesregierung betrafen die Regelung zum Bergrecht. Wenn Sie sich unseren Änderungsantrag ansehen, steht dort im Antrag nichts von Bergrecht. Das Bergrecht hat eine Regelung getroffen, eine tolle Regelung, und ich weiß nicht, ob die gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen in Berlin zu einer besseren Regelung in der Lage sind, denn Bergbaufans haben wir in allen Parteien. 500.000 Kubikmeter pro Tag Förderung, ab dann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - 500.000 Kubikmeter pro Tag.
Da können Sie sich vorstellen, dass das eigentlich eine Nullnummer ist, eine solche Regelung aufzunehmen.
Aber, meine Damen und Herren, uns geht es gar nicht nur um die unkonventionelle Erdgasförderung, uns geht es generell um den Frackvorgang, also mit massivem Druck Gestein aufzuspalten, um damit irgendwelche Effekte zu erzielen. Diesen Frackvorgang haben wir sicherlich - das ist heftig diskutiert worden - bei der unkonventionellen Erdgasförderung, er ist aber auch üblich bei geothermischen Vorgängen. Deshalb ist hier aus unserer Sicht, allgemein, was das Fracking angeht, Umwelt und Wasserrecht der Gesetzesrahmen, in dem wir uns mit der Umweltverträglichkeitsprüfung bewegen, nämlich genau das, wo die Länder dort eine Regelungskompetenz haben, wo der Bund sie nicht wahrgenommen hat. Auch auf diese Passage hat das Schreiben des Umweltministeriums hingewiesen.
Meine Damen und Herren, ich will ein Beispiel bringen. Am 20. Juli dieses Jahres hat es bei einer geothermischen Bohrung in St. Gallen in Vorbereitung von Pumptests einen Gaseinbruch gegeben. Wasser und schwere Bohrflüssigkeit wurden in das Loch gepumpt, um eine Explosion zu verhindern, die die Mitarbeiter auf der Anlage wahrscheinlich das Leben gekostet hätte. Das Ergebnis war, dass es in der Folge dieses Hereinpumpens von Materialien in die Bohrung zu einem Erdbeben in St. Gallen in der Stärke von 3,6 kam. Das sind Dinge, hier geht es wirklich nicht um Bergrecht. Tiefengeothermie ist in Thüringen ins Auge gefasst worden. Wir müssen bedenken, dass solche Fälle auch bei uns auftreten können. Und was Gasausbrüche bedeu