ten, haben wir schmerzhaft am Standort Unterbreizbach erkennen müssen, meine Damen und Herren. Deshalb wollen wir diese Regelungslücke in der mit Umweltrecht verbundenen UVP schließen und deutlich machen, dass hier im Vorfeld eine Prüfung erfolgen muss, inwieweit sind denn Gasausbrüche möglich, inwieweit kann es hier Schwermetalle im Untergrund geben, inwieweit kann es hier radioaktive Belastung im Untergrund geben, die durch Frackvorgänge freigesetzt wird. Das aus meiner Sicht ist keine bergrechtliche Geschichte, das ist eine Geschichte des Umweltrechts.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, Mut zur Regelung zu haben. Ich will in dem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir hier schon einmal die Diskussion um Abweichungskompetenzen des Thüringer Landtags geführt haben, da ging es um eine Eingriffsregelung im Naturschutzgesetz, da ist gesagt worden, wir hätten kein Recht, eigene Änderungen bei den Eingriffsregelungen vorzunehmen; andere Bundesländer haben es inzwischen getan, erfolgreich, der Thüringer Landtag nicht. Deshalb sage ich noch mal ganz klar, es ist schlimm, dass die Föderalismusreform so viel Unklarheiten geschaffen hat, es ist schlimm, dass wir heutzutage Juristen brauchen, die klären müssen, ob wir denn bestimmte Regelungen treffen können oder nicht. Ich finde, dass es dringend notwendig ist, dass in dieser Legislatur des Bundes ein Umweltgesetzbuch kommt. Aber solange wir das noch nicht haben, gilt für mich, dass wir sehen sollten, Regelungen zu treffen, die den gemeinsamen Willen hier im Thüringer Landtag auch in der Gesetzgebung widerspiegeln.
Ich möchte in dem Zusammenhang nur feststellen, dass das Europäische Parlament am 09.10. einen Bericht zur Änderungsrichtlinie zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten angenommen hat. Darin wird geregelt, dass für jedes FrackingProjekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Wir würden damit auch nur auf der Basis des europäischen Rechts stehen, wenn wir diese Umsetzung heute hier beschließen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor allem für diejenigen, die außerhalb dieses Saals zuhören und sich fragen, was wir hier besprechen, nur mal der Hinweis, in der 118. Sitzung am 22. Mai
dieses Jahres haben wir im Rahmen der ersten Beratung sehr ausführlich diskutiert, wie es zu so einem Gesetzentwurf gekommen ist, vor allen Dingen, was auf Bundesebene passiert ist oder nicht passiert ist, muss man sagen. Wir Grünen haben noch mal deutliche Kritik an dem geübt, was da in den letzten beiden Bundesregierungen gelaufen ist, wir haben darauf hingewiesen, dass wir völlig andere Vorstellungen hatten. Herr Kummer hat jetzt schon einige der Dinge dargelegt, die aus unserer Sicht völlig schieflaufen. Aber wir haben nun mal die Situation, dass es seit 2010 ein Bundesgesetz zu Umweltverträglichkeitsprüfungen gibt. Wie die Vorredner schon gesagt haben, es gilt nun, das Thüringer Gesetz anzupassen und deswegen diskutieren wir heute wieder darüber.
Meine Damen und Herren, es geht also darum, eine Bereinigung oder Anpassung des Landesgesetzes vorzunehmen. Nun kann man über das Gesetz mehr oder weniger emotional reden. Sie können sich vorstellen, Umweltverträglichkeitsprüfungen - der Name sagt schon, das ist natürlich ein Gesetz, was uns besonders am Herzen liegt. Ich will es mal anders formulieren, Herr Kummer hat ein Beispiel gebracht, wie man damit Dinge verhindern kann, Dinge, die wir eigentlich befördern wollen. Aber ich will an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen, diese Umweltverträglichkeitsprüfungen haben uns in den letzten 20 Jahren im Umweltbereich vor vielen Schäden bewahrt.
Es ist, glaube ich, das allerwichtigste Instrument, was Umweltverbände, wir als Grüne, die dann Bürgerinitiativen vor Ort unterstützt haben, um Dinge wirklich in den Auswüchsen zu verhindern. Insofern hat es sich auch für uns gelohnt, noch mal ganz intensiv reinzuschauen, ob denn neben den administrativen Dingen nicht auch noch inhaltlich etwas geändert werden müsste. So habe ich dann auch die Anhörung, die Online-Anhörung verstanden, ich bin im Nachhinein etwas enttäuscht über die Beteiligung, vielleicht war es auch das falsche Gesetz, was man dort reingestellt hat. Die Emotionen bei der Bevölkerung halten sich in Grenzen. Wenn man nicht gerade irgendwie mit einem Problem vor Ort konfrontiert ist, meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, es gab da wenige Meldungen, sehr viel zu Fracking, es gab da noch einige, die sehr tendenziös interessengeleitet waren, die man vielleicht auch nicht ernst nehmen muss, aber für uns ganz wichtig, dass der für uns wichtigste Umweltverband, der BUND, hier ausführlich Stellung genommen hat. Wir haben deshalb auch noch mal mit dem BUND gemeinsam beraten, wie wir mit diesen Vorschlägen umgehen, haben dann in der Ausschuss-Sitzung auch das Ministerium gebeten, die Dinge rechtlich zu prüfen, ob denn das, was der BUND hier vorschlägt an Verschärfung in einigen Bereichen, auch rechtlich möglich ist. Es gibt dann
ein Schreiben des Ministeriums an die Landtagspräsidentin vom 12. November, nein, Entschuldigung, nicht vom 12. November, sondern vom 22. Oktober 2013, Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz an die Landtagspräsidentin, wo dann zusammengefasst bewertet wird, dass „das, was der BUND vorschlägt, nicht sachgemäß“ ist. Das ist das Zitat aus diesem Schreiben. Für uns war wichtig, dass das Ministerium nicht antwortet, so wie beim Fracking, dort gibt es keine Regelungsmöglichkeit, sondern dass es also in der Sache politisch bewertet wird, dass der BUND da über das Ziel hinausschießt. Das war für uns ein Grund, einen Änderungsantrag in den Ausschuss einzubringen, das haben wir auch getan mit den Punkten, die mir nun leider Tilo Kummer schon vorweggenommen hat, ich hätte das gern hier vorgestellt, aber ich will das nicht wiederholen, das steht im Protokoll. Das waren vier wesentliche Punkte, die aus unserer Sicht auch noch eine Verschärfung gebraucht hätten. Wir bleiben dabei, für diesen Änderungsantrag hätten wir gern die Unterstützung gehabt, der ist mehrheitlich abgelehnt worden von CDU, SPD und der FDP. Und genauso wie Herr Kummer dann im WindkraftBereich gesagt hat, es lohnt sich nicht, den Antrag hier noch einmal einzubringen, haben wir dann auch eingeschätzt, es ist klar, was mit diesem Antrag passieren wird, und wir haben uns das hier gespart.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, wir tragen große Teile dieses Gesetzentwurfs mit, weil es ein Vollzug einer Bundesgesetzgebung ist, hätten uns an einigen Punkten, die den Umweltverbänden auch wichtig sind, Änderungen, Verschärfung gewünscht. Das ist der Grund, warum wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten.
Nun zu den beiden Anträgen, die von den Linken und der FDP vorliegen. Zum Fracking, für alle die, denen jetzt der Atem gestockt hat, bei den Ausführungen vom Kollegen Weber, dass alle gegen Fracking wären außer den Grünen, noch einmal eine Klarstellung; er hat die Aussage ja dann auch noch mal etwas verbessert. Es gibt eine ganz klare Beschlusslage in diesem Landtag, es gibt aber zwischen den Fraktionen Unterschiede in der Ablehnung. Und das, was wir uns erarbeitet haben, auch mit einem Beschluss übrigens der Landespartei, das ist ganz wichtig an der Stelle, heißt, dass, ich sage mal, die SPD, die CDU und die FDP Fracking ablehnen. Das geht so in Richtung Moratorium, mal prüfen, mal schauen und so weiter, dass aber DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionen sind, die sagen, für alle Zeiten und generell, aber natürlich wissen, und das hat Herr Kummer ausgeführt, dass es nicht so weit kommen wird, wenn es um Gesetze geht. Deswegen ist der Ansatz, den wir inhaltlich mit all dem, was Sie hier vorgetragen haben, voll unterstützen, richtig. Aber
warum werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten? Einfach deshalb, weil wir das, was das Ministerium als Prüfauftrag bekommen hat, und Herr Kummer, nehmen Sie mal zur Kenntnis, dass die Juristinnen und Juristen in diesem Haus auch den Hinweis bekommen haben, nicht nur nach Baurecht zu beurteilen, sondern auch Umweltrecht mit im Auge zu haben, dass also die Juristinnen und Juristen in diesem Fall letzten Endes zur Einschätzung gekommen sind, die Regelungskompetenz liegt ganz alleine beim Bund. Und das ist das, was wir in der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema unkonventionelle Erdgaslagerstätten genauso sehen. Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen auf Bundesebene, die meisten aus den Ländern, die grün mitregiert sind, und wir erwarten natürlich, gerade weil es auch Unterstützung zum Beispiel aus Thüringen, aus Hessen und aus dem Saarland gibt, dass letzten Endes die Dinge, die da auf Bundesebene auf dem Weg sind, auch zum Erfolg kommen werden.
Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Sie haben gerade gesagt, die Juristen im Ministerium haben auch die anderen Rechtsbezüge außerhalb des Bergrechts geprüft. In dem Schreiben, was uns die Landesregierung geschickt hat, steht: „Fracking ist eine Methode zur Gewinnung von Gas oder Erdöl aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Die hierfür notwendigen Tätigkeiten unterfallen in Deutschland dem Bergrecht.“ Damit war man mit uns fertig. Wie entnehmen Sie aus dieser Passage, dass andere Rechtsrahmen/Rechtsbereiche geprüft wurden oder haben Sie dort andere Erkenntnisse?
Also, wir als Fraktion haben unsere Empfehlung bzw. unsere Entscheidung auf eine andere Passage oder einen anderen Absatz gestützt, und zwar, ich lese jetzt vor aus dem Schreiben vom 12. November: „Durch die abschließende Rechtssetzung des Bundes und einer fehlenden Ermächtigung zur abweichenden Landesregelung besteht keine Möglichkeit, für Fracking eine UVP-Pflicht landesrecht
lich zu bestimmen.“ Das impliziert natürlich genau das, was als Prüfauftrag ergangen ist, dass man im Prinzip nicht nur Bergrecht prüft, sondern auch Umweltrecht. Und das ist natürlich die Zusammenfassung, die letzten Endes aus dem Haus gekommen ist. Für uns Grund genug zu fragen, warum jetzt die Juristen der Linken zu anderen Einschätzungen kommen, aber zumindest schließen wir uns zunächst einmal der Einschätzung des Ministeriums an dieser Stelle an.
Was ist aber noch mal wichtig an der Stelle? Ich hatte vorhin gerade damit geendet, dass es auf Bundesebene eine ganze Reihe von Aktivitäten gibt, die mit Sicherheit zum Erfolg führen, weil es in Deutschland überhaupt nicht irgendein Land gibt, was jetzt mit wehenden Fahnen ins Fracking gehen will - im Gegenteil, alles, was wir hören, aus Polen, aus Kanada, veranlasst eigentlich diejenigen, die vielleicht skeptisch sind, noch intensiver damit zu arbeiten und zu sagen, hier müssen wir viel vorsichtiger sein. Ich bin also guter Dinge, dass diese Dinge dann mit der neuen Bundesregierung schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Wir werden uns hier also enthalten, weil wir inhaltliche Kritik bzw. das, was inhaltlich zu diskutieren ist, vollumfänglich teilen, aber natürlich das juristische Problem sehen, was das Ministerium hier auch aufgezeigt hat.
Zum Antrag der FDP: Ja, werte Kollegin Hitzing, Kollege Weber hat schon darauf hingewiesen, dass Sie da möglicherweise zwei Dinge durcheinandergebracht haben.
Ich will auch noch den Hinweis geben, schauen Sie mal, wenn es um Windkraftanlagen geht, schauen Sie mal in die BImSch - also Bundes-Immissionsschutzgesetzgebung - rein, Landschaftsplanung. Wir haben da so viele Regelungen, gerade hier in Thüringen, da sind wir nun nicht gerade das Land, was mit wehenden Fahnen vorangeht, das hat auch Gründe im Gesetzgebungsbereich. Insofern werden wir natürlich, wann immer die FDP etwas im Bereich erneuerbare Energien macht, unsere Vermutung bestätigt wissen, dass Sie dort die Bremse einlegen wollen, das ist auch in diesem Fall so. Also insofern haben Sie sicher großes Verständnis dafür, dass wir das ablehnen müssen. Was die Nummer b) angeht - ich habe mich gerade noch mal mit meiner Kollegin Schubert, Verkehrsexpertin, beraten -, was Sie da im Schilde führen könnten, wenn Sie sagen Neubau, Umbau, aber die Kollegin Schubert hat darauf hingewiesen, man kann mit einem Umbau einer Straße noch mehr Schaden anrichten in der Umwelt und Natur
- ja, das kann sein -, was ist denn ein Umbau, so dass wir also dabei bleiben, dass dieser Vorschlag von Ihnen auch obsolet ist.
Also, wir werden uns zum Gesetzentwurf enthalten aus den genannten Gründen und werden uns enthalten bei den Linken und den Antrag der FDP ablehnen. Vielen Dank.
Ich habe aus den Fraktionen keine weiteren Redewünsche mehr angezeigt bekommen. Für die Landesregierung Herr Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute in zweiter Beratung den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes. Dank der intensiven Befassung mit im schriftlichen Verfahren geäußerten Anregungen im federführenden Ausschuss für Umwelt kann der Gesetzentwurf heute auch beschlossen werden.
Innerhalb der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Umweltausschuss wurden durchaus die unterschiedlichen Auffassungen deutlich. Es ist auch kein Wunder, dass sich auch im Umweltausschuss ein Gutteil der Anregungen um das Thema Fracking und um die Frage drehte, ob wir hier nicht landesrechtlich etwas verändern können.
Die Aufsuchung von Erdgas und Erdöl aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten ist jedoch in Deutschland im Bundesberggesetz und in der UVP-V Bergbau abschließend geregelt. Durch diese abschließende Rechtsetzung des Bundes aufgrund einer fehlenden Ermächtigung zu abweichenden Landesregelungen besteht in Thüringen natürlich keine Möglichkeit, für Fracking eine UVP-Pflicht im entsprechenden Landesrecht zu verankern. Ich denke, wenn Herr Kummer darüber noch mal nachdenkt, wird ihm das auch logisch erscheinen.
Das kann man bedauern, ich bin aber zuversichtlich, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas annehmen und eine Einigung hinsichtlich der rechtlichen Lösung herbeiführen wird.
Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Könnten Sie mir beantworten, wie Fracking bei Geothermie geregelt wird hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung?
Das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung wird immer dann von entscheidender Bedeutung sein, wenn ich Additive einsetze, und das mache ich bei Geothermie natürlich nicht.
Die übrigen Anregungen zu dem Gesetzentwurf wurden im Ausschuss ausführlich erörtert; Änderungen im Gesetzentwurf wurden nicht erforderlich. Dies spricht nach meiner Ansicht dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn die Änderungen bleiben sprichwörtlich auf dem Teppich, Bewährtes wird erhalten, Entbehrliches wird aufgehoben und insgesamt schaffen wir mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen für die Menschen und die Verwaltungen in Thüringen, die diese brauchen, um den Freistaat weiter voranzubringen.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVPGesetzes ist Thüringen, denke ich, für die Zukunft gut aufgestellt. Ich würde Sie deshalb dort auch um Ihre Zustimmung bitten.
Erlauben Sie mir auch, an dieser Stelle noch einmal kurz auf die Änderungsanträge, die heute vorgelegt wurden, einzugehen. Das betrifft als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag ist abzulehnen, Fracking ist, wie gesagt, eine Methode zur Gewinnung von Gas und Erdöl. Die hierfür notwendigen Tätigkeiten unterfallen nun einmal in Deutschland dem Bergrecht. Das Bergrecht ist bundesrechtlich mit dem Bundesberggesetz
und der hier zu erlassenden UVP-V Bergbau im Rahmen sogenannter konkurrierender Gesetzgebung schließlich abschließend geregelt. Durch diese abschließende Rechtsetzung, ich sagte es vorhin schon, des Bundes besteht für den Landesgesetzgeber damit natürlich keine Möglichkeit, für Fracking eine UVP-Pflicht zu bestimmen.
Meine Damen und Herren, zu den Änderungsanträgen der Fraktion der FDP, zu dem Antrag Festschreibung von Abstandsflächen: Auch der Antrag ist, denke ich, abzulehnen. Er widerspricht der Systematik des Bundesrechts für Windkraftanlagen und
bedeutet eine Verschärfung. Durch die UVP soll ja gerade für den Einzelfall ermittelt werden, welche Abstände nun mal die richtigen sind.
Zu dem Antrag „nur neue Straßen“: Auch der Antrag ist abzulehnen. Das Thüringer UVP-Gesetz unterscheidet zwischen bestehenden und neuen Straßen. Auch bei der Erweiterung bestehender Straßen kann die Umweltrelevanz so groß sein, dass eine UVP-Prüfung durchzuführen ist. Eine Beschränkung nur auf neue Straßen, denke ich, ist deshalb auch nicht sachgerecht. Herzlichen Dank.